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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Lieferung einer Zugmaschine inkl. Zubehör - DE-Rubenow
Fahrzeuge für den Winterdienst
Dokument Nr...: 893038-2021 (ID: 2021051418132651476)
Veröffentlicht: 14.05.2021
*
  Lieferung einer Zugmaschine inkl. Zubehör
VERGABEUNTERLAGEN
2021000382056
Lieferung einer Zugmaschine inkl. Zubehör
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Latzower Straße 1, 17509 Rubenow , Deutschland
03.05.2021
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
Datenschutzhinweise
................................................................................................................................
....... 3
Hinweise zum Vergabeverfahren
..................................................................................................................... 5
Allgemeine Einkaufsbedingungen (Stand Dezember
2020)............................................................................. 6
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 10
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 12
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 16
i
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen
und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich
aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2021000382056
Maßnahme
Auftragsbezeichnung Lieferung einer Zugmaschine inkl. Zubehör
Auftragsbeschreibung Lieferung einer Zugmaschine inkl. Zubehör
VERFAHREN
Auftraggeber EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort 17509 Rubenow
Leistungsart Lieferleistung
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 70%: 30%
Klassifizierungen Code Bezeichnung
34143000-1 Fahrzeuge für den Winterdienst
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutsche-evergabe.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Bestellung
Auf-/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 05.05.2021
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 14.05.2021 08:00
Eröffnungstermin
(nur VOB)
1
Angebotsfrist 31.05.2021 10:00:00
Bindefrist 25.06.2021
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn
Ende
Anmerkungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://portal.deutsche-evergabe.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 14.05.2021 08:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2
VERARBEITUNG IHRER DATEN
INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21
DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DS-GVO)
Datenschutzhinweise für Bieter und Lieferanten der EWN GmbH
Wir informieren Sie über die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten und Ihre daraus entstehenden
Ansprüche und Rechte gemäß der EUDatenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO) und des
neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in seiner
ab dem 25. Mai 2018 gültigen Fassung.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in
welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich
nach den vereinbarten Dienstleistungen
und Aufträgen sowie der jeweiligen Anfrage
Ihre Ansprechpartner zum
Thema Datenverarbeitung
Verantwortlich ist die EWN Entsorgungswerk für
Nuklearanlagen GmbH (nachfolgend EWN GmbH
genannt), Abteilung Einkauf
Latzower Straße 1
17509 Rubenow
Tel.: 038354-48401
E-Mail: einkauf@ewn-gmbh.de
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten
erreichen Sie unter:
E-Mail: datenschutz@ewn-gmbh.de
Zweck der Datenverarbeitung
Im Folgenden erläutern wir wofür und auf welcher
Rechtsgrundlage wir Ihre Daten verarbeiten.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang
mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG).
a. Aufgrund Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DS-GVO
Mit Einreichen Ihrer Anfrage- oder Angebotsunterlagen
geben Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung
der Daten im Rahmen des weiteren Abstimmungs-,
Auswahl- und/oder Verhandlungsprozesses
zur Gestaltung des Vertrages. Eine erteilte
Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für
die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem
Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
b. Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten oder
zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
gem. Art 6 Abs. 1 Buchstabe b) DS-GVO
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt
insbesondere zur Durchführung unserer Verträge
mit Ihnen bzw. zur Vertragsanbahnung, sowie
aller mit dem Betrieb und der Verwaltung eines
Unternehmens erforderlichen Tätigkeiten. Die
weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung
können Sie den jeweiligen Vertragsunterlagen
entnehmen.
c. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben gem. Art. 6
Abs. 1 Buchstabe c) DSG-VO oder im öffentlichen
Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO
Zudem unterliegen wir diversen rechtlichen Verpflichtungen,
d.h. gesetzlichen Anforderungen (z.
B. Handelsrecht, Steuergesetze, Vergaberecht
etc.). Soweit diesbezüglich Daten verarbeitet werden,
geschieht dies ausschließlich auf Grundlage
von Vorschriften.
d. Im Rahmen der Interessenabwägung
gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DS-GVO
Ihre Daten können für eine Interessensabwägung
zur Wahrung berechtigter Interessen unsererseits
3
Seite 2 von 2
oder von Dritten verwendet werden.
Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten
über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus
zur Wahrung berechtigter Interessen von uns
oder Dritten. Dabei geht es in dem beschriebenen
Anwendungsrahmen u. a. um
 Konsultation von und Datenaustausch mit Auskunfteien
(z. B. Verband der Vereine Creditreform
e.V.) zur Ermittlung von Bonitäts- bzw.
Ausfallrisiken
 Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung
 Verhinderung und Aufklärung von Straftaten
 Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit
(z.B. Zutrittskontrollen)
 Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts
 Anwendung zur Durchsetzung und Verteidigung
rechtlicher Ansprüche und Interessen
Erhebung Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden bei der
Einreichung einer Anfrage oder eines Kaufangebots
zur weiteren Verarbeitung in unser elektronisches
Beschaffungs- und Vergabesystem übertragen.
Folgende Daten sind verpflichtend, da ohne
sie keine wirksame Vertragsanbahnung bzw. -abwicklung
durchgeführt werden kann.
 Name des Ansprechpartners
 Geschäftliche Kontaktdaten
 Im Bedarfsfall ggfs. Identifikations-, Adressund/
oder weitere personenbezogene Daten
zum Nachweis leistungsbezogener fachlicher
Qualifikation
Nutzung Ihrer Daten
Die Nutzung Ihrer Daten erfolgt nur innerhalb der
EWN GmbH. Daten werden grundsätzlich nicht an
Dritte weitergegeben. Die Daten werden nur im
Zusammenhang mit dem betreffenden Verfahren
zur Vertragsverhandlung, -erarbeitung und -erfüllung
durch die betreffenden Fachbereiche der
EWN GmbH weiterverarbeitet. Sollte es für die
Vertragsanbahnung bzw. -durchführung erforderlich
sein, Daten an Dritte weiterzugeben, so werden
diese zur Einhaltung der Vertraulichkeit gem.
DS-GVO/BDSG verpflichtet. Im Rahmen der Interessenabwägung
gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f)
DS-GV können auch ausnahmsweise Daten an
Dritte weitergegeben werden.
Speicherung Ihrer Daten
Die Daten werden, soweit Sie elektronisch vorliegen,
auf Servern innerhalb der EWN GmbH sowie
auf Servern, die ausnahmslos in Deutschland stehen,
zur Verarbeitung zwischengespeichert. Daten
in Papierform werden in den Räumlichkeiten der
EWN GmbH aufbewahrt.
Aufbewahrungsfrist
Nach Abschluss des Vertragsverhandlungs-, Erarbeitungs-,
Entscheidungsprozesses und des Vertragsvollzugs
werden Ihre Daten so lange gespeichert,
wie sie für den angegebenen Zweck benötigt
werden. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen
Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten,
die sich unter anderem aus dem
Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung
(AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen
zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen
zwei bis zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich
die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen
Verjährungsfristen, die z. B. nach den  195 BGB
in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber
auch bis zu dreißig Jahre betragen können. Sollten
wir in besonderen Fällen Ihre Daten über diesen
Zeitraum hinaus aufbewahren wollen, um zu
einem späteren Zeitpunkt wieder Kontakt zu
Ihnen aufnehmen zu können, werden wir vorab
selbstverständlich eine schriftliche Einverständniserklärung
von Ihnen einholen.
Widerspruchsrecht
Nach Art 21 DSG-VO haben Sie in Bezug auf Daten,
die auf Grundlage des Art. 6 Buchstabe f DSGVO
erhoben wurden, jederzeit das Recht, aus
Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation
ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung
einzulegen. Machen Sie von Ihrem Widerspruchsrecht
Gebrauch, werden Ihre Daten nicht weiterverarbeitet,
es sei denn, wir weisen zwingende
schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nach,
die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten gegenüber
überwiegen, oder die Verarbeitung dient
der Geltendmachung und Ausübung der Verteidigung
von Rechtsansprüchen.
Weitere Datenschutzrechte
Neben Ihrem Recht auf Widerspruch haben Sie
gemäß den Bestimmungen der DS-GVO ein Recht
auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO,  34 BDSG) über
Ihre personenbezogenen Daten sowie deren Berichtigung
(Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DSGVO,
 35 BDSG), Einschränkung in der Verarbeitung
(Art. 18 DS-GVO), Übertragbarkeit (Art. 20
DS-GVO) und Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
(Art. 77 DS-GVO,  19 BDSG).
