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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Hofheim am Taunus
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 243411-2021 (ID: 2021051409293249133)
Veröffentlicht: 14.05.2021
*
  DE-Hofheim am Taunus: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2021/S 93/2021 243411
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
   Postanschrift: Alte Bleiche 5
   Ort: Hofheim am Taunus
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   Postleitzahl: 65719
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabemanagement, Frau Carola Schwarz
   E-Mail: [6]2022-LOF-W@rmv.de
   Telefon: +49 6192294632
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.rmv.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe-rmv.de/E76956828
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe-rmv.de/E76956828
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausschreibung 2022-F-LOF-W1
   Referenznummer der Bekanntmachung: Ausschreibung 2022-F-LOF-W1
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im
   Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV /
   der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel
   LOF West 1 auf folgenden Linien zu erbringen:
    Regionale Linie 652: Frankfurt Südbahnhof  Neu-Isenburg,
    Regionale Linie 653: Frankfurt Südbahnhof  Gravenbruch,
    Regionale Linie 662: Mörfelden Bf  Langen  Darmstadt Arheilgen,
    Regionale Nachtbuslinie n65: Frankfurt  Offenbach,
    Regionale Nachtbuslinie n71: Frankfurt  Neu-Isenburg  Langen 
   Darmstadt,
    Regionale Nachtbuslinie n72: Offenbach/Dietzenbach  Neu-Isenburg 
   Ffm Flughafen,
   Gesamtleistung (gerundet): 726 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2022.
   Das o.g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe Abschnitt II.1.4).
   Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen
   Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem
   Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6
   HVTG gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1
   HVTG).
   Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch
   Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen
   legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die
   Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen seiner
   UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe
   bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
   Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten
   Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 Tarifverträge für den
   Verkehr auf Straße (ÖSPV) im Staatsanzeiger für das Land Hessen und in
   der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter
   [10]http://staatsanzeiger-hessen.de und
   [11]http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html
   veröffentlicht.
   Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung der in der/den
   Verpflichtungserklärung(en) übernommener/n Verpflichtungen sowie bei
   einem Verstoß gegen eine sich aus der/den Verpflichtungserklärung(en)
   gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen ergebende(n) Verpflichtung(en)
   wird eine Vertragsstrafe fällig (vgl. § 18 HVTG). Einzelheiten sind in
   den Vergabeunterlagen geregelt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 12/12/2021
   Ende: 08/12/2029
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des
   Verkehrs-Service-Vertrages (VSV) unter ansonsten unveränderten
   Bedingungen bis zum nächsten internationalen Fahrplanwechsel, maximal
   jedoch um 13 Monate zu verlängern (§ 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 GWB).
   Diese Verlängerungsoption kann insgesamt zweimal ausgeübt werden.
   Nähere Einzelheiten sind § 2 Absatz 3 VSV zu entnehmen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Leistungsänderungen im Fahrplanangebot. Nähere Einzelheiten sind den
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bieter muss über eine Genehmigung für Linienverkehr mit
   Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw. über eine EU-Lizenz (vgl. Anhang
   II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009), verfügen. Der Bieter hat deshalb
   mit Angebotsabgabe eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Kopie
   einer Genehmigungsurkunde für Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42,
   43 PBefG) bzw. eine Kopie einer gültigen maximal 10 Jahre alten
   EU-Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009)
   vorzulegen.
   Zum Beleg, dass die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht
   vorliegen, hat der Bieter mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen gemäß
   Anlage 30 der Vergabeunterlagen vorzulegen:
   a) Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder fakultativen
   Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem
   Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei
   Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der
   Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1
   GWB mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
   b) Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss
   nach § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
   c) Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss
   nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
   d) Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss
   nach § 98 c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vorliegen.
   Bei Bietergemeinschaften sind die vorstehenden Erklärungen von jedem
   Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner
   wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage 30 auch bezogen
   auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
   Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des
   Angebotsschreibens des Bieters), dass er die subjektiven Anforderungen
   des § 13 Absätze 1 bzw. 1a PBefG erfüllen kann und insoweit der
   Genehmigungserteilung für den hiesigen Auftrag an ihn keine
   Hinderungsgründe entgegenstehen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i. S. d. § 45
   Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter
   über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten
   für die Ausführung des hiesigen Auftrags verfügt und in der Lage ist,
   seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
   Der Bieter hat folgende Anforderung zu erfüllen: einen mit der
   Durchführung von BPNV-Leistungen erzielten Mindestjahresumsatz in Höhe
   von 2,5 Mio EUR im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen
   Geschäftsjahr.
   2. Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit durch die Vorlage folgender Nachweise /
   Bescheinigungen / Erklärungen nach:
   a) Erklärung des Bieters über den mit der Durchführung von
   BPNV-Leistungen erzielten Umsatz des Bieters im letzten vor der Abgabe
   des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr.
   b) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (erforderlichenfalls
   zzgl. deutscher Übersetzung), wobei der Stichtag dieser Bescheinigung
   zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen
   darf. Auf Verlangen des Auftraggebers ist das Original oder eine
   beglaubigte Kopie der Bescheinigung in Papierform unverzüglich
   vorzulegen.
   3. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B.
   seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens,
   so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in Absatz 2
   verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen.
   Zusätzlich hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag
   erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
   mit Angebotsabgabe eine entsprechende Vereinbarung mit dem Dritten oder
   eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegt, vgl. § 47 Absatz 1
   VgV. Zusätzlich hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers zu
   verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters
   aus dem Auftrag gesamtschuldnerisch mit dem Bieter einzustehen (vgl. §
   47 Absatz 3 VgV); diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem
   Angebot vorzulegen. Die vorgenannten Vereinbarungen und
   Verpflichtungserklärungen dürfen für die Dauer des ausgeschriebenen VSV
   von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst / widerrufen werden können.
   Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarungen und Verpflichtungserklärungen
   zu entnehmen sein, wobei ihr Stichtag zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
   nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf.
   4. Der Bieter hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 3 nach
   Aufforderung und Fristsetzung durch den Auftraggeber ein Unternehmen zu
   ersetzen, das nach den hiesigen Vorgaben nicht als wirtschaftlich und
   finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder
   fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das
   neue Unternehmen nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig
   anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder
   fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute
   Aufforderung.
   5. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn
   sie in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er
   über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen
   Leistungen im BPNV in angemessener Qualität erforderlich sind.
   2. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit der Abgabe des Angebotes
   über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits
   zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß
   abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können
   während der Ausführungsfrist beschafft werden.
   3. Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit mit Angebotsabgabe bis zu 2 Referenzen über in den
   letzten 3 Jahren ausgeführte Dienstleistungsaufträge im BPNV zu
   benennen, mit Angabe der nutzwagenkilometrischen Gesamtbetriebsleistung
   im 1. Fahrplanjahr, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen
   oder privaten Auftraggebers.
   4. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B. seiner
   Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so hat
   der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses
   Dritten durch Vorlage der in Absatz 3 verlangten Nachweise und
   Erklärungen darzulegen.
   Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer
   entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten oder einer
   Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass er über die für
   den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen
   kann und dass das Personal des Dritten, welches über die mit den
   Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, bei der hiesigen Leistung
   eingesetzt wird, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die vorgenannte
   Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des
   ausgeschriebenen VSV von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst /
   widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung oder
   Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein, wobei ihr Stichtag zum
   Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen
   darf.
   5. Der Bieter hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 4 nach
   Aufforderung und Fristsetzung durch den Auftraggeber ein Unternehmen zu
   ersetzen, das nach den hiesigen Vorgaben nicht als technisch und
   beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder
   fakulative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue
   Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen
   ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakultative
   Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung.
   6. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn
   die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder
   erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines
   Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht /
   reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur
   aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen
   Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der
   fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies
   ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für
   ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt
   werden.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Abweichend zur vorgenannten Zwischenüberschrift des
   Bekanntmachungsformulars erfolgt hier die Fortsetzung der Auflistung
   und kurzen Beschreibung der Eignungskriterien zu Abschnitt III.1.3):
   Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des
   Angebotsschreibens des Bieters), dass er die Vorgaben zum
   Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der
   Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllt.
   Der Bieter legt mit seinem Angebot eine schriftliche Bestätigung des
   Herstellers gemäß Anlage 28.1 und eine schriftliche Bestätigung des
   Herstellers oder der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH
   (rms) gemäß Anlage 28.2 der Vergabeunterlagen vor, dass die
   (((eTicket-Deutschland Akzeptanzterminals in den jeweils angebotenen
   Geräten (Busdrucker, Handterminal, autarke Geräte) die Funktionalität
   zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der
   Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen
   erfüllen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist das Original der
   Bestätigung in Papierform unverzüglich vorzulegen. Weitere Einzelheiten
   sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. der Berufszugangsverordnung
   für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Im Fall eines Betreiberwechsels besteht eine Verpflichtung des neuen
   Betreibers zur Personalübernahme vom bisherigen Betreiber gemäß Artikel
   4 Absätze 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 5 HVTG.
   Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [12]2020/S 081-192324
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/06/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/09/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/06/2021
   Ortszeit: 12:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55
   Absatz 2 VgV.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu I.3) Kommunikation:
   Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen
   sowie die Zusätzlichen Informationen an alle Bieter (kurz:
   Bieterinformation) über seine in Ziffer I.3) angegebene
   Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich,
   uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne
   dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit
   des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht
   zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige
   Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher
   Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen
   erfolgt nur an registrierte Bieter.
   Die im Inhaltsverzeichnis der Vergabeunterlagen benannten nicht
   öffentlichen Unterlagen werden zum Schutz der Vertraulichkeit gemäß §
   41 Abs. 3 VgV nur auf schriftliche Anforderung über das
   Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform an dort registrierte
   Verkehrsunternehmen herausgegeben.
   Hinweise und Rückfragen zu den Vergabeunterlagen können nur von
   Verkehrsunternehmen gegeben bzw. gestellt werden, die gemäß den
   Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen
   sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind
   (vgl. § 9 Abs. 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Abs. 1 der Richtlinie
   2014/24/EU vom 26.2.2014). Das Verkehrsunternehmen hat sich deshalb auf
   der Vergabeplattform unter der Internetadresse
   [13]https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen
   Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu
   registrieren, wenn es Hinweise und Rückfragen zu den Vergabeunterlagen
   geben bzw. stellen will. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das
   registrierte Verkehrsunternehmen automatisch über Änderungen an den
   Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das
   interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine
   Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
   Weitere zusätzliche Angaben:
   Der Bieter legt mit seinem Angebot für das angebotene Linienbündel
   zusätzlich zur Angebotskalkulation eine aussagefähige und
   nachvollziehbare Urkalkulation gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen
   als separate, mit einem Passwort gegen Lesezugriff geschützte,
   PDF-Datei bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der
   Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 Abs. 5 der Aufforderung zur
   Angebotsabgabe geregelt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur
   Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die
   Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/05/2021
References
   6. mailto:2022-LOF-W@rmv.de?subject=TED
   7. http://www.rmv.de/
   8. https://vergabe-rmv.de/E76956828
   9. https://vergabe-rmv.de/E76956828
  10. http://staatsanzeiger-hessen.de/
  11. http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html
  12. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:192324-2020:TEXT:DE:HTML
  13. https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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