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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Augsburg
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Einsammeln von kommunalem Müll
Dokument Nr...: 247602-2021 (ID: 2021051709194853634)
Veröffentlicht: 17.05.2021
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  DE-Augsburg: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2021/S 94/2021 247602
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Augsburg
   Postanschrift: Rathausplatz 1
   Ort: Augsburg
   NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 86150
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe.baureferat@augsburg.de
   Telefon: +49 8213244654
   Fax: +49 8213243084
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://my.vergabe.bayern.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabe.bayern.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
   /platformId/1/tenderId/210893
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://my.vergabe.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sammlung und Transport von Wertstoffen aus den Sammelsystemen der Stadt
   Augsburg
   Referenznummer der Bekanntmachung: 700 21 001
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
   Abfällen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Leistungsgegenstand ist die behältergestützte Sammlung und der
   Transport von Wertstoffen (Leichtverpackungen und stoffgleiche
   Nichtverpackungen) aus ca. 12 600 Objekten mit etwa 2 600 t/a bzw.
   Abfallbehältern (120 l, 240 l, 1 100 l) in den Gebieten Lechhausen,
   Firnhaberau, Hammerschmiede und Hochzoll (Gebiet östlich des Lechs) ab
   dem 1.1.2022.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90511100 Einsammeln von kommunalem Müll
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungsgegenstand ist die Sammlung und der Transport von Wertstoffen
   aus ca. 12 600 Objekten mit etwa 2 600 t/a bzw. Abfallbehältern (120 l,
   240 l, 1 100 l) in den Gebieten Lechhausen, Firnhaberau, Hammerschmiede
   und Hochzoll (Gebiet östlich des Lechs) ab dem 1.1.2022. In
   Einzelfällen können auch Wertstoffsäcke zur Abfuhr bereitgestellt
   werden. Die Sammlung und der Transport der Wertstoffe aus dem Gebiet
   westlich des Lechs ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Für
   dieses Gebiet zeichnen sich die Dualen Systeme verantwortlich.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2022
   Ende: 31/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur
   einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher
   Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des
   Anteilsverhältnisses,
    ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und
   fakultativen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB sowie
   Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach
   Arbeitnehmer- Entsendegesetz  AEntG sowie nach Mindestlohngesetz
   (MiLoG),
    Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
   erfüllt hat,
    Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen
   Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
    Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen
   Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegalen Arbeitnehmerüberlassung und
   gegen Leistungsmissbrauch (insbes. SGB III;
   Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Gesetz zur Bekämpfung der
   Schwarzarbeit, in der jeweils geltenden Fassung) zu bezahlen.
   Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen,
   sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder
   über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des
   Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die
   Zertifikatsnummer und den Zugangscode beim Amtlichen Verzeichnis
   präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) anzugeben. Ein Verweis auf die
   Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten
   Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des
   Präqualifikationsverfahrens waren.
   Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der
   Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50
   VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben
   beizulegen.
   2. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
   und Abgaben (Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter
   zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter
   zu belegen ist),
    Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
   Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der
   die meisten Arbeitnehmer versichert sind  nicht älter als 6 Monate;
   Pflicht zur Vorlage entfällt, falls der zuständige
   Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilt, was vom
   Bieter zu belegen ist),
    aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der
   Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
    aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
   und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO,
    Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
   auch vom Unterauftragnehmer.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die
   Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
   jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (sofern diese verfügbar sind).
   Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen,
   die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen
   bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden
   sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters,
    Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen
   Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich,
   alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine
   solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die
   Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5
   Mio. EUR für Personen-/ Sach- und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden
   decken. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2
   Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen.
   Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von
   Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
   2. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden
   Umwelthaftpflichtversicherung. Statt einer
   Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG
   zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden,
    Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2
   VgV,
    Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
   auch vom Unterauftragnehmer.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten
   Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in
   der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen
   Leistungen verfügen wird,
    Auflistung von Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre vor der
   Bekanntmachung dieser Ausschreibung zu Leistungen, die mit der zu
   erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3
   Nr. 1 VgV, mit Benennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners
   (mit Telefon-Nr.), Beschreibung des Leistungsumfanges (z.B. Anzahl der
   Einwohner des Entsorgungsgebietes, Leistungsmenge), Auftragssumme
   (netto) und Ausführungszeitraum,
    Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG
   (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweise der
   Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu
   erbringenden Leistungen. Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann als
   Scan eingereicht werden. Alternativ kann die Vorlage der Zertifizierung
   nach DIN ISO 9000, DIN ISO 14000 oder EMAS oder gleichwertiger Nachweis
   zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder -stellen erfolgen. Der
   Bieter kann sich auch auf die Zertifizierung oder den Nachweis der
   gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers
   berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den
   Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als
   Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen
   Qualifikation des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt,
    Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung (mit
   Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit). Insbesondere
   Darstellung des Logistikkonzeptes zur Erbringung der Leistungen
   (Fahrzeug- und Personaleinsatz), Darstellung des Reservehaltungs- und
   Instandhaltungskonzeptes und Beschreibung der Umsetzung der genannten
   Vorgaben zum Umgang mit Behältern ohne Transponder, Behältern mit
   defektem Transponder oder Behältern mit Transpondern aus der "Schwarzen
   Liste",
    Für den vom Bieter benannten Umschlagplatz ist eine detaillierte
   Beschreibung (einschließlich Anschrift, Name des Bieters, Darlegung der
   Eignung als Umschlagplatz gem. Leistungsbeschreibung) und ein Ausdruck
   des in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Routenplaners
   (GoogleMaps; [11]https://www.google.de/maps) vorzulegen, aus dem
   (einfache) Entfernung und Dauer der Wegstrecke von der Mitte des
   Vertragsgebietes (Blücherstraße 124, 86165 Augsburg) zu entnehmen sind,
    ggf. Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern,
   einschließlich Angaben dazu, wer für bestimmte Leistungen als
   Unterauftragnehmer vorgesehen ist,
    für den Fall, dass sich der Bieter  ggf. auch als Mitglied einer
   Bietergemeinschaft  zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen
   bezieht, ist ein Nachweis im Sinne von § 47 VgV zu führen (zum Beispiel
   Verpflichtungserklärung, siehe Formular Verpflichtungserklärung in
   Anlage zum Angebotsschreiben).
   2. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen
   Referenzen,
    Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben
   wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen,
   diese aber nicht konkret benannt wurden,
    Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
   auch vom Unterauftragnehmer.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 14/06/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 14/06/2021
   Ortszeit: 10:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende
   Unterlagen einzureichen:
    Angebotsschreiben samt Leistungsverzeichnis/Preisblatt (als Datei
   nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen), und Anlagen sowie die
   Urkalkulation (als Datei nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen),
    die Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend, die Vergabestelle
   behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu
   fordern,
    bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
   Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied
   der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit
   und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen
   werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen
   Mitglieder in der Summe bewertet,
    für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben
   Anforderungen wie für den Bieter selbst. Unterauftragnehmer müssen über
   die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und dürfen
   nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sein.
   Transporteure und Fabriken, die Teilleistungen erbringen, ohne selbst
   Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind
   Unterauftragnehmer,
    Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils
   vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften
   des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich
   anerkannte Übersetzung beifügen.
   Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und etwaiger
   Bieterinformationen:
   Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte
   Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter
   dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch
   zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem
   Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform an die
   unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der
   Vergabestelle auf Bieteranfragen werden  soweit zweckdienlich  allen
   Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die
   unter der in I. 3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden
   können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist
   darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend
   genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf
   bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer
   Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen
   abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu
   werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilanstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80438
   Land: Deutschland
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den
   frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform
   informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an
   unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die
   Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege
   versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2
   Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber.
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.
   Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3
   des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist,
   Anwendung.
   § 160 GWB lautet auszugsweise:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   [...]
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
   (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
   Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
   Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)
   und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
   der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein
   Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts
   aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
   damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
   Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
   schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
   2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
   Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
   Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
   seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
   Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der
   Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Augsburg
   Postanschrift: Rathausplatz 1
   Ort: Augsburg
   Postleitzahl: 86150
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 8213244605
   Fax: +49 8213243084
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/05/2021
References
   6. mailto:vergabe.baureferat@augsburg.de?subject=TED
   7. https://my.vergabe.bayern.de/
   8. https://my.vergabe.bayern.de/
   9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/210893
  10. https://my.vergabe.bayern.de/
  11. https://www.google.de/maps
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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