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Ausschreibung: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste - DE-Pforzheim
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Dokument Nr...: 242958-2021 (ID: 2021051409244848564)
Veröffentlicht: 14.05.2021
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  DE-Pforzheim: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
   2021/S 93/2021 242958
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim
   Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
   Ort: Pforzheim
   NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
   Postleitzahl: 75175
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt  Zentrale
   Vergabestelle
   E-Mail: [6]ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de
   Telefon: +49 723139-0
   Fax: +49 723139-2846
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.pforzheim.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.vergabe24.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1793ade6cfc-
   65b51abba5fb0ea7
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]www.vergabe24.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verladung, Transport u. thermische Entsorgung v. entwässertem
   Klärschlamm
   Referenznummer der Bekanntmachung: ESP 2021.05_007
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
   Umweltschutzdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Verladen, Transport und thermische Entsorgung von entwässertem
   Klärschlamm.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet Pforzheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Verladen, Transport und thermische Entsorgung von entwässertem
   Klärschlamm für den Zeitraum 1.10.201-30.9.2024.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2021
   Ende: 30/09/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zu II.2.5) Bei gleichlautenden Angeboten unter Berücksichtigung des
   Preisnachlasses ohne Bedingungen erhält der Bieter den Zuschlag mit der
   geringsten Transportentfernung.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach
   Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder
   des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieteransässig ist,
   oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser
   nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder
   Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom
   Datum der Erstellung  die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt
   der geforderten Frist zur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot
   wiedergibt.
   Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem
   betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine
   eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer
   Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen
   befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den
   Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch
   eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder
   der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen
   oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
   Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen
   Sprache sind in einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
   Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124
   GWB.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den Letzten 3
   Jahren.
   Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs- bzw.
    Nachweis der Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung
   (Deckungs- summe 3 Mio. EUR pauschal je Schadensfall bei Personen-,
   Sach- und Vermögensschäden) und Umwelthaftpflichtversicherung
   (Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal je Schadensfall,
    Eintragung in das Berufsregister,
    Angaben zu einem Insolvenzverfahren,
    Angaben ob sich die Firma in Liquidation befindet,
   (siehe Angaben im Vordruck Komm EU (L) EigE).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des
   Beschäftigten Personals) sowie Kompetenzschwerpunkten.
   Referenzen der letzen 3 Jahre (2018, 2019, 2020)
   Nachweis zertifizierter Entsorgungsbetrieb (gemäß Teil 7 § 5 6 und § 5
   7 KrWG).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Angaben zu den genannten Verbrennungsanlagen:
   Genaue Anschrift des Betreibers der Anlage und Angaben zum Standort der
   Anlage
    Kurzbeschreibung der Anlagentechnik,
    Anforderungskriterien an die Annahme und Behandlung von Klärschlamm
   entsprechend Genehmigung der thermischen Anlage,
    Nachweis über das entsprechende Kontingent zur Klärschlammentsorgung
   für die gesamte Vertragslaufzeit.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/06/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/08/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 16/06/2021
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
    Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
   verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen,
   die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand
   elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation
   mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
   Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote
   mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
   Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
   Vergabeplattform [11]www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
   Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn
   sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
    Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das
   Kiosk-System,
    Download der Software Bietercockpit für die Angebotserstellung,
    Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch,
    automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen,
    verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim,
    verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe,
    Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger
   Baden-Württemberg,
    Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der
   Abgabefrist eingesehen werden können.
   Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur
   Verfügung gestellt.
    Zu Ziffer I.3) Kommunikation:
   Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische
   Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die
   Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den
   entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
   postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
    Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt: Anfragen
   von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis
   zum 7.6.2021, 16.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die
   Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die
   ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
   Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten
   Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen,
   Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor
   Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
   Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls
   ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform
   Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche
   Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher
   Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
   übermittelten Antworten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 72192620
   Fax: +49 721926211
   Internet-Adresse:
   [13]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB
   hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
   § 160 Abs. 3, Antrag
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/05/2021
References
   6. mailto:ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de?subject=TED
   7. http://www.pforzheim.de/
   8. https://www.vergabe24.de/
   9. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1793ade6cfc-65b51abba5fb0ea7
  10. http://www.vergabe24.de/
  11. http://www.vergabe24.de/
  12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  13. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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