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Ausschreibung: Elektrische Lampen und Leuchten - DE-Hannover
Elektrische Lampen und Leuchten
Glühbirnen
Leuchtstoffröhren
Glühlampen und Leuchtstofflampen
Leuchten und Beleuchtungszubehör
Dokument Nr...: 246404-2021 (ID: 2021051709084452357)
Veröffentlicht: 17.05.2021
*
  DE-Hannover: Elektrische Lampen und Leuchten
   2021/S 94/2021 246404
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb 
   Außenstelle Hannover
   Postanschrift: Podbielskistraße 166
   Ort: Hannover
   NUTS-Code: DE929 Region Hannover
   Postleitzahl: 30177
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]dirk.schneppel@lzn.de
   Fax: +49 51189848199
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.lzn.niedersachsen.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDRCH/docume
   nts
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDRCH
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Leuchtmitteln und Leuchten
   Referenznummer der Bekanntmachung: 007-RV-GUA/2021-03.413
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   31500000 Elektrische Lampen und Leuchten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
   unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der
   Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann
   das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger
   innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie
   für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
   der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
   In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren
   Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen
   Inseln eine Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) über die Lieferung von
   Leuchtmitteln und Leuchten (Lampen) aus.
   Die Rahmenvereinbarung für beide Lose soll jeweils mit einem
   Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das im jeweiligen
   Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein Randsortiment
   liefern soll. Das Kernsortiment besteht jeweils aus den umsatzstärksten
   Produkten. Der Umsatz basiert auf Auswertungen des Jahres 2020.
   Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die
   Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren
   Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen.
   Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben
   bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters ein
   einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Produkte
   aus den folgenden Artikelgruppen abgefragt. Dieser Rabattsatz ist
   zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle
   einzutragen.
   Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden unter der Bezeichnung
   Leuchtmittel und Leuchten nur Artikel der folgenden Warengruppen
   verstanden:
    Leuchtmittel,
    Strahler + Spots,
    Tischleuchten + Klemmleuchten,
    Standleuchten,
    Decken-und Wandleuchten.
   Diese Warengruppen werden für folgende Räumlichkeiten benötigt:
    Büroräume,
    Werkstätten,
    Lager-und Archivräume,
    Eingangsbereiche,
    WC-und Waschbereiche.
   Das Randsortiment für Los 1 umfasst ausschließlich Leuchtmittel. Das
   Randsortiment für Los 2 umfasst ausschließlich Lampen und Leuchten.
   Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als
   Online-Bestellungen abgerufen. Es werden nur die Artikel zu den o. g.
   Warengruppen in den Webshop aufgenommen. Ausgeschlossen sind
   Straßen-und Hofbeleuchtungen, spezielle Geräteleuchtmittel, jegliche
   Gebäude- und Außenbeleuchtungen sowie lineare Lichtkonzepte. Eine
   Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt
   mit dem jeweiligen Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung.
   Es muss zwingend für alle Artikel ausgenommen Leuchtstofflampen die
   Lieferung von 1 Stück gewährleistet sein. Der Transportsicherheit von
   Leuchtstofflampen geschuldet kann hier eine Verpackungseinheit von
   folgenden Größen: 4 bis 10 Stück erfolgen. Die konkreten
   Verpackungseinheiten werden mit dem Auftragnehmer nach
   Zuschlagserteilung festgelegt. Eine Aufnahme von weiteren
   handelsüblichen Verpackungsgrößen erfolgt nach Zuschlagserteilung. Eine
   Belieferung von kleinen sowie auch großen Dienststellen bzgl. der
   Abnahmemengen muss gewährleistet sein.
   Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
   Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
   Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
   Leistungsbeschreibung  Technischer Teil (Teil B) inkl.
   Angebotsvordrucke zu entnehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1 024 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leuchtmittel
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   31531000 Glühbirnen
   31532910 Leuchtstoffröhren
   31532920 Glühlampen und Leuchtstofflampen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
   unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der
   Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann
   das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger
   innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie
   für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
   der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
   In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren
   Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen
   Inseln eine Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) über die Lieferung von
   Leuchtmitteln aus.
   Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden,
   der sowohl das im jeweiligen Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment
   als auch ein Randsortiment liefern soll. Das Kernsortiment besteht
   jeweils aus den umsatzstärksten Produkten. Der Umsatz basiert auf
   Auswertungen des Jahres 2020.
   Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die
   Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren
   Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen.
   Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben
   bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters ein
   einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Produkte
   aus den folgenden Artikelgruppen abgefragt. Dieser Rabattsatz ist
   zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle
   einzutragen.
   Das Randsortiment umfasst ausschließlich Leuchtmittel.
   Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als
   Online-Bestellungen abgerufen.
   Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
   Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
   Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
   Leistungsbeschreibung  Technischer Teil (Teil B) inkl.
   Angebotsvordrucke zu entnehmen.
   Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist vom LZN so genau wie
   möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung
   ist jedoch wegen der Natur der Beschaffung, insbesondere wegen des
   nicht exakt vorhersehbaren Kauf-/Abrufverhaltens, weder möglich noch
   erforderlich (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV). Das hier genannte
   Beschaffungsvolumen unterliegt infolge von nicht abschließend
   kalkulierbaren Bedarfszahlen der Kunden des LZN  Dienststellen der
   unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen  erheblichen
   Schwankungen mit der Folge, dass insoweit lediglich eine
   Grobkalkulation angegeben werden kann. Somit stellt dieses Volumen
   lediglich eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung
   und -kalkulation dar und begründet keine Abnahmeverpflichtung des
   Auftraggebers.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 640 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional 2
   einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils
   höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich
   stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom
   Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet
   automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung
   durch den Auftraggeber bedarf.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
   (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
   Niedersachsen.
   Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leuchten (Lampen)
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   31520000 Leuchten und Beleuchtungszubehör
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
   unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der
   Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann
   das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger
   innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie
   für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
   der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
   In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren
   Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen
   Inseln eine Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) über die Lieferung von und
   Leuchten (Lampen) aus.
   Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden,
   der sowohl das im jeweiligen Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment
   als auch ein Randsortiment liefern soll. Das Kernsortiment besteht
   jeweils aus den umsatzstärksten Produkten. Der Umsatz basiert auf
   Auswertungen des Jahres 2020.
   Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die
   Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren
   Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen.
   Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben
   bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters ein
   einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Produkte
   aus den folgenden Artikelgruppen abgefragt. Dieser Rabattsatz ist
   zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle
   einzutragen.
   Das Randsortiment umfasst ausschließlich Lampen und Leuchten.
   Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als
   Online-Bestellungen abgerufen.
   Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
   Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
   Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
   Leistungsbeschreibung  Technischer Teil (Teil B) inkl.
   Angebotsvordrucke zu entnehmen.
   Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist vom LZN so genau wie
   möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung
   ist jedoch wegen der Natur der Beschaffung, insbesondere wegen des
   nicht exakt vorhersehbaren Kauf-/Abrufverhaltens, weder möglich noch
   erforderlich (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV). Das hier genannte
   Beschaffungsvolumen unterliegt infolge von nicht abschließend
   kalkulierbaren Bedarfszahlen der Kunden des LZN  Dienststellen der
   unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen  erheblichen
   Schwankungen mit der Folge, dass insoweit lediglich eine
   Grobkalkulation angegeben werden kann. Somit stellt dieses Volumen
   lediglich eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung
   und -kalkulation dar und begründet keine Abnahmeverpflichtung des
   Auftraggebers.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 384 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional 2
   einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils
   höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich
   stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom
   Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet
   automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung
   durch den Auftraggeber bedarf.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
   (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
   Niedersachsen.
   Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
   gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma
   und zum Firmenprofil  sofern möglich  auch Angaben hinsichtlich der
   Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der
   finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in
   der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von
   erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen)
   und  sofern entsprechende Angaben verfügbar sind  des Umsatzes
   (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist
   sowie Gesamtumsatz) der letzten 3 abgeschlossenen Jahre zu machen.
   Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
   Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht
   (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner
   Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
   Kreditinstituts vorzulegen.
   Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil
   des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
   Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen zu machen.
   Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, gem.
   § 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen (sog.
   eignungsrelevante Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
   Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden
   Verbindungen (Eignungsleihe).
   In diesem Fall hat der Bieter die Eigenerklärung über die
   Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten unter Benennung der
   jeweiligen Unternehmen ausgefüllt vorzulegen. Zudem hat er den Vordruck
   Angaben zur Firma und Firmenprofil inkl. der dort aufgeführten
   Eigenerklärungen für diese Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt
   vorzulegen, in dem sich der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
   auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VI des benannten
   Vordrucks sind stets auszufüllen. Erfüllt ein Unternehmen die
   entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegen bei diesem zwingende
   oder fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor, so hat der
   Bieter dieses Unternehmen auf Verlangen des Auftraggebers zu ersetzen.
   Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der
   für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel tatsächlich zur
   Verfügung stehen, hat der Bieter eine entsprechende Erklärung des
   Jeweiligen Unternehmens vorzulegen (Verpflichtungserklärung).
   Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der
   Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich
   verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein
   Konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG
   München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss
   vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den
   letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen
   Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des
   Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des
   Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine
   entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten
   Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
   Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, gem.
   § 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen (sog.
   eignungsrelevante Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
   Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden
   Verbindungen (Eignungsleihe).
   In diesem Fall hat der Bieter die Eigenerklärung über die
   Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten unter Benennung der
   jeweiligen Unternehmen ausgefüllt vorzulegen. Zudem hat er den Vordruck
   Angaben zur Firma und Firmenprofil inkl. der dort aufgeführten
   Eigenerklärungen für diese Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt
   vorzulegen, in dem sich der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
   auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VI des benannten
   Vordrucks sind stets auszufüllen.
   Erfüllt ein Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder
   liegen bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gem. §§
   123, 124 GWB vor, so hat der Bieter dieses Unternehmen auf Verlangen
   des Auftraggebers zu ersetzen.
   Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der
   für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel tatsächlich zur
   Verfügung stehen, hat der Bieter eine entsprechende Erklärung des
   jeweiligen Unternehmens vorzulegen (Verpflichtungserklärung).
   Beabsichtigt ein Bieter, zum Nachweis der beruflichen
   Leistungsfähigkeit (z. B. Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise) oder
   der einschlägigen beruflichen Erfahrung die Kapazitäten eines anderen
   Unterneh-mens in Anspruch zu nehmen, so ist der Bieter verpflichtet,
   dieses Unternehmen für die Erbringung derjenigen Leistung, für die
   diese Kapazität benötigt wird, auch tatsächlich einzusetzen.
   Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der
   Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich
   verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein
   kon-zernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG
   München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss
   vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
   Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer
   (Nachunternehmer/Subunternehmer) gem. § 36 VgV zu erbringen  auch ohne
   sich nach § 47 VgV zugleich auf deren Leistungsfähigkeit gem. §§ 45 und
   46 VgV zu berufen -, sind alle hiervon betroffenen
   Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben. Der Vordruck
   Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist
   ausgefüllt vorzulegen.
   Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags das
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des/der Unterauftragnehmer/s zu
   überprüfen. Ferner hat der Bieter zu versichern, dass die von ihm
   eingesetzten Unterauftragnehmer für die entsprechenden Leistungsteile
   die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung besitzen sowie über die
   wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit verfügen.
   Zu diesen Zwecken hat der Bieter Ziffer 3 des benannten Vordrucks
   auszufüllen. Bei Vorliegen zwingender oder fakultativer
   Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB hat der Bieter dieses Unternehmen
   auf Verlangen des Auftraggebers zu ersetzen. Dasselbe gilt, wenn der
   Unterauftragnehmer die sonstigen Eignungskriterien nicht erfüllt.
