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Ausschreibung: Medizinische Verbrauchsartikel - DE-Neuherberg
Medizinische Verbrauchsartikel
Dokument Nr...: 246308-2021 (ID: 2021051709080352257)
Veröffentlicht: 17.05.2021
*
  DE-Neuherberg: Medizinische Verbrauchsartikel
   2021/S 94/2021 246308
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Helmholtz Zentrum München Deutsches
   Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
   Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
   Postanschrift: Ingolstädter Landstraße 1
   Ort: Neuherberg
   NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
   Postleitzahl: 85764
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft
   E-Mail: [5]einkauf@helmholtz-muenchen.de
   Telefon: +49 8931872727
   Fax: +49 8931873327
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]www.helmholtz-muenchen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [7]https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function
   =_Details&TenderOID=54321-Tender-1791739cd2d-406bef72b0d2fe87
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [8]www.tender24.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Forschung Gesundheit und Umwelt
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forschung Gesundheit und Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung COVID-19 Laien-Schnell-Test
   Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2021-022
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33140000 Medizinische Verbrauchsartikel
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvereinbarung zur Lieferung von COVID-19 Laien-Schnelltests.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33140000 Medizinische Verbrauchsartikel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 550 000 COVID-19
   Laien-Schnelltests mit folgenden Eigenschaften:
   Vom Paul-Ehrlich-Institut evaluiert
    BfArM gelistet,
    Test muss beim RKI gelistet sein,
    Klinische Sensitivität: > 96,00 %,
    Spezifität: > 99,00 %,
    Für den vorderen Nasenbereich*,
    Teströhrchen beinhaltet Pufferlösung,
    Ergebnisse in 15 bis 30 Minuten,
    Ergebnisse sind leicht abzulesen,
    Lagerung bei Raumtemperatur,
    Probenmaterial: Anterio Nasal, vorderer Nasenbereich.
   Im Lieferumfang:
    1x Testkassette,
    1x Abstrichtupfer (Kunststoffbürste fein),
    1x Phiole mit Extraktionslösung und Tropfkappe,
    1x Abfallbeutel,
    1x Gebrauchsinformation Private-Use,
   Inhalt eines Päckchens: 1 COVID-19 Antigen Testkassette, 1
   Virusprobenabstrich, 1 Pufferfläschchen à 3 ml, 1 Probenbeutel, 1
   Gebrauchsanweisung DE.
   Es handelt sich dabei um einen Anterio- Nasal Selbsttest  der Abstrich
   erfolgt im vorderen Nasenraum. Der Test dient zur qualitativen
   in-vitro-Bestimmung von SARS-CoV-2 Antigen im menschlichen vorderen
   Nasenabschnitt. Es handelt sich nicht um einen Spucktest. Die
   Durchführung des Corona- Antigen Selbsttests ist besonders einfach und
   deshalb prädestiniert für die Eigenanwendung. Alle benötigten
   Testmaterialien dafür sind im Lieferumfang enthalten. Ein Labor sowie
   weitere Utensilien sind nicht erforderlich, weshalb sich der Test auch
   ideal für den Einsatz am sogenannten Point-of-Care eignet.
   Lagerung des Test-Sets bei 4 bis 30 Grad Celsius.
   Haltbarkeit 18 Monate oder länger.
   Keine Kreuzreaktion und Interferenzen mit Parainfluenza und Influenza A
   und B Viren.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt sofort nach Zuschlag.
   Spätestens jedoch am 1.8.2021 und endet zunächst nach einem Jahr am
   31.7.2022. Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch jeweils
   um ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der Parteien mit einer Frist von
   4 Monaten in Schriftform zum jeweiligen Vertragsende kündigt.
   Die Rahmenvereinbarung endet automatisch nach 4 Jahren, spätestens
   jedoch am 31.7.2025 ohne dass es eine Kündigung einer der beiden
   Parteien bedarf.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag zu erweitern sofern es
   die pandemische und politische Lage gebietet. Das heißt konkret, sofern
   sich die herrschende Lage hinsichtlich der Sars-Cov-2-Pandemie nicht
   verbessert und es absehbar ist, dass eine wie auch immer geartete
   Testpflicht für Unternehmen respektive Arbeitgeber durch die Exekutive
   (Regierung BRD) und Judikative (Gerichte bzw. Gesetzeslage) anzuwenden
   ist, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag um 50 % der oben in
   1. Leistungsbeschreibung genannten Gesamtstückzahl zu erweitern.
   Ebenso behält sich der Auftraggeber eine optionale Änderung der
   Lieferleistung vor, sofern sich die Sensitivität der
   Corona-Schnelltests ändert. Dies bedeutet konkret, dass der
   Corona-Selbsttest eine dem aktuellen Stand von Wissenschaft und
   Forschung entsprechende klinische Sensitivität von mindestens 95 %
   haben soll. Sofern es zukünftig diese Tests mit einer gesteigerten
   Sensitivität bis hin zu 100 % gibt, behält sich der Auftraggeber vor,
   diese Rahmenvereinbarung entsprechend abzuändern. Die Änderung betrifft
   evtl. noch ausstehende Liefermengen, sowie noch nicht abgerufene
   Stückzahlen aus der oben genannten Gesamtmenge.
   Eine Pflicht für den Auftraggeber einer Mindest- oder
   Maximalabnahmemenge besteht nicht.
   Ebenso bleibt die Vereinbarung der Klausel hinsichtlich einer
   Abnahmeverpflichtung einer bestimmten Stückzahl von Tests aus Punkt 1.
   Leistungsbeschreibung unberührt.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/06/2021
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 15/06/2021
   Ortszeit: 11:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [10]www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
   bleibt unberührt.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach
   Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
   E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/05/2021
References
   5. mailto:einkauf@helmholtz-muenchen.de?subject=TED
   6. http://www.helmholtz-muenchen.de/
   7. https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1791739cd2d-406bef72b0d2f
e87
   8. http://www.tender24.de/
   9. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  10. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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