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Ausschreibung: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifff ahrt - DE-Oldenburg
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt
Dokument Nr...: 245311-2021 (ID: 2021051409460951044)
Veröffentlicht: 14.05.2021
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DE-Oldenburg: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifff
ahrt
2021/S 93/2021 245311
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hindenburgstraße 26-30
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): NL Brake, Brommystraße 2, 26919 Brake
E-Mail: [6]cstahnke@nports.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.nports.de/haefen/brake/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RDHM/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RDHM
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Grundstück B18
Referenznummer der Bekanntmachung: 30.412-10.24-15
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50200000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit
Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports)
ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen,
Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Niedersachsen Ports hat festgestellt, dass ein grundsätzlicher Bedarf
an Flächen für hafennahe Dienstleistungen, die nicht unmittelbar zu
Umschlag über Bahn oder Kaje führen, im Hafen Brake besteht. Daher hat
Niedersachsen Ports sich entschieden, ein Grundstück im Rahmen eines
diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens für die Erbringung von
hafennahen Dienstleistungen, die die konkret hafenaffinen Ansiedlungen
im Bereich des Seehafen Brake unterstützen werden (ansiedlungsbezogene
Mindestanforderung), zur Verfügung zu stellen.
Der hier gegenständliche Grundstücksvertrag wird aufgrund der
beschränkten Anzahl der im Bereich des Seehafen Brake für die
Durchführung von hafennahen Dienstleistungen, die den hafenaffinen
Ansiedlungen dienen, zur Verfügung stehenden Grundstücke im Rahmen
eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens
durchgeführt.
Für die Veröffentlichung der Bekanntmachung wurde das Portal
[10]www.dtvp.de ausgewählt, welches grundsätzlich der Ausschreibung
öffentlicher Aufträge und Konzession dient. Es wird vor diesem
Hintergrund ausdrücklich klargestellt, dass es sich um ein rein
kartellrechtliches Auswahlverfahren handelt. Insbesondere wird
klargestellt, dass aufgrund technischer Gegebenheiten eines der
vorgefertigten Bekanntmachungsformulare ausgewählt und ausgefüllt
werden musste. Die systembedingte, mit der Auswahl des
Bekanntmachungsformulars vorgenommene Einordnung dieses Vertrages als
öffentlicher Auftrag spiegelt die rechtliche Natur des Vertrages
nicht wider.
Übersicht Verfahrensablauf:
1. Teilnahmewettbewerb
Niedersachsen Ports führt zunächst einen Teilnahmewettbewerb durch, im
Zuge dessen die Eignung der interessierten Bieter und die Erfüllung der
Mindestanforderungen an das Ansiedlungsprojekt geprüft werden wird.
2. Verhandlungen oder indikatives Angebot
Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die Bieter nach Wahl von
Niedersachsen Ports entweder zur Abgabe eines indikativen Angebotes
aufgefordert und anschließend nur mit dem Bestbieter verhandelt oder
alle Bieter werden zu Verhandlungen eingeladen. Der konkrete Ablauf
wird in dem zur Verfügung gestellten Informationsmemorandum
beschrieben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Hauptort der Ausführung:
Seehafen Brake Klippkanner Straße
26919 Brake
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Niedersachsen Ports steht im Hafen Brake zwischen der Klippkanner
Straße und der Norderdeichstraße als Eigentümerin das Grundstück B18
mit einer Fläche von ca. 1 445 m^2 zur Verfügung (vgl. Ziff. 2 des
Informationsmemorandums). Das Grundstück B18 ist aufgrund seiner Größe,
seines Zuschnittes und seiner Lage für die Durchführung von Umschlag-
und umschlagbezogenen Lagertätigkeiten nicht bzw. nur sehr
eingeschränkt geeignet und wurde daher bislang von Niedersachsen Ports
nicht entsprechend vermarktet. Für die nun beabsichtigte Vermarktung
zur Durchführung nur hafennaher Dienstleistungen ist die Fläche
prädestiniert. Dies resultiert u. a. aus der unmittelbaren
Nachbarschaft der Bauhöfe von Niedersachsen Ports und eines
Hafenkunden. Dieser Bereich soll künftig als Dienstleistungszentrum
(Dienstleistungszentrum Klippkanne) fungieren.
