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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Hofheim am Taunus
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 243411-2021 (ID: 2021051409293249133)
Veröffentlicht: 14.05.2021
*
DE-Hofheim am Taunus: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2021/S 93/2021 243411
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemanagement, Frau Carola Schwarz
E-Mail: [6]2022-LOF-W@rmv.de
Telefon: +49 6192294632
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.rmv.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe-rmv.de/E76956828
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe-rmv.de/E76956828
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung 2022-F-LOF-W1
Referenznummer der Bekanntmachung: Ausschreibung 2022-F-LOF-W1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im
Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV /
der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel
LOF West 1 auf folgenden Linien zu erbringen:
Regionale Linie 652: Frankfurt Südbahnhof Neu-Isenburg,
Regionale Linie 653: Frankfurt Südbahnhof Gravenbruch,
Regionale Linie 662: Mörfelden Bf Langen Darmstadt Arheilgen,
Regionale Nachtbuslinie n65: Frankfurt Offenbach,
Regionale Nachtbuslinie n71: Frankfurt Neu-Isenburg Langen
Darmstadt,
Regionale Nachtbuslinie n72: Offenbach/Dietzenbach Neu-Isenburg
Ffm Flughafen,
Gesamtleistung (gerundet): 726 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2022.
Das o.g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe Abschnitt II.1.4).
Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen
Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem
Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6
HVTG gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1
HVTG).
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch
Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen
legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die
Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen seiner
UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe
bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten
Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 Tarifverträge für den
Verkehr auf Straße (ÖSPV) im Staatsanzeiger für das Land Hessen und in
der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter
[10]http://staatsanzeiger-hessen.de und
[11]http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html
veröffentlicht.
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung der in der/den
Verpflichtungserklärung(en) übernommener/n Verpflichtungen sowie bei
einem Verstoß gegen eine sich aus der/den Verpflichtungserklärung(en)
gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen ergebende(n) Verpflichtung(en)
wird eine Vertragsstrafe fällig (vgl. § 18 HVTG). Einzelheiten sind in
den Vergabeunterlagen geregelt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/12/2021
Ende: 08/12/2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des
Verkehrs-Service-Vertrages (VSV) unter ansonsten unveränderten
Bedingungen bis zum nächsten internationalen Fahrplanwechsel, maximal
jedoch um 13 Monate zu verlängern (§ 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Diese Verlängerungsoption kann insgesamt zweimal ausgeübt werden.
Nähere Einzelheiten sind § 2 Absatz 3 VSV zu entnehmen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Leistungsänderungen im Fahrplanangebot. Nähere Einzelheiten sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter muss über eine Genehmigung für Linienverkehr mit
Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw. über eine EU-Lizenz (vgl. Anhang
II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009), verfügen. Der Bieter hat deshalb
mit Angebotsabgabe eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Kopie
einer Genehmigungsurkunde für Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42,
43 PBefG) bzw. eine Kopie einer gültigen maximal 10 Jahre alten
EU-Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009)
vorzulegen.
Zum Beleg, dass die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht
vorliegen, hat der Bieter mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen gemäß
Anlage 30 der Vergabeunterlagen vorzulegen:
a) Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder fakultativen
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem
Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei
Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der
Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1
GWB mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
b) Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss
nach § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
c) Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss
nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
d) Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss
nach § 98 c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die vorstehenden Erklärungen von jedem
Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage 30 auch bezogen
auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des
Angebotsschreibens des Bieters), dass er die subjektiven Anforderungen
des § 13 Absätze 1 bzw. 1a PBefG erfüllen kann und insoweit der
Genehmigungserteilung für den hiesigen Auftrag an ihn keine
Hinderungsgründe entgegenstehen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i. S. d. § 45
Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter
über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten
für die Ausführung des hiesigen Auftrags verfügt und in der Lage ist,
seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Der Bieter hat folgende Anforderung zu erfüllen: einen mit der
Durchführung von BPNV-Leistungen erzielten Mindestjahresumsatz in Höhe
von 2,5 Mio EUR im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen
Geschäftsjahr.
2. Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit durch die Vorlage folgender Nachweise /
Bescheinigungen / Erklärungen nach:
a) Erklärung des Bieters über den mit der Durchführung von
BPNV-Leistungen erzielten Umsatz des Bieters im letzten vor der Abgabe
des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr.
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (erforderlichenfalls
zzgl. deutscher Übersetzung), wobei der Stichtag dieser Bescheinigung
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen
darf. Auf Verlangen des Auftraggebers ist das Original oder eine
beglaubigte Kopie der Bescheinigung in Papierform unverzüglich
vorzulegen.
3. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B.
seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens,
so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in Absatz 2
verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen.
Zusätzlich hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
mit Angebotsabgabe eine entsprechende Vereinbarung mit dem Dritten oder
eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegt, vgl. § 47 Absatz 1
VgV. Zusätzlich hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers zu
verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters
aus dem Auftrag gesamtschuldnerisch mit dem Bieter einzustehen (vgl. §
47 Absatz 3 VgV); diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem
Angebot vorzulegen. Die vorgenannten Vereinbarungen und
Verpflichtungserklärungen dürfen für die Dauer des ausgeschriebenen VSV
von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst / widerrufen werden können.
Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarungen und Verpflichtungserklärungen
zu entnehmen sein, wobei ihr Stichtag zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf.
4. Der Bieter hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 3 nach
Aufforderung und Fristsetzung durch den Auftraggeber ein Unternehmen zu
ersetzen, das nach den hiesigen Vorgaben nicht als wirtschaftlich und
finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder
fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das
neue Unternehmen nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig
anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder
fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute
Aufforderung.
5. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn
sie in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er
über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen
Leistungen im BPNV in angemessener Qualität erforderlich sind.
2. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit der Abgabe des Angebotes
über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits
zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß
abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können
während der Ausführungsfrist beschafft werden.
3. Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit mit Angebotsabgabe bis zu 2 Referenzen über in den
letzten 3 Jahren ausgeführte Dienstleistungsaufträge im BPNV zu
benennen, mit Angabe der nutzwagenkilometrischen Gesamtbetriebsleistung
im 1. Fahrplanjahr, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen
oder privaten Auftraggebers.
4. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B. seiner
Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so hat
der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses
Dritten durch Vorlage der in Absatz 3 verlangten Nachweise und
Erklärungen darzulegen.
Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer
entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten oder einer
Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass er über die für
den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen
kann und dass das Personal des Dritten, welches über die mit den
Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, bei der hiesigen Leistung
eingesetzt wird, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die vorgenannte
Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des
ausgeschriebenen VSV von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst /
widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung oder
Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein, wobei ihr Stichtag zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen
darf.
5. Der Bieter hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 4 nach
Aufforderung und Fristsetzung durch den Auftraggeber ein Unternehmen zu
ersetzen, das nach den hiesigen Vorgaben nicht als technisch und
beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder
fakulative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue
Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen
ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung.
6. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn
die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder
erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines
Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht /
reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur
aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen
Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der
fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies
ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für
ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt
werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Abweichend zur vorgenannten Zwischenüberschrift des
Bekanntmachungsformulars erfolgt hier die Fortsetzung der Auflistung
und kurzen Beschreibung der Eignungskriterien zu Abschnitt III.1.3):
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des
Angebotsschreibens des Bieters), dass er die Vorgaben zum
Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der
Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllt.
Der Bieter legt mit seinem Angebot eine schriftliche Bestätigung des
Herstellers gemäß Anlage 28.1 und eine schriftliche Bestätigung des
Herstellers oder der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH
(rms) gemäß Anlage 28.2 der Vergabeunterlagen vor, dass die
(((eTicket-Deutschland Akzeptanzterminals in den jeweils angebotenen
Geräten (Busdrucker, Handterminal, autarke Geräte) die Funktionalität
zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der
Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen
erfüllen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist das Original der
Bestätigung in Papierform unverzüglich vorzulegen. Weitere Einzelheiten
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. der Berufszugangsverordnung
für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Im Fall eines Betreiberwechsels besteht eine Verpflichtung des neuen
Betreibers zur Personalübernahme vom bisherigen Betreiber gemäß Artikel
4 Absätze 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 5 HVTG.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [12]2020/S 081-192324
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/06/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/09/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/06/2021
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55
Absatz 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu I.3) Kommunikation:
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen
sowie die Zusätzlichen Informationen an alle Bieter (kurz:
Bieterinformation) über seine in Ziffer I.3) angegebene
Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich,
uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne
dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit
des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht
zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige
Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher
Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen
erfolgt nur an registrierte Bieter.
Die im Inhaltsverzeichnis der Vergabeunterlagen benannten nicht
öffentlichen Unterlagen werden zum Schutz der Vertraulichkeit gemäß §
41 Abs. 3 VgV nur auf schriftliche Anforderung über das
Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform an dort registrierte
Verkehrsunternehmen herausgegeben.
Hinweise und Rückfragen zu den Vergabeunterlagen können nur von
Verkehrsunternehmen gegeben bzw. gestellt werden, die gemäß den
Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen
sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind
(vgl. § 9 Abs. 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Abs. 1 der Richtlinie
2014/24/EU vom 26.2.2014). Das Verkehrsunternehmen hat sich deshalb auf
der Vergabeplattform unter der Internetadresse
[13]https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen
Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu
registrieren, wenn es Hinweise und Rückfragen zu den Vergabeunterlagen
geben bzw. stellen will. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das
registrierte Verkehrsunternehmen automatisch über Änderungen an den
Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das
interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine
Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Weitere zusätzliche Angaben:
Der Bieter legt mit seinem Angebot für das angebotene Linienbündel
zusätzlich zur Angebotskalkulation eine aussagefähige und
nachvollziehbare Urkalkulation gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen
als separate, mit einem Passwort gegen Lesezugriff geschützte,
PDF-Datei bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der
Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 Abs. 5 der Aufforderung zur
Angebotsabgabe geregelt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur
Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die
Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2021
References
6. mailto:2022-LOF-W@rmv.de?subject=TED
7. http://www.rmv.de/
8. https://vergabe-rmv.de/E76956828
9. https://vergabe-rmv.de/E76956828
10. http://staatsanzeiger-hessen.de/
11. http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html
12. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:192324-2020:TEXT:DE:HTML
13. https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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