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Ausschreibung: Bauarbeiten für Brücken - DE-Britz
Bauarbeiten für Brücken
Dokument Nr...: 245733-2021 (ID: 2021051709023051725)
Veröffentlicht: 17.05.2021
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DE-Britz: Bauarbeiten für Brücken
2021/S 94/2021 245733
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der
Angebote
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Liepe vertreten durch das Amt
Britz-Chorin-Oderberg
Postanschrift: Eisenwerkstraße 11
Ort: Britz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16230
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Katrin Voigt
E-Mail: [6]bauamt@amt-bco.de
Telefon: +49 3334457-627
Fax: +49 3334457-650
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://britz-chorin-oderberg.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YEW
RCUC
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ersatzneubau Wegebrücke über die HOW, km 80,15 bei Liepe
Referenznummer der Bekanntmachung: ABCO-LI-01/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45221100 Bauarbeiten für Brücken
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ersatzneubau Wegebrücke über die HOW, km 80,15 bei 16248 Liepe.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE405 Barnim
Hauptort der Ausführung:
Havel-Oder-Wasserstraße
km 80,15
16248 Liepe
Gemarkung Liepe, Flur 003, Flurstück 91
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Abbruch vorhandene Spannbetonbrücke über die HOW (3 Felder (21,5 m /
46,0 m / 21,5 m / Gesamtstützweite = 89,0 m / Breite zwischen den
Geländern = 6,0 m / Brückenfläche = 534,0 m^2) einschließlich
Unterbauten und Ersatzneubau als Rahmentragwerk mit
Stahlverbund-Überbau (Gesamtstützweite = 67,5 m / Breite zwischen den
Geländern = 6,0 m / Brückenfläche = 405 m^2).
Herstellung:
Tiefgründung, 18 Ortbetonbohrpfähle, D = 1,20 m, Gesamtlänge 424 m,
Stahlbeton: Unterbau ca. 600 m^3, Überbau einschl. Kappen ca. 300
m^3,
Stahlbau (Überbau), ca. 235 t,
Schwingungsmassedämpfer, 8 Stück,
Behelfsspundwände, ca. 2 100 m^2.
Erdbau:
Aushub, ca. 3 000 m^3,
Einbau, ca. 3 300 m^3.
Abbruch:
Stahlbeton, ca. 460 m^3,
Spannbeton, ca. 350 m^3,
Behelfsspundwände, ca. 2 100 m^2,
Straßenbau im Rampenbereich: Abbruch und Neubau ca. 700 m^2.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 22
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Angebote sind elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg
einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden zwingend
ausgeschlossen.
2. Enthalten die Bekanntmachung oder die
Vergabe-Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder
verstoßen diese nach Auffassung eines Unternehmens gegen geltendes
Recht, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich darauf
hinzuweisen.
3. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung bzw. für die Erstellung
und Einreichung eines Angebotes wird keine Entschädigung gewährt.
Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
4. Der Bieter hat den Nachweis der Eignung mit dem Angebot zu
erbringen.
5. Die Eigenerklärung zur Eignung ist den Ausschreibungsunterlagen
beigefügt.
6. Im Fall von Bietergemeinschaften oder des Einsatzes von
Nachunternehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise
zu erbringen.
7. Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland - Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung auf Grundlage § 41 Abs. 5
Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG).
8. Anteilige Finanzierung mit Bedarfszuweisungen des Ministerium des
Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg.
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung:
27/10/2021
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung oder durch eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Die Eintragung in ein dem
Präqualifikationsverzeichnis gleichwertigen Verzeichnis anderer
Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Gelangt das
Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind
die im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen
innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich
der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt Eigenerklärung zur Eignung bzw. der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen.
Präqualifikation oder Eigenerklärung bzw. EEE
1. über die Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Unternehmens,
2. darüber, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein
Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
3. darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
4. darüber, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
5. dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
wurde,
6. dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister oder der
Handwerksrolle angemeldet ist,
7. dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet
hat,
8. Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung,
9. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen (nicht älter als 12 Monate),
10. gültige Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b EStG,
11. qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als 6
Monate),
12. qualifizierte Sozialkassenbescheinigung entsprechend § 5 Abs. 2
BbgVergG.
Bereits jetzt weist der Auftraggeber darauf hin, dass die (nicht
präqualifizierten) Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen,
die vorstehend geforderte Eigenerklärungen bzw. EEE durch
Bescheinigungen der zuständigen Stellen werden bestätigen müssen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Vorlage der Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach
dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung,
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestjahresumsatz nach VOB § 6 a EU Abs. 2 c).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzliste mit mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5
abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind,
Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
Angabe, welche Teile des Auftrages an Unterauftrag-/ Nachunternehmer
vergeben werden sollen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
25/06/2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEWRCUC.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331-866-1719
Fax: +49 331-866-1652
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang bei der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen
die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB
lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2021
References
6. mailto:bauamt@amt-bco.de?subject=TED
7. https://britz-chorin-oderberg.de/
8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YEWRCUC
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