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Ausschreibung: Lieferung von Dosimeterlesestationen - DE-Jülich
Strahlenmessgeräte
Dokument Nr...: 893152-2021 (ID: 2021051418134151573)
Veröffentlicht: 14.05.2021
*
  Lieferung von Dosimeterlesestationen
VERGABEUNTERLAGEN
2021000390
Lieferung von Dosimeterlesestationen
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich , Deutschland
06.05.2021
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
JEN
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.................. 3
LB Dosimeterlesestationen
V1.6...................................................................................................................... 5
1. Allgemeine Angaben
............................................................................................................................ 8
2.
Gegenstand......................................................................................................................
.................... 9
3. Lieferung /
Warenannahme.................................................................................................................. 9
4.
Ansprechpartner.................................................................................................................
.................. 9
5. Zuschlagskriterien
................................................................................................................................
 10
5.1 Besichtigung der qualitätssichernden Maßnahmen bei der Fertigung ....................................... 10
5.2 Garantierte
Ersatzteilbeschaffung.............................................................................................. 10
5.3 Vorbereitung für ASSA ABLOY Schließhebelzylinder (siehe Punkt 7.4).................................... 10
6. Normen, Vorschriften,
Richtlinien......................................................................................................... 10
7. Liefer- und
leistungsumfang.................................................................................................................
 11
7.1 Metallgehäuse mit integriertem Bildschirm (ca. 19) .................................................................. 11
7.2 Bildschirm mit Touch-Screen Funktionalität ...............................................................................
11
7.3 Einbau einer robusten und stabilen Nummerntastatur ............................................................... 11
7.4 Metallgehäuse mit Sicherheitsschloss abschließbar.................................................................. 11
7.5 Der PC und alle Anschlüsse müssen vom Gehäuse manipulationsgeschützt umschlossen se 11
7.6 Folgende Eingabegeräte müssen in das Gehäuse integriert werden: ....................................... 11
7.6.1 RFID-Leser für MIFARE DESFire EV1 4K Chipkarte, UID-Nummer wird ausgelesen, .. 11
7.6.2 Barcode Leser: Kreuzfeld oder CMOS Bildscan, Anschluss über RS232....................... 11
7.6.3 Leseschacht für EPD TruDose-Dosimeter mit Dosimeterleser IrDa der Firma Thermo . 11
7.6.4 Beschaffung und Einbau der Dosimeterleser IrDa der Firma Thermo Fisher Scientific . 11
7.7 PC mit folgender Spezifikation:
.................................................................................................. 11
7.7.1 Embedded System mit lüfterlosem Prozessor ................................................................ 11
7.7.2 8 GB System Memory .....................................................................................................
11
7.7.3 64 GB SSD Memory........................................................................................................
11
7.7.4
LAN-Anschluss................................................................................................................ 11
7.7.5 4 x USB
........................................................................................................................... 11
7.7.6 4 x
RS232........................................................................................................................ 11
7.7.7 aktuelle Version von Windows IoT Enterprise als LTSB-Version.................................... 11
7.8 16 Lesestationen sind mit Wandhalterung auszuführen ............................................................ 11
7.9 4 Lesestationen sind als Standgeräte auszuführen ................................................................... 11
7.10 Handbücher und Beschreibungen in Deutsch.......................................................................... 11
8.
Rechnungsstellung...............................................................................................................
................ 11
EKB JEN April 2021.pdf
................................................................................................................................
... 12
Nachunternehmerliste
................................................................................................................................
...... 15
i
JEN-CORONA-CODEX................................................................................................................
.................... 16
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 20
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 25
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 27
ii
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen
und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich
aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Vergabenummer 2021000390
Auftragsbezeichnung Lieferung von Dosimeterlesestationen
Auftragsbeschreibung Lieferung von Dosimeterlesestationen
VERFAHREN
Auftraggeber JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort 52428 Jülich
Leistungsart Lieferleistung
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Vertragsgrundlage VOL/B in der aktuell gültigen Fassung
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 80%: 20%
Klassifizierungen Code Bezeichnung
38341000-7 Strahlenmessgeräte
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutsche-evergabe.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Bestellung
Auf-/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 10.05.2021
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 21.05.2021 23:59
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 08.06.2021 10:00:00
1
Bindefrist 08.07.2021
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn 08.07.2021
Ende 23.08.2021
Anmerkungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://portal.deutsche-evergabe.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 21.05.2021 23:59 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2
Seite 1 von 2
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft
für Nuklearanlagen mbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Telefon +49 2461 629-0
Telefax +49 2461 629-47200
info@jen-juelich.de
www.jen-juelich.de
Aufsichtsratsvorsitzender
Dr. Martin Hillebrecht von Liebenstein
Geschäftsführung
Rudolf Printz (Vorsitzender)
Ulrich Schäffler
Amtsgericht Düren | HRB 4349
UStIdNr. DE 119 495 754
Commerzbank AG
IBAN DE34 3708 0040 0187 9121 00
BIC DRESDEFF370
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Postfach 11 60 | 52412 Jülich
Abteilung
Name
Telefon
Telefax
EMail
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nach UVgO
Leistung:
Anlagen:
BWB - Bewerbungsbedingungen
EKB  Einkaufsbedingungen der JEN mbH
ZVB  Zusätzliche Vertragsbedingungen der JEN mbH
Leistungsverzeichnis
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Allgem. Sicherheitsordnung mit BSO
______________________________________________
Angebotsschreiben
Eignungsnachweise/Erklärungen
Kennzettel für den Angebotsumschlag
____________________________________________________
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe
mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
Vergabe-Nr:
Vergabeart:
Eröffnungstermin:
Datum Uhrzeit
Die Bindefrist endet am:
vertragliche Ausführungsfrist
Beginn Ende
Bei Abgabe von Angeboten in Papierform:
VE - Einkauf
Arne Groß
+49 246162947291
+49 246162947335
arne.gross@jen-juelich.de
2021000390
08.06.2021 10:00:00
08.07.2021
08.07.2021 23.08.2021
Lieferung von Dosimeterlesestationen
Lieferung von Dosimeterlesestationen
3
Seite 2 von 2
1. Folgende Angebotsform ist zulässig:
Freundliche Grüße
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
5. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
6. Gründe für die Ablehnung Ihres Angebots werden gem.  46 UVgO
mitgeteilt.
7. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
8. Die geforderten Eignungsnachweise/Erklärungen sind mit dem Angebot abzugeben.
postalisch
Für Angebote in Papierform ist das vorhandene Angebotsschreiben zu
unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in einfacher Ausfertigung in
verschlossenem Umschlag bis zum Eröffnungstermin an die Vergabestelle
einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem roten Kennzettel
zu versehen. Nichteinhaltung kann zum Ausschluss führen!