   Auf Verlangen des Auftraggebers sind  bis zur Vergabeentscheidung 
   die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweis, dass ihm im Falle der
   Zuschlagserteilung sämtliche der für die Leistungserbrin-gung
   erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, hat der Bieter
   außerdem eine entsprechende Erklärung des jeweiligen Unternehmens
   vorzulegen (Verpflichtungserklärung). Die namentliche Benennung sowie
   die Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote
   ist nicht erforderlich.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber schriftlich zu, dass er die
   Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken und Texten aller in der
   Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die
   vereinbarte Vertragslaufzeit dem Auftraggeber zur uneingeschränkten
   Nutzung im Webshop überlassen werden. Ein entsprechender Vordruck ist
   den Vergabeunterlagen beigefügt.
   Die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden
   Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeitsschutzanforderungen der
   Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt
   werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht.
   Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
   beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des
   Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die:
    schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
    unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos
   i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
    sich in der Berufsausbildung befindet.
   Abgabe der Erklärung zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards
   (siehe Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil)
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 14/06/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/08/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 14/06/2021
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
   Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
   (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz  NTVergG) in
   Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der
   Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und
   sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
   NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-,
   Dienst- und Lieferleistungen  einschließlich Dienstleistungen im
   Bereich des öffentlichen Personenverkehrs  ab einem geschätzten
   Auftragswertvon 20 000 EUR (netto).
   Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1
   und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen
   Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie
   nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur
   Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
   Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
   Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft
   zusammenschließen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
   vollständig ausgefüllte Erklärung abzugeben,
    in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt
   ist,
    dass ausschließlich der bevollmächtigte Vertreter der
   Arbeitsgemeinschaft zur Rechnungsstellung gegenüber dem Auftraggeber
   berechtigt ist,
    in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
   des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
    dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen
   des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der
   Bietergemeinschaft zu handeln,
    dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
   Die entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
   Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB
   verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck Angaben
   zur Firma und zum Firmenprofil.
   Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein,
   dass die in den Leistungsbeschreibungen geforderten Anforderungen
   erfüllt werden. Bei den in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten
   Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen und somit um
   Ausschlusskriterien, soweit sich aus den Unterlagen nichts anderes
   ergibt. Sämtliche dieser Mindestanforderungen müssen vom Bieter zum
   Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt werden. Bei Nichterfüllung von nur
   einer Mindestanforderung wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV
   zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
   Dem Angebot ist ein Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine
   Artikelliste mit Nettopreisangaben beizufügen, welche den Umfang des
   Randsortiments der/des angebotenen Lose/s darstellt (vgl. Ziffer 1.2
   der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung 
   Allgemeiner Teil (Teil A)).
   Angebote sind elektronisch einzureichen.
   Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters zu
   versehen. Zur Kennzeichnung des Abschlusses der Erklärung ist am Ende
   des Angebotsvordrucks zudem zwingend der Name der erklärenden 
   natürlichen  Person einzutragen. Fehlt eine dieser beiden Angaben,
   führt dies gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zum Ausschluss des Angebots von
   der weiteren Wertung.
   Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
   [10]https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools
   elektronisch einzureichen.
   Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen
   und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das
   Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung
   von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail oder über den
   Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum
   Ausschluss des Angebotes.
   Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
   Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht
   erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
   sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
   Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
   Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige
   Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
   für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
   eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr
   rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für
   diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten  zum
   Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
   absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
   Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts-
   und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
   Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
   Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
   Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDRCH
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131151334
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [12]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
   Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
   bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die
   Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
   § 160 Abs. 3 GWB lautet:
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
   hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber []
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131151334
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [14]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/05/2021
References
   6. mailto:dirk.schneppel@lzn.de?subject=TED
   7. http://www.lzn.niedersachsen.de/
   8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDRCH/documents
   9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDRCH
  10. https://vergabe.niedersachsen.de/
  11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  12. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
  13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  14. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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