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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Bayreuth
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen
Dokument Nr...: 243203-2021 (ID: 2021051409272248874)
Veröffentlicht: 14.05.2021
*
  DE-Bayreuth: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   2021/S 93/2021 243203
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gesundheitseinrichtungen des Bezirks
   Oberfranken
   Postanschrift: Nordring 2
   Ort: Bayreuth
   NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 95445
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Beschaffungsstelle@coburg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.coburg.de/Vergabeseite
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function
   =_Details&TenderOID=54321-Tender-17955dc2b88-72f82a25d511ba4e
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg  Personal- und Organisationsamt 
   Zentrale Beschaffungsstelle
   Postanschrift: Steingasse 18
   Ort: Coburg
   NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 96450
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]Beschaffungsstelle@coburg.de
   Telefon: +49 9561-893155
   Fax: +49 9561-8963159
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.coburg.de/Vergabeseite
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]www.tender24.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   ZV  GeBO  Neubau Forensik 5 am BKB Bayreuth  Fachplanung Technische
   Gebäudeausrüstung Gefahrenmeldeanlagen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2021/000460
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Gefahrenmeldeanlagen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45215100 Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Bezirkskrankenhaus Bayreuth
   95445 Bayreuth
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Aufbau eines Gefahrenmanagementsystems (GMS):
   Das GMS hat Schnittstellen zur Sicherheitstechnik und zur
   Gebäudeleittechnik sowie zur Kommunikationstechnik. Über Workflows
   werden Ereignisse der Subsysteme miteinander verknüpft und den
   Mitarbeiter in der Station oder in der Sicherheitspforte angezeigt.
   Das bisherige Videomanagementsystem soll zu einem Gefahrenmanagement
   System ausgebaut werden.
   Kurzzusammenfassung Gefahrenmanagement System:
    Standardisierte Schnittstellen, die vom Hersteller gewartet werden,
    Geführte und dokumentierte Abarbeitung von Ereignissen,
    Reduktion von Fehlalarmen durch Kombination von Subsystemen (z. B.
   Zaundetektion + Videoerkennung),
    Aktualisierung der Schnittstellen auf IP-basierte (OPC-Server).
   Folgende Aspekte werden betrachtet:
    Sicherheit des Personals gefährdet durch Personenübergriffe,
    Sicherheit der Bevölkerung durch Flucht von Patienten,
    Gefährdung des Personals und Patienten durch Brand.
   Das Gefahrenmanagementsystem unterstützt das Sicherheitspersonal bei
   Ihrer Aufgabe diese Risiken im Blick zu haben und bei entsprechenden
   Vorfällen schnell und richtig zu handeln.
   Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Elektrotechnik
   Gefahrenmeldeanlagen (LPH 3 + 5-9 HOAI)
   Honorarzone III für Anlagengruppe 5
   Anrechenbare Kosten für Gefahrenmeldeanlage, Zutrittskontrollen,
   Telekommunikationsanlagen, Fluchttürsteuerung, Datenübertragungsnetze
   und Personennotsignalanlagen:
    2 714 235,00 EUR (netto).
   Stufenweise Beauftragung:
   Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit
   der Erbringung der Leistungsphase 3 HOAI. Der Auftraggeber behält sich
   vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere
   Leistungen abzurufen (Stufe 2: LPH 5-7 HOAI; Stufe 3: LPH 8-9 HOAI)
   Rahmenterminplan der Leistungsphasen:
    LPH 3+4 HOAI: 11/2021-04/2022,
    LPH 5 HOAI: 06/2022-11/2022,
    LPH 6+7 HOAI: 09/2022-07/2023,
    LPH 8 HOAI: 01/2023-11/2025.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Erkennen der Aufgabenstellung und der
   Projektanforderungen; Analyse der Projektaufgabe mit Darstellung der zu
   erwartenden Herausforderungen und ggf. Schwierigkeiten sowie
   spezifischen Lösungsvorschlägen / Gewichtung: 15,00
   Qualitätskriterium - Name: Organisation und zeitliche Abfolge der
   Projektvorbereitung bis einschl. der Ausführungsvorbereitung;
   Schilderung der Arbeitsweise bei der Abwicklung des Auftrags und
   Schwerpunkte der Tätigkeit / Gewichtung: 10,00
   Qualitätskriterium - Name: Methodik zur Kosteneinhaltung/Vorgehensweise
   bei Kostenabweichungen / Gewichtung: 2,50
   Qualitätskriterium - Name: Methodik zur Termineinhaltung/Vorgehensweise
   bei Terminabweichungen / Gewichtung: 2,50