Hinweis: Bei elektronischen Angeboten können die Anlagen zum
Angebot (z.B. Nachweise) hochgeladen werden.
elektronisch
2. Für die Angebotserstellung werden keine Kosten erstattet.
3. Bis zum Ablauf des Eröffnungstermins kann das Angebot zurückgezogen werden.
4. Bieterfragen sind unverzüglich, innerhalb der, in der Veröffentlichung
genannten Frist, vor Ablauf der Angebotsfrist an den Einkauf der JEN
(an genannte Kontaktdaten) zu richten. Antworten zu den Bieterfragen
werden vor dem Angebotsschlusstermin auf der Vergabeplattform
veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit einer Registrierung um über
mögliche Änderungen informiert zu werden. Nur im Falle dieser freiwilligen
Registrierung werden Bieter und Bewerber automatisch in die
Kommunikation der Vergabestelle eingebunden. Ohne eine freiwillige
Registrierung sind Bieter und Bewerber verpflichtet, sich eigenständig auf der
Vergabeplattform über das Vergabeverfahren, wie zum Beispiel Änderungen
an den Vergabeunterlagen und Antworten auf Bieterfragen, zu informieren.
Detlef Weitz Arne Groß
4
Leistungsbeschreibung
Lieferung von Dosimeterlesestationen
Mai 2021
5
INHALT
1. ALLGEMEINE ANGABEN 4
2. GEGENSTAND 5
3. LIEFERUNG / WARENANNAHME 5
4. ANSPRECHPARTNER 5
5. ZUSCHLAGSKRITERIEN 6
5.1 Besichtigung der qualitätssichernden Maßnahmen bei der Fertigung 6
5.2 Garantierte Ersatzteilbeschaffung 6
5.3 Vorbereitung für ASSA ABLOY Schließhebelzylinder (siehe Punkt 7.4) 6
6. NORMEN, VORSCHRIFTEN, RICHTLINIEN 6
7. LIEFER- UND LEISTUNGSUMFANG 7
7.1 Metallgehäuse mit integriertem Bildschirm (ca. 19) 7
7.2 Bildschirm mit Touch-Screen Funktionalität 7
7.3 Einbau einer robusten und stabilen Nummerntastatur 7
7.4 Metallgehäuse mit Sicherheitsschloss abschließbar 7
7.5 Der PC und alle Anschlüsse müssen vom Gehäuse
manipulationsgeschützt umschlossen sein 7
7.6 Folgende Eingabegeräte müssen in das Gehäuse integriert werden: 7
7.6.1 RFID-Leser für MIFARE DESFire EV1 4K Chipkarte, UID-Nummer wird
ausgelesen, Ausleseformat HEXA-Dezimal, max. 14 Stellen, Anschluss
über RS232 7
7.6.2 Barcode Leser: Kreuzfeld oder CMOS Bildscan, Anschluss über RS232 7
7.6.3 Leseschacht für EPD TruDose-Dosimeter mit Dosimeterleser IrDa der
Firma Thermo Fisher Scientific Messtechnik GmbH, da vorhandene
Dosimeter von der Fa. Thermo Fischer sind. Die Randbedingungen für
den Einbau des TruDose Dosimeterfachs mit Leser sind mit der Firma
Thermo Fisher Scientific Messtechnik GmbH zu klären. 7
6
7.6.4 Beschaffung und Einbau der Dosimeterleser IrDa der Firma Thermo
Fisher Scientific Messtechnik GmbH 7
7.7 PC mit folgender Spezifikation: 7
7.7.1 Embedded System mit lüfterlosem Prozessor 7
7.7.2 8 GB System Memory 7
7.7.3 64 GB SSD Memory 7
7.7.4 LAN-Anschluss 7
7.7.5 4 x USB 7
7.7.6 4 x RS232 7
7.7.7 aktuelle Version von Windows IoT Enterprise als LTSB-Version 7
7.8 16 Lesestationen sind mit Wandhalterung auszuführen 7
7.9 4 Lesestationen sind als Standgeräte auszuführen 7
7.10 Handbücher und Beschreibungen in Deutsch 7
8. RECHNUNGSSTELLUNG 7
7
1. ALLGEMEINE ANGABEN
In der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN mbH) ist die gesamte nukleare
Stilllegungs-, Rückbau- und Entsorgungskompetenz gebündelt, die in Jülich über fünf Jahrzehnte aufgebaut
wurde.
Hauptaufgabe der JEN mbH ist die Beseitigung der nuklearen Altlasten aus der öffentlich betriebenen
kerntechnischen Forschung und Entwicklung auf dem Gelände des Forschungszentrum Jülich GmbH
(FZJ) in Jülich. Darüber hinaus steht die JEN mbH für Fragestellungen aus dem nukleartechnischen
Umfeld als Kompetenzzentrum auch für Dritte zur Verfügung.
Zur JEN mbH gehören folgende kerntechnischen Anlagen:
FRJ 2 - Forschungsreaktor Jülich 2 (DiDo) im Rückbau
CZ - Chemiezellen im Rückbau
GHZ - Große Heiße Zellen im Rückbau
AVR - Thorium-Hochtemperatur-Reaktor im Rückbau
DE - Dekontamination und Entsorgung in Betrieb
Alle kerntechnischen Anlagen befinden sich, teils räumlich voneinander getrennt, auf dem Gelände
des FZJ und sind an das öffentliche Straßennetz angeschlossen. Alle Stoffe und Materialien sind über
die Warenannahme der JEN anzuliefern.
Abbildung 1: Luftbild des FZJ Campus mit JEN  Anlagen
8
2. GEGENSTAND
Gegenstand ist die Lieferung von 20 Stationen (16 mit Wandhalterung, 4 als Standgeräte) zum Einund
Auslesen von Dosimetern an den Zugängen zu den Strahlenschutzbereichen mit RFID-Leser, Barcodescanner
und Dosimeterlesefach inklusive Dosimeterleser.
3. LIEFERUNG / WARENANNAHME
Die Ware ist an die Warenannahme der JEN mbH zu liefern:
JEN mbH
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Wilhelm-Johnen-Straße (AVR Anlage, Zugang über das Forschungszentrum Jülich)
52428 Jülich
Warenannahmezeiten:
Mo.-Do. 8:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr -15:30 Uhr
4. ANSPRECHPARTNER
Kaufmännischer Ansprechpartner
Herr Arne Groß
Tel.: +49 (0) 2461 / 629-47291
E-Mail: Arne.Gross@JEN-Juelich.de
Technischer Ansprechpartner
Herr Sven Nagels
Tel.: +49 (0) 2461 / 629 - 45 287
E-Mail: Sven.Nagels@JEN-Juelich.de
9
5. ZUSCHLAGSKRITERIEN
Preis: 80 %
Erfüllung der technischen Voraussetzungen: 20 %
5.1 Besichtigung der qualitätssichernden Maßnahmen bei der Fertigung
Möglichkeit zur Besichtigung der qualitätssichernden Maßnahmen bei der Fertigung = 2 Punkte
Keine Möglichkeit zur Besichtigung der qualitätssichernden Maßnahmen bei der Fertigung = 0 Punkte
5.2 Garantierte Ersatzteilbeschaffung
Ersatzteilvorhaltung > 5 Jahre = 6 Punkte
Ersatzteilvorhaltung >=3 Jahre = 4 Punkte
Ersatzteilvorhaltung < 3 Jahre = 2 Punkte
5.3 Vorbereitung für ASSA ABLOY Schließhebelzylinder (siehe Punkt 7.4)
Vorbereitung für vorhandenen ASSA ABLOY Schließhebelzylinder eCliq NT01, Durchmesser 19mm,
seitlich abgeflacht auf 16mm ODER Schließhebelzylinder eCliq N923, Durchmesser 25mm, seitlich abgeflacht
22mm = 2 Punkte
Keine Vorbereitung für vorhandenen ASSA ABLOY Schließhebelzylinder eCliq NT01, Durchmesser
19mm, seitlich abgeflacht auf 16mm ODER Schließhebelzylinder eCliq N923, Durchmesser 25mm,
seitlich abgeflacht 22mm = 0 Punkte
6. NORMEN, VORSCHRIFTEN, RICHTLINIEN
Es sind alle einschlägigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und AG-Bestimmungen einschließlich
deren Ergänzungen, Beiblätter und Anhänge in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden, die für
die erfolgreiche Leistungserbringung erforderlich sind.
