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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Bohrungen - DE-Hamburg
Bohrungen
Schachtbohrungen
Dokument Nr...: 245389-2021 (ID: 2021051409463951085)
Veröffentlicht: 14.05.2021
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  DE-Hamburg: Bohrungen
   2021/S 93/2021 245389
   Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems  Sektoren
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn AG
   Postanschrift: Steinstraße 20
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 20095
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Fachbereich Baueinkauf
   E-Mail: [6]rafael.krause@hochbahn.de
   Fax: +49 403288-2975
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://hochbahn.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [8]https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [9]https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bohrungen und Sondierungen für Baugrundaufschlüsse im Zusammenhang mit
   der Erweiterung des Hamburger U-Bahn- und Schnellbahn-Netzes
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   76300000 Bohrungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   76300000 Bohrungen
   76431000 Schachtbohrungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ausführung von Maschinenbohrungen mit 30 m bis 70 m Bohrtiefe mit
   begleitenden Kleinbohrungen bis ca. 16 m Bohrtiefe, Rammsondierungen
   mit leichter Rammsonde, Drucksondierungen bis zur Endlast des Gerätes
   und Ausbau von Bohrungen als Grundwassermessstellen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
   Unbestimmte Dauer
   Das Qualifizierungssystem wird verlängert
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.9)Qualifizierung für das System
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   1. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
   (Ausschlusskriterium),
   2. Nachweis über die Eintragung in das Gewerbezentralregister.
   Unternehmen können ausgeschlossen werden, sofern eine Eintragung
   vorhanden ist, die deren Eignung oder Zuverlässigkeit in Frage stellt
   (fakultatives Ausschlusskriterium),
   3. Nachweis, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
   Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (Ausschlusskriterium),
   4. Nachweis, dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft
   angemeldet ist (Ausschlusskriterium),
   5. Erklärung des Unternehmens, ob Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124
   GWB vorliegen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein
   Ausschlussgrund vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125
   GWB nachgewiesen wird.
   Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird der Grundsatz der
   Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. (fakultatives Ausschlusskriterium).
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
    zu 1. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher
   Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung,
    zu 2. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher
   Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung,
    zu 3. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher
   Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung,
    zu 4. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher
   Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung,
    zu 5. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche
   Eigenerklärung vorliegt, und inhaltliche Prüfung.
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   6. Nachweis einer bestehenden marktüblichen Haftpflichtversicherung mit
   einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio EUR pro Schadensfall.
   Ausschluss, wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird
   (Ausschlusskriterium),
   7. Angabe des Umsatzes des Unternehmens für vergleichbare Leistungen in
   den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
   8. Auflistung von vergleichbaren Leistungen (Referenzliste). Der
   Bewerber muss hierbei Erfahrungen beim Abteufen von Aufschlussbohrungen
   im innerstädtischen Bereich in den in Norddeutschland verbreiteten oder
   vergleichbaren Böden (siehe Ziffer 9.) nachweisen
   (Ausschlusskriterium). Diese Erfahrungen sind durch mindestens drei
   entsprechende Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren mit Benennung
   des jeweiligen Auftragsvolumens und Auftraggebers zu belegen.
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
    zu 6. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher
   Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung,
    zu 7. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche
   Eigenerklärung vorliegt, und inhaltliche Prüfung,
    zu 8. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche
   Referenzliste vorliegt, und inhaltliche Prüfung.
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   9. Beschreibung und Auflistung des Geräteparks und Ausstattung. Es
   müssen mindestens 3 Bohrgeräte für verrohrte konventionelle
   Trockenbohrungen nach DIN EN 22475-1 mit Gewinnung von gestört
   entnommenen Bodenproben, ungestörten Proben und kontinuierlichen
   Rammkernstrecken, die in den norddeutschen Böden (Sande,
   Geschiebemergel, Beckenschluff, Lauenburger Ton, Glimmerton) sicher
   Bohrtiefen von 60-70 m erreichen können, zur Verfügung
   stehen(Ausschlusskriterium). Die Geräte müssen weiterhin in der Lage
   sein, mit einem Verrohrungsdurchmesser von rd. 273 mm etwa 40 m Tiefe
   zu erreichen, bevor bei festen Böden ggf. auf einen kleineren
   Verrohrungsdurchmesser von 219 mm teleskopiert werden muss
   (Ausschlusskriterium). Die Geräte sollen weiterhin schallgedämmt sein.
   Die Leistungsdaten der für den beschriebenen Leistungsumfang benötigten
   wesentlichen Geräte sind vom Bewerber zu benennen.