   Qualitätskriterium - Name: Präsenz auf der Baustelle in der
   Bauphase/Organisation der Bauüberwachung und Ablauf der Jour-Fixe
   Gewährleistung der grundsätzlichen Verfügbarkeit Vertretungsregelungen
   im Urlaubs- oder Krankheitsfall / Gewichtung: 10,00
   Qualitätskriterium - Name: Präsenz/Erreichbarkeit für den Auftraggeber
   in der Planungsphase Gewährleistung der grundsätzlichen Verfügbarkeit
   Vertretungsregelungen im Urlaubs- oder Krankheitsfall / Gewichtung:
   5,00
   Qualitätskriterium - Name: Persönliche Vorstellung des/der
   Gesamtprojektleiter/in mit Darlegung des persönlichen
   Erfahrungshintergrundes (u. a. Lebenslauf, Qualifikationen) bzw. der
   persönlichen Kenntnisse sowie der Einbindung in andere Projekte
   (zeitliche Verfügbarkeit) / Gewichtung: 20,00
   Qualitätskriterium - Name: Erfahrung des/der für die konkrete
   Auftragsdurchführung vorgesehenen Gesamtprojektleiter/in anhand der
   Darstellung einer bereits erbrachten, vergleichbaren Referenz im Rahmen
   der Präsentation / Gewichtung: 10,00
   Kostenkriterium - Name: Honorarermittlung für Grundleistungen inkl.
   Nebenkosten Leistungsbild Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung
   Elektrotechnik Gefahrenmeldeanlagen / Gewichtung: 15,00
   Kostenkriterium - Name: Honorarermittlung für Besondere Leistungen und
   für Unvorhergesehenes. Stundensätze/Tagessätze für besondere Leistungen
   (Büroinhaber, Architekten und Ingenieure, Techniker, Zeichner, sonstige
   Mitarbeiter) mit fiktiven Wertungsmengen / Gewichtung: 10,00
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/11/2021
   Ende: 29/04/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Stufenweise Beauftragung:
   Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit
   der Erbringung der Leistungsphase 3 HOAI. Der Auftraggeber behält sich
   vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere
   Leistungen abzurufen (Stufe 2: LPH 5-7 HOAI; Stufe 3: LPH 8-9 HO-AI)
   Rahmenterminplan der Leistungsphasen:
    LPH 3 + 4 HOAI: 11/2021-04/2022,
    LPH 5 HOAI: 06/2022-11/2022,
    LPH 6 + 7 HOAI: 09/2022-07/2023,
    LPH 8 HOAI: 01/2023-11/2025.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
    gemittelter Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren [§ 45 VgV] (5 %),
    gemittelter Umsatz für entsprechende Dienstleistungen im
   Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistung LPH 1-9 HOAI
   Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Elektrotechnik
   Gefahrenmeldeanlagen) in den letzten 3 Jahren [§ 45 VgV] (5 %),
    geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge
   in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen
   Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie
   des öffentlichen oder privaten Empfängers [§ 46 VgV] (15 %),
    durchschnittliche jährliche Gesamtbeschäftigtenzahl des Unternehmens
   und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren [§ 46 VgV]
   (5 %),
    Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die
   zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können [§ 46 VgV] (5 %),
    Beschreibung der technischen Ausrüstung (Ausstattung, Geräte und
   technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags)
   [§ 46 VgV] (10 %),
    Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der
   Qualität seiner Dienstleistung [§ 46 VgV] (15 %),
    Erfahrung mit Planen und Bauen für öffentliche Auftraggeber
   (Förderantragsstellung, Vergabeverfahren, Rechnungs- und
   Nachtragsbearbeitung, etc.) (25 %),
    Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als
   Unteraufträge (z. B. an Freiberufler/innen) zu vergeben beabsichtigt [§
   46 VgV] (15 %).
   Bei Punktegleichstand bei mehreren Bewerbern entscheidet die im
   Kriterium Geeignete Referenzen über früher ausgeführte
   Dienstleistungsaufträge erzielte Punktzahl. Bei einem auch danach
   ermittelten Punktegleichstand entscheidet die im Kriterium Anzahl der
   technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen erzielte
   Punktzahl. Bei einem auch danach ermittelten Punktegleichstand
   entscheidet die im Kriterium Erfahrung mit Planen und Bauen für
   öffentliche Auftraggeber erzielte Punktzahl. Bei einem auch danach
   ermittelten Punktegleichstand entscheidet das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Stufenweise Beauftragung:
   Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit
   der Erbringung der Leistungsphase 3 HOAI. Der Auftraggeber behält sich
   vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere
   Leistungen abzurufen (Stufe 2: LPH 5-7 HOAI; Stufe 3: LPH 8-9 HO-AI).