Darüber hinaus gelten folgende AG-Bestimmungen:
- Die Einkaufsbedingungen der JEN mbH
10
7. LIEFER- UND LEISTUNGSUMFANG
Die Lesestationen müssen folgende technische Voraussetzungen zwingend erfüllen:
7.1 Metallgehäuse mit integriertem Bildschirm (ca. 19)
7.2 Bildschirm mit Touch-Screen Funktionalität
7.3 Einbau einer robusten und stabilen Nummerntastatur
7.4 Metallgehäuse mit Sicherheitsschloss abschließbar
7.5 Der PC und alle Anschlüsse müssen vom Gehäuse manipulationsgeschützt umschlossen sein
7.6 Folgende Eingabegeräte müssen in das Gehäuse integriert werden:
7.6.1 RFID-Leser für MIFARE DESFire EV1 4K Chipkarte, UID-Nummer wird ausgelesen, Ausleseformat
HEXA-Dezimal, max. 14 Stellen, Anschluss über RS232
7.6.2 Barcode Leser: Kreuzfeld oder CMOS Bildscan, Anschluss über RS232
7.6.3 Leseschacht für EPD TruDose-Dosimeter mit Dosimeterleser IrDa der Firma Thermo Fisher
Scientific Messtechnik GmbH, da vorhandene Dosimeter von der Fa. Thermo Fischer sind.
Die Randbedingungen für den Einbau des TruDose Dosimeterfachs mit Leser sind mit der
Firma Thermo Fisher Scientific Messtechnik GmbH zu klären.
7.6.4 Beschaffung und Einbau der Dosimeterleser IrDa der Firma Thermo Fisher Scientific Messtechnik
GmbH
7.7 PC mit folgender Spezifikation:
7.7.1 Embedded System mit lüfterlosem Prozessor
7.7.2 8 GB System Memory
7.7.3 64 GB SSD Memory
7.7.4 LAN-Anschluss
7.7.5 4 x USB
7.7.6 4 x RS232
7.7.7 aktuelle Version von Windows IoT Enterprise als LTSB-Version
7.8 16 Lesestationen sind mit Wandhalterung auszuführen
7.9 4 Lesestationen sind als Standgeräte auszuführen
7.10 Handbücher und Beschreibungen in Deutsch
8. RECHNUNGSSTELLUNG
Per Mail an: Invoice@jen-juelich.de oder per Post an:
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
11
Allgemeine Einkaufsbedingungen der JEN mbH  Stand April 2021
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen gelten für
alle Einkaufsvorgänge, auch für Folgebestellungen,
der JEN mbH (nachfolgend Auftraggeber oder AG
genannt). Die Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich
gegenüber Unternehmen sowie juristischen
Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlichrechtlichen Sondervermögen (nachfolgend
Auftragnehmer oder AN genannt).
1.2. Geschäftsbedingungen von Lieferanten, Auftragnehmern
oder Dritten finden keine Anwendung, auch
wenn die JEN mbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht
gesondert widerspricht. Selbst wenn die JEN mbH
auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen
des Lieferanten, Auftragnehmers oder
eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt
darin kein Einverständnis mit der Geltung jener
Geschäftsbedingungen.
1.3. Der AG ist als Zuwendungsempfänger des Bundes
verpflichtet, die Bestimmungen des Vergaberechts
anzuwenden und einzuhalten.
2. Bestellungen/Verträge
2.1. Nur in Textform oder schriftlich erteilte Bestellungen/
Verträge sind rechtsverbindlich. Mündlich oder
telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu ihrer
Rechtsgültigkeit der nachträglichen Bestätigung in
Text oder Schriftform. Das Gleiche gilt für mündliche
Nebenabreden, Änderungen und Erweiterungen des
Vertrages.
2.2. Bestellungen/Verträge dürfen nicht ohne schriftliche
Zustimmung des AG an Dritte weitergegeben werden.
Widrigenfalls ist der AG berechtigt, ganz oder teilweise
von der Bestellung/dem Vertrag zurückzutreten bzw.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Dies gilt nicht, wenn der AN als Händler auftritt.
2.3. Der Schriftwechsel ist mit der Abteilung Einkauf zu
führen. Absprachen mit anderen Abteilungen
bedürfen, sofern dabei Vereinbarungen getroffen
werden sollen, die in der Bestellung/in dem Vertrag
festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung durch die Abteilung Einkauf
in Form eines Nachtrags zur Bestellung/zum Vertrag.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung
3.1. Die in der Bestellung/dem Vertrag angegebenen Preise
gelten als fest vereinbart und decken den beauftragten
Liefer/Leistungsumfang vollinhaltlich ab.
3.2. Nebenleistungen sowie Planungs und Konstruktionsaufwand
sind mit dem Bestell/ Vertragspreis
abgegolten, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich
anders vereinbart wurde.
3.3. Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung unter
Angabe der Bestellnummer des AG und der
geforderten Angaben lt.  14 USTG einzureichen.
Rechnungen mit fehlenden gesetzlichen Angaben
werden nicht anerkannt und dem AN zurückgesandt.
Sie gelten als nicht fällig. Rechnungen sind in
postalischer Form ausschließlich an JEN Jülicher
Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH,
WilhelmJohnenStraße, 52428 Jülich zu versenden.
Rechnungen können weiterhin auf elektronischem
Weg (als pdf) an die Mailadresse invoice@jenjuelich.
de verschickt werden. Zur Gewährleistung
der ordnungsgemäßen elektronischen Belegverarbeitung
ist die Rechnung jeweils getrennt von den
ebenfalls einzeln beizufügenden Anlagen im pdf
Format (Lieferschein, Stundennachweise etc.) in einer
Mail zu versenden. Auch ERechnungen (xmlFormat)
können nach vorheriger Vereinbarung mit der JEN
empfangen und verarbeitet werden.
3.4. Die Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg. Die
Zahlungsfrist beginnt nach Lieferung/Leistung und
ordnungsgemäßem Rechnungseingang. Die Zahlung
erfolgt, falls nicht anders vereinbart oder nicht die
VOB/B mitvereinbart, innerhalb von 30 Tagen netto.
Soweit der AN Dokumentationen zur Verfügung zu
stellen hat, setzt die Vollständigkeit der Lieferung und
Leistung den Eingang dieser Unterlagen voraus, bei
Mängeln behält sich der AG einen Preiseinbehalt vor.
3.5. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung
oder Leistung als vertragsgemäß. Werden durch den
AG Rechnungsbeträge gekürzt, gilt der Einbehalt als
anerkannt, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen
schriftlich dagegen Widerspruch erhoben wird.
