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Ausschreibung: Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren - DE-Mainz
Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren
Dokument Nr...: 245126-2021 (ID: 2021051409440850832)
Veröffentlicht: 14.05.2021
*
  DE-Mainz: Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren
   2021/S 93/2021 245126
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
   Postanschrift: Mozartstraße 8
   Ort: Mainz
   NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 55118
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]rainer.hofmann@mainzer-netze.de
   Telefon: +49 6131126536
   Fax: +49 6131126023
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.mainzer-mobilitaet.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2021-0043
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2021-0043
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ladeinfrastruktur für Batteriebusse  30014165
   Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWMAG-2021-0043
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   31100000 Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung und Montage der Ladeinfrastruktur für Batteriebusse 
   Elektroleistungen für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung und Montage der Ladeinfrastruktur für Batteriebusse 
   Elektroleistungen für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 31/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Lieferung, Beschaffung und Errichtung von bis zu 14 weiteren
   Ladepunkten in den Folgejahren bis Ende 2024.
   Diese müssen je nach Begebenheit in Doppel- oder Einzelladesäulen wie
   in der Spezifikation beschrieben aufgeführt und bepreist werden, incl.
   Kabelverlegung, Anschlussarbeiten und Fundamente.
   Weiterhin:
   Anpassungen der Doppelladestationen zur variablen Leistungszuteilung
   (max. 30 kW-Schritte)
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der
   Zuschlagskriterien und begründet einen Werkliefervertrag.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, auf Landes-,
   Bundes- oder EU-Ebene, vorliegen.
   b. Erklärung, dass keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung
   vorliegen.
   c. Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung
   der Steuern und Sozialabgaben (Unbedenklich-keitsbescheinigungen
   Finanzamt, Krankenkasse), jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
   des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
   d. Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig
   ist.
   e. Erklärung gem. § 4 Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz vom
   Dezember 2020; oder jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
   Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
   f. Erklärung über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein
   Berufsregister oder das Register einer Industrie- und Handelskammer,
   oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/ Behörde, jeweils
   nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der
   Bieter ansässig ist, oder nicht zu einer Eintragung in einem Berufs-
   oder Handelsregister verpflichtet ist.
   g. Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung im Sinne von §
   705 BGB gefordert: Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
   Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung
   von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein
   gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und
   Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber
   als Gesamtschuldner haften.
   h. Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflicht-versicherung
   in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR bei Personenschäden und 2 000 000
   EUR bei Sach-, Vermögens- und Bearbeitungsschäden je Schadensfall bzw.
   die verbindliche Zusicherung eines Abschlusses im Falle der
   Beauftragung.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a. Erklärung über den Umsatz und die Ertragslage der Geschäftsjahre
   2017 bis 2020,
   b. Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurch-schnittlich
   beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nach Berufsgruppen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a. Nachweis über die Qualifikation des einzusetzenden Projektleiters
   (Name, Berufserfahrung, Angabe seiner beruflichen Qualifikationen,
   Sprachkenntnisse usw.).
   Darlegung des geplanten Personaleinsatzes, quantitativ und qualitativ,
   b. Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und
   Schrift, die für eine einwandfreie und nachvollziehbare Durchführung
   und Dokumentation nötig ist,
   c. Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN
   ISO 9001, oder vergleichbaren Qualitätsstandard,
   d. Bestätigung über eine Ersatzteileversorgung über mindestens 10
   Jahre.
   e. Der Bewerber muss Nachweise über Qualifikationen zum Umbau von
   Trafostationen und dem Errichten von Ladesäulen liefern.
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Sicherheitsleistung gemäß Besonderen Vertragsbedingungen bzw.
   Zusätzliche Vertragsbedingungen.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Zusätzlich und Besondere Vertragsbedingungen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. in Folge der Bildung einer
   Arbeitsgemeinschaft, müssen folgende Kriterien gemäß der Rechtsform im
   Sinne von § 705 BGB erfüllt werden:
   Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem
   Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem
   Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen
   berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als
   Gesamtschuldner haften.
   Bewerber haben der ausschreibenden Stelle die Bildung einer
   Bietergemeinschaft mitzuteilen.