4
Es gilt die VOL Teil B in Ihrer aktuell gültigen Fassung.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen
umgesetzt
werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird,
werden
auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Die Angabe von Leitfabrikaten im Leistungsverzeichnis dienen lediglich der Beschreibung des Produkts. Gleichwertige Fabrikate
sind
ausdrücklich zugelassen. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit des Alternativprodukts ggü. dem Leitfabrikat nachzuweisen.
5
Allgemeine Einkaufsbedingungen der EWN GmbH - Stand Dezember 2020
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen gelten für
alle Einkaufsvorgänge, auch für Folgebestellungen,
der EWN GmbH (nachfolgend Auftraggeber oder AG
genannt). Die Einkaufsbedingungen gelten
ausschließlich gegenüber Unternehmen sowie
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
(nachfolgend Auftragnehmer oder AN genannt).
1.2. Geschäftsbedingungen von Lieferanten,
Auftragnehmern oder Dritten finden keine
Anwendung, auch wenn die EWN GmbH ihrer
Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
Selbst wenn die EWN GmbH auf ein Schreiben Bezug
nimmt, das Geschäftsbedingungen des Lieferanten,
Auftragnehmers oder eines Dritten enthält oder auf
solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit
der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.3. Der AG ist als Zuwendungsempfänger des Bundes
verpflichtet, die Bestimmungen des Vergaberechts
anzuwenden und einzuhalten.
2. Bestellungen/Verträge
2.1. Nur in Textform oder schriftlich erteilte
Bestellungen/Verträge sind rechtsverbindlich.
Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen
bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der nachträglichen
Bestätigung in Text- oder Schriftform. Das Gleiche gilt
für mündliche Nebenabreden, Änderungen und
Erweiterungen des Vertrages.
2.2. Bestellungen/Verträge dürfen nicht ohne schriftliche
Zustimmung des AG an Dritte weitergegeben werden.
Widrigenfalls ist der AG berechtigt, ganz oder teilweise
von der Bestellung/dem Vertrag zurückzutreten bzw.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Dies gilt nicht, wenn der AN als Händler auftritt.
2.3. Der Schriftwechsel ist mit der Abteilung Einkauf zu
führen. Absprachen mit anderen Abteilungen
bedürfen, sofern dabei Vereinbarungen getroffen
werden sollen, die in der Bestellung/in dem Vertrag
festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung durch die Abteilung Einkauf
in Form eines Nachtrags zur Bestellung/zum Vertrag.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung
3.1. Die in der Bestellung/dem Vertrag angegebenen Preise
gelten als fest vereinbart und decken den beauftragten
Liefer-/Leistungsumfang vollinhaltlich ab.
3.2. Nebenleistungen sowie Planungs- und Konstruktionsaufwand
sind mit dem Bestell-/ Vertragspreis
abgegolten, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich
anders vereinbart wurde.
3.3. Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung unter
Angabe der Bestellnummer des AG und der
geforderten Angaben lt.  14 USTG einzureichen.
Rechnungen mit fehlenden gesetzlichen Angaben
werden nicht anerkannt und dem AN zurückgesandt.
Sie gelten als nicht fällig. Rechnungen sind in
postalischer Form ausschließlich an den Standort EWN
Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH, Latzower
Straße 1 in 17509 Rubenow zu versenden. Rechnungen
können weiterhin auf elektronischem Weg (als pdf) an
die Mailadresse rechnungen@ewn-gmbh.de
verschickt werden. Zur Gewährleistung der
ordnungsgemäßen elektronischen Belegverarbeitung
ist die Rechnung jeweils getrennt von den ebenfalls
einzeln beizufügenden Anlagen im pdf-Format
(Lieferschein, Stundennachweise etc.) in einer Mail zu
versenden. Auch E-Rechnungen (xml-Format) können
nach vorheriger Vereinbarung mit der EWN
empfangen und verarbeitet werden.
3.4. Die Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg. Die
Zahlungsfrist beginnt nach Lieferung/Leistung und
ordnungsgemäßem Rechnungseingang. Die Zahlung
erfolgt, falls nicht anders vereinbart oder nicht die
VOB/B mitvereinbart, innerhalb von 30 Tagen netto.
