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Ausschreibung: Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket - DE-Hamburg
Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
Informationssysteme und Server
Dokument Nr...: 242741-2021 (ID: 2021051409235648451)
Veröffentlicht: 14.05.2021
*
  DE-Hamburg: Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
   2021/S 93/2021 242741
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit
   Postanschrift: Nagelsweg 27-31
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 20097
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf & Vergabe (0054 40)
   E-Mail: [6]vergabestelle@dak.de
   Telefon: +49 402364855-0
   Fax: +49 4033470-900200
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.dak.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bereitstellung und Betrieb eines Online-Postfaches als
   Software-as-a-Service-Lösung für die DAK-Gesundheit
   Referenznummer der Bekanntmachung: BV 1002455
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48500000 Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung und Betrieb eines
   Online-Postfaches als Software-as-a-Service-Lösung.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48800000 Informationssysteme und Server
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Hauptort der Ausführung:
   DEUTSCHLAND
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die DAK-Gesundheit möchte im Rahmen ihrer Digitalstrategie verstärkt
   versichertennahe und kundenfreundliche Digitalangebote in ihr bereits
   bestehendes digitales Ökosystem einbinden. Ein solches Digitalangebot
   stellt ein Online-Postfach des Versicherten dar, welches ein
   Kernbestandteil des digitalen Ökosystems werden soll und beschafft
   werden soll. Sofern der Versicherte das Online-Postfach als bevorzugten
   Kommunikationskanal entsprechend wählt, wird die DAK-Gesundheit dies in
   ihren internen Bestands- und CRM-Systemen hinterlegen und dem
   Versicherten fortan alle Informationen und Verwaltungsakte über das
   Online-Postfach übermitteln. Auf diese Weise entsteht für den
   Versicherten eine vollständige Kundenkontakthistorie mit der
   DAK-Gesundheit.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die DAK-Gesundheit beschafft eine SaaS-Lösung, welche als durchgängige
   Kommunikationslösung (von der E-Mail bis zum Verwaltungsakt) in das
   digitale-Ökosystem der DAK-Gesundheit integriert werden und fortan in
   der bidirektionalen Kommunikation mit Versicherten als Online-Postfach
   genutzt werden kann. Dabei muss das Online-Postfach insbesondere sowohl
   revisionssicher (ggf. persistent) an die bestehende Systemlandschaft
   des Input- und Outputmanagements angebunden werden als auch die
   sozialversicherungsrechtliche Bekanntgabe von Verwaltungsakten
   ermöglichen und die bestehenden Input-/Outputmanagement-Lösungen der
   DAK-Gesundheit über eine direkte Schnittstelle ergänzen. Überdies muss
   das Online-Postfach vollumfänglich in das digitale Ökosystem der
   DAK-Gesundheit integriert werden können, d. h., die Versicherten müssen
   das Online-Postfach aus der DAK App und Meine DAK nativ ohne
   Medienbruch nutzen können. Zusätzlich muss das Online-Postfach nativ in
   die Benutzeroberfläche von DeGIV-Gesundheitsterminals eingebunden
   werden können. Schließlich muss das Online-Postfach auch als
   B2C-Produkt angeboten werden, einen hohen Bedienkomfort aufweisen und
   modular im Hinblick auf die OZG- und beBPo-Fähigkeit
   (schriftformersetzende und plattformübergreifende Kommunikation)
   erweitert werden können.
   Eine im Vorfeld europaweit durchgeführte Markterkundung hat ergeben,
   dass die d.velop AG derzeit das einzige Unternehmen ist, das eine
   Online-Postfach-Lösung anbietet, welche die vorgenannten Anforderungen
   erfüllt. Die Markterkundung hat überdies ergeben, dass vorhandene
   Lösungen, welche die vorgenannten Anforderungen nicht vollumfänglich
   erfüllen, nicht als vernünftige Ersatzlösungen in Betracht kommen.
   Überdies kann der Beschaffungsgegenstand aus technischen und
   sozialrechtlich/aufsichtsrechtlichen Gründen nicht anderweitig
   beschrieben werden. Vernünftige Ersatzlösungen im Sinne des § 14 Abs. 6
   VgV sind somit nicht gegeben.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Bereitstellung und Betrieb eines Online-Postfaches als
   Software-as-a-Service-Lösung für die DAK-Gesundheit
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   01/04/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: d.velop AG
   Postanschrift: Schildarpstraße 6-8
   Ort: Gescher
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Hinweis auf § 135 Abs. 3 GWB: Abweichend des unter Ziff. V.2.1)  Tag
   des Vertragsabschlusses- genannten Termins wird der Vertrag nach Ablauf
   einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen. Aus technischen
   Gründen kann der in der Zukunft liegende Termin nicht in das Feld des
   Bekanntmachungsformulars eingestellt werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]poststelle@bundeskartellamt.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [9]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 168 GWB
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ....
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]poststelle@bundeskartellamt.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/05/2021
References
   6. mailto:vergabestelle@dak.de?subject=TED
   7. http://www.dak.de/
   8. mailto:poststelle@bundeskartellamt.de?subject=TED
   9. http://www.bundeskartellamt.de/
  10. mailto:poststelle@bundeskartellamt.de?subject=TED
  11. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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