Eine Vergabe des Grundstücks B18 ist nur im Ganzen möglich.
Das Grundstück kann im Rahmen eines Miet- oder Erbbaurechtsvertrages
überlassen werden. Bevorzugt wird seitens Niedersachsen Ports jedoch
ein mittelfristiger Mietvertrag. Unabhängig von der Art des Vertrages
wird ein Mindesterbbauzins/-mietzins verlangt werden. Dieser wird den
Bietern spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Zur Vereinfachung werden Miet- und Erbbaurechtsvertrag im Folgenden
zusammenfassend als Grundstücksvertrag bezeichnet.
Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages
interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen
Verfahrensstand zusammenfassend Bieter genannt. Dies gilt auch für
Unternehmenszusammenschlüsse.
Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann in eine Grundlaufzeit und
eine Verlängerungsoption aufgeteilt werden.
Die in der Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist nur als exemplarisch
zu verstehen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder
sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer
der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001
sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten
erscheint.
b) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen
(EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates
2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende
Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der
Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen
(Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt,
dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen
Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang
mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates
stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen
gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
c) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von
Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor
Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert
vorzulegen.
d) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm
beifügen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben zum Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2018, 2019 und 2020), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B.
durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister des Bieters bzw. der
Mitglieder der Bietergemeinschaft (der Auszug soll zum Zeitpunkt der
Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
2) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
Lageberichte des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft für
die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren
Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung
nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen,
zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und
Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
vorzulegen.
3) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter bzw. die Mitglieder der
Bietergemeinschaft die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten
aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur
Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis
muss der Höhe nach beziffert sein.
4) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten des
Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft (die Auskunft soll
zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft hat/haben
seine/ihre technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch
nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit mindestens einer
vergleichbaren Ansiedlung (Referenz) in einer selbst zu erstellenden
Anlage. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem Bieter im
Rahmen seines Teilnahmeantrages angegebenen Nutzungskonzept.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten
Ansiedlung. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur
Abgabe des (indikativen) Angebots zulässig, soweit dieser keine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt
oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft
müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung
gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes
Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende
Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
Bieters sein, sofern nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer
Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als
Bieter aus, sofern nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
Wettbewerbsgrundsatzes nicht ausgeschlossen ist.
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung
und/oder für den Vertragsabschluss angemessene Vertragssicherheiten
(Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende
Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports
vorzusehen.
Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens
beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als
Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports eine
Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines
Grundstücksvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der
Vollmachtgeber die im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse
und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände
zurechnen lässt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/06/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen
Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des
Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports
unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
2. Für die Teilnahme an dem Auswahlverfahren werden keinerlei
Entschädigungen gewährt.
3. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die
Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den
Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem
Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf
der Verfahrens mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die
Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages
haben.
4. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle
Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten,
sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte - mit Ausnahme
der von den Bietern eingeschalteten Berater - ist nicht gestattet. Der
Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung
des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu
garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit
Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das
Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als
wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachen Ports weist
darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für
den Fall enthält, dass aus Anlass dieses Auswahlverfahrens nachweislich
eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
5. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit
einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens
übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des
Auswahlverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke
Vertragserfüllung sowie der Erfüllung der Niedersachsen Ports
obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter
haben zu garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports
übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich
berechtigt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9RDHM
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Ordentliche Gerichtsbarkeit
Ort: Oldenburg/Brake
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2021
References
6. mailto:cstahnke@nports.de?subject=TED
7. https://www.nports.de/haefen/brake/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RDHM/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RDHM
10. http://www.dtvp.de/
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