3.6. Vereinbarte An und Teilzahlungen werden nur
aufgrund entsprechender Rechnungen geleistet.
3.7. Aufrechnungs und Zurückbehaltungsrechte stehen
dem AG im gesetzlichen Umfang zu.
3.8. Der AN darf Forderungen gegen den AG nur mit dessen
vorheriger Zustimmung abtreten. Der AG wird die
Zustimmung nicht unbillig verweigern.
4. Liefer u. Leistungstermine, Lieferverzug, höhere
Gewalt
4.1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Maßgebend
für die Einhaltung des Liefer/ Leistungstermins
oder der Liefer/Leistungsfrist ist der Eingang der
Ware bzw. die Leistungserbringung bei der vom AG
genannten Empfangsbzw. Verwendungsstelle oder
die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme.
4.2. Der AG ist unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
sobald für den AN erkennbar ist, dass die vereinbarte
Lieferung bzw. Leistung nur verzögert erbracht werden
kann. Wird dies erkennbar, hat der AN alle
erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, um die
Einhaltung von Einzelfristen, Zwischen und Endtermin
sicherzustellen. Hierzu gehören auch Maßnahmen
gegen Witterungseinflüsse einschließlich Frost und
Schnee.
4.3. Im Falle des Liefer bzw. Leistungsverzuges ist der AG
berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen
Bestimmungen geltend zu machen. Der AN hat dabei
jedoch das Recht, dem AG den Nachweis eines
geringeren Schadens zu erbringen. Weitergehende
gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben
vorbehalten.
4.4. Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die
Vertragspartner für die Dauer der Störung und im
Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die
Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des
Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen
Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den
veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben
anzupassen.
5. Lieferung und Versand
5.1. Jeder Lieferung sind Versandpapiere mit Angabe der
Bestellnummer und des Inhaltes beizufügen. Geforderte
Zertifikate sind zeitgleich zu übergeben. Bei fehlenden
Angaben in den Lieferpapieren bzw. fehlenden
Zertifikaten lagert die Ware bis zur Übergabe der Papiere
bzw. der vollständigen Angaben auf Kosten und Gefahren
des AN. Bei fehlender Bestellnummer wird die Abnahme
der Ware verweigert und zu Lasten des AN
zurückgesandt.
5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder von Verschlechterungen
geht bei Lieferungen mit dem Eingang
bei der vom AG angegebenen Versandanschrift
auf den AG über. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder
Montage oder bei Leistungen geht die Gefahr mit der
Abnahme auf den AG über.
5.3. Erfüllungsort für Lieferungen ist die angegebene Versandanschrift.
Für Lieferungen mit Aufstellung und
Montage sowie bei der Erbringung von Leistungen ist
der Erfüllungsort die Verwendungsstelle.
6. Gewährleistungen/Qualitätssicherung
6.1. Der AN gewährleistet die Erbringung bzw. Ausführung
seiner Lieferungen und Leistungen gemäß der vereinbarten
Spezifikation fachgerecht und unter Verwendung
bestgeeigneter Materialien, falls nicht anders vereinbart,
entsprechend dem Stand der Technik bei Bestellung/
Vertragsabschluss. Er sichert zu, dass die
12
Lieferung und Leistung frei von Sach und Rechtsmängeln
im Sinne der  434, 435, 633 BGB ist. Der AN steht dafür
ein, dass die Lieferung und Leistung den gesetzlichen und
behördlichen Sicherheitsbestimmungen und Umweltschutzvorschriften
sowie den Vorschriften der zuständigen
Berufsgenossenschaft entsprechen. Hat der AN
Bedenken gegen die gewünschte Art der Ausführung, so
hat er dies dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.2. Der AG wird dem AN offene Mängel der
Lieferung/Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen,
sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen
Geschäftsablaufs festgestellt werden.
6.3. Bei Mängeln stehen dem AG uneingeschränkt die
gesetzlichen Ansprüche zu.
Sofern in der Bestellung/dem Vertrag nichts anderes
vereinbart ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche
gemäß  438 bzw. 634a BGB.
6.4. Zur Sicherstellung der Qualität der Lieferungen und
Leistungen des AN ist der AG auf seine Kosten berechtigt,
während der Betriebszeit des AN Kontrollen
durchzuführen. Das Ergebnis ist vom
Qualitätssicherungsprüfer des AG zu protokollieren und
dem AN zu übergeben. Werden Mängel, die eine
Beeinträchtigung der Qualität bewirken, festgestellt, hat
der AN diese innerhalb einer vom AG gesetzten
angemessenen Frist zu beheben bzw. abzustellen. Kommt
der AN dieser Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht
nach, stehen dem AG die Rechte gemäß 6.3. zu.
7. Geheimhaltung/Schutzrechte
7.1. Der AN ist verpflichtet, diesen Vertrag sowie alle nicht
bereits öffentlich bekannten Vorgänge, von denen er
im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem AG Kenntnis
erhält oder die ihm aus früherer Zusammenarbeit mit
dem AG bekannt sind, Dritten gegenüber vertraulich
zu behandeln.
7.2. Der AN wird etwaige Beauftragte (z.B. genehmigte
Subunternehmer) und insbesondere deren beteiligte
Mitarbeiter dieser Vertraulichkeitsverpflichtung
unterwerfen. Für deren etwaige Vertraulichkeitsverstöße
haftet der AN.
7.3. Alle im Zusammenhang mit der Leistungsvorbereitung
und durchführung erhaltenen Unterlagen sind durch
den AN nach Ende der Arbeiten an den AG
unaufgefordert und einschließlich ggf. gefertigter
Kopien zurückzugeben. Auf Grundlage der
überlassenen Informationen und Unterlagen
gemachte eigene Aufzeichnungen bzw. erarbeitete
eigene Unterlagen des AN sind nach Ablauf der
Gewährleistungsfrist zu vernichten. Bei Rückgabe bzw.
Vernichtung wird der AN die Vollständigkeit der
Rückgabe erhaltener bzw. die Vernichtung gefertigter
Informationen dem AG schriftlich bestätigen. Die
Verpflichtung, vertrauliche Informationen
zurückzugeben bzw. zu vernichten, gilt nicht für den
Fall, dass der AN aufgrund gesetzlicher Vorschriften
nachweislich gezwungen ist, solche Informationen zu
archivieren oder an Behörden herauszugeben.
7.4. Die Verpflichtung des AN, die Vertraulichkeit zu
wahren, bleibt trotz Rückgabe bzw. Vernichtung oder
Archivierung der vertraulichen Informationen und
Unterlagen auch nachvertraglich solange bestehen,
wie die betreffenden Informationen nicht
Allgemeingut, also öffentlich bekannt sind.
7.5. Der AN haftet dafür, dass mit der Lieferung oder Leistung
keine Rechte Dritter verletzt werden. Wird der AG von
Dritten wegen Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch
genommen, so ist der AN verpflichtet, den AG auf erstes
Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen. Der AG ist
nicht berechtigt, mit dem Dritten irgendwelche
Vereinbarung (insbesondere Vergleiche) ohne
Zustimmung des AN zu treffen. Die
Freistellungsverpflichtung bezieht sich auch auf alle
Aufwendungen, die dem AG aus oder im Zusammenhang
mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendig
erwachsen.
