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Ausschreibung: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifff ahrt - DE-Oldenburg
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt
Dokument Nr...: 245311-2021 (ID: 2021051409460951044)
Veröffentlicht: 14.05.2021
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  DE-Oldenburg: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifff
ahrt
   2021/S 93/2021 245311
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG
   Postanschrift: Hindenburgstraße 26-30
   Ort: Oldenburg
   NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
   Postleitzahl: 26122
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): NL Brake, Brommystraße 2, 26919 Brake
   E-Mail: [6]cstahnke@nports.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.nports.de/haefen/brake/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RDHM/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RDHM
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Hafeneinrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Grundstück B18
   Referenznummer der Bekanntmachung: 30.412-10.24-15
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   50200000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit
   Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports)
   ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen,
   Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
   Niedersachsen Ports hat festgestellt, dass ein grundsätzlicher Bedarf
   an Flächen für hafennahe Dienstleistungen, die nicht unmittelbar zu
   Umschlag über Bahn oder Kaje führen, im Hafen Brake besteht. Daher hat
   Niedersachsen Ports sich entschieden, ein Grundstück im Rahmen eines
   diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens für die Erbringung von
   hafennahen Dienstleistungen, die die konkret hafenaffinen Ansiedlungen
   im Bereich des Seehafen Brake unterstützen werden (ansiedlungsbezogene
   Mindestanforderung), zur Verfügung zu stellen.
   Der hier gegenständliche Grundstücksvertrag wird aufgrund der
   beschränkten Anzahl der im Bereich des Seehafen Brake für die
   Durchführung von hafennahen Dienstleistungen, die den hafenaffinen
   Ansiedlungen dienen, zur Verfügung stehenden Grundstücke im Rahmen
   eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens
   durchgeführt.
   Für die Veröffentlichung der Bekanntmachung wurde das Portal
   [10]www.dtvp.de ausgewählt, welches grundsätzlich der Ausschreibung
   öffentlicher Aufträge und Konzession dient. Es wird vor diesem
   Hintergrund ausdrücklich klargestellt, dass es sich um ein rein
   kartellrechtliches Auswahlverfahren handelt. Insbesondere wird
   klargestellt, dass aufgrund technischer Gegebenheiten eines der
   vorgefertigten Bekanntmachungsformulare ausgewählt und ausgefüllt
   werden musste. Die systembedingte, mit der Auswahl des
   Bekanntmachungsformulars vorgenommene Einordnung dieses Vertrages als
   öffentlicher Auftrag spiegelt die rechtliche Natur des Vertrages
   nicht wider.
   Übersicht Verfahrensablauf:
   1. Teilnahmewettbewerb
   Niedersachsen Ports führt zunächst einen Teilnahmewettbewerb durch, im
   Zuge dessen die Eignung der interessierten Bieter und die Erfüllung der
   Mindestanforderungen an das Ansiedlungsprojekt geprüft werden wird.
   2. Verhandlungen oder indikatives Angebot
   Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die Bieter nach Wahl von
   Niedersachsen Ports entweder zur Abgabe eines indikativen Angebotes
   aufgefordert und anschließend nur mit dem Bestbieter verhandelt oder
   alle Bieter werden zu Verhandlungen eingeladen. Der konkrete Ablauf
   wird in dem zur Verfügung gestellten Informationsmemorandum
   beschrieben.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
   Hauptort der Ausführung:
   Seehafen Brake Klippkanner Straße
   26919 Brake
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Niedersachsen Ports steht im Hafen Brake zwischen der Klippkanner
   Straße und der Norderdeichstraße als Eigentümerin das Grundstück B18
   mit einer Fläche von ca. 1 445 m^2 zur Verfügung (vgl. Ziff. 2 des
   Informationsmemorandums). Das Grundstück B18 ist aufgrund seiner Größe,
   seines Zuschnittes und seiner Lage für die Durchführung von Umschlag-
   und umschlagbezogenen Lagertätigkeiten nicht bzw. nur sehr
   eingeschränkt geeignet und wurde daher bislang von Niedersachsen Ports
   nicht entsprechend vermarktet. Für die nun beabsichtigte Vermarktung
   zur Durchführung nur hafennaher Dienstleistungen ist die Fläche
   prädestiniert. Dies resultiert u. a. aus der unmittelbaren
   Nachbarschaft der Bauhöfe von Niedersachsen Ports und eines
   Hafenkunden. Dieser Bereich soll künftig als Dienstleistungszentrum
   (Dienstleistungszentrum Klippkanne) fungieren.
