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Ausschreibung: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen - DE-Gießen
Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Dokument Nr...: 242826-2021 (ID: 2021051409242248515)
Veröffentlicht: 14.05.2021
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DE-Gießen: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
2021/S 93/2021 242826
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: ekom21 Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Str. 11
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@ekom21.de
Fax: +49 561-2043115
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.ekom21.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Datenverarbeitung und ergänzende IT-Dienstleistungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von Dokumentenausgabestationen mit Anbindung an die VOIS
Plattform
Referenznummer der Bekanntmachung: 3846/318
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer
Möbeln und Softwarepaketen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die ekom21 erwägt die Beschaffung von unterschiedlichen, fabrikneuen
Produkten für Dokumentenausgabestationen einschließlich optionaler
Wartung, Services und ergänzenden Vertragsleistungen.
Es ist beabsichtigt, den Auftrag an den in Abschnitt V.2.3) der
Bekanntmachung angegebene Auftragnehmer zu vergeben.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 3 000 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die ekom21 beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne
Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht
detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der
Bezugsberechtigten an Dokumentenausgabestationen, in denen
Passdokumente, Führerscheine und andere Dokumente von einer Behörde
auch außerhalb der Öffnungszeiten ausgegeben werden können.
Die ekom21 nutzt die VOIS-Plattform des Herstellers HSH Soft- und
Hardware Vertriebs GmbH als zentrale und flächendeckende
Softwareplattform in diversen Fachanwendungen (u. a. ein
Einwohnerwesen, ein Zulassungswesen und Gewerbefachverfahren) für ihre
bezugsberechtigten Kunden. Diese Softwareplattform wird für die
Fachverfahren als Organisationswerkzeug und technische Basis genutzt
und beinhaltet eine Terminverwaltung für Kommunen und bürgerfreundliche
Services für alle Verwaltungsbereiche. Damit ist die ekom21 auf die
technologische Entwicklungsplattform, nämlich die VOIS-Plattform,
festgelegt. Die zu beschaffenden Technikkomponenten müssen daher
uneingeschränkt kompatibel zur VOIS-Software-Plattform sein.
Ziel der beabsichtigten Auftragsvergabe ist die Beschaffung von
Dokumentationsausgabestationen zur softwareseitigen Unterstützung der
VOIS-Plattform in Verwaltungen in unterschiedlichen Ausstattungen und
technischen Funktionen, um bspw. die Ausgabefächer entsprechend zu
verwalten und Authentifizierungen, wie QR-Codes und Fingerabdrücke, zu
nutzen.
Die Dokumentationsausgabestationen müssen folgende Anforderungen
erfüllen:
Verfahrensintegration in die VOIS-Plattform und
Bereitstellung von Hard- und Software vom Erstfassungsprozess von
Bürgerdaten/Bilder/Fingerabdrücke an einem Selbst-Service-Terminal bis
zu Ausgabe des Dokumentes in einer Dokumentenausgabestation.
Bezugsberechtigte sind neben der ekom21, ihre Verbandsmitglieder, die
Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und
Zweckverbände im Bundesland Hessen jeweils einschließlich ihrer
rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und
Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die ekom21 hat im Rahmen einer Markterkundung festgestellt, dass die
Besonderheiten der beabsichtigen Auftragsvergabe dazu führen, dass zu
den vorgesehenen Zeitpunkten nur ein Unternehmen die Anforderungen der
ekom21 erfüllen kann, nämlich der vorgesehene Auftragnehmer.
Die erwogene Auftragserteilung an den in Abschnitt V.2.3) der
Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer stützt sich auf
auftragsbezogene Sachgründe in Bezug auf technische Anforderungen an
das zu beschaffende Produkt. Die Realisierung der vorgesehenen
Beauftragung erfordert eine Integration, Kompatibilität und Interaktion
mit bzw. in der für die ekom21 zentralen VOIS-Plattform.
Die ekom21 geht daher davon aus und ist der festen Überzeugung, dass
die zu beschaffenden Produkte allein durch den in Abschnitt V.2.3) der
Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer erfolgen kann.
Deshalb wird diese Veröffentlichung gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 2 GWB
vorgenommen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von Dokumentenausgabestationen mit Anbindung an die VOIS
Plattform
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
11/05/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Biometric Solutions GmbH A/S
Postanschrift: Mileparken 22
Ort: Skovlunde
NUTS-Code: DK012 Københavns omegn
Postleitzahl: 2740
Land: Dänemark
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 3 000 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung mit der durch den Auftraggeber seine
Absicht zum Vertragsabschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer
bekundet. Ein Vertragsschluss ist daher noch nicht erfolgt.
2. Der Abschluss des Vertrages erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB
frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag nach der Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung. Es wird daher darauf hingewiesen, dass es sich
bei dem in Abschnitt V, Nr. 2.1) der Bekanntmachung angegebenen Datum
um das heutige handelt, da technisch keine späteren Termine zugelassen
werden.
3. Die in Abschnitt II), Nr. II.1.7) und Abschnitt V, Nr. V.2.4
angegebenen Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die
Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular dort zwingend eine
Eintragung verlangt. Die tatsächlichen Werte werden nicht
bekanntgemacht, weil die berechtigten geschäftlichen Interessen des
vorgesehenen Auftragnehmers betroffen sind und die Veröffentlichung den
lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen
würde (vgl. Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Hilpertstraße 31
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem
Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab
dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten,
bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die
Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen
Vergabekammer nachgeprüft werden.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2021
References
6. mailto:vergabestelle@ekom21.de?subject=TED
7. http://www.ekom21.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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