   Rahmenterminplan der Leistungsphasen:
    LPH 3+4 HOAI: 11/2021-04/2022,
    LPH 5 HOAI: 06/2022-11/2022,
    LPH 6+7 HOAI: 09/2022-07/2023,
    LPH 8 HOAI: 01/2023-11/2025.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das
   Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden öffentlichen Auftraggebers:
   Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken, Nordring 2, 95445
   Bayreuth
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen
   über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr.
   6 VgV):
   Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei
   Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register
   des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine
   Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber
   niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand
   wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach
   Ziffer IV.2.2. der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union nicht älter als 12 Monate sein.
   Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen
   (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers
   bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten)
   beigelegt werden. Über die folgenden Studien- und Ausbildungsnachweise
   sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt(en)
   der/die verantwortliche(n) Berufsangerhörige(n):
   Mindestanforderung:
   Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen
   Ingenieur/in nach Art. 5 Abs. 2 BauKaG (erfolgreicher Abschluss eines
   mindestens 3-jährigen Studiums der Fachrichtung Informatik,
   Bauingenieur-, Energie-, Telekommunikations- oder Elektro- und
   Lichttechnik oder vergleichbar an einer Universität oder Hochschule;
   Studienabschluss Bachelor oder Master und Eintragung in die Liste der
   Bayerischen Ingenieurkammer-Bau oder einer anderen Ingenieurkammer)
   Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen
   Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des
   WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die
   Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt,
   so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom,
   Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
   Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die
   Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV):
   Nachweis über eine bestehende Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme
   von mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 5,0
   Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem in
   einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens
   über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmen.
   Im Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine
   Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem
   Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
   zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers
   einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung
   an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese
   Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich
   die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens
   beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem
   Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
   zugelassen ist. Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer
   zusammengeschlossen, so ist vom AN zusätzlich die Vereinbarung einer
   Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen
   Versicherer gegenüber dem AG uneingeschränkt durch einen der
   Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.
   Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
   entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV):
   Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im
   Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen LPH 1-9 HOAI
   Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Elektrotechnik
   Gefahrenmeldeanlagen), jeweils bezogen auf die letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der
   tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist
   jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem
   betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist
   dann entsprechend zu kennzeichnen.
   Ist der Bewerber/ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine 3
   Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der
   Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.
   Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem
   Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
   Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der
   Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je
   Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein
   Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der
   Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen
   Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze
   im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV):
   Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und von
   mindestens 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und
   Vermögensschäden)
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Referenzliste (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV):
   Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in
   Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen
   Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie
   des öffentlichen oder privaten Empfängers.
   Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit
   denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die
   Leistungsphasen 3-8 HOAI (jedoch nicht zwingend alle Grundleistungen)
   erbracht wurden.
   Für den Fall, dass eine nicht ausreichende Zahl an Bewerbern die
   Referenzen im vorgegebenen Zeitraum nicht nachweisen kann, werden auch
   einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre bis max. 5
   Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
   Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch
   nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der
   Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen
   muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden
   sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über
   mehrere Referenzen möglich.
   Eine Liste (möglichst im Format DIN A 4) der wesentlichen in den
   letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen muss dem
   Bewerbungsbogen beigefügt werden.
   Die notwendigen Angaben zu den Referenzen müssen dem Bewerbungsbogen
   über das Formblatt Referenzblatt als Anlagen zum Nachweis über die
   abgeschlossene Ausführung von Leistungen bei möglichst vergleichbaren
   Baumaßnahmen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   beiliegen.
   Es werden nur die vom Bewerber im vorgesehenen Referenzblatt jeweils
   genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Darüber hinaus benannte
   Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt. Je Referenz ist ein
   zusätzliches Projektblatt (pro Projekt maximal 3 DIN A 4 Blätter) mit
   Darstellung des Referenzprojektes gestattet.
   Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
   Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen
   ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der
   Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
   Es werden ausschließlich die in diesen Unterlagen gemachten Angaben
   gewertet. Eine Nachforderung materiell/inhaltlich falsch eingereichter
   Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die
   Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu
   führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der
   Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil
   verschaffen können.
   Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46
   Abs. 3 Nr. 2 VgV):
   Die durchschnittliche jährliche Anzahl der technischen Fachkräfte oder
   der technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen
   Leistung eingesetzt werden können.