Soweit der AN Dokumentationen zur Verfügung zu
stellen hat, setzt die Vollständigkeit der Lieferung und
Leistung den Eingang dieser Unterlagen voraus, bei
Mängeln behält sich der AG einen Preiseinbehalt vor.
3.5. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung
oder Leistung als vertragsgemäß. Werden durch den
AG Rechnungsbeträge gekürzt, gilt der Einbehalt als
anerkannt, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen
schriftlich dagegen Widerspruch erhoben wird.
3.6. Vereinbarte An- und Teilzahlungen werden nur
aufgrund entsprechender Rechnungen geleistet.
3.7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen
dem AG im gesetzlichen Umfang zu.
3.8. Der AN darf Forderungen gegen den AG nur mit dessen
vorheriger Zustimmung abtreten. Der AG wird die
Zustimmung nicht unbillig verweigern.
4. Liefer- u. Leistungstermine, Lieferverzug, höhere
Gewalt
4.1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Maßgebend
für die Einhaltung des Liefer-/ Leistungstermins
oder der Liefer-/Leistungsfrist ist der Eingang der
Ware bzw. die Leistungserbringung bei der vom AG
genannten Empfangs-bzw. Verwendungsstelle oder
die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme.
4.2. Der AG ist unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
sobald für den AN erkennbar ist, dass die vereinbarte
Lieferung bzw. Leistung nur verzögert erbracht werden
kann. Wird dies erkennbar, hat der AN alle
erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, um die
Einhaltung von Einzelfristen, Zwischen- und Endtermin
sicherzustellen. Hierzu gehören auch Maßnahmen
gegen Witterungseinflüsse einschließlich Frost und
Schnee.
4.3. Im Falle des Liefer- bzw. Leistungsverzuges ist der AG
berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen
Bestimmungen geltend zu machen. Der AN hat dabei
jedoch das Recht, dem AG den Nachweis eines
geringeren Schadens zu erbringen. Weitergehende
gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben
vorbehalten.
4.4. Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die
Vertragspartner für die Dauer der Störung und im
Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die
Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des
Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen
Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den
veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben
anzupassen.
5. Lieferung und Versand
5.1. Jeder Lieferung sind Versandpapiere mit Angabe der
Bestellnummer und des Inhaltes beizufügen. Geforderte
Zertifikate sind zeitgleich zu übergeben. Bei fehlenden
Angaben in den Lieferpapieren bzw. fehlenden
Zertifikaten lagert die Ware bis zur Übergabe der Papiere
bzw. der vollständigen Angaben auf Kosten und Gefahren
des AN. Bei fehlender Bestellnummer wird die Abnahme
der Ware verweigert und zu Lasten des AN
zurückgesandt.
5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder von Verschlechterungen
geht bei Lieferungen mit dem Eingang
bei der vom AG angegebenen Versandanschrift
auf den AG über. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder
Montage oder bei Leistungen geht die Gefahr mit der
Abnahme auf den AG über.
5.3. Erfüllungsort für Lieferungen ist die angegebene Versandanschrift.
Für Lieferungen mit Aufstellung und
Montage sowie bei der Erbringung von Leistungen ist
der Erfüllungsort die Verwendungsstelle.
6. Gewährleistungen/Qualitätssicherung
6.1. Der AN gewährleistet die Erbringung bzw. Ausführung
seiner Lieferungen und Leistungen gemäß der vereinbarten
Spezifikation fachgerecht und unter Verwendung
bestgeeigneter Materialien, falls nicht anders vereinbart,
entsprechend dem Stand der Technik bei
Bestellung/Vertragsabschluss. Er sichert zu, dass die
6
Lieferung und Leistung frei von Sach- und Rechtsmängeln
im Sinne der  434, 435, 633 BGB ist. Der AN steht dafür
ein, dass die Lieferung und Leistung den gesetzlichen und
behördlichen Sicherheitsbestimmungen und
Umweltschutzvorschriften sowie den Vorschriften der
zuständigen Berufsgenossenschaft entsprechen. Hat der
AN Bedenken gegen die gewünschte Art der Ausführung,
so hat er dies dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.2. Der AG wird dem AN offene Mängel der
Lieferung/Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen,
sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen
Geschäftsablaufs festgestellt werden.
