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Ausschreibung: Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket - DE-Hamburg
Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
Informationssysteme und Server
Dokument Nr...: 242741-2021 (ID: 2021051409235648451)
Veröffentlicht: 14.05.2021
*
DE-Hamburg: Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
2021/S 93/2021 242741
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf & Vergabe (0054 40)
E-Mail: [6]vergabestelle@dak.de
Telefon: +49 402364855-0
Fax: +49 4033470-900200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.dak.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung und Betrieb eines Online-Postfaches als
Software-as-a-Service-Lösung für die DAK-Gesundheit
Referenznummer der Bekanntmachung: BV 1002455
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48500000 Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung und Betrieb eines
Online-Postfaches als Software-as-a-Service-Lösung.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48800000 Informationssysteme und Server
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:
DEUTSCHLAND
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die DAK-Gesundheit möchte im Rahmen ihrer Digitalstrategie verstärkt
versichertennahe und kundenfreundliche Digitalangebote in ihr bereits
bestehendes digitales Ökosystem einbinden. Ein solches Digitalangebot
stellt ein Online-Postfach des Versicherten dar, welches ein
Kernbestandteil des digitalen Ökosystems werden soll und beschafft
werden soll. Sofern der Versicherte das Online-Postfach als bevorzugten
Kommunikationskanal entsprechend wählt, wird die DAK-Gesundheit dies in
ihren internen Bestands- und CRM-Systemen hinterlegen und dem
Versicherten fortan alle Informationen und Verwaltungsakte über das
Online-Postfach übermitteln. Auf diese Weise entsteht für den
Versicherten eine vollständige Kundenkontakthistorie mit der
DAK-Gesundheit.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die DAK-Gesundheit beschafft eine SaaS-Lösung, welche als durchgängige
Kommunikationslösung (von der E-Mail bis zum Verwaltungsakt) in das
digitale-Ökosystem der DAK-Gesundheit integriert werden und fortan in
der bidirektionalen Kommunikation mit Versicherten als Online-Postfach
genutzt werden kann. Dabei muss das Online-Postfach insbesondere sowohl
revisionssicher (ggf. persistent) an die bestehende Systemlandschaft
des Input- und Outputmanagements angebunden werden als auch die
sozialversicherungsrechtliche Bekanntgabe von Verwaltungsakten
ermöglichen und die bestehenden Input-/Outputmanagement-Lösungen der
DAK-Gesundheit über eine direkte Schnittstelle ergänzen. Überdies muss
das Online-Postfach vollumfänglich in das digitale Ökosystem der
DAK-Gesundheit integriert werden können, d. h., die Versicherten müssen
das Online-Postfach aus der DAK App und Meine DAK nativ ohne
Medienbruch nutzen können. Zusätzlich muss das Online-Postfach nativ in
die Benutzeroberfläche von DeGIV-Gesundheitsterminals eingebunden
werden können. Schließlich muss das Online-Postfach auch als
B2C-Produkt angeboten werden, einen hohen Bedienkomfort aufweisen und
modular im Hinblick auf die OZG- und beBPo-Fähigkeit
(schriftformersetzende und plattformübergreifende Kommunikation)
erweitert werden können.
Eine im Vorfeld europaweit durchgeführte Markterkundung hat ergeben,
dass die d.velop AG derzeit das einzige Unternehmen ist, das eine
Online-Postfach-Lösung anbietet, welche die vorgenannten Anforderungen
erfüllt. Die Markterkundung hat überdies ergeben, dass vorhandene
Lösungen, welche die vorgenannten Anforderungen nicht vollumfänglich
erfüllen, nicht als vernünftige Ersatzlösungen in Betracht kommen.
Überdies kann der Beschaffungsgegenstand aus technischen und
sozialrechtlich/aufsichtsrechtlichen Gründen nicht anderweitig
beschrieben werden. Vernünftige Ersatzlösungen im Sinne des § 14 Abs. 6
VgV sind somit nicht gegeben.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung und Betrieb eines Online-Postfaches als
Software-as-a-Service-Lösung für die DAK-Gesundheit
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
01/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: d.velop AG
Postanschrift: Schildarpstraße 6-8
Ort: Gescher
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Hinweis auf § 135 Abs. 3 GWB: Abweichend des unter Ziff. V.2.1) Tag
des Vertragsabschlusses- genannten Termins wird der Vertrag nach Ablauf
einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen. Aus technischen
Gründen kann der in der Zukunft liegende Termin nicht in das Feld des
Bekanntmachungsformulars eingestellt werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [8]poststelle@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [9]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 168 GWB
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ....
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]poststelle@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2021
References
6. mailto:vergabestelle@dak.de?subject=TED
7. http://www.dak.de/
8. mailto:poststelle@bundeskartellamt.de?subject=TED
9. http://www.bundeskartellamt.de/
10. mailto:poststelle@bundeskartellamt.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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