7.6. Verfügt der AN über gewerbliche Schutzrechte an
bestellten Lieferungen oder Leistungen oder Teilen
davon, ist er verpflichtet, diese dem AG unter Angabe
der Schutzrechtsnummer mitzuteilen.
7.7. Vom AG übergebene Unternehmensunterlagen, Konstruktionszeichnungen
u. ä. verbleiben im Eigentum des
AG und sind stets streng vertraulich zu behandeln. Sie
dürfen Dritten ohne Zustimmung des AG nicht zugänglich
gemacht werden. Bei Verletzung dieser Pflichten haftet
der AN gegenüber dem AG im vollen Umfang nach den
gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftung/Sicherheiten
8.1. Die Haftung des AN richtet sich ausschließlich nach den
gesetzlichen Bestimmungen, soweit in der Bestellung/in
dem Vertrag nicht anders geregelt. Der AN verpflichtet
sich, den AG gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter
klaglos zu stellen.
8.2. Die Haftung des AG sowie seiner Erfüllungs und
Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden
ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde;
dies gilt nicht bei
a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit,
b) der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog.
Kardinalpflichten).
Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
welche auf anderen Umständen als Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die
Haftung auf den Schaden, den der AG bei Abschluss
dieses Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung
vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung
der Umstände, die er kannte oder kennen
musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei
grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen
(nichtleitende Angestellte) außerhalb des
Bereiches der wesentlichen Vertragspflichten sowie der
Lebens, Körper oder Gesundheitsschäden.
8.3. Als Erfüllungs bzw. Gewährleistungsbürgschaft werden
vom AG ausschließlich unbefristete, unwiderrufliche,
selbstschuldnerische Bürgschaften als NettoBürgschaften
unter Verzicht auf die Einrede der
Vorausklage gemäß  771 BGB eines europäischen als
Zollund Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstitutes
akzeptiert.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Sofern der AG dem Lieferanten Teile beistellt, behält er
sich hieran das Eigentum vor.
9.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der
beigestellten Teile entstehenden Erzeugnisse zu deren
vollem Wert, wobei diese Vorgänge für den AG erfolgen,
so dass dieser als Hersteller gilt. Bleibt bei einer
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren
Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der
AG Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte
dieser Waren.
10. Antikorruptionsklausel
10.1. Unbeschadet sonstiger Kündigungs und Rücktrittsrechte
ist der Auftraggeber gem.  314 BGB berechtigt,
den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm
zurückzutreten. wenn der Auftragnehmer oder seine
Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder
von diesem beauftragte Dritte, die mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung
des Vertrages betraut sind, oder
13
ihnen nahestehenden Personen, Geschenke,
andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile
unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt,
anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern
oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen
begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter  299.
333, 334 StGB, 17, 18 UWG fallen.
10.2. Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen
gem. Nummer 10.1 a vorgenommen hat, ist er dem
Auftraggeber zu einem pauschalen Schadenersatz in
Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet,
es sei denn, das ein Schaden in anderer Höhe
nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag
gekündigt oder bereits erfüllt ist.
10.3. Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 10.1. b
oder 10.1. c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer
Vertragsstrafe in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme
verpflichtet.
10.4. Die Ziffern 10.1. b und 10.3. finden keine Anwendung,
soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne
von Nummer IV des Rundschreibens des BMI zum
Verbot der Annahme von Belohnungen oder
Geschenken in der Bundesverwaltung vom 08.
November 2004" 1 handelt.
10.5. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des
Auftraggebers bleiben unberührt.
11. Sonstiges
11.1. Aus dem Vertragsverhältnis erhaltene Daten werden
beim AG entsprechend DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz
behandelt.
11.2. Die Bestellung sowie in Realisierung befindliche oder
ausgeführte Projekte des AG dürfen nicht für
Werbezwecke genutzt werden. Fotografieren auf dem
Gelände des AG sowie jegliche Veröffentlichung
bedarf der Einwilligung des AG.
11.3. Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam
sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen hierdurch nicht berührt.
11.4. Gerichtsstand für alle Klagen sowie Leistungsort für die
Pflichten des AG (insbesondere für dessen Zahlungen)
ist ausschließlich der Geschäftssitz des AG.
11.5. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus einer
Bestellung/einem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte
Recht der Bundesrepublik Deutschland
(BGB, HGB). Die Geltung des UNKaufrechts (CISG)
und des deutschen internationalen Privatrechts ist
ausdrücklich ausgeschlossen.
11.6. Diese Bedingungen können durch zusätzliche Bedingungen
ergänzt werden.
http://www.verwaltungsvorschrifteniminternet.
de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
14
Seite 1 von 1
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen/Eignungsleihe
Vergabe-Nr.:
Leistung:
LV-Position Beschreibung der Teilleistung Name des Unternehmens
Ich/Wir erkläre(n), dass folgende Teilleistungen durch den Einsatz von Nachunternehmern
ausgeführt werden.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
Lieferung von Dosimeterlesestationen
2021000390
15
Seite 1 von 4
JEN-CORONA-CODEX
(30. April 2020)
ABSTAND HALTEN, HÄNDE WASCHEN, RICHTIG HUSTEN UND NIESEN!
ALLGEMEINES
Wer krank ist, bleibt zuhause!
Personen mit Atemwegssymptomen oder Fieber bleiben dem Arbeitsplatz fern, nehmen mit dem
Hausarzt Kontakt auf und befolgen die dort gegebenen Anweisungen.
Umgang im Verdachtsfall
Tritt der Fall ein, dass Ihr Arzt oder das Gesundheitsamt Sie offiziell als Verdachtsfall einstuft, werden
Sie behördlich unter häusliche Quarantäne gestellt. In der Folge wird man versuchen, die Personen zu
identifizieren, zu denen Sie innerhalb der letzten 14 Tage intensiven Kontakt hatten. Dieser intensive
Kontakt ist fest definiert und beschreibt einfach ausgedrückt Personen, mit denen Sie in Summe mindestens
15 Minuten direkten Gesprächskontakt in einem Abstand unter 1,5 Metern hatten.
Kolleginnen oder Kollegen, die sich aufgrund behördlicher Vorgaben in häuslicher Quarantäne befinden
oder bei denen aufgrund von Krankheitssymptomen ein Test auf eine Corona-Virusinfektion
durchgeführt wird, melden sich bitte umgehend bei der Sicherheitszentrale (Tel. 02461 61-5222).
Kolleginnen oder Kollegen, die in Kontakt mit einer Person waren, die sich aufgrund behördlicher Vorgaben
in häuslicher Quarantäne befindet, kontaktieren bitte telefonisch den jeweiligen Vorgesetzten.
Dieser wird sich dann mit dem JEN-Krisenstab in Verbindung setzen.
ABSTAND
ABSTAND HALTEN ZWISCHEN PERSONEN IST NACHWEISLICH EINE DER EFFEKTIVSTEN
MAßNAHMEN, DAS INFIZIERUNGSRISIKO ZU MINIMIEREN.
A1 Mindestabstand einhalten!
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen ausreichend Abstand (mindestens 1,5 Meter) zu anderen
Personen einhalten. Dies gilt auch bei arbeitsbezogenen Kontakten außerhalb der Betriebsstätte.