6.3. Bei Mängeln stehen dem AG uneingeschränkt die
gesetzlichen Ansprüche zu.
Sofern in der Bestellung/dem Vertrag nichts anderes
vereinbart ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche
gemäß  438 bzw. 634a BGB.
6.4. Zur Sicherstellung der Qualität der Lieferungen und
Leistungen des AN ist der AG auf seine Kosten berechtigt,
während der Betriebszeit des AN Kontrollen
durchzuführen. Das Ergebnis ist vom
Qualitätssicherungsprüfer des AG zu protokollieren und
dem AN zu übergeben. Werden Mängel, die eine
Beeinträchtigung der Qualität bewirken, festgestellt, hat
der AN diese innerhalb einer vom AG gesetzten
angemessenen Frist zu beheben bzw. abzustellen. Kommt
der AN dieser Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht
nach, stehen dem AG die Rechte gemäß 6.3. zu.
7. Geheimhaltung/Schutzrechte
7.1. Der AN ist verpflichtet, diesen Vertrag sowie alle nicht
bereits öffentlich bekannten Vorgänge, von denen er
im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem AG Kenntnis
erhält oder die ihm aus früherer Zusammenarbeit mit
dem AG bekannt sind, Dritten gegenüber vertraulich
zu behandeln.
7.2. Der AN wird etwaige Beauftragte (z.B. genehmigte
Subunternehmer) und insbesondere deren beteiligte
Mitarbeiter dieser Vertraulichkeitsverpflichtung
unterwerfen. Für deren etwaige
Vertraulichkeitsverstöße haftet der AN.
7.3. Alle im Zusammenhang mit der Leistungsvorbereitung
und -durchführung erhaltenen Unterlagen sind durch
den AN nach Ende der Arbeiten an den AG
unaufgefordert und einschließlich ggf. gefertigter
Kopien zurückzugeben. Auf Grundlage der
überlassenen Informationen und Unterlagen
gemachte eigene Aufzeichnungen bzw. erarbeitete
eigene Unterlagen des AN sind nach Ablauf der
Gewährleistungsfrist zu vernichten. Bei Rückgabe bzw.
Vernichtung wird der AN die Vollständigkeit der
Rückgabe erhaltener bzw. die Vernichtung gefertigter
Informationen dem AG schriftlich bestätigen. Die
Verpflichtung, vertrauliche Informationen
zurückzugeben bzw. zu vernichten, gilt nicht für den
Fall, dass der AN aufgrund gesetzlicher Vorschriften
nachweislich gezwungen ist, solche Informationen zu
archivieren oder an Behörden herauszugeben.
7.4. Die Verpflichtung des AN, die Vertraulichkeit zu
wahren, bleibt trotz Rückgabe bzw. Vernichtung oder
Archivierung der vertraulichen Informationen und
Unterlagen auch nachvertraglich solange bestehen,
wie die betreffenden Informationen nicht
Allgemeingut, also öffentlich bekannt sind.
7.5. Der AN haftet dafür, dass mit der Lieferung oder Leistung
keine Rechte Dritter verletzt werden. Wird der AG von
Dritten wegen Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch
genommen, so ist der AN verpflichtet, den AG auf erstes
Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen. Der AG ist
nicht berechtigt, mit dem Dritten irgendwelche
Vereinbarung (insbesondere Vergleiche) ohne
Zustimmung des AN zu treffen. Die
Freistellungsverpflichtung bezieht sich auch auf alle
Aufwendungen, die dem AG aus oder im Zusammenhang
mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendig
erwachsen.
7.6. Verfügt der AN über gewerbliche Schutzrechte an
bestellten Lieferungen oder Leistungen oder Teilen
davon, ist er verpflichtet, diese dem AG unter Angabe
der Schutzrechtsnummer mitzuteilen.
7.7. Vom AG übergebene Unternehmensunterlagen, Konstruktionszeichnungen
u. ä. verbleiben im Eigentum des
AG und sind stets streng vertraulich zu behandeln. Sie
dürfen Dritten ohne Zustimmung des AG nicht zugänglich
gemacht werden. Bei Verletzung dieser Pflichten haftet
der AN gegenüber dem AG im vollen Umfang nach den
gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftung/Sicherheiten
8.1. Die Haftung des AN richtet sich ausschließlich nach den
gesetzlichen Bestimmungen, soweit in der Bestel-lung/in
dem Vertrag nicht anders geregelt. Der AN verpflichtet
sich, den AG gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter
klaglos zu stellen.