   Wird dem Angebot einer Bietergemeinschaft zugeschlagen, so haben die
   erfolgreichen Bieter gemäß ihrem Angebot eine Arbeitsgemeinschaft
   (ARGE) zu bilden. Es sind alle Mitglieder der ARGE zur vertragsgemäßen
   Erbringung der Leistung und zur Einhaltung der sonstigen
   Verpflichtungen aus dem Vertrag einzeln verpflichtet. Die ARGE hat dem
   Auftraggeber einen in allen Belangen der Vertragsabwicklung
   Bevollmächtigen bekannt zu geben. Allfällige Änderungen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Gem. Spezifikation der Ausschreibungsunterlagen
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/06/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 17/06/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/09/2021
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Verfahrensablauf:
   Die Wertung der Antrags- bzw. Angebotsunterlagen erfolgt in einem
   vierstufigen Regelprüfverfahren.
    Stufe 1 formale Prüfung der Unterlagen,
    Stufe 2 Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit des
   Bewerbers/Bieters,
    Stufe 3 inhaltliche, sachlich und rechnerische Prüfung,
    Stufe 4 wirtschaftliche Auswertung der Angebotsinhalte.
   Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes  dem Teilnehmerwettbewerb
    erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnehmeranträge.
   Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnehmeranträgen
   jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei
   Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen.
   Nach Wertung der Teilnehmeranträge werden die erfolgreichen Bewerber im
   zweiten Verfahrensschritt  zur Angebotsabgabe  aufgefordert.
   Die eingehenden Angebote werden entsprechend der bekannt gegebenen
   Zuschlagskriterien bewertet.
   Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils
   weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei
   Unklarheiten hinsichtlich von Erklärungen, der technischen Ausführung
   und der Kalkulation/ Preisbildung.
   Mit den im Rahmen der Angebotsauswertung ausgewählten Bietern werden,
   soweit Aufklärungs-bedarf besteht, Bietergespräche durchgeführt.
   Nach Abschluss der Bietergespräche erfolgt eine Angebotsverhandlung mit
   den Bietern. Die Bieter erhalten die Möglichkeit ein letztes
   verbindliches Angebot, unter Berücksichtigung evtl. Ergebnisse der
   Bietergespräche zu platzieren.
   Zur Abgabe dieses sog. letzten verbindlichen Angebotes ergeht eine
   gesonderte Aufforderung. Die Angebote werden abschließend gewertet und
   der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
   Die endgültigen Angebote müssen ebenfalls alle formalen und
   inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden
   Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind.
   Der Zuschlag erfolgt aufgrund der festgelegten Wertungskriterien an den
   Bieter, der unter Würdigung aller Umstände das für den Auftraggeber
   wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Hierbei werden finanzielle,
   technische, qualitative und unternehmensspezifische Kriterien in einem
   Wertungssystem mit gewichtetem Punktesystem bewertet.
   Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor auch ohne Verhandlung den
   Zuschlag zu erteilen. Die Zuschlagserteilung begründet das
   Vertragsverhältnis zwischen den Parteien.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für
   Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
   Postanschrift: Stiftstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131-16-2234
   Fax: +49 6131-16-2113
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bewerber unverzüglich nach
   Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die
   Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder
   missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die
   Kontaktstelle.
   (a) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege
   in diesen Fällen sind: das e-Vergabeportal des Deutschen
   Ausschreibungsblattes, Brief, Fax, E-Mail.
   (b) Nachprüfverfahren
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
   ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
   Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
   GWB).
   15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene
   Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation
   nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt
   sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird
   die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
   sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des
   vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
   21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
   Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB:
   (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur
   auf Antrag ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle
   (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
   Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
   Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)
   und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
   der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein
   Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Formvorschrift gem. §161 GWB:
   (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
   unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
   Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
   Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
   Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu
   benennen.
   (...) weitere Informationen siehe A1_BWB_Bewerbungsbedingungen
   202110511, Ziffer 10 Rechtsbehelf.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für
   Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/05/2021
References
   6. mailto:rainer.hofmann@mainzer-netze.de?subject=TED
   7. https://www.mainzer-mobilitaet.de/
   8. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2021-0043
   9. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2021-0043
  10. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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