Verzichten Sie darauf, sich zur Begrüßung die Hände zu reichen.
A2 Mindestabstand nicht möglich? Mund und Nase bedecken!
Bei Arbeiten, Besprechungen oder sonstige Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand von 1,5
Metern zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung
oder besser, ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die JEN stellt diese zur Verfügung.
ACHTUNG: Eine Mund-Nasen-Bedeckung wie auch ein Mund-Nasen-Schutz verringert nur die
Reichweite von Tröpfchen und damit das Risiko, dass andere Personen vom Träger infiziert werden
können. Abstand halten ist und bleibt die beste Methode eine Infizierung zu verhindern. Sie
sollten also auch beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes möglichst versuchen, den Mindestabstand
von 1,5 Meter einzuhalten.
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Seite 2 von 4
A3 Büroarbeit: Homeoffice oder 1 Person pro Büro!
Büroarbeit ist nach Möglichkeit im Homeoffice auszuführen. Ist dies nur eingeschränkt möglich
oder nicht sinnvoll, ist die Arbeit so zu organisieren, dass eine Mehrfachbelegung von Räumen
möglichst vermieden wird. Also nur 1 Person pro Raum. Sinnvoll wäre eine tagesversetzte Anwesenheit
der gleichen Raumnutzer. In Fällen, in denen beide Maßnahmen nicht realisierbar
sind, sollten räumliche Vorkehrungen getroffen werden, um das Infizierungsrisiko zu minimieren,
z. B. durch eine veränderte Positionierung der Schreibtische, so dass ein Mindestabstand
von 1,5 Meter stets gewährleistet ist. Achten Sie auf häufiges Lüften der Räume.
A4 Publikumsverkehr: Hygieneschutzwände wo erforderlich!
Bei nicht gegebenem Schutzabstand und gleichzeitigem Publikumsverkehr können transparente
Abtrennungen installiert werden.
A5 Präsenzbesprechungen? Nur wenn es sein muss!
Verzichten Sie weiterhin möglichst auf Präsenzbesprechungen und nutzen Sie bevorzugt Austauschformate
auf elektronischer Basis (z. B. Video- oder Telefonkonferenzen). Es müssen weiterhin
Teilnehmerlisten angefertigt und archiviert werden. Die Bestuhlung in den Besprechungsräumen
ist dem Mindestabstand (A1) anzupassen. Im Zweifel ist bei Besprechungen zusätzlich
die Regel Mund und Nase bedecken (A2) anzuwenden.
A6 Vermeiden Sie Gruppenbildungen!
Vermeiden Sie Zusammenkünfte in Gruppen, beispielsweise in Sozialräumen (Teeküchen, Pausenräume,
Raucherbereiche). Achten Sie bei der Nutzung von Pausen- und Bereitschaftsräumen
sowie von Kochgelegenheiten und Teeküchen auf Abstandsregeln (1,5 Meter Abstand untereinander).
Räume möglichst einzeln bzw. zeitversetzt nutzen.
A7 Schutzabstände sichtbar machen!
In Bereichen, in denen häufig mehrere Personen zeitgleich zusammenkommen, werden die erforderlichen
Schutzabstände (Mindestabstand 1,5 Meter) optisch markiert, z. B. durch Klebeband
auf dem Boden. Dies könnte beispielsweise an Ganzkörpermonitoren der Fall sein.
A8 Arbeitszeit und Pausen neu gestalten!
Belegungsdichte von Arbeitsbereichen und gemeinsam genutzten Einrichtungen sind durch
Maßnahmen zur zeitlichen Entzerrung (versetzte Arbeits- und Pausenzeiten, ggf. Bildung von
festen Arbeitsgruppen) zu verringern. Bei der Aufstellung von Arbeitsgruppen ist zur weiteren
Verringerung innerbetrieblicher Personenkontakte darauf zu achten, möglichst immer dieselben
Personen zu gemeinsamen Arbeiten einzuteilen. Bei Beginn und Ende der Arbeitszeit ist durch
geeignete organisatorische Maßnahmen zu vermeiden, dass es zu einem engen Zusammentreffen
mehrerer Beschäftigter (z. B. in Umkleideräumen, Waschräumen und Duschen etc.) kommt.
17
Seite 3 von 4
A9 Dienstreisen? Nur falls zwingend erforderlich!
Dienstreisen ins Ausland sind zu vermeiden und im Inland auf ein Minimum zu beschränken.
Stattdessen sind Reisen soweit wie möglich durch technische Alternativen wie Telefon- oder Videokonferenzen
zu ersetzen.
A10 Rücksicht nehmen!
Halten Sie in persönlichen Gesprächen grundsätzlich 1,5 Meter Abstand zum Gesprächspartner
und reduzieren Sie die Dauer der Gespräche auf ein Mindestmaß. Dies gilt insbesondere für
Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund ihrer Tätigkeiten Kontakt zu den verschiedenen Standorten
haben (bspw. Postdienst, IT-Service, Personalabteilung). Bitte unterstützen Sie unsere
Kolleginnen und Kollegen dahingehend.
HYGIENE
EINE GUTE HANDHYGIENE IST DIE ZWEITE EFFEKTIVE MAßNAHME,
UM DIE ANSTECKUNGSGEFAHR ZU REDUZIEREN.
H1 Häufiges und gründliches Händewaschen!
Eine gute Handhygiene bedeutet das regelmäßige und gründliche Waschen der Hände. Hierbei
ist es wichtig, sowohl Handinnenflächen als auch Handrücken, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume
und Daumen zu reinigen. Denken Sie auch an die Fingernägel. Gründliches Händewaschen
dauert 20 bis 30 Sekunden.
ACHTUNG: Das Tragen von Handschuhen ersetzt nicht die Hygienemaßnahme Händewaschen.
H2 Richtig Husten und Niesen!
Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand von anderen und drehen Sie sich weg. Benutzen Sie
ein Taschentuch oder halten die Armbeuge vor Mund und Nase. Auch beim Tragen einer Mund-
Nasen-Bedeckung husten und niesen Sie bitte in die Armbeuge.
H3 Nicht ins Gesicht fassen!
Fassen Sie sich möglichst wenig ins Gesicht, um etwaige Krankheitserreger nicht über die
Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen.
H4 Öfters mal Lüften!
Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität. Durch das Lüften wird die
Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert. In
den Kontrollbereichen übernehmen das die Lüftungsanlagen.
H5 Hygiene in Firmenfahrzeugen beachten!
Zur Handhygiene und zur Reinigung des Lenkrades werden unsere Firmenfahrzeuge mit Desinfektionsmittel,
Papiertücher und Müllbeutel ausgestattet. Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände und
das Lenkrad vor Antritt und nach Beendigung der Fahrt und entsorgen Sie die benutzten Papiertücher
samt dem verwendeten Müllbeutel, wenn Sie das Fahrzeug zurückgeben.
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Seite 4 von 4
H6 Gemeinsam genutzte Werkzeuge und Arbeitsmittel reinigen!
Für den Fall, dass bei der Verwendung von Werkzeugen und Arbeitsmitteln nicht bereits Schutzmaßnahmen
festgelegt sind (z. B. in Strahlenschutzbereichen), sind Werkzeuge und Arbeitsmittel
nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Wo das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige
Reinigung insbesondere vor der Übergabe an andere Personen vorzusehen.