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
    zu 9. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche
   Beschreibung und Auflistung vorliegen, und inhaltliche Prüfung.
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   10. Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bei einer
   Bohrkampagne mindestens 2 Bohrgeräte gemäß Ziffer 9. mit qualifizierter
   Bohrmannschaft kontinuierlich über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten für
   die Auftragsabwicklung stellen wird (fakultatives Ausschlusskriterium),
   11. Der Bewerber muss in der Lage sein, für die kraftschlüssige
   Verfüllung von Bohrlöchern mit einer Zement-Bentonit-Suspension
   (Troptogel oder gleichwertig) im Kontraktorverfahren eine geeignete
   Misch- und Injektionsanlage zu stellen (Ausschlusskriterium). Dies hat
   der Bewerber zu bestätigen und für diese Anlage ein Leistungsdatenblatt
   vorzulegen.
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
    zu 10. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche
   Bestätigung vorliegt, und inhaltliche Prüfung,
    zu 11. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche
   Bestätigung und das Leistungsdatenblatt vorliegen, und inhaltliche
   Prüfung.
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   12. Nachweis, dass die vorgesehenen Geräteführer die Qualifikation der
   Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) nach DIN EN 22475-1
   Geotechnische Erkundung und Untersuchung  Probenentnahme und
   Grundwassermessungen innehaben (Ausschlusskriterium); Diese
   Geräteführer müssen in der Lage sein, die in Norddeutschland
   verbreiteten Bodenarten (siehe Ziffer 9.) gesichert zu erkennen und zu
   beschreiben.
   13. Der Bewerber muss bei Bohrungen in nicht kampfmittelfreien
   Bereichen für jedes Bohrgerät im Einsatz eine Person mit
   Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz stellen.
   14. Nachweis der Zertifizierung gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt W 120-1 für
   den Ausbau von Grundwassermessstellen (Ausschlusskriterium).
   15. Der Bewerber/das Unternehmen und die operativ tätigen Mitarbeiter
   und Führungskräfte sollen SCC zertifiziert sein nach dem Regelwerk
   Sicherheits-Certifikat-Contraktoren.
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
    zu 12. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher
   Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung,
    zu 13. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche
   Eigenerklärung und Befähigungsscheine vorliegen, und inhaltliche
   Prüfung,
    zu 14. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher
   Nachweis der Zertifizierung vorliegt, und inhaltliche Prüfung,
    zu 15. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher
   Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
   Es wird darauf hingewiesen, dass auch das Hamburgische Vergabegesetz
   und das Hamburgische Transparenzgesetz zu beachten sind. Auftragnehmer
   sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2017/S 125-255626
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem
   für Unternehmen eingerichtet.
   Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem
   Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die aufgrund einer
   früheren Bekanntmachung bereits gemäß diesem System qualifiziert sind,
   müssen sich nicht erneut bewerben und behalten ihre Zulassung. Aufträge
   werden im Wege von Verhandlungsverfahren unter den gemäß diesem System
   qualifizierten Bewerbern vergeben. Unternehmen, die eine Zulassung zu
   diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber
   einen schriftlichen Teilnahmeantrag vorzulegen und hiermit ihre Eignung
   nachzuweisen. Diesem Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9),
   Ziffern 1 bis 15, geforderten Angaben und Nachweise vollständig in
   Papierform beizufügen und vorzulegen.
   Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9), Ziffern 1 bis 15
   sind nach o. g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur
   diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die
   Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9), Ziffern 1 bis 15 sind
   auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich
   bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
   Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben
   einen bevollmächtigtem Vertreter zu benennen.
   Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen
   Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) im
   Original abzugeben,
    in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
   Auftragsfall erklärt ist,
    in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
   des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
    dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
    in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder
   ausgewiesen ist,
    dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
   Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht vorgelegt oder ist diese
   nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die
   betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
   Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland
   haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise
   vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
   vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache, bzw. mit
   Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
   Postanschrift: Große Bleichen 27
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20354
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 4042823-1491
   Fax: +49 4042823-2020
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion
   Wettbewerb
   Postanschrift: 200, Rue de Loi
   Ort: Brüssel
   Postleitzahl: 1049
   Land: Belgien
   Telefon: +32 2991111
   Fax: +32 2950138
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
   Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
   30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3
   Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
   unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung
   benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
   Postanschrift: Große Bleichen 27
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20354
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 4042823-1491
   Fax: +49 4042823-2020
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/05/2021
References
   6. mailto:rafael.krause@hochbahn.de?subject=TED
   7. http://hochbahn.de/
   8. https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
   9. https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:255626-2017:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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