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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - DE-Hamburg
Softwarepaket und Informationssysteme
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 246306-2021 (ID: 2021051709081952296)
Veröffentlicht: 17.05.2021
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  DE-Hamburg: Softwarepaket und Informationssysteme
   2021/S 94/2021 246306
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg  Behörde für
   Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
   Postanschrift: Hamburger Str. 47
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 22083
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]dataportvergabe15900@dataport.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.hamburg.de/sozialbehoerde/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/de
   eplink/subproject/f71f4411-da6e-4a2b-8579-76e7ada0023a
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/de
   eplink/subproject/f71f4411-da6e-4a2b-8579-76e7ada0023a
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Sozialwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   App JUS-IT
   Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000049
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Bereitstellung einer Applikation für den Allgemeinen Sozialen Dienst
   (ASD) mit der Anbindung an die Fachanwendung JUS-IT der Freien und
   Hansestadt Hamburg.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72267000 Software-Wartung und -Reparatur
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Dataport bietet seinem Kunden Freie und Hansestadt Hamburg (FHH),
   vertreten durch die Sozialbehörde, zurzeit Dienstleistungen zur
   Fachanwendung JUS-IT für die Jugendämter an, mit der unter anderem der
   Allgemeine Soziale Dienst (ASD) die Fallbearbeitung abbildet.
   Um die Fallzuständigen Fachkräfte in ihrer Arbeit noch besser zu
   unterstützen wird eine Softwarelösung für mobile Endgeräte gesucht.
   Unter mobilen Endgeräten verstehen wir in dieser Ausschreibung
   Smartphones/Tablets/Laptops mit einer Mindestausstattung von einem
   Touchscreen sowie Kameras auf Vorder- und Rückseite des Bildschirms. Es
   soll sowohl des Betriebssystem Apple iOS (z. B. i-Pad/iPhone) als auch
   Windows 10 (z. B. Microsoft Surface) zum Einsatz kommen, daher müssen
   beide Systeme unterstützt werden.
   Die gesuchte Softwarelösung muss über Schnittstellen an die
   Fachanwendung JUS-IT angebunden werden. JUS-IT wird auf der Plattform
   IBM® Cúram Social Program Management (aktuell: Vers. 7.0.5)
   entwickelt und bereitgestellt. Die hier gesuchte Softwarelösung, die
   speziell für den Einsatz auf mobilen Endgeräten entwickelt worden sein
   muss, wird im Folgenden als App bezeichnet.
   Neben der Bereitstellung der App müssen Leistungen für die Anpassung
   der App an die Hamburger Anforderungen sowie Systemserviceleistungen
   angeboten werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50 %
   Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt anhand der einfachen
   Richtwertmethode der UfAB 2018. Näheres hierzu kann im Internet unter
   [10]www.cio.bund.de eingesehen werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und
   finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
   Der Bieter macht Angaben zum Eignungskriterium Umsatzkennzahlen und
   benennt die Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre; soweit der Gesamtumsatz
   nicht mit dem Umsatz bzgl. des Leistungsgegenstands identisch ist,
   zusätzlich eine Erklärung über den Umsatz bezüglich der
   ausgeschriebenen Leistung der letzten 3 Jahre.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen
   Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in
   angemessener Qualität ausführen zu können.
   Es wurden folgende Kriterien für die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
   a) Personalkennzahlen:
   Der Bieter benennt bei dem Eignungskriterium Personalkennzahlen die
   Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen i.S.v. § 267 Abs. 5 HGB
   sowie zusätzlich die Angabe, wie viele davon im Bereich bezüglich des
   Leistungsgegenstands beschäftigt sind, jeweils der letzten 3 Jahre.
   b) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand,
   Referenzen:
   Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzen vergleichbare
   Referenzprojekte, die er bereits erfolgreich abgeschlossen hat.
   Erfolgreich abgeschlossen bei Dauerverträgen ist eine Referenz dann,
   wenn die Lösung seit mindestens 1 Jahr und immer noch im Einsatz ist.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
    wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der
   Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung,
   Auftragsvolumen, Vertragsdauer, technisches Umfeld) im Wesentlichen
   entspricht.
    Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, dass
   I) die anzubindende App bereits entwickelt ist und sich nachweisbar im
   Einsatz befindet; zudem soll die Referenz hierbei fachlich analog zum
   vorgesehenen Einsatz für eine ASD-Fachkraft (siehe hierzu Anforderungen
   in der Leistungsbeschreibung 2.4.1) sein,
   II) der Bieter Erfahrungen zur Anbindung der App über Schnittstellen an
   ein System zum Fallmanagement (z. B. IBM® Cúram Social Program
   Management oder ein vergleichbares System im Bereich der Jugendhilfe)
   nachweisen kann.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
    deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
    keine Anwendung der Technologie von L. Ron Hubbard bei der
   Auftragsdurchführung,
    dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der
   Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte
   verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu
   übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser
   Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
    Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß
   § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG),
    Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung
    Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 14/06/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/07/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 14/06/2021
   Ortszeit: 12:00
   Ort:
   Hamburg
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite
   ([11]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplie
   rportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen
   sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich
   dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern
   für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort
   eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der
   Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen erfolgt dann im
   Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe
   eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der
   Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren
   rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
   Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den
   Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf
   in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut
   er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus
   resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
   Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu
   dem in der Projektinformation als Schluss Frageforum bezeichneten
   Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln
   über die Senden Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede
   Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist,
   auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B.
   Teil B  Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in
   anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem
   in der Projektinformation genannten Termin Fragen und Antworten an
   alle Bieter über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im
   Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle
   Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die
   Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur
   diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht
   relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters
   verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte
   schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des
   Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei
   Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3
   Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall,
   ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und
   Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle
   beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der
   Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
   Postanschrift: Postfach 30 17 41
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20306
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@fb.hamburg.de
   Telefon: +49 40428231690
   Internet-Adresse:
   [13]https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
   Dieser lautet:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
    Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein,
    Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
    Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den
   Bieterassistenten zu senden.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/05/2021
References
   6. mailto:dataportvergabe15900@dataport.de?subject=TED
   7. https://www.hamburg.de/sozialbehoerde/
   8. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f71f4411-da6e-4a2b-8579-76e7ada0023a
   9. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f71f4411-da6e-4a2b-8579-76e7ada0023a
  10. http://www.cio.bund.de/
  11. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
  12. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
  13. https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/
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