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Ausschreibung: Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich - DE-München
Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich
Dokument Nr...: 247404-2021 (ID: 2021051709173253351)
Veröffentlicht: 17.05.2021
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DE-München: Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich
2021/S 94/2021 247404
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern Die Gesundheitskasse
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle1@by.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.aok.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YRDN3/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Open house Teilnahme von Apotheken am Vertrag zur Verbesserung der
digitalen ärztlichen Versorgung für Patienten mit Atemwegserkrankungen
mittels eines elektronischen Gesamtprozesses nach § 140a SGB V
Referenznummer der Bekanntmachung: 21-092
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85149000 Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog.
open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich
deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert.
Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen
mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung
unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses
Formulars nicht verbunden.
Die Einführung des eRezepts ist in Deutschland flächendeckend für den
1. Januar 2022 geplant.
Zur Pilotierung eines elektronischen Gesamtprozesses insbesondere von
eRezepten gibt die AOK Bayern bekannt, dass sie einen Vertrag zur
Verbesserung der digitalen ärztlichen Versorgung für Patienten mit
Atemwegserkrankungen mittels eines elektronischen Gesamtprozesses nach
§ 140a SGB V mit der Zava Deutschland GmbH und der NOVENTI HealthCare
GmbH geschlossen hat. Gegenstand dieses Open House Verfahrens ist die
Teilnahme von Apotheken an diesem Vertrag. Durch die Teilnahme an
diesem Vertrag können Apotheken eine eRezept Struktur gemeinsam mit
Hausärzten erproben.
Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten den Verfahrensbedingungen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Inhalte des Vertrags:
Im Rahmen eines elektronischen Gesamtprozesses soll die Zusammenarbeit
der Leistungsbringer (Hausärzte und Apotheken) erprobt und ein
Medienbruch zwischen papiergebundener Verordnung und digitaler
Versorgung vermieden werden. Dabei beinhaltet der elektronische
Gesamtprozess die digitale, ärztliche Beratung sowie die sofern
medizinisch indiziert Ausstellung von elektronischen Rezepten.
Vertragsziele:
Erprobung eines elektronischen Gesamtprozesses von der ärztlichen,
digitalen Beratung, der Ausstellung eines elektronischen eRezeptes über
die Belieferung des Rezeptes durch öffentliche Apotheken oder
Versandapotheken bis zum Erhalt des Medikaments in einer Apotheke vor
Ort oder der Zusendung des Medikaments per Post an den teilnehmenden
Versicherten. Der Versicherte trifft die Entscheidung, welche Apotheke
die Lieferung seines Medikaments übernimmt bzw. in welcher
teilnehmenden Apotheke er sein Medikament abholen möchte,
Erweiterte ambulante ärztliche Versorgung auch außerhalb der
regulären Praxisöffnungszeiten,
Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung in ländlichen
Regionen,
Förderung der Zusammenarbeit von Hausarzt und Apotheken,
Vermeidung von unnötigen Fahrtzeiten und Wegstrecken für die
Patienten,
Erprobung und Einführung digitaler Dienste insbesondere in ländlich
geprägten Räumen.
Teilnahme von Apotheken am Vertrag:
Die Teilnahme von Apotheken wird über den Vertragspartner, NOVENTI
HealthCare GmbH, Tomannweg 6, 81673 München organsiert. Interessierte
Apotheken können über eine schriftliche oder elektronische
Teilnahmeerklärung am Vertrag teilnehmen, sofern die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Die entsprechende
Teilnahmeerklärung ist gegenüber NOVENTI abzugeben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Unterzeichnung der elektronischen/schriftlichen Teilnahmeerklärung
(diese erhalten interessierte Apotheken von NOVENTI),
b) Apothekenbetriebserlaubnis (Erklärung mit Teilnahmeerklärung, dass
diese vorliegt),
c) Sofern Versandapotheke: Versandhandelserlaubnis (Einreichung Kopie),
d) Sofern Vor-Ort Apotheke: callmyApo-Kunde (Smartphone-App, mit der
innerhalb weniger Sekunden ein Foto eines Rezeptes oder Medikaments zur
Vorbestellung in die Apotheke geschickt werden kann) Auskünfte erteilt
hierzu NOVENTI (vgl. Kontaktdaten in den Verfahrensbedingungen),
e) Betriebshaftpflichtversicherung (Erklärung mit Teilnahmeerklärung,
dass diese vorliegt),
g) Erfüllung der technischen Voraussetzungen (wegen den technischen
Voraussetzungen bitten wir Sie sich an NOVENTI zu wenden, vgl.
Kontaktdaten in den Verfahrensbedingungen),
f) Institutskennzeichen der Arbeitsgemeinschaft IK Nummer nach § 293
SGB V,
g) Bereits zu Beginn des Vertrags sowie für die gesamte Laufzeit dieses
Vertrags, haben alle geltenden Regelungen insbesondere aus dem AMG,
ApoG und der ApoBetrO sowie die gesetzlichen und untergesetzlichen
Vorgaben für den Umgang mit und der Abgabe von Arzneimitteln sowie für
den Versandhandel vorzulegen und sind einzuhalten. Das gilt auch für
die Verträge, die im Zusammenhang mit der Abgabe von Arzneimitteln an
gesetzlich krankenversicherte Personen gelten, soweit in diesem Vertrag
nichts Abweichendes geregelt ist.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Apothekern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 999
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/05/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/05/2022
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YRDN3
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2021
References
6. mailto:vergabestelle1@by.aok.de?subject=TED
7. http://www.aok.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YRDN3/documents
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