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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-München
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Systemberatung und technische Beratung
Systemanalyse und Programmierung
Softwareprogrammierung und -beratung
Dokument Nr...: 242949-2021 (ID: 2021051409252248641)
Veröffentlicht: 14.05.2021
*
DE-München: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2021/S 93/2021 242949
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, IT-Referat, it@M,
Geschäftsleitung
Postanschrift: Agnes-Pockels-Bogen 21
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [6]itm.vergabe@muenchen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.muenchen.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?func
tion=_Details&TenderOID=54321-Tender-1791c6de0e9-41c0df82c1b49506
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://vergabe.muenchen.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Wohnen in München (WIM) Weiterentwicklung und Pflege 2021
Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z41-2021-0002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der
Betriebsbereitschaft der Individualsoftware Wohnen in München (WIM),
die Anpassung der Fachanwendung WIM (Modifikation und Erstellung von
Systemkomponenten) und der dazugehörige Wissenstransfer zu Beginn des
Vertrages und zum Vertragsende. Die technische Basis von WIM bilden
Java und das proprietäre TREND/Framework.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
72220000 Systemberatung und technische Beratung
72240000 Systemanalyse und Programmierung
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Stadtgebiet Landeshauptstadt München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es soll ein EVB-It Servicevertrag für 48 Monate geschlossen werden.
Dieser enthält 3 Pauschalen:
Eine für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft, eine für die
Aktualisierung von Infrastrukturelementen im Umfang von maximal 50
Personentagen (PT) pro Jahr und eine für Servicemanagemnet. Die
Leistungserbringung erfolgt als Werkleistung zum Festpreis oder
Dienstleistung nach Aufwand. Eine Abnahme von mindestens 200
Personentagen pro Jahr wird garantiert.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL)
[11]https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tende
r-1791c6de0e9-41c0df82c1b49506
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL)
[12]https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tende
r-1791c6de0e9-41c0df82c1b49506
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL)
[13]https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tende
r-1791c6de0e9-41c0df82c1b49506
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/06/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den
Vergabeunterlagen.
Bewerber-/Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum
6.7.2021, 12.00 Uhr über das eVergabesystem zu stellen. Die Adresse des
eVergabesystems ist unter I.1) Internet-Adresse(n) Hauptadresse
angegeben.
Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Abweichung von der Regelvergabe:
Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung, Wartung und Pflege der
Individualsoftware Wohnen in München (WIM). Die Besonderheit bei
dieser Software besteht insbesondere in dem proprietären
Trend-Framework und deren sehr geringen Verbreitung auf dem Markt sowie
der damit verbundenen komplexen Dokumentation des Quellcodes. Die LHM
sucht hierfür einen kompetenten, mitdenkenden Partner, der Realisierung
und Test von Änderungen und Erweiterungen an WIM verantwortet.
Der Umfang des Auftragsgegenstands umfasst die Prozessschritte vom
technischen Design bis zur Lieferung der fachlich getesteten WIM
Software an die LHM. Die vorausgehende Fachkonzeption und der
nachfolgende Abnahmetest verbleiben in der Verantwortung der LHM. Die
fallweise Erbringung von Beratungsleistung zur Unterstützung der
Fachkonzeption durch den Auftragnehmer ist ebenfalls
Auftragsgegenstand.
Die Weiterentwicklung, Wartung und Pflege der Individualsoftware
Wohnen in München (WIM) haben das Ziel die Fachanwendung WIM
zukunftsfähig zu halten:
gute Wartbarkeit der Fachanwendung WIM zur zügigen und
wirtschaftlichen Umsetzung von Anpassungen und Erweiterungen,
fachliche Weiterentwicklung der Fachanwendung WIM durch Umsetzung
fachlicher Anforderungen,
technische Optimierung und Life-Cycle-Management der Fachanwendung
WIM um Betriebsstabilität und Wartbarkeit weiter zu verbessern,
Stabiler und sicherer Betrieb der Fachanwendung WIM und schnelle
Beseitigung von Programmfehlern im Bedarfsfall.
Die damit ggf. notwendigen technischen Änderungen, die Besonderheiten
des proprietären Trend Frameworks müssen mit den Bietern erörtert bzw.
verhandelt werden und in der Folge durch den Auftraggeber im Rahmen der
Leistungsbeschreibung i. V. m. dem dazugehörigen Leistungsverzeichnis
beschrieben und gegebenenfalls konkretisiert werden.
Des Weiteren ist bei dieser Beschaffung eine umfangreiche
Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit technisch organisatorischen
Maßnahmen (TOM) zwischen dem Auftraggeber und dem zukünftigen
Auftragnehmer notwendig. Inhalte der Auftragsverarbeitungsvereinbarung
inkl. TOM können ebenfalls vorab nicht abschließend festgelegt werden
und müssen voraussichtlich mit den Bietern erörtert und verhandelt
werden.Insbesondere damit der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gewahrt
wird.