   Eine Vergabe des Grundstücks B18 ist nur im Ganzen möglich.
   Das Grundstück kann im Rahmen eines Miet- oder Erbbaurechtsvertrages
   überlassen werden. Bevorzugt wird seitens Niedersachsen Ports jedoch
   ein mittelfristiger Mietvertrag. Unabhängig von der Art des Vertrages
   wird ein Mindesterbbauzins/-mietzins verlangt werden. Dieser wird den
   Bietern spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
   Zur Vereinfachung werden Miet- und Erbbaurechtsvertrag im Folgenden
   zusammenfassend als Grundstücksvertrag bezeichnet.
   Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages
   interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen
   Verfahrensstand zusammenfassend Bieter genannt. Dies gilt auch für
   Unternehmenszusammenschlüsse.
   Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann in eine Grundlaufzeit und
   eine Verlängerungsoption aufgeteilt werden.
   Die in der Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist nur als exemplarisch
   zu verstehen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder
   sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
   noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer
   der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001
   sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
   (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten
   erscheint.
   b) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen
   (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates
   2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im
   Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende
   Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der
   Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen
   (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt,
   dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen
   Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang
   mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates
   stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der
   Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen
   gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
   c) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von
   Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor
   Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert
   vorzulegen.
   d) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
   Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm
   beifügen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angaben zum Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   (2018, 2019 und 2020), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B.
   durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
   Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
   1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister des Bieters bzw. der
   Mitglieder der Bietergemeinschaft (der Auszug soll zum Zeitpunkt der
   Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
   2) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
   Lageberichte des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft für
   die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren
   Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das
   Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung
   nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen,
   zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und
   Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
   vorzulegen.
   3) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter bzw. die Mitglieder der
   Bietergemeinschaft die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten
   aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur
   Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis
   muss der Höhe nach beziffert sein.
   4) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten des
   Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft (die Auskunft soll
   zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft hat/haben
   seine/ihre technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch
   nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit mindestens einer
   vergleichbaren Ansiedlung (Referenz) in einer selbst zu erstellenden
   Anlage. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem Bieter im
   Rahmen seines Teilnahmeantrages angegebenen Nutzungskonzept.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Im Verfahren zugelassen sind
   a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
   oder
   b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
   zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten
   Ansiedlung. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur
   Abgabe des (indikativen) Angebots zulässig, soweit dieser keine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt
   oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft
   müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung
   gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes
   Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende
   Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
   c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
   Bieters sein, sofern nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
   Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer
   Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als
   Bieter aus, sofern nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
   Wettbewerbsgrundsatzes nicht ausgeschlossen ist.
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung
   und/oder für den Vertragsabschluss angemessene Vertragssicherheiten
   (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende
   Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports
   vorzusehen.
   Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens
   beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als
   Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports eine
   Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines
   Grundstücksvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der
   Vollmachtgeber die im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse
   und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände
   zurechnen lässt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 12/06/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen
   Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des
   Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports
   unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
   2. Für die Teilnahme an dem Auswahlverfahren werden keinerlei
   Entschädigungen gewährt.
   3. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die
   Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den
   Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem
   Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf
   der Verfahrens mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die
   Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages
   haben.
   4. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle
   Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten,
   sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte - mit Ausnahme
   der von den Bietern eingeschalteten Berater - ist nicht gestattet. Der
   Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung
   des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu
   garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit
   Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das
   Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als
   wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum
   Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachen Ports weist
   darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für
   den Fall enthält, dass aus Anlass dieses Auswahlverfahrens nachweislich
   eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige
   Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
   5. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit
   einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens
   übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
   Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des
   Auswahlverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke
   Vertragserfüllung sowie der Erfüllung der Niedersachsen Ports
   obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter
   haben zu garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports
   übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich
   berechtigt sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9RDHM
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Ordentliche Gerichtsbarkeit
   Ort: Oldenburg/Brake
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/05/2021
References
   6. mailto:cstahnke@nports.de?subject=TED
   7. https://www.nports.de/haefen/brake/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RDHM/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RDHM
  10. http://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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