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Ausschreibung: Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile - DE-Hannover
Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile
Sonstige Behälter
Dokument Nr...: 246529-2021 (ID: 2021051709101152506)
Veröffentlicht: 17.05.2021
*
DE-Hannover: Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile
2021/S 94/2021 246529
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb
Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [6]dirk.schneppel@lzn.de
Fax: +49 51189848199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.lzn.niedersachsen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDR0Y/docume
nts
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDR0Y
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Geräteträgern für mitgeführte
Führungs- und Einsatzmittel (FEM) im Kofferraum der Standard
Funkstreifenwagen (FUSTW)
Referenznummer der Bekanntmachung: 093-RV-ZKF/2020-03.331
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34900000 Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der
Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann
das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger
innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie
für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Geräteträgern
für mitgeführte Führungs- und Einsatzmittel (FEM) im Kofferraum der
Standard Funkstreifenwagen (FUSTW) mit einem Unternehmen (§ 21 VgV).
Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung Technischer
Teil (Teil B) zu entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 600 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44619000 Sonstige Behälter
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der
Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann
das LZN weitere Aufgaben für öffentlichrechtliche Bedarfsträger
innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie
für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Geräteträgern
für mitgeführte Führungs- und Einsatzmittel (FEM) im Kofferraum der
Standard Funkstreifenwagen (FUSTW) mit einem Unternehmen (§ 21 VgV).
Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung Technischer
Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als
Online-Bestellungen abgerufen.
Die Auslieferung der Geräteträger erfolgt nach Absprache:
als Selbstabholung oder
optional an bis zu 12 verschiedene Dienststellen der Polizei in
Niedersachsen.
Die Vertragslaufzeit beginnt an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung
folgenden Werktag.
Die garantierte Mindestabnahmemenge beträgt 200 Geräteträger. Maximal
können aus diesem Rahmenvertrag über die gesamte mögliche
Vertragslaufzeit von 4 Jahren 400 Geräteträger abgerufen werden.
Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist von der Zentralen
Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) so genau wie möglich ermittelt
und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung ist weder möglich
noch erforderlich (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV). Das hier genannte
Auftragsvolumen unterliegt infolge von nicht abschließend
kalkulierbaren Bedarfszahlen der ZPD NI erheblichen Schwankungen. Daher
kann hier lediglich eine Grobkalkulation angegeben werden; das
angegebene Volumen stellt lediglich eine Vorhersage und einen
Anhaltspunkt zu Angebotserstellung und -kalkulation dar. Sie begründet
über die garantierte Mindestabnahmemenge von 200 Stück hinaus keine
weitergehende Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 600 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit und Preisbindung von 24 Monaten.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 24 weitere Monate, wenn
er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird und endet
spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
(ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma
und zum Firmenprofil sofern möglich auch Angaben hinsichtlich der
Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der
finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in
der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von
erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen)
und sofern entsprechende Angaben verfügbar sind des Umsatzes
(Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist
sowie Gesamtumsatz) der letzten 3 abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht
(vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner
Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil
des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen zu machen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, gem.
§ 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen (sog.
eignungsrelevante Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden
Verbindungen (Eignungsleihe).
In diesem Fall hat der Bieter die Eigenerklärung über die
Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten unter Benennung der
jeweiligen Unternehmen ausgefüllt vorzulegen. Zudem hat er den Vordruck
Angaben zur Firma und Firmenprofil inkl. der dort aufgeführten
Eigenerklärungen für diese Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt
vorzulegen, in dem sich der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VI des benannten
Vordrucks sind stets auszufüllen. Erfüllt ein Unternehmen die
entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegen bei diesem zwingende
oder fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor, so hat der
Bieter dieses Unternehmen auf Verlangen des Auftraggebers zu ersetzen.
Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der
für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen, hat der Bieter eine entsprechende Erklärung des
Jeweiligen Unternehmens vorzulegen (Verpflichtungserklärung).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der
Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich
verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein
Konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG
München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss
vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den
letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen
Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des
Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des
Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine
entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten
Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, gem.