   Angaben zur Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung
   in Form eines Organigramms (max. 1 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei
   Geschäftsleitung, Projektleitung, Team, Planer, Ausschreiber und
   Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle
   Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen.
   Angabe der Ausstattung, der Geräte und der technischen Ausrüstung (§ 46
   Abs. 3 Nr. 9 VgV):
   Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche
   Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die
   Ausführung des Auftrags verfügt.
   Durchschnittliche jährliche Gesamtbeschäftigtenzahl des Unternehmens
   und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (§ 46 Abs. 3
   Nr. 8 VgV)
   Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
   des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in
   den letzten 3 Jahren sowie die Anzahl der technischen Fachkräfte oder
   der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt
   werden können, ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je
   Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der
   Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren.
   Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der
   Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine
   durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte
   anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren.
   Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten
   die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
   Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der
   Qualität seiner Dienstleistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV):
   Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der
   Qualität seiner Dienstleistung bzw. Qualifizierung ISO 9001 oder TÜV
   Qualitätsstandard Planer am Bau
   Erfahrung mit Planen und Bauen für öffentliche Auftraggeber:
   Erfahrungen des Bewerbers mit öffentlichen Auftraggebern und
   geförderten Baumaßnahmen liegen vor (Förderantragsstellung,
   Vergabeverfahren, Rechnungs- und Nachtragsbearbeitung, etc.)
   Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV):
   Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als
   Unteraufträge (z. B. an Freiberufler/innen) zu vergeben beabsichtigt.
   Der Auftraggeber behält sich beim Einsatz von freien Mitarbeitern/innen
   das Recht vor, diese ggf. vom Auftragnehmer in begründeten Fällen
   austauschen zu lassen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Referenzliste (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV):
   Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren, wobei
   mindestens eine Referenz mit Planungsleistungen:
    für die Einrichtung einer Gefahrenmeldeanlage in einer forensischen
   Klinik oder Psychiatrie, einer Justizvollzugsanstalt oder einem
   vergleichbaren Gebäude oder
    für ein Bauvorhaben mit vergleichbaren Planungs- und/oder
   Beratungsanforderungen und
    mit Kosten der KGR 450 nach DIN 276 von mind. 2,0 Mio. EUR (netto)
   aufweisen soll.
   Vergleichbare Planungs- und/oder Beratungsanforderungen im
   obenstehenden Sinn sind insbesondere erbrachte Planungsleistungen des
   Leistungsbildes Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung in den
   geforderten Leistungsphasen 3-8 HOAI für ein Objekt mit Anlagengruppen
   ELT der Honorarzonen III. Es muss sich hierbei nicht zwingend um ein
   Objekt der gleichen Nutzungsart handeln.
   Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen,
   dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche
   Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen
   Ingenieur/in nach Art. 5 Abs. 2 BauKaG (erfolgreicher Abschluss eines
   mindestens 3-jährigen Studiums der Fachrichtung Informatik,
   Bauingenieur-, Energie-, Telekommunikations- oder Elektro- und
   Lichttechnik oder vergleichbar an einer Universität oder Hochschule;
   Studienabschluss Bachelor oder Master und Eintragung in die Liste der
   Bayerischen Ingenieurkammer-Bau oder einer anderen Ingenieurkammer)
   Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen
   Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des
   WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die
   Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt,
   so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom,
   Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
   Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die
   Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/06/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 29/06/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/10/2021
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge und Angebote
   zugelassen!
   Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten:
   1.6.2021.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken  Vergabekammer
   Nordbayern
   Postanschrift: Promenade 27
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981 / 53-1277
   Fax: +49 981 / 53-1837
   Internet-Adresse:
   [13]http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg21
   01.htm
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
   § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die
   Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
   über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
   über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots
   und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
   Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
   Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
   wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
   Betroffenen Bieter ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach
   Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
   E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
   Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
   Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
   GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen
   Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
   des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
   geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken  Vergabekammer
   Nordbayern
   Postanschrift: Promenade 27
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981 / 53-1277
   Fax: +49 981 / 53-1837
   Internet-Adresse:
   [15]http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg21
   01.htm
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/05/2021
References
   6. mailto:Beschaffungsstelle@coburg.de?subject=TED
   7. http://www.coburg.de/Vergabeseite
   8. https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17955dc2b88-72f82a25d511b
a4e
   9. mailto:Beschaffungsstelle@coburg.de?subject=TED
  10. http://www.coburg.de/Vergabeseite
  11. http://www.tender24.de/
  12. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
  13. http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
  14. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
  15. http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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