H7 Geschirr spülen, aber richtig!
Das Geschirr z. B. aus den Teeküchen sollte nach der Benutzung nicht per Hand, sondern mithilfe
des Geschirrspülers bei mindestens 60 C gereinigt werden. Bitte nutzen Sie hier das entsprechende
Reinigungsprogramm.
INDIVIDUELLE BERATUNG ERFORDERLICH?
Sie als Mitarbeiterin und Mitarbeiter können sich individuell von Ihrem Hausarzt oder auch dem Betriebsärztlichen
Dienst beraten lassen, auch zu besonderen Gefährdungen aufgrund einer Vorerkrankung
oder einer individuellen Disposition. Der Betriebsärztliche Dienst kennt die JEN-Arbeitsplätze und
kann falls nötig weitere individuelle Maßnahmen vorschlagen, wenn die hier vorgestellten Schutzmaßnahmen
nicht ausreichen sollten.
Individuelle Beratung erhalten Sie auch durch die Sozialberatung des FZJ sowie durch den Betriebsrat
und die Gleichstellungsbeauftragte der JEN.
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
06.05.2021
Verfahren: 2021000390 - Lieferung von Dosimeterlesestationen
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Leistungsbeschreibung Lieferung von Dosimeterlesestationen
1. ALLGEMEINE ANGABEN
In der JEN mbH (Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH) ist die gesamte nukleare Stilllegungs-, Rückbau-
und Entsorgungskompetenz gebündelt, die in
Jülich über fünf Jahrzehnte aufgebaut wurde.
Kernaufgabe der JEN mbH ist die Beseitigung der nuklearen Altlasten aus der öffentlich betriebenen kerntechnischen Forschung
und Entwicklung auf dem Gelände des
Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) in Jülich. Darüber hinaus steht die JEN mbH für Fragestellungen aus dem
nukleartechnischen Umfeld als Kompetenzzentrum auch
für Dritte zur Verfügung.
2. ART DER LEISTUNG
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Lieferung von 20 Stationen (16 mit Wandhalterung, 4 als Standgeräte) zum Ein-
und Auslesen von Dosimetern an den
Zugängen zu den Strahlenschutzbereichen mit RFID-Leser, Barcodescanner und Dosimeterlesefach inklusive Dosimeterleser.
3. LIEFERUNG / WARENANNAHME
Für die Warenannahme ist die Fachabteilung VEL der JEN vorgesehen, entsprechend soll die Lieferung auf das AVR Anlagengebiet
erfolgen.
JEN mbH
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Wilhelm-Johnen-Straße (AVR Anlage, Zugang über das Forschungszentrum Jülich)
52428 Jülich
Warenannahmezeiten:
Mo.-Do. 8:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr -15:30 Uhr
Leistungsverzeichnis - 1/5
20
4. ANSPRECHPARTNER
Kaufmännischer Ansprechpartner
Herr Arne Groß
Tel.: +49 (0) 2461 / 629-47291
E-Mail: Arne.Gross@jen-juelich.de
Technischer Ansprechpartner
Herr Sven Nagels
Tel.: +49 (0) 2461 / 629 - 45 287
E-Mail: Sven.Nagels@JEN-Juelich.de
5. ZUSCHLAGSKRITERIEN
Preis: Gewichtung 80%
Erfüllung technischer Voraussetzungen: Gewichtung 20%
A.) Besichtigung der qualitätssichernden Maßnahmen bei der Fertigung
Möglichkeit zur Besichtigung der qualitätssichernden Maßnahmen bei der Fertigung = 2 Punkte
Keine Möglichkeit zur Besichtigung der qualitätssichernden Maßnahmen bei der Fertigung = 0 Punkte
B.) Garantierte Ersatzteilbeschaffung
Ersatzteilvorhaltung > 5 Jahre = 6 Punkte
Ersatzteilvorhaltung >=3 Jahre = 4 Punkte
Ersatzteilvorhaltung < 3 Jahre = 2 Punkte
C.) Vorbereitung für ASSA ABLOY Schließhebelzylinder (siehe Punkt 7.4)
Vorbereitung für vorhandenen ASSA ABLOY Schließhebelzylinder eCliq NT01, Durchmesser 19mm, seitlich abgeflacht auf 16mm ODER
Schließhebelzylinder eCliq N923,
Durchmesser 25mm, seitlich abgeflacht 22mm = 2 Punkte
Keine Vorbereitung für vorhandenen ASSA ABLOY Schließhebelzylinder eCliq NT01, Durchmesser 19mm, seitlich abgeflacht auf 16mm
ODER Schließhebelzylinder eCliq
N923, Durchmesser 25mm, seitlich abgeflacht 22mm = 0 Punkte
6. NORMEN, VORSCHRIFTEN, RICHTLINIEN
Es sind alle einschlägigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und AG-Bestimmungen einschließlich deren Ergänzungen,
Beiblätter und Anhänge in der jeweils gültigen
Fassung anzuwenden, die für die erfolgreiche Leistungserbringung erforderlich sind.
Darüber hinaus gelten folgende AG-Bestimmungen:
Leistungsverzeichnis - 2/5
21
- Die allgemeinen Einkaufsbedingungen der JEN sowie die VOL/B in der gültigen Fassung
7. LIEFER- UND LEISTUNGSUMFANG
Die Lesestationen müssen folgende technische Voraussetzungen zwingend erfüllen:
7.1 Metallgehäuse mit integriertem Bildschirm (ca. 19)
7.2 Bildschirm mit Touch-Screen Funktionalität
7.3 Einbau einer robusten und stabilen Nummerntastatur
7.4 Metallgehäuse mit Sicherheitsschloss abschließbar
7.5 Der PC und alle Anschlüsse müssen vom Gehäuse manipulationsgeschützt umschlossen sein
7.6 Folgende Eingabegeräte müssen in das Gehäuse integriert werden:
7.6.1 RFID-Leser für MIFARE DESFire EV1 4K Chipkarte, UID-Nummer wird ausgelesen, Ausle-seformat HEXA-Dezimal, max. 14
Stellen, Anschluss über RS232
7.6.2 Barcode Leser: Kreuzfeld oder CMOS Bildscan, Anschluss über RS232
7.6.3 Leseschacht für EPD TruDose-Dosimeter mit Dosimeterleser IrDa der Firma Thermo Fis-her Scientific Messtechnik GmbH, da
vorhandene Dosimeter von der Fa.
Thermo Fischer sind.
Die Randbedingungen für den Einbau des TruDose Dosimeterfachs mit Leser sind mit der Firma Thermo Fisher Scientific
Messtechnik GmbH zu klären.
