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Ausschreibung: Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile - DE-Hannover
Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile
Sonstige Behälter
Dokument Nr...: 246529-2021 (ID: 2021051709101152506)
Veröffentlicht: 17.05.2021
*
  DE-Hannover: Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile
   2021/S 94/2021 246529
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb 
   Außenstelle Hannover
   Postanschrift: Podbielskistraße 166
   Ort: Hannover
   NUTS-Code: DE929 Region Hannover
   Postleitzahl: 30177
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]dirk.schneppel@lzn.de
   Fax: +49 51189848199
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.lzn.niedersachsen.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDR0Y/docume
   nts
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDR0Y
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Geräteträgern für mitgeführte
   Führungs- und Einsatzmittel (FEM) im Kofferraum der Standard
   Funkstreifenwagen (FUSTW)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 093-RV-ZKF/2020-03.331
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34900000 Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
   unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der
   Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann
   das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger
   innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie
   für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
   der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
   In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer
   Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Geräteträgern
   für mitgeführte Führungs- und Einsatzmittel (FEM) im Kofferraum der
   Standard Funkstreifenwagen (FUSTW) mit einem Unternehmen (§ 21 VgV).
   Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung  Technischer
   Teil (Teil B) zu entnehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 600 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   44619000 Sonstige Behälter
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
   unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der
   Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann
   das LZN weitere Aufgaben für öffentlichrechtliche Bedarfsträger
   innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie
   für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
   der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
   In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer
   Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Geräteträgern
   für mitgeführte Führungs- und Einsatzmittel (FEM) im Kofferraum der
   Standard Funkstreifenwagen (FUSTW) mit einem Unternehmen (§ 21 VgV).
   Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung  Technischer
   Teil (Teil B) zu entnehmen.
   Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als
   Online-Bestellungen abgerufen.
   Die Auslieferung der Geräteträger erfolgt nach Absprache:
    als Selbstabholung oder
    optional an bis zu 12 verschiedene Dienststellen der Polizei in
   Niedersachsen.
   Die Vertragslaufzeit beginnt an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung
   folgenden Werktag.
   Die garantierte Mindestabnahmemenge beträgt 200 Geräteträger. Maximal
   können aus diesem Rahmenvertrag über die gesamte mögliche
   Vertragslaufzeit von 4 Jahren 400 Geräteträger abgerufen werden.
   Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist von der Zentralen
   Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) so genau wie möglich ermittelt
   und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung ist weder möglich
   noch erforderlich (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV). Das hier genannte
   Auftragsvolumen unterliegt infolge von nicht abschließend
   kalkulierbaren Bedarfszahlen der ZPD NI erheblichen Schwankungen. Daher
   kann hier lediglich eine Grobkalkulation angegeben werden; das
   angegebene Volumen stellt lediglich eine Vorhersage und einen
   Anhaltspunkt zu Angebotserstellung und -kalkulation dar. Sie begründet
   über die garantierte Mindestabnahmemenge von 200 Stück hinaus keine
   weitergehende Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 600 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es besteht eine erste Vertragslaufzeit und Preisbindung von 24 Monaten.
   Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 24 weitere Monate, wenn
   er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird und endet
   spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
   (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
   Niedersachsen.
   Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma
   und zum Firmenprofil  sofern möglich  auch Angaben hinsichtlich der
   Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der
   finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in
   der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von
   erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen)
   und  sofern entsprechende Angaben verfügbar sind  des Umsatzes
   (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist
   sowie Gesamtumsatz) der letzten 3 abgeschlossenen Jahre zu machen.
   Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
   Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht
   (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner
   Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
   Kreditinstituts vorzulegen.
   Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil
   des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
   Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen zu machen.
   Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, gem.
   § 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen (sog.
   eignungsrelevante Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
   Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden
   Verbindungen (Eignungsleihe).
   In diesem Fall hat der Bieter die Eigenerklärung über die
   Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten unter Benennung der
   jeweiligen Unternehmen ausgefüllt vorzulegen. Zudem hat er den Vordruck
   Angaben zur Firma und Firmenprofil inkl. der dort aufgeführten
   Eigenerklärungen für diese Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt
   vorzulegen, in dem sich der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
   auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VI des benannten
   Vordrucks sind stets auszufüllen. Erfüllt ein Unternehmen die
   entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegen bei diesem zwingende
   oder fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor, so hat der
   Bieter dieses Unternehmen auf Verlangen des Auftraggebers zu ersetzen.
   Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der
   für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel tatsächlich zur
   Verfügung stehen, hat der Bieter eine entsprechende Erklärung des
   Jeweiligen Unternehmens vorzulegen (Verpflichtungserklärung).
   Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der
   Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich
   verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein
   Konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG
   München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss
   vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den
   letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen
   Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des
   Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des
   Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine
   entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten
   Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
   Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, gem.
   § 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen (sog.
   eignungsrelevante Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
   Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden
   Verbindungen (Eignungsleihe).
   In diesem Fall hat der Bieter die Eigenerklärung über die
   Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten unter Benennung der
   jeweiligen Unternehmen ausgefüllt vorzulegen. Zudem hat er den Vordruck
   Angaben zur Firma und Firmenprofil inkl. der dort aufgeführten
   Eigenerklärungen für diese Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt
   vorzulegen, in dem sich der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
   auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VI des benannten
   Vordrucks sind stets auszufüllen.
   Erfüllt ein Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder
   liegen bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gem. §§
   123, 124 GWB vor, so hat der Bieter dieses Unternehmen auf Verlangen
   des Auftraggebers zu ersetzen.
   Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der
   für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel tatsächlich zur
   Verfügung stehen, hat der Bieter eine entsprechende Erklärung des
   jeweiligen Unternehmens vorzulegen (Verpflichtungserklärung).
   Beabsichtigt ein Bieter, zum Nachweis der beruflichen
   Leistungsfähigkeit (z. B. Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise) oder
   der einschlägigen beruflichen Erfahrung die Kapazitäten eines anderen
   Unternehmens in Anspruch zu nehmen, so ist der Bieter verpflichtet,
   dieses Unternehmen für die Erbringung derjenigen Leistung, für die
   diese Kapazität benötigt wird, auch tatsächlich einzusetzen.
   Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der
   Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich
   verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein
   konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG
   München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss
   vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
   Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer
   (Nachunternehmer/Subunternehmer) gem. § 36 VgV zu erbringen  auch ohne
   sich nach § 47 VgV zugleich auf deren Leistungsfähigkeit gem. §§ 45 und
   46 VgV zu berufen -, sind alle hiervon betroffenen
   Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben. Der Vordruck
   Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist
   ausgefüllt vorzulegen.
   Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags das
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des/der Unterauftragnehmer/s zu
   überprüfen. Ferner hat der Bieter zu versichern, dass die von ihm
   eingesetzten Unterauftragnehmer für die entsprechenden Leistungsteile
   die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung besitzen sowie über die
   wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit verfügen.
   Zu diesen Zwecken hat der Bieter Ziffer 3 des benannten Vordrucks
   auszufüllen. Bei Vorliegen zwingender oder fakultativer
   Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB hat der Bieter dieses Unternehmen
   auf Verlangen des Auftraggebers zu ersetzen. Dasselbe gilt, wenn der
   Unterauftragnehmer die sonstigen Eignungskriterien nicht erfüllt.
   Auf Verlangen des Auftraggebers sind  bis zur Vergabeentscheidung 
   die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweis, dass ihm im Falle der
   Zuschlagserteilung sämtliche der für die Leistungserbringung
   erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, hat der Bieter
   außerdem eine entsprechende Erklärung des jeweiligen Unternehmens
   vorzulegen (Verpflichtungserklärung). Die namentliche Benennung sowie
   die Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote
   ist nicht erforderlich.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber schriftlich zu, dass er die
   Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken und Texten aller in der
   Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die
   vereinbarte Vertragslaufzeit dem Auftraggeber zur uneingeschränkten
   Nutzung im Webshop überlassen werden. Ein entsprechender Vordruck ist
   den Vergabeunterlagen beigefügt.
   Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den
   Gegenstand des Angebots oder Teile dessen gewerbliche Schutzrechte
   bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter
   hat stets anzugeben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem Angebot
   für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Eine
   entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten
   Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
   Die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden
   Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeitsschutzanforderungen der
   Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt
   werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht.
   Abgabe der Erklärung zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards
   (siehe Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil)
   Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
   beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des
   Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die:
    schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
    unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos
   i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
    sich in der Berufsausbildung befindet.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/06/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/09/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/06/2021
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
   Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen
   (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz  NTVergG) in
   Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der
   Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und
   sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
   NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-,
   Dienst- und Lieferleistungen  einschließlich Dienstleistungen im
   Bereich des öffentlichen Personenverkehrs  ab einem geschätzten
   Auftragswertvon 20 000 EUR (netto).
   Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1
   und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen
   Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie
   nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur
   Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
   Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
   Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft
   zusammenschließen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
   vollständig ausgefüllte Erklärung abzugeben,
    in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt
   ist,
    dass ausschließlich der bevollmächtigte Vertreter der
   Arbeitsgemeinschaft zur Rechnungsstellung gegenüber dem Auftraggeber
   berechtigt ist,
    in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
   des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
    dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen
   des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der
   Bietergemeinschaft zu handeln,
    dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
   Die entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
   Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB
   verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck Angaben
   zur Firma und zum Firmenprofil.
   Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein,
   dass die in den Leistungsbeschreibungen geforderten Anforderungen
   erfüllt werden. Die in der Leistungsbeschreibung  Technischer Teil
   (Teil B) aufgeführten Mindestvorgaben sind vom Anbieter zu erfüllen.
   Ja/nein-Abfragen in der Leistungsbeschreibung  Technischer Teil (Teil
   B) sind an den vorgegebenen Stellen entsprechend zu beantworten.
   Der Bieter hat mit dem Angebot CAD Zeichnungen einzureichen, die den
   angebotenen Geräteträger aus unterschiedlichen Blickwinkeln abbilden
   und die Unterbringung aller in der Anlage der Leistungsbeschreibung 
   Technischer Teil (Teil B) aufgeführter FEM verdeutlichen.
   Weiterhin ist vom Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung über das
   Brennverhalten einzureichen, in welcher neben den verwendeten
   Materialien und deren Brandklassen auch verbindlich zugesichert wird,
   dass die verwendeten Materialien mindestens die Anforderungen nach DIN
   4102 Klasse B2 oder einer vergleichbaren Norm erfüllen.
   Zur Erstellung des Angebots sind die FEM (siehe Anlage 1 der
   Leistungsbeschreibung  Technischer Teil (Teil B)) in Augenschein zu
   nehmen. Diese Besichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Der Bieter hat
   sich dabei über die genauen Abmessungen der FEM zu informieren. Spätere
   Einwände über unzu-reichende Kenntnisse können nicht geltend gemacht
   werden.
   Die Besichtigung und die Einreichung der Teilnahmebescheinigung sind
   unabdingbare Voraussetzungen für eine etwaige Beauftragung. Für die
   Besichtigungsbestätigung ist der den Vergabeunterlagen beigefügte
   Vordruck zu verwenden. Die Bieter haben diesen zwingend zur
   Besichtigung mitzubringen.
   Die Besichtigung ist Grundlage für die Bildung des Preises. Bei der
   Vergabe werden nur die Anbieter berücksichtigt, die an der Besichtigung
   teilgenommen haben.
   Eine Besichtigung ist aus logistischen Gründen nur vom 25. Mai 2021 bis
   4. Juni 2021 möglich. Für einen Besichtigungstermin haben sich die
   Bieter so schnell wie möglich mit Herrn Narten (Tel.: 0511/9695 7352;
   E-Mail: [10]joerg.narten@polizei.niedersachsen.de) von der ZPD NI in
   Verbindung zu setzen.
   Sollten im Rahmen der Besichtigung Fragen auftreten, sind diese als
   Bieterfragen an die Vergabestelle zu richten (siehe auch Ziffer 1.18
   Leistungsbeschreibung  Allgemeiner Teil (Teil A)).
   Sofern eine Inaugenscheinnahme der FEM bereits im Rahmen des vorherigen
   Vergabeverfahrens (AZ: 0070-RV-ZKF/2019-03.331) erfolgt ist, ist eine
   erneute Besichtigung nicht zwingend erforderlich, da die
   Teilnahmebescheinigung ebenfalls akzeptiert wird.
   Die fehlende Besichtigungsbestätigung führt zum Ausschluss des
   Angebots.
   Angebote sind elektronisch einzureichen.
   Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters zu
   versehen. Zur Kennzeichnung des Abschlusses der Erklärung ist am Ende
   des Angebotsvordrucks zudem zwingend der Name der erklärenden 
   natürlichen  Person einzutragen. Fehlt eine dieser beiden Angaben,
   führt dies gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zum Ausschluss des Angebots von
   der weiteren Wertung.
   Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
   [11]https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools
   elektronisch einzureichen.
   Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen
   und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das
   Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung
   von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail oder über den
   Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum
   Ausschluss des Angebotes.
   Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
   Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht
   erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
   sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
   Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
   Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige
   Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
   für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
   eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr
   rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für
   diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten  zum
   Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
   absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
   Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts-
   und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
   Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
   Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
   Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDR0Y.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131151334
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [13]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen
   sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
   Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
   hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
   das Vergabeverfahren hin.
   § 160 Abs. 3 GWB lautet:
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
   hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber [...]
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131151334
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [15]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/05/2021
References
   6. mailto:dirk.schneppel@lzn.de?subject=TED
   7. http://www.lzn.niedersachsen.de/
   8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDR0Y/documents
   9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDR0Y
  10. mailto:joerg.narten@polizei.niedersachsen.de?subject=TED
  11. https://vergabe.niedersachsen.de/
  12. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  13. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
  14. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  15. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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