Eine Auftragsvergabe im Wege eines Offenen oder Nicht Offenen
Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb scheidet aus den
oben genannten Gründen aus. Im vorliegenden Fall muss aufgrund des
Leistungsgegenstandes davon ausgegangen werden,
dass es zu technischen Änderungen kommen kann,
die Leistungsbeschreibung i. V. m. dem dazugehörigen
Leistungsverzeichnis konkretisiert werden muss, damit die Bieter ihr
Angebot inhaltlich verbessern können,
Punkte in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl. TOM mit
mehreren Bietern zu erörtern sind.
Folglich liegen die Voraussetzungen für den Ausnahmetatbestand gemäß §
14 Abs. 3 Nr. 3 VgV vor. Der Auftrag wird deshalb im Wege eines
Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
vergeben.
Abweichen vom Grundsatz der Losvergabe:
Emäß § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB sind Leistungen in Menge (Teillose) und
getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Bei dieser
Vergabe erfolgt keine Aufteilung in Lose. Es liegt ein
Ausnahmetatbestand gemäß § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB vor, welcher eine
Gesamtvergabe rechtfertigt. Aus technischen Gründen können einzelne
Leistungsteile hier nicht in Lose aufgeteilt werden.
Eine Losaufteilung käme vorliegend grundsätzlich in Betracht
hinsichtlich der Leistungen
(1) Customizing / Anpassung auf Quellcodeebene
(2) Pflegeleistungen,
(3) Herbeiführung der Betriebsbereitschaft inkl. notwendiger
Datenmigration,
(4) den vereinbarten weiteren Unterstützungsleistungen
Sowohl Customizing/Anpassung auf Quellcodeebene der Standardsoftware
(1), die Pflegeleistungen (2), die Herbeiführung der
Betriebsbereitschaft inkl. Datenmigration (3) als auch die weiteren
Unterstützungsleistungen (4) sind unmittelbar mit der vorhandenen
Standardsoftware verknüpft. Aus technischen Gründen und aus Erfahrungen
des Auftraggebers heraus können einzelne Leistungsteile hier nicht in
Lose aufgeteilt werden. Hintergrund ist, dass zwar die
Individualsoftware der LHM mit allen Rechten gehört. Diese
Individualsoftware aber mittels eines nicht marktüblichen Frameworks
Trend programmiert wurde. Hierdurch wird die Dokumentation zu der
Individualsoftware gesteuert und ist nicht trennbar. Auch nach
mehrmaligen Nachbesserungsversuchen des ursprünglichen AN weist die
Dokumentation noch immer erhebliche Mängel auf. Somit ist an dieser
Stelle eine Losvergabe getrennt nach Weiterentwicklung, Wartung und
Pflege ohne erhebliche und unwirtschaftliche Aufwände auf Seiten der
potenziellen AN nicht zu gewährleisten.
Eine von der Weiterentwicklung, Wartung und Pflege losgelöste
Fachberatung und Schulung ist aufgrund der derzeit mangelnden
Dokumentation und der sehr komplexen und langwierigen Einarbeitung des
neuen AN aktuell ohne eine Aufbürdung eines ungebührlichen Wagnis auf
den zukünftigen AN nach Auffassung des Fachbereichs nicht möglich.
Zwischen den genannten Kern-/Aufgabenbereichen (Servicemanagement,
Fachliche Beratung, Systemdesign, Softwareentwicklung JAVA, Test und
Qualitätssicherung) besteht überdies eine besondere
Verknüpfung/Verschränkung dahingehend, dass die Arbeitsergebnisse der
jeweiligen Kern-/Aufgabenbereichen aufeinander aufbauen. Es wird nur
dann ein gutes Endergebnis erzielt, wenn der Gesamtprozess und die
diesen übergreifend begleitenden Qualitätssicherungsmaßnahmen durch den
Anbieter vollständig beherrscht werden. Daher müssen alle
Kern-/Aufgabenbereichen innerhalb einer Firma als Ganzes erbracht
werden. Eine Losaufteilung stünde dem entgegen.
Aus den genannten Gründen erfolgt keine Losbildung, sondern eine
Gesamtvergabe. Die Leistungen (1) bis (4) bilden eine wirtschaftliche
Einheit, welche gem. § 97 Abs. 4 GWB i. V. m. § 30 VgV weder in Teil-
noch Fachlose aufgeteilt werden kann. Überdies ist es auch für kleine
und mittelständische Unternehmen möglich den Auftrag auszuführen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse:
[15]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein
Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der
Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten
Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den
Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der
Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist)
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.
1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge
nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von
längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des
Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der
Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2021
References
6. mailto:itm.vergabe@muenchen.de?subject=TED
7. https://vergabe.muenchen.de/
8. https://vergabe.muenchen.de/
9. https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1791c6de0e9-41c0df82c
1b49506
10. https://vergabe.muenchen.de/
11. https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1791c6de0e9-41c0df82c1b49506
12. https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1791c6de0e9-41c0df82c1b49506
13. https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1791c6de0e9-41c0df82c1b49506
14. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
15. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
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