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Ausschreibung: Elektrische Lampen und Leuchten - DE-Hannover
Elektrische Lampen und Leuchten
Glühbirnen
Leuchtstoffröhren
Glühlampen und Leuchtstofflampen
Leuchten und Beleuchtungszubehör
Dokument Nr...: 246404-2021 (ID: 2021051709084452357)
Veröffentlicht: 17.05.2021
*
DE-Hannover: Elektrische Lampen und Leuchten
2021/S 94/2021 246404
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb
Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [6]dirk.schneppel@lzn.de
Fax: +49 51189848199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.lzn.niedersachsen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDRCH/docume
nts
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDRCH
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Leuchtmitteln und Leuchten
Referenznummer der Bekanntmachung: 007-RV-GUA/2021-03.413
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31500000 Elektrische Lampen und Leuchten
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der
Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann
das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger
innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie
für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren
Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen
Inseln eine Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) über die Lieferung von
Leuchtmitteln und Leuchten (Lampen) aus.
Die Rahmenvereinbarung für beide Lose soll jeweils mit einem
Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das im jeweiligen
Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein Randsortiment
liefern soll. Das Kernsortiment besteht jeweils aus den umsatzstärksten
Produkten. Der Umsatz basiert auf Auswertungen des Jahres 2020.
Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die
Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren
Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen.
Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben
bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters ein
einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Produkte
aus den folgenden Artikelgruppen abgefragt. Dieser Rabattsatz ist
zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle
einzutragen.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden unter der Bezeichnung
Leuchtmittel und Leuchten nur Artikel der folgenden Warengruppen
verstanden:
Leuchtmittel,
Strahler + Spots,
Tischleuchten + Klemmleuchten,
Standleuchten,
Decken-und Wandleuchten.
Diese Warengruppen werden für folgende Räumlichkeiten benötigt:
Büroräume,
Werkstätten,
Lager-und Archivräume,
Eingangsbereiche,
WC-und Waschbereiche.
Das Randsortiment für Los 1 umfasst ausschließlich Leuchtmittel. Das
Randsortiment für Los 2 umfasst ausschließlich Lampen und Leuchten.
Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als
Online-Bestellungen abgerufen. Es werden nur die Artikel zu den o. g.
Warengruppen in den Webshop aufgenommen. Ausgeschlossen sind
Straßen-und Hofbeleuchtungen, spezielle Geräteleuchtmittel, jegliche
Gebäude- und Außenbeleuchtungen sowie lineare Lichtkonzepte. Eine
Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt
mit dem jeweiligen Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung.
Es muss zwingend für alle Artikel ausgenommen Leuchtstofflampen die
Lieferung von 1 Stück gewährleistet sein. Der Transportsicherheit von
Leuchtstofflampen geschuldet kann hier eine Verpackungseinheit von
folgenden Größen: 4 bis 10 Stück erfolgen. Die konkreten
Verpackungseinheiten werden mit dem Auftragnehmer nach
Zuschlagserteilung festgelegt. Eine Aufnahme von weiteren
handelsüblichen Verpackungsgrößen erfolgt nach Zuschlagserteilung. Eine
Belieferung von kleinen sowie auch großen Dienststellen bzgl. der
Abnahmemengen muss gewährleistet sein.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung Technischer Teil (Teil B) inkl.
Angebotsvordrucke zu entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 024 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leuchtmittel
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31531000 Glühbirnen
31532910 Leuchtstoffröhren
31532920 Glühlampen und Leuchtstofflampen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der
Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann
das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger
innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie
für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren
Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen
Inseln eine Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) über die Lieferung von
Leuchtmitteln aus.
Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden,
der sowohl das im jeweiligen Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment
als auch ein Randsortiment liefern soll. Das Kernsortiment besteht
jeweils aus den umsatzstärksten Produkten. Der Umsatz basiert auf
Auswertungen des Jahres 2020.
Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die
Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren
Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen.
Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben
bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters ein
einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Produkte
aus den folgenden Artikelgruppen abgefragt. Dieser Rabattsatz ist
zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle
einzutragen.
Das Randsortiment umfasst ausschließlich Leuchtmittel.
Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als
Online-Bestellungen abgerufen.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung Technischer Teil (Teil B) inkl.
Angebotsvordrucke zu entnehmen.
Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist vom LZN so genau wie
möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung
ist jedoch wegen der Natur der Beschaffung, insbesondere wegen des
nicht exakt vorhersehbaren Kauf-/Abrufverhaltens, weder möglich noch
erforderlich (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV). Das hier genannte
Beschaffungsvolumen unterliegt infolge von nicht abschließend
kalkulierbaren Bedarfszahlen der Kunden des LZN Dienststellen der
unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen erheblichen
Schwankungen mit der Folge, dass insoweit lediglich eine
Grobkalkulation angegeben werden kann. Somit stellt dieses Volumen
lediglich eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung
und -kalkulation dar und begründet keine Abnahmeverpflichtung des
Auftraggebers.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 640 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional 2
einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils
höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich
stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom
Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet
automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung
durch den Auftraggeber bedarf.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
(ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leuchten (Lampen)
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31520000 Leuchten und Beleuchtungszubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der
Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann
das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger
innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie
für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren
Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen
Inseln eine Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) über die Lieferung von und
Leuchten (Lampen) aus.
Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden,
der sowohl das im jeweiligen Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment
als auch ein Randsortiment liefern soll. Das Kernsortiment besteht
jeweils aus den umsatzstärksten Produkten. Der Umsatz basiert auf
Auswertungen des Jahres 2020.
Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die
Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren
Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen.
Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben
bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters ein
einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Produkte
aus den folgenden Artikelgruppen abgefragt. Dieser Rabattsatz ist
zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle
einzutragen.
Das Randsortiment umfasst ausschließlich Lampen und Leuchten.
Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als
Online-Bestellungen abgerufen.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung Technischer Teil (Teil B) inkl.
Angebotsvordrucke zu entnehmen.
Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist vom LZN so genau wie
möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung
ist jedoch wegen der Natur der Beschaffung, insbesondere wegen des
nicht exakt vorhersehbaren Kauf-/Abrufverhaltens, weder möglich noch
erforderlich (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV). Das hier genannte
Beschaffungsvolumen unterliegt infolge von nicht abschließend
kalkulierbaren Bedarfszahlen der Kunden des LZN Dienststellen der
unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen erheblichen
Schwankungen mit der Folge, dass insoweit lediglich eine
Grobkalkulation angegeben werden kann. Somit stellt dieses Volumen
lediglich eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung
und -kalkulation dar und begründet keine Abnahmeverpflichtung des
Auftraggebers.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 384 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional 2
einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils
höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich
stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom
Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet
automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung
durch den Auftraggeber bedarf.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
(ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma
und zum Firmenprofil sofern möglich auch Angaben hinsichtlich der
Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der
finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in
der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von
erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen)
und sofern entsprechende Angaben verfügbar sind des Umsatzes
(Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist
sowie Gesamtumsatz) der letzten 3 abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht
(vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner
Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil
des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen zu machen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, gem.
§ 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen (sog.
eignungsrelevante Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden
Verbindungen (Eignungsleihe).
In diesem Fall hat der Bieter die Eigenerklärung über die
Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten unter Benennung der
jeweiligen Unternehmen ausgefüllt vorzulegen. Zudem hat er den Vordruck
Angaben zur Firma und Firmenprofil inkl. der dort aufgeführten
Eigenerklärungen für diese Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt
vorzulegen, in dem sich der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VI des benannten
Vordrucks sind stets auszufüllen. Erfüllt ein Unternehmen die
entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegen bei diesem zwingende
oder fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor, so hat der
Bieter dieses Unternehmen auf Verlangen des Auftraggebers zu ersetzen.
Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der
für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen, hat der Bieter eine entsprechende Erklärung des
Jeweiligen Unternehmens vorzulegen (Verpflichtungserklärung).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der
Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich
verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein
Konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG
München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss
vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den
letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen
Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des
Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des
Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine
entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten
Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, gem.
§ 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen (sog.
eignungsrelevante Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden
Verbindungen (Eignungsleihe).
In diesem Fall hat der Bieter die Eigenerklärung über die
Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten unter Benennung der
jeweiligen Unternehmen ausgefüllt vorzulegen. Zudem hat er den Vordruck
Angaben zur Firma und Firmenprofil inkl. der dort aufgeführten
Eigenerklärungen für diese Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt
vorzulegen, in dem sich der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VI des benannten
Vordrucks sind stets auszufüllen.
Erfüllt ein Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder
liegen bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gem. §§
123, 124 GWB vor, so hat der Bieter dieses Unternehmen auf Verlangen
des Auftraggebers zu ersetzen.
Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der
für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen, hat der Bieter eine entsprechende Erklärung des
jeweiligen Unternehmens vorzulegen (Verpflichtungserklärung).