8.2. Die Haftung des AG sowie seiner Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden
ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde;
dies gilt nicht bei
a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit,
b) der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog.
Kardinalpflichten).
Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
welche auf anderen Umständen als Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die
Haftung auf den Schaden, den der AG bei Abschluss
dieses Vertrages als mögliche Folge der
Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter
Berücksichtigung der Umstände, die er kannte oder
kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt
bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher
Erfüllungsgehilfen (nichtleitende Angestellte) außerhalb
des Bereiches der wesentlichen Vertragspflichten sowie
der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
8.3. Als Erfüllungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaft werden
vom AG ausschließlich unbefristete, unwiderrufliche,
selbstschuldnerische Bürgschaften als Netto-
Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede der
Vorausklage gemäß  771 BGB eines europäischen als
Zoll-und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstitutes
akzeptiert.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Sofern der AG dem Lieferanten Teile beistellt, behält er
sich hieran das Eigentum vor.
9.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der
beigestellten Teile entstehenden Erzeugnisse zu deren
vollem Wert, wobei diese Vorgänge für den AG erfolgen,
so dass dieser als Hersteller gilt. Bleibt bei einer
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren
Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der
AG Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte
dieser Waren.
10. Antikorruptionsklausel
10.1. Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und
Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem.  314 BGB
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm
zurückzutreten. wenn der Auftragnehmer oder seine
Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder
von diesem beauftragte Dritte, die mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der
Durchführung des Vertrages betraut sind, oder
7
ihnen nahestehenden Personen, Geschenke,
andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile
unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt,
anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern
oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen
begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter  299.
333, 334 StGB, 17, 18 UWG fallen.
10.2. Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen
gem. Nummer 10.1 a vorgenommen hat, ist er dem
Auftraggeber zu einem pauschalen Schadenersatz in
Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet,
es sei denn, das ein Schaden in anderer Höhe
nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag
gekündigt oder bereits erfüllt ist.
10.3. Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 10.1. b
oder 10.1. c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer
Vertragsstrafe in Höhe von 15 v.H. der
Abrechnungssumme verpflichtet.
10.4. Die Ziffern 10.1. b und 10.3. finden keine Anwendung,
soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne
von Nummer IV des Rundschreibens des BMI zum
Verbot der Annahme von Belohnungen oder
Geschenken in der Bundesverwaltung vom 08.
November 2004" 1 handelt.
10.5. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des
Auftraggebers bleiben unberührt.
11. Sonstiges
11.1. Aus dem Vertragsverhältnis erhaltene Daten werden
beim AG entsprechend DSGVO und
Bundesdatenschutzgesetz behandelt.
11.2. Die Bestellung sowie in Realisierung befindliche oder
ausgeführte Projekte des AG dürfen nicht für
Werbezwecke genutzt werden. Fotografieren auf dem
Gelände des AG sowie jegliche Veröffentlichung
bedarf der Einwilligung des AG.
11.3. Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam
sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen hierdurch nicht berührt.
11.4. Gerichtsstand für alle Klagen sowie Leistungsort für die
Pflichten des AG (insbesondere für dessen Zahlungen)
ist ausschließlich der Geschäftssitz des AG.
11.5. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus einer
Bestellung/einem Vertrag gilt das nicht
vereinheitlichte Recht der Bundesrepublik
Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UNKaufrechts
(CISG) und des deutschen internationalen
Privatrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.
11.6. Diese Bedingungen können durch zusätzliche
Bedingungen ergänzt werden.
http://www.verwaltungsvorschriften-iminternet.
