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Ausschreibung: Elektrizität - DE-Cremlingen
Elektrizität
Dokument Nr...: 241497-2021 (ID: 2021051409130947192)
Veröffentlicht: 14.05.2021
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DE-Cremlingen: Elektrizität
2021/S 93/2021 241497
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wasserverband Weddel-Lehre
Postanschrift: Hauptstr. 2 b
Ort: Cremlingen
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 38162
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herrn Johannes
E-Mail: [6]Ralf.Johannes@weddel-lehre.de
Telefon: +49 5306-9139132
Fax: +49 5306-91394539
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.weddel-lehre.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://abruf.bi-medien.de/D443324467
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Trinkwasserverband
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Kommunaler Verband
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse
Abnahmestellen des Wasserverbandes Weddel-Lehre und des Wasserverbandes
Elm
Referenznummer der Bekanntmachung: WV Weddel-Lehre S/007
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie
(Ökostrom) für diverse Abnahmestellen des Wasserverbandes Weddel-Lehre
und des Wasserverbandes Elm.
Insgesamt 104 Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von
ca. 3,8 Mio. kWh/a
Lieferzeitraum vom 1.1.2022, 0.00 Uhr bis 31.12.2023, 24.00 Uhr.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 900 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Hauptort der Ausführung:
Cremlingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie
(Ökostrom) für diverse Abnahmestellen des Wasserverbandes Weddel-Lehre
und des Wasserverbandes Elm.
Insgesamt 104 Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von
ca. 3,8 Mio. kWh/a
Lieferzeitraum vom 1.1.2022, 0.00 Uhr bis 31.12.2023, 24.00 Uhr.
Die Abnahmestellen wurden von der ausschreibenden Stelle in einem
Fachlos zusammengefasst.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde
Strom regenerativ erzeugt wurde. Dies umfasst Strom erzeugt aus
Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und
Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer
Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse
einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch
abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die
Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern,
wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung
verwiesen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 900 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Siehe III 1.2.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat im Formblatt Bietererklärung namentlich eine
Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz
machen. Gemäß § 45 II VgV muss der Mindestumsatz das Zweifache des
geschätzten Nettoauftragswertes (Energie frei Abnahmestelle incl. aller
Steuern und Abgaben lediglich ohne MWSt) je Los auf das geboten wird
betragen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten
Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der
Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste
sind dazu 4 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen an
vergleichbare Kunden in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbaren
Zeiträumen (Lieferzeitraum der abschließend durchgeführten
Energielieferung jeweils mindestens 2 Jahre) aus den Jahren 2017 bis
2020 einzutragen.
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters behält sich der öffentliche Auftraggeber
gemäß § 46 IV VgV ((Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge;
Artikel 1 der Verordnung vom 12.4.2016 (BGBl. I S. 624), in Kraft
getreten am 18.4.2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2020
(BGBl. I S. 2392) m.W.v. 19.11.2020)) vor, die Vorlage einer
entsprechenden Bankerklärung zur Bonität, den Nachweis einer
entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine
Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei zu verlangen. Auf
entsprechende Anforderung der ausschreibenden Stelle bin ich bereit,
diese kurzfristig nachzuliefern.
Soweit zutreffend, sind Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die
der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind Angaben zu Arbeitsgemeinschaften
/Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw.
eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig
aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine
vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der
Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder
keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen
Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten Altversorgern)
alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als
sog. Altversorger weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die
Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer
Einheitlichen Europäische Eigenerklärung zulässig. Hierfür gelten die
Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.
Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die
Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der
Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken dass die
personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder
Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der
Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei
kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder
Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den
Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller
aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in
deutscher Übersetzung nachzureichen.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung
verwiesen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe III 1.2.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe III 1.2.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/06/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/06/2021
Ortszeit: 12:00
Ort:
Cremlingen
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Keine.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in der Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in der Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2021
References
6. mailto:Ralf.Johannes@weddel-lehre.de?subject=TED
7. https://www.weddel-lehre.de/
8. https://abruf.bi-medien.de/D443324467
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