Beabsichtigt ein Bieter, zum Nachweis der beruflichen
Leistungsfähigkeit (z. B. Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise) oder
der einschlägigen beruflichen Erfahrung die Kapazitäten eines anderen
Unterneh-mens in Anspruch zu nehmen, so ist der Bieter verpflichtet,
dieses Unternehmen für die Erbringung derjenigen Leistung, für die
diese Kapazität benötigt wird, auch tatsächlich einzusetzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der
Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich
verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein
kon-zernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG
München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss
vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer
(Nachunternehmer/Subunternehmer) gem. § 36 VgV zu erbringen auch ohne
sich nach § 47 VgV zugleich auf deren Leistungsfähigkeit gem. §§ 45 und
46 VgV zu berufen -, sind alle hiervon betroffenen
Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben. Der Vordruck
Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist
ausgefüllt vorzulegen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des/der Unterauftragnehmer/s zu
überprüfen. Ferner hat der Bieter zu versichern, dass die von ihm
eingesetzten Unterauftragnehmer für die entsprechenden Leistungsteile
die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung besitzen sowie über die
wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche
Leistungsfähigkeit verfügen.
Zu diesen Zwecken hat der Bieter Ziffer 3 des benannten Vordrucks
auszufüllen. Bei Vorliegen zwingender oder fakultativer
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB hat der Bieter dieses Unternehmen
auf Verlangen des Auftraggebers zu ersetzen. Dasselbe gilt, wenn der
Unterauftragnehmer die sonstigen Eignungskriterien nicht erfüllt.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind bis zur Vergabeentscheidung
die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweis, dass ihm im Falle der
Zuschlagserteilung sämtliche der für die Leistungserbrin-gung
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, hat der Bieter
außerdem eine entsprechende Erklärung des jeweiligen Unternehmens
vorzulegen (Verpflichtungserklärung). Die namentliche Benennung sowie
die Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote
ist nicht erforderlich.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber schriftlich zu, dass er die
Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken und Texten aller in der
Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die
vereinbarte Vertragslaufzeit dem Auftraggeber zur uneingeschränkten
Nutzung im Webshop überlassen werden. Ein entsprechender Vordruck ist
den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden
Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeitsschutzanforderungen der
Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt
werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht.
Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des
Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die:
schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos
i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
sich in der Berufsausbildung befindet.
Abgabe der Erklärung zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards
(siehe Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/06/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/08/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/06/2021
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
(Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz NTVergG) in
Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und
sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-,
Dienst- und Lieferleistungen einschließlich Dienstleistungen im
Bereich des öffentlichen Personenverkehrs ab einem geschätzten
Auftragswertvon 20 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1
und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen
Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie
nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur
Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft
zusammenschließen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
vollständig ausgefüllte Erklärung abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt
ist,
dass ausschließlich der bevollmächtigte Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft zur Rechnungsstellung gegenüber dem Auftraggeber
berechtigt ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen
des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der
Bietergemeinschaft zu handeln,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB
verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck Angaben
zur Firma und zum Firmenprofil.
Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein,
dass die in den Leistungsbeschreibungen geforderten Anforderungen
erfüllt werden. Bei den in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten
Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen und somit um
Ausschlusskriterien, soweit sich aus den Unterlagen nichts anderes
ergibt. Sämtliche dieser Mindestanforderungen müssen vom Bieter zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt werden. Bei Nichterfüllung von nur
einer Mindestanforderung wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV
zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Dem Angebot ist ein Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine
Artikelliste mit Nettopreisangaben beizufügen, welche den Umfang des
Randsortiments der/des angebotenen Lose/s darstellt (vgl. Ziffer 1.2
der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung
Allgemeiner Teil (Teil A)).
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters zu
versehen. Zur Kennzeichnung des Abschlusses der Erklärung ist am Ende
des Angebotsvordrucks zudem zwingend der Name der erklärenden
natürlichen Person einzutragen. Fehlt eine dieser beiden Angaben,
führt dies gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zum Ausschluss des Angebots von
der weiteren Wertung.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
[10]https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools
elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen
und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das
Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung
von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail oder über den
Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum
Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht
erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige
Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr
rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für
diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten zum
Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts-
und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDRCH
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[12]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die
Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber []
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[14]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2021
References
6. mailto:dirk.schneppel@lzn.de?subject=TED
7. http://www.lzn.niedersachsen.de/
8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDRCH/documents
9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDRCH
10. https://vergabe.niedersachsen.de/
11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
12. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
14. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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