de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
8
9
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
03.05.2021
Verfahren: 2021000382056 - Lieferung einer Zugmaschine inkl. Zubehör
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Lieferung einer Zugmaschine inkl. Zubehör
(Neufahrzeug) USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
siehe Aufgabenstellung/Leistungsbeschreibung
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 1/2
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
03.05.2021
Verfahren: 2021000382056 - Lieferung einer Zugmaschine inkl. Zubehör
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
03.05.2021
Verfahren: 2021000382056 - Lieferung einer Zugmaschine inkl. Zubehör
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
noch
eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in
Liquidation
befindet. (0)
[ ] Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. (0)
Nur eine Antwort wählbar
2 Eintragung in das Berufsregister [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass ich/ wir in die zuständigen Berufsregister eingetragen sind.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung
vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer
jeweils in der aktuellen Fassung nach entsprechender Gültigkeit.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Verfehlungen und Gewerbezentralregister [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.  150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ich/ Wir erklären dass
[ ] für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß  123 oder 124 GWB vorliegen
[ ] ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind
[ ] für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß  124 GWB vorliegt
[ ] zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß  123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen
Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt
wurde
Mehrere Antworten wählbar
4 Angaben zur Zahlung Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt
habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir, soweit das Finanzamt derartige
Bescheinigungen ausstellt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorlegen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Unterlagensprache Deutsch [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Bieter bestätigt, dass alle eingereichten Unterlagen beispielsweise Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise zur
Prüfung der
Eignung in deutscher Sprache sind. Unterlagen, Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise in anderen Sprachen können nicht
bewertet werden.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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6 Angabe zur Eigenerklärung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag
ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
03.05.2021
Verfahren: 2021000382056 - Lieferung einer Zugmaschine inkl. Zubehör
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Technisches Datenblatt bei Angebotsabgabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass ein technisches Datenblatt für eine Zugmaschine inkl. Zubehör, welches sich auf die
Aufgabenstellung/Leistungsbeschreibung bezieht mit dem Angebot abgegeben wird.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Fahrerhandbuch [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Fahrerhandbuch in Deutsch bei Lieferung eingereicht wird.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Ersatzteilliste und Wartungsplan [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass bei Lieferung der Zugmaschine eine Ersatzteilliste in Deutsch und ein Wartungsplan in Deutsch
eingereicht wird.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 CE-Konformitätserklärung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass eine CE-Konformitätserklärung für die Zugmaschine bei Lieferung mit einzureichen ist.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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5 TÜV Abnahme gemäß  21 STVZO mit Straßenzulassung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass bei Lieferung der Zugmaschine das TÜV Gutachten komplett, inklusive  21 eingereicht wird.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
6 Zulassungsbescheinigung Teil II [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass bei Lieferung der Zugmaschine die Zulassungsbescheinigung Teil II eingereicht wird.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
7 Bestätigung Ausstattung laut Aufgabenstellung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
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Ich/Wir erkläre(n), dass das abgegebene Angebot vollständig den geforderten Spezifikationen der
Aufgabenstellung/Leistungsbeschreibung entspricht.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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8 Bestätigung Kalkulation Kosten Aufgabenstellung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass in dem abgegebenen Angebot alle in der Aufgabenstellung/Leistungsbeschreibung geforderten Bedingungen
wie:
- Einweisung von 8 Mitarbeiter auf der Zugmaschine durch Hersteller am Standort des Auftraggebers in Rubenow
- Anlieferung der Zugmaschine inkl. Zubehör auf das EWN Werksgelände, Latzower Straße 1, 17509 Rubenow
einkalkuliert wurden.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
9 Lieferzeit [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben sie die voraussichtliche Lieferzeit der Zugmaschine inkl. Zubehör an.
10 Kraftstoffverbrauch kombiniert in l/h [Mussangabe]
Gewichtung: 100,00%
Maximalpunktzahl: 8
Mindestbewertung: 2 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Kraftstoffverbrauch bei Betrieb des Zugfahrzeugs in l/h. Niedrigster Verbrauch=höchste Punktzahl.
Der Kraftstoffverbrauch ist nach folgendem Beispiel beleghaft nachzuweisen:
- 1/3 Leerlauf
- 1/3 Teillast 50%
- 1/3 Volllast 100%
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Kraftstoffverbrauch im Durchschnitt Wert bis 7,0 l/h (8)
[ ] Kraftstoffverbrauch im Durchschnitt Wert von 7,1 l/h bis 8,5 l/h (6)
[ ] Kraftstoffverbrauch im Durchschnitt Wert von 8,6 l/h bis 10,0 l/h (4)
[ ] Kraftstoffverbrauch im Durchschnitt Wert ab 10,1 l/h (2)
Nur eine Antwort wählbar
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Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/05/a4c3c961-4507-4038-addd-a7cae17fc964.html
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