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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Koblenz
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 247666-2021 (ID: 2021051709200553670)
Veröffentlicht: 17.05.2021
*
DE-Koblenz: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2021/S 94/2021 247666
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Schienenpersonennahverkehr
Rheinland-Pfalz Nord
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Wettbewerb, Julia Portugall
E-Mail: [6]j.portugall@spnv-nord.de
Telefon: +49 26130291821
Fax: +49 261291411359
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.spnv-nord.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Westerwaldkreis
Postanschrift: Peter-Altmeier-Platz 1
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Oliver Mohr
E-Mail: [8]oliver.mohr@westerwaldkreis.de
Telefon: +49 2602124611
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]https://www.westerwaldkreis.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[10]https://www.subreport.de/E79613984
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.subreport.de/E79613984
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im
Interims-Linienbündel Einzellinien Kannenbäcker Land
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im
Interims-Linienbündel Einzellinien Kannenbäcker Land.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Hauptort der Ausführung:
Koblenz, Vallendar, Höhr-Grenzhausen & Neuhäusel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Linienbündel umfasst folgende Linien:
Linie 150 (Koblenz Vallendar Höhr-Grenzhausen),
Linie 465 (Höhr-Grenzhausen Neuhäusel/Vallendar),
Linie N40 (Koblenz Weitersburg).
Die Betriebsaufnahme findet am 12.12.2021 statt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber
verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der
Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar
mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden.
Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A. Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister (nicht vor dem 23.4.2021 datiert) beizufügen (bei
Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle
Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit
Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im
Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein
Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem,
über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
B. Ergänzung zu III.2.2):
Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 5 LTTG werden nachfolgend die für die
Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 3 LTTG relevanten repräsentativen
Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2) A):
1. Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz
e. V. und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di):
Manteltarifvertrag gewerbliche Arbeitnehmer vom 16. August 2010,
2. Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz
e. V. und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di):
Manteltarifvertrag Angestellte vom 16. August 2010,
3. Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz
e. V. und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di):
Manteltarifvertrag Auszubildende vom 16. August 2010,
4. Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz
e. V. und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): Tarifvertrag
über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der
betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) vom 19. November 2007,
5. Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz
e. V. und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): Tarifvertrag
zur Förderung der Altersteilzeit vom 19. November 2007,
6. Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz
e. V. und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): Tarifvertrag
über Mindestfahrerbesatzung für Kraftomnibusse in Rheinland-Pfalz vom
7. September 1994,
7. Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz
e. V. und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): Tarifvertrag
über vermögenswirksame Leistungen vom 7. September 1994,
8. Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz
e. V. und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): Tarifvertrag
über den Verzicht auf Spitzenbeträge vom 6. August 1980,
9.Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz
e. V. und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): Tarifvertrag
über Löhne und Gehälter Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz
(Omnibusbetriebe) vom 19. Dezember 2017,
10. Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz
e. V. und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): Tarifvertrag
über Löhne und Gehälter Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz
(Omnibusbetriebe) vom 13. August 2020 11.Vereinigung der
Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz e. V. und Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): Tarifvertrag über die Vergütung
Auszubildender Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz (Omnibusbetriebe) vom
19. Dezember 2017.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine
Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den
letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist
und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
festgesetzt worden ist.
2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist
und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
Verstöße begangen hat.
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
nicht vorgelegen haben.
5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben.
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
infrage stellende Verfehlung begangen hat.
7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken.
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte.
9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat.
10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz
(MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer
Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404
Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von
wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig verurteilt worden ist.
12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
aufgezählten Verstöße begangen hat.
(Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
erfüllen wird.
(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann.
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und
unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter
in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1)
(Buchstabe A), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall
auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123
und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den
Ziffern III.1.1) (Buchstabe A) und III.1.2) für jedes sowie die
entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für
mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit
nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden
Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der
hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den
vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei
Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den
Ziffern III.1.1) (Buchstabe A), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei
Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln
die Vergabeunterlagen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über
vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen
erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er
die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die
Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren
bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
Rechtsvorschriften beachtet.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§§ 3 ff. PBZugV.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem
Landestariftreuegesetz Rheinlandpfalz LTTG ergebenden speziellen
Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Bestandteile
dieses Vertrags. Die Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied
derselben) sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von
Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind,
haben insbesondere die gemäß § 4 LTTG erforderlichen
Verpflichtungserklärungen abzugeben. Die hierfür relevanten und gemäß §
4 Abs. 3 Satz 5 LTTG zu benennenden repräsentativen Tarifverträge
werden in Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung benannt.
Der Auftragnehmer hat dem bisher eingesetzten Personal ein
Übernahmeangebot nach den in den Vergabeunterlagen definierten Vorgaben
zu unterbreiten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [12]2019/S 248-617030
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/07/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/10/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/07/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind
im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei
zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es
somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der
Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet
unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den
Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die
Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind
angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die
aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und
Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter
dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer
Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
§§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der
Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2021
References
6. mailto:j.portugall@spnv-nord.de?subject=TED
7. http://www.spnv-nord.de/
8. mailto:oliver.mohr@westerwaldkreis.de?subject=TED
9. https://www.westerwaldkreis.de/
10. https://www.subreport.de/E79613984
11. https://www.subreport.de/E79613984
12. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:617030-2019:TEXT:DE:HTML
13. mailto:vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de?subject=TED
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