§ 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen (sog.
eignungsrelevante Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden
Verbindungen (Eignungsleihe).
In diesem Fall hat der Bieter die Eigenerklärung über die
Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten unter Benennung der
jeweiligen Unternehmen ausgefüllt vorzulegen. Zudem hat er den Vordruck
Angaben zur Firma und Firmenprofil inkl. der dort aufgeführten
Eigenerklärungen für diese Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt
vorzulegen, in dem sich der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VI des benannten
Vordrucks sind stets auszufüllen.
Erfüllt ein Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder
liegen bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gem. §§
123, 124 GWB vor, so hat der Bieter dieses Unternehmen auf Verlangen
des Auftraggebers zu ersetzen.
Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der
für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen, hat der Bieter eine entsprechende Erklärung des
jeweiligen Unternehmens vorzulegen (Verpflichtungserklärung).
Beabsichtigt ein Bieter, zum Nachweis der beruflichen
Leistungsfähigkeit (z. B. Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise) oder
der einschlägigen beruflichen Erfahrung die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens in Anspruch zu nehmen, so ist der Bieter verpflichtet,
dieses Unternehmen für die Erbringung derjenigen Leistung, für die
diese Kapazität benötigt wird, auch tatsächlich einzusetzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der
Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich
verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein
konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG
München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss
vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer
(Nachunternehmer/Subunternehmer) gem. § 36 VgV zu erbringen auch ohne
sich nach § 47 VgV zugleich auf deren Leistungsfähigkeit gem. §§ 45 und
46 VgV zu berufen -, sind alle hiervon betroffenen
Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben. Der Vordruck
Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist
ausgefüllt vorzulegen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des/der Unterauftragnehmer/s zu
überprüfen. Ferner hat der Bieter zu versichern, dass die von ihm
eingesetzten Unterauftragnehmer für die entsprechenden Leistungsteile
die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung besitzen sowie über die
wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche
Leistungsfähigkeit verfügen.
Zu diesen Zwecken hat der Bieter Ziffer 3 des benannten Vordrucks
auszufüllen. Bei Vorliegen zwingender oder fakultativer
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB hat der Bieter dieses Unternehmen
auf Verlangen des Auftraggebers zu ersetzen. Dasselbe gilt, wenn der
Unterauftragnehmer die sonstigen Eignungskriterien nicht erfüllt.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind bis zur Vergabeentscheidung
die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweis, dass ihm im Falle der
Zuschlagserteilung sämtliche der für die Leistungserbringung
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, hat der Bieter
außerdem eine entsprechende Erklärung des jeweiligen Unternehmens
vorzulegen (Verpflichtungserklärung). Die namentliche Benennung sowie
die Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote
ist nicht erforderlich.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber schriftlich zu, dass er die
Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken und Texten aller in der
Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die
vereinbarte Vertragslaufzeit dem Auftraggeber zur uneingeschränkten
Nutzung im Webshop überlassen werden. Ein entsprechender Vordruck ist
den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den
Gegenstand des Angebots oder Teile dessen gewerbliche Schutzrechte
bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter
hat stets anzugeben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem Angebot
für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Eine
entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten
Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden
Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeitsschutzanforderungen der
Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt
werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht.
Abgabe der Erklärung zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards
(siehe Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil)
Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des
Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die:
schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos
i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
sich in der Berufsausbildung befindet.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/06/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/09/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/06/2021
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen
(Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz NTVergG) in
Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und
sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-,
Dienst- und Lieferleistungen einschließlich Dienstleistungen im
Bereich des öffentlichen Personenverkehrs ab einem geschätzten
Auftragswertvon 20 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1
und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen
Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie
nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur
Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft
zusammenschließen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
vollständig ausgefüllte Erklärung abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt
ist,
dass ausschließlich der bevollmächtigte Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft zur Rechnungsstellung gegenüber dem Auftraggeber
berechtigt ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen
des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der
Bietergemeinschaft zu handeln,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB
verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck Angaben
zur Firma und zum Firmenprofil.
Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein,
dass die in den Leistungsbeschreibungen geforderten Anforderungen
erfüllt werden. Die in der Leistungsbeschreibung Technischer Teil
(Teil B) aufgeführten Mindestvorgaben sind vom Anbieter zu erfüllen.
Ja/nein-Abfragen in der Leistungsbeschreibung Technischer Teil (Teil
B) sind an den vorgegebenen Stellen entsprechend zu beantworten.
Der Bieter hat mit dem Angebot CAD Zeichnungen einzureichen, die den
angebotenen Geräteträger aus unterschiedlichen Blickwinkeln abbilden
und die Unterbringung aller in der Anlage der Leistungsbeschreibung
Technischer Teil (Teil B) aufgeführter FEM verdeutlichen.
Weiterhin ist vom Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung über das
Brennverhalten einzureichen, in welcher neben den verwendeten
Materialien und deren Brandklassen auch verbindlich zugesichert wird,
dass die verwendeten Materialien mindestens die Anforderungen nach DIN
4102 Klasse B2 oder einer vergleichbaren Norm erfüllen.
Zur Erstellung des Angebots sind die FEM (siehe Anlage 1 der
Leistungsbeschreibung Technischer Teil (Teil B)) in Augenschein zu
nehmen. Diese Besichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Der Bieter hat
sich dabei über die genauen Abmessungen der FEM zu informieren. Spätere
Einwände über unzu-reichende Kenntnisse können nicht geltend gemacht
werden.
Die Besichtigung und die Einreichung der Teilnahmebescheinigung sind
unabdingbare Voraussetzungen für eine etwaige Beauftragung. Für die
Besichtigungsbestätigung ist der den Vergabeunterlagen beigefügte
Vordruck zu verwenden. Die Bieter haben diesen zwingend zur
Besichtigung mitzubringen.
Die Besichtigung ist Grundlage für die Bildung des Preises. Bei der
Vergabe werden nur die Anbieter berücksichtigt, die an der Besichtigung
teilgenommen haben.
Eine Besichtigung ist aus logistischen Gründen nur vom 25. Mai 2021 bis
4. Juni 2021 möglich. Für einen Besichtigungstermin haben sich die
Bieter so schnell wie möglich mit Herrn Narten (Tel.: 0511/9695 7352;
E-Mail: [10]joerg.narten@polizei.niedersachsen.de) von der ZPD NI in
Verbindung zu setzen.
Sollten im Rahmen der Besichtigung Fragen auftreten, sind diese als
Bieterfragen an die Vergabestelle zu richten (siehe auch Ziffer 1.18
Leistungsbeschreibung Allgemeiner Teil (Teil A)).
Sofern eine Inaugenscheinnahme der FEM bereits im Rahmen des vorherigen
Vergabeverfahrens (AZ: 0070-RV-ZKF/2019-03.331) erfolgt ist, ist eine
erneute Besichtigung nicht zwingend erforderlich, da die
Teilnahmebescheinigung ebenfalls akzeptiert wird.
Die fehlende Besichtigungsbestätigung führt zum Ausschluss des
Angebots.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters zu
versehen. Zur Kennzeichnung des Abschlusses der Erklärung ist am Ende
des Angebotsvordrucks zudem zwingend der Name der erklärenden
natürlichen Person einzutragen. Fehlt eine dieser beiden Angaben,
führt dies gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zum Ausschluss des Angebots von
der weiteren Wertung.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
[11]https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools
elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen
und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das
Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung
von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail oder über den
Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum
Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht
erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige
Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr
rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für
diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten zum
Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts-
und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDR0Y.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[13]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen
sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[15]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2021
References
6. mailto:dirk.schneppel@lzn.de?subject=TED
7. http://www.lzn.niedersachsen.de/
8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDR0Y/documents
9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDR0Y
10. mailto:joerg.narten@polizei.niedersachsen.de?subject=TED
11. https://vergabe.niedersachsen.de/
12. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
13. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
14. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
15. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
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The Office for Official Publications of the European Communities
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