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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Augsburg
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Einsammeln von kommunalem Müll
Dokument Nr...: 247602-2021 (ID: 2021051709194853634)
Veröffentlicht: 17.05.2021
*
DE-Augsburg: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2021/S 94/2021 247602
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Augsburg
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe.baureferat@augsburg.de
Telefon: +49 8213244654
Fax: +49 8213243084
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabe.bayern.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/1/tenderId/210893
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://my.vergabe.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sammlung und Transport von Wertstoffen aus den Sammelsystemen der Stadt
Augsburg
Referenznummer der Bekanntmachung: 700 21 001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die behältergestützte Sammlung und der
Transport von Wertstoffen (Leichtverpackungen und stoffgleiche
Nichtverpackungen) aus ca. 12 600 Objekten mit etwa 2 600 t/a bzw.
Abfallbehältern (120 l, 240 l, 1 100 l) in den Gebieten Lechhausen,
Firnhaberau, Hammerschmiede und Hochzoll (Gebiet östlich des Lechs) ab
dem 1.1.2022.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511100 Einsammeln von kommunalem Müll
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die Sammlung und der Transport von Wertstoffen
aus ca. 12 600 Objekten mit etwa 2 600 t/a bzw. Abfallbehältern (120 l,
240 l, 1 100 l) in den Gebieten Lechhausen, Firnhaberau, Hammerschmiede
und Hochzoll (Gebiet östlich des Lechs) ab dem 1.1.2022. In
Einzelfällen können auch Wertstoffsäcke zur Abfuhr bereitgestellt
werden. Die Sammlung und der Transport der Wertstoffe aus dem Gebiet
westlich des Lechs ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Für
dieses Gebiet zeichnen sich die Dualen Systeme verantwortlich.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur
einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher
Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des
Anteilsverhältnisses,
ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und
fakultativen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB sowie
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach
Arbeitnehmer- Entsendegesetz AEntG sowie nach Mindestlohngesetz
(MiLoG),
Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
erfüllt hat,
Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen
Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegalen Arbeitnehmerüberlassung und
gegen Leistungsmissbrauch (insbes. SGB III;
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Gesetz zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit, in der jeweils geltenden Fassung) zu bezahlen.
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen,
sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder
über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des
Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die
Zertifikatsnummer und den Zugangscode beim Amtlichen Verzeichnis
präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) anzugeben. Ein Verweis auf die
Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten
Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des
Präqualifikationsverfahrens waren.
Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50
VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben
beizulegen.
2. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben (Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter
zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter
zu belegen ist),
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der
die meisten Arbeitnehmer versichert sind nicht älter als 6 Monate;
Pflicht zur Vorlage entfällt, falls der zuständige
Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilt, was vom
Bieter zu belegen ist),
aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO,
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
auch vom Unterauftragnehmer.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die
Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (sofern diese verfügbar sind).
Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen,
die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen
bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden
sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters,
Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen
Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich,
alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine
solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die
Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5
Mio. EUR für Personen-/ Sach- und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden
decken. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2
Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von
Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
2. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden
Umwelthaftpflichtversicherung. Statt einer
Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG
zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden,
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2
VgV,
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
auch vom Unterauftragnehmer.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten
Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in
der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen
Leistungen verfügen wird,
Auflistung von Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre vor der
Bekanntmachung dieser Ausschreibung zu Leistungen, die mit der zu
erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3
Nr. 1 VgV, mit Benennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners
(mit Telefon-Nr.), Beschreibung des Leistungsumfanges (z.B. Anzahl der
Einwohner des Entsorgungsgebietes, Leistungsmenge), Auftragssumme
(netto) und Ausführungszeitraum,
Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG
(Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweise der
Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu
erbringenden Leistungen. Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann als
Scan eingereicht werden. Alternativ kann die Vorlage der Zertifizierung
nach DIN ISO 9000, DIN ISO 14000 oder EMAS oder gleichwertiger Nachweis
zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder -stellen erfolgen. Der
Bieter kann sich auch auf die Zertifizierung oder den Nachweis der
gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers
berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den
Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als
Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen
Qualifikation des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt,
Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung (mit
Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit). Insbesondere
Darstellung des Logistikkonzeptes zur Erbringung der Leistungen
(Fahrzeug- und Personaleinsatz), Darstellung des Reservehaltungs- und
Instandhaltungskonzeptes und Beschreibung der Umsetzung der genannten
Vorgaben zum Umgang mit Behältern ohne Transponder, Behältern mit
defektem Transponder oder Behältern mit Transpondern aus der "Schwarzen
Liste",
Für den vom Bieter benannten Umschlagplatz ist eine detaillierte
Beschreibung (einschließlich Anschrift, Name des Bieters, Darlegung der
Eignung als Umschlagplatz gem. Leistungsbeschreibung) und ein Ausdruck
des in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Routenplaners
(GoogleMaps; [11]https://www.google.de/maps) vorzulegen, aus dem
(einfache) Entfernung und Dauer der Wegstrecke von der Mitte des
Vertragsgebietes (Blücherstraße 124, 86165 Augsburg) zu entnehmen sind,
ggf. Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern,
einschließlich Angaben dazu, wer für bestimmte Leistungen als
Unterauftragnehmer vorgesehen ist,
für den Fall, dass sich der Bieter ggf. auch als Mitglied einer
Bietergemeinschaft zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen
bezieht, ist ein Nachweis im Sinne von § 47 VgV zu führen (zum Beispiel
Verpflichtungserklärung, siehe Formular Verpflichtungserklärung in
Anlage zum Angebotsschreiben).
2. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen
Referenzen,
Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben
wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen,
diese aber nicht konkret benannt wurden,
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
auch vom Unterauftragnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/06/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/06/2021
Ortszeit: 10:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende
Unterlagen einzureichen:
Angebotsschreiben samt Leistungsverzeichnis/Preisblatt (als Datei
nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen), und Anlagen sowie die
Urkalkulation (als Datei nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen),
die Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend, die Vergabestelle
behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu
fordern,
bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit
und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen
werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen
Mitglieder in der Summe bewertet,
für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben
Anforderungen wie für den Bieter selbst. Unterauftragnehmer müssen über
die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und dürfen
nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sein.
Transporteure und Fabriken, die Teilleistungen erbringen, ohne selbst
Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind
Unterauftragnehmer,
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils
vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften
des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich
anerkannte Übersetzung beifügen.
Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und etwaiger
Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte
Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter
dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch
zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem
Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform an die
unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der
Vergabestelle auf Bieteranfragen werden soweit zweckdienlich allen
Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die
unter der in I. 3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden
können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist
darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend
genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf
bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer
Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen
abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu
werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilanstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den
frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform
informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an
unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die
Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege
versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2
Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.
Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3
des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist,
Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)
und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein
Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts
aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der
Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Augsburg
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: +49 8213244605
Fax: +49 8213243084
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2021
References
6. mailto:vergabe.baureferat@augsburg.de?subject=TED
7. https://my.vergabe.bayern.de/
8. https://my.vergabe.bayern.de/
9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/210893
10. https://my.vergabe.bayern.de/
11. https://www.google.de/maps
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