7.6.4 Beschaffung und Einbau der Dosimeterleser IrDa der Firma Thermo Fisher Scientific Messtechnik GmbH
7.7 PC mit folgender Spezifikation:
7.7.1 Embedded System mit lüfterlosem Prozessor
7.7.2 8 GB System Memory
7.7.3 64 GB SSD Memory
7.7.4 LAN-Anschluss
7.7.5 4 x USB
7.7.6 4 x RS232
7.7.7 aktuelle Version von Windows IoT Enterprise als LTSB-Version
7.8 16 Lesestationen sind mit Wandhalterung auszuführen
7.9 4 Lesestationen sind als Standgeräte auszuführen
7.10 Handbücher und Beschreibungen in Deutsch
9. RECHNUNGSSTELLUNG
Per Mail an: invoice@jen-juelich.de oder per Post an:
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
1 Lieferung von Dosimeterlesestationen USt. [%]
19%
Menge
20,00
Einheit
Stück
Lieferung von Dosimeterlesestationen
Die Lesestationen müssen folgende technische Voraussetzungen zwingend erfüllen:
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 3/5
22
7.1 Metallgehäuse mit integriertem Bildschirm (ca. 19)
7.2 Bildschirm mit Touch-Screen Funktionalität
7.3 Einbau einer robusten und stabilen Nummerntastatur
7.4 Metallgehäuse mit Sicherheitsschloss abschließbar
7.5 Der PC und alle Anschlüsse müssen vom Gehäuse manipulationsgeschützt umschlossen sein
7.6 Folgende Eingabegeräte müssen in das Gehäuse integriert werden:
7.6.1 RFID-Leser für MIFARE DESFire EV1 4K Chipkarte, UID-Nummer wird ausgelesen, Ausle-seformat
HEXA-Dezimal, max. 14 Stellen, Anschluss über RS232
7.6.2 Barcode Leser: Kreuzfeld oder CMOS Bildscan, Anschluss über RS232
7.6.3 Leseschacht für EPD TruDose-Dosimeter mit Dosimeterleser IrDa der Firma Thermo Fis-her Scientific
Messtechnik GmbH, da vorhandene Dosimeter von der Fa. Thermo Fischer sind.
Die Randbedingungen für den Einbau des TruDose Dosimeterfachs mit Leser sind mit der Firma Thermo
Fisher Scientific Messtechnik GmbH zu klären.
7.6.4 Beschaffung und Einbau der Dosimeterleser IrDa der Firma Thermo Fisher Scientific Messtechnik
GmbH
7.7 PC mit folgender Spezifikation:
7.7.1 Embedded System mit lüfterlosem Prozessor
7.7.2 8 GB System Memory
7.7.3 64 GB SSD Memory
7.7.4 LAN-Anschluss
7.7.5 4 x USB
7.7.6 4 x RS232
7.7.7 aktuelle Version von Windows IoT Enterprise als LTSB-Version
7.8 16 Lesestationen sind mit Wandhalterung auszuführen
7.9 4 Lesestationen sind als Standgeräte auszuführen
7.10 Handbücher und Beschreibungen in Deutsch
Inklusive Lieferung. Nachträglich enstehende Kosten werden nicht akzeptiert.
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 4/5
23
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
06.05.2021
Verfahren: 2021000390 - Lieferung von Dosimeterlesestationen
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 5/5
24
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
06.05.2021
Verfahren: 2021000390 - Lieferung von Dosimeterlesestationen
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Erklärung des Bieters [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss
von
weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Bieter bestätigt, dass die Zuverlässigkeit wie folgt gewährleistet ist:
 Das Unternehmen befindet sich nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren.
 Das Unternehmen befindet sich nicht in einem derart vergleichbaren Verfahren.
 Es wurde keine Eröffnung eines derartigen Verfahrens beantragt oder abgelehnt.
 Es wurde kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt.
 Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
 Es wurden keine Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
 Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern & Abgaben wurde ordnungsgemäß erfüllt.
 Die Verpflichtung zur Entrichtung der SV-Beiträge wurde ordnungsgemäß erfüllt.
 Die Eintragung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorliegt und den Verpflichtungen gegenüber dieser ordnungsgemäß
nachgekommen wird.
 Die Einhaltung der Tariftreue wird gewahrt.
 Es liegen keine Ausschlussgründe gem.  123, 124 GWB vor.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Nachunternehmerleistungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ist der Einsatz von Nachunternehmern zur Durchführung der vorgesehenen Leistung vorgesehen?
Wenn zutreffend: Bitte benennen Sie die Nachunternehmer sowie deren Leistungsanteil in dem unter
"Vertragsbedingungen/Leistungen"
hinterlegten Dokument "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen".
Bitte fügen Sie die des weiteren eine Verpflichtungserklärung über die Bereitstellung der für den Auftrag erforderlichen
Mittel bei Einsatz
von Nachunternehmern (Eignungsleihe) bei.
[ ] Ja - Benennung ist erfolgt und Erklärung ist als separate Anlage beigefügt.
[ ] Nein - Nachunternehmereinsatz ist nicht vorgesehen.
Mehrere Antworten wählbar
4 JEN-CORONA-CODEX [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des JEN-CORONA-CODEX.
Der Codex nennt konkrete Verhaltensregeln und Arbeitsschutzmaßnahmen im Umgang mit der aktuellen Situation. Diese Regeln sind
von jeder Mitarbeiterin, jedem Mitarbeiter und auch jede sonstige bei der JEN mbH tätig werdende Person verbindlich
einzuhalten.
Hinweis: den JEN-CORONA-CODEX finden Sie im Abschnitt "Vertragsbedingungen/Formulare"
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/2
25
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
06.05.2021
Verfahren: 2021000390 - Lieferung von Dosimeterlesestationen
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Besichtigung der qualitätssichernden Maßnahmen [Mussangabe]
Gewichtung: 33,33%
Maximalpunktzahl: 2
K.O.-Kriterium: Nein
Besichtigung der qualitätssichernden Maßnahmen bei der Fertigung
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Möglichkeit zur Besichtigung der qualitätssichernden Maßnahmen bei der Fertigung (2)
[ ] Keine Möglichkeit zur Besichtigung der qualitätssichernden Maßnahmen bei der Fertigung (0)
Nur eine Antwort wählbar
2 Ersatzteilbeschaffung [Mussangabe]
Gewichtung: 33,33%
Maximalpunktzahl: 6
K.O.-Kriterium: Nein
Garantierte Ersatzteilbeschaffung
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ersatzteilvorhaltung > 5 Jahre (6)
[ ] Ersatzteilvorhaltung >=3 Jahre (4)
[ ] Ersatzteilvorhaltung < 3 Jahre (2)
Nur eine Antwort wählbar
3 Vorbereitung für ASSA ABLOY Schließhebelzylind [Mussangabe]
Gewichtung: 33,33%
Maximalpunktzahl: 2
K.O.-Kriterium: Nein
Vorbereitung für ASSA ABLOY Schließhebelzylinder
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Vorbereitung für vorhandenen ASSA ABLOY Schließhebelzylinder eCliq NT01, Durchmesser 19mm, seitlich abgeflacht auf 16mm
ODER Schließhebelzylinder eCliq N923, Durchmesser 25mm, seitlich abgeflacht 22mm (2)
[ ] Keine Vorbereitung für vorhandenen ASSA ABLOY Schließhebelzylinder eCliq NT01, Durchmesser 19mm, seitlich abgeflacht auf
16mm ODER Schließhebelzylinder eCliq N923, Durchmesser 25mm, seitlich abgeflacht 22mm (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/2
26
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage BWB Bewerbungsbedingungen_Rev 1.pdf 573,82 KB pdf
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Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/05/e8327c50-2fac-43cd-a65c-9a59a6819871.html
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