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Ausschreibung: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen - DE-Gießen
Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Dokument Nr...: 242826-2021 (ID: 2021051409242248515)
Veröffentlicht: 14.05.2021
*
  DE-Gießen: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
   2021/S 93/2021 242826
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: ekom21  Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
   Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Str. 11
   Ort: Gießen
   NUTS-Code: DE72 Gießen
   Postleitzahl: 35398
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@ekom21.de
   Fax: +49 561-2043115
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.ekom21.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Datenverarbeitung und ergänzende IT-Dienstleistungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung von Dokumentenausgabestationen mit Anbindung an die VOIS 
   Plattform
   Referenznummer der Bekanntmachung: 3846/318
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer
   Möbeln und Softwarepaketen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die ekom21 erwägt die Beschaffung von unterschiedlichen, fabrikneuen
   Produkten für Dokumentenausgabestationen einschließlich optionaler
   Wartung, Services und ergänzenden Vertragsleistungen.
   Es ist beabsichtigt, den Auftrag an den in Abschnitt V.2.3) der
   Bekanntmachung angegebene Auftragnehmer zu vergeben.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 3 000 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die ekom21 beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne
   Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht
   detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der
   Bezugsberechtigten an Dokumentenausgabestationen, in denen
   Passdokumente, Führerscheine und andere Dokumente von einer Behörde
   auch außerhalb der Öffnungszeiten ausgegeben werden können.
   Die ekom21 nutzt die VOIS-Plattform des Herstellers HSH Soft- und
   Hardware Vertriebs GmbH als zentrale und flächendeckende
   Softwareplattform in diversen Fachanwendungen (u. a. ein
   Einwohnerwesen, ein Zulassungswesen und Gewerbefachverfahren) für ihre
   bezugsberechtigten Kunden. Diese Softwareplattform wird für die
   Fachverfahren als Organisationswerkzeug und technische Basis genutzt
   und beinhaltet eine Terminverwaltung für Kommunen und bürgerfreundliche
   Services für alle Verwaltungsbereiche. Damit ist die ekom21 auf die
   technologische Entwicklungsplattform, nämlich die VOIS-Plattform,
   festgelegt. Die zu beschaffenden Technikkomponenten müssen daher
   uneingeschränkt kompatibel zur VOIS-Software-Plattform sein.
   Ziel der beabsichtigten Auftragsvergabe ist die Beschaffung von
   Dokumentationsausgabestationen zur softwareseitigen Unterstützung der
   VOIS-Plattform in Verwaltungen in unterschiedlichen Ausstattungen und
   technischen Funktionen, um bspw. die Ausgabefächer entsprechend zu
   verwalten und Authentifizierungen, wie QR-Codes und Fingerabdrücke, zu
   nutzen.
   Die Dokumentationsausgabestationen müssen folgende Anforderungen
   erfüllen:
    Verfahrensintegration in die VOIS-Plattform und
    Bereitstellung von Hard- und Software vom Erstfassungsprozess von
   Bürgerdaten/Bilder/Fingerabdrücke an einem Selbst-Service-Terminal bis
   zu Ausgabe des Dokumentes in einer Dokumentenausgabestation.
   Bezugsberechtigte sind neben der ekom21, ihre Verbandsmitglieder, die
   Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und
   Zweckverbände im Bundesland Hessen jeweils einschließlich ihrer
   rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und
   Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die ekom21 hat im Rahmen einer Markterkundung festgestellt, dass die
   Besonderheiten der beabsichtigen Auftragsvergabe dazu führen, dass zu
   den vorgesehenen Zeitpunkten nur ein Unternehmen die Anforderungen der
   ekom21 erfüllen kann, nämlich der vorgesehene Auftragnehmer.
   Die erwogene Auftragserteilung an den in Abschnitt V.2.3) der
   Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer stützt sich auf
   auftragsbezogene Sachgründe in Bezug auf technische Anforderungen an
   das zu beschaffende Produkt. Die Realisierung der vorgesehenen
   Beauftragung erfordert eine Integration, Kompatibilität und Interaktion
   mit bzw. in der für die ekom21 zentralen VOIS-Plattform.
   Die ekom21 geht daher davon aus und ist der festen Überzeugung, dass
   die zu beschaffenden Produkte allein durch den in Abschnitt V.2.3) der
   Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer erfolgen kann.
   Deshalb wird diese Veröffentlichung gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 2 GWB
   vorgenommen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung von Dokumentenausgabestationen mit Anbindung an die VOIS 
   Plattform
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   11/05/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Biometric Solutions GmbH A/S
   Postanschrift: Mileparken 22
   Ort: Skovlunde
   NUTS-Code: DK012 Københavns omegn
   Postleitzahl: 2740
   Land: Dänemark
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 3 000 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige
   Ex-ante-Transparenzbekanntmachung mit der durch den Auftraggeber seine
   Absicht zum Vertragsabschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer
   bekundet. Ein Vertragsschluss ist daher noch nicht erfolgt.
   2. Der Abschluss des Vertrages erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB
   frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag nach der Veröffentlichung
   dieser Bekanntmachung. Es wird daher darauf hingewiesen, dass es sich
   bei dem in Abschnitt V, Nr. 2.1) der Bekanntmachung angegebenen Datum
   um das heutige handelt, da technisch keine späteren Termine zugelassen
   werden.
   3. Die in Abschnitt II), Nr. II.1.7) und Abschnitt V, Nr. V.2.4
   angegebenen Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die
   Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular dort zwingend eine
   Eintragung verlangt. Die tatsächlichen Werte werden nicht
   bekanntgemacht, weil die berechtigten geschäftlichen Interessen des
   vorgesehenen Auftragnehmers betroffen sind und die Veröffentlichung den
   lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen
   würde (vgl. Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Hilpertstraße 31
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64295
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem
   Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab
   dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten,
   bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die
   Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen
   Vergabekammer nachgeprüft werden.
   § 135 GWB lautet:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/05/2021
References
   6. mailto:vergabestelle@ekom21.de?subject=TED
   7. http://www.ekom21.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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