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Ausschreibung: Projektmanagement im Bauwesen - DE-Bielefeld
Projektmanagement im Bauwesen
Dokument Nr...: 247700-2021 (ID: 2021051709203553740)
Veröffentlicht: 17.05.2021
*
  DE-Bielefeld: Projektmanagement im Bauwesen
   2021/S 94/2021 247700
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Universität Bielefeld
   Postanschrift: Universitätsstraße 25
   Ort: Bielefeld
   NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 33615
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dezernat Facility Management / Abt. FM3. Planen und
   Bauen
   E-Mail: [6]ausschreibungen@uni-bielefeld.de
   Telefon: +49 52110667-838
   Fax: +49 521106153-274
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.uni-bielefeld.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMHD4G8/document
   s
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMHD4G8
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Generalplanerleistungen
    Leistungsphasen LPH 1 bis 9 (stufenweise) für den Neubau Tierhaus
   (Projekt R.7)
   Referenznummer der Bekanntmachung: R.7_GPL_Neubau_Tierhaus_791_2021
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71541000 Projektmanagement im Bauwesen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Generalplanerleistungen
    Leistungsphasen LPH 1 bis 9 (stufenweise) für den Neubau Tierhaus
   (Projekt R.7).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Bielefeld Universitätsstraße 25
   33615 Bielefeld
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Generalplanerleistungen
   nach den Leistungsphasen 1 bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI).
   Die Generalplanungsleistungen umfassen die Leistungsbilder Gebäude und
   Innen-räume (§ 34 HOAI), Freianlagen (§ 39 HOAI), Tragwerksplanung (§
   51 HOAI) und Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 8) (§ 55
   HOAI).
   Die konkreten Leistungen, die beim Generalplaner beauftragt werden
   sollen, sind in den nachfolgenden Leistungs- und Vergütungskataloge
   zusammengefasst:
    Leistungs- und Vergütungskatalog Objektplanung [Anlage 801_01]
    Leistungs- und Vergütungskatalog Freianlagen HOAI LPH 6-8 [Anlage
   801_02]
    -Leistungs- und Vergütungskatalog Tragwerksplanung [Anlage 801_03]
    Leistungs- und Vergütungskatalog Technische Gebäudeausrüstung [Anlage
   801_04]
    Leistungs- und Vergütungskatalog Wärmeschutz [Anlage 801_05]
    Leistungs- und Vergütungskatalog Brandschutz [Anlage 801_06]
    Leistungs- und Vergütungskatalog Bauakustik [Anlage 801_07]
   Darüber hinaus wird der Generalplaner mit dem Leistungsbild
   "Laborplanung" beauftragt.
   Die Generalplanerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere
   soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden,
   soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden
   Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich
   um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den
   Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
   Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar
   entweder voll-ständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen
   einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung).
   Es sind folgende Stufen vorgesehen:
   Stufe A: Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung, Entwurfsplanung und
   Genehmigungsplanung
   Stufe B: Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der
   Vergabe
   Stufe C: Objektüberwachung
   Stufe D: Objektbetreuung
   Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung
   einzelner oder gar aller Stufen.
   Der Generalplaner wird nicht beauftragt mit:
    Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
    Leistungen Projektsteuerung
    Erstellung eines Baugrundgutachtens
    Vermessungstechnischen Leistungen
    Leistungen der Prüfstatik
    Sachverständigenabnahmen, z.B. von Lüftungsanlagen,
   Brandmeldeanlagen, Elektroanlagen,
    Schadstoffgutachten
   Bauherr ist die Universität Bielefeld.
   Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich
   aus dem Generalplanervertrag [Anlage 904] und den entsprechenden
   Anlagen 801_01 bis 801_07, 802, 904_01 bis 904_11, 912, 913, 914, 923
   und 931, im Falle von Widersprüchen in folgender Geltungsreihenfolge
   (1. vor 2.; vor 3.; etc.):
   1. Anlage 904 - Generalplanervertrag
   2. Anlage 801_01 bis 801_07 - Leistungs- und Vergütungskataloge
   3. Anlage 802 - Leistungsbeschreibung (Aufgabenbeschreibung)
   4. Anlage 904_01 - Standortkonzept
   5. Anlage 904_02 - Raum- und Funktionsprogramm
   6. Anlage 904_03 - Plandarstellungen
   7. Anlage 904_04 - Geotechnische Berichte
   8. Anlage 904_05 - Höhenplan Vermesser
   9. Anlage 904_06 - Betreibervorgaben
   10. Anlage 904_07 - Erschließungskonzept R.7
   11. Anlage 904_08 - Artenschutzuntersuchung
   12. Anlage 904_09 - Fachbeiträge Tierhaltung
   13. Anlage 904_10 - CAD-BLB-Vorgaben
   14. Anlage 904_11 - Schadstoffgutachten
   15. Anlage 912 - Allgemeine Vertragsbestimmungen für
   Architekten-/Ingenieurleistungen
   16. Anlage 913 - Vertragsbedingungen_NRW
   17. Anlage 914 - BVB TVgG NRW
   18. Anlage 923 - Verpflichtungserklärung
   19. Anlage 931 - Baupolitische Ziele des Landes NRW
   20. (zukünftige) Anlage 999 - Bezuschlagtes Angebot des Bieters aus
   diesem Verga-beverfahren
   21. Anlage 900 - Diese Vergabeunterlagen
   22. (zukünftige) Anlage 904_12 - Genehmigtes Raum-, Flächen- und
   Funktionspro-gramm einschl. der techn. Raumbuchblätter
   23. (zukünftige) Anlage 904_13, der vom Auftragnehmer mit seinem
   bezuschlagten Angebot eingereichte Detailterminplan
   24. (zukünftige) Anlage 904_14 Tabellarische Darstellung Projektteam
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Generalplaners sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hin-zuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 45
   Qualitätskriterium - Name: Ausführungskonzept / Gewichtung: 35
   Preis - Gewichtung: 100
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 54
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar
   entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen
   einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung).
   Es sind folgende Stufen vorgesehen:
   Stufe A: Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorentwurfsplanung (Lph. 2),
   Entwurfsplanung (Lph. 3) und Genehmigungsplanung (Lph. 4)
   Stufe B: Ausführungsplanung (Lph. 5), Vorbereitung (Lph. 6)und
   Mitwirkung bei der Vergabe (Lph. 7)
   Stufe C: Objektüberwachung (Lph. 8)
   Stufe D: Objektbetreuung (Lph. 9)
   Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung
   einzelner oder gar aller Stufen. Die Generalplanerleistungen werden
   stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für
   die jeweilige Stufe bewilligt werden, die Finanzierung gesichert ist
   und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung
   vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die bei
   Beauftragung zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigten würden.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine
   Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den
   Mindestanforderungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben,
   behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als
   die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und
   Verhandlungsphase zuzulassen.
   Die Auswahl erfolgt anhand des Auftragswerts (netto) der maximal fünf
   (5) Referenzprojekte wie folgt:
   Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar des Objektplaners [Gebäude
   und
   Innenräume] - LPH 1 - 9 Punkte
   >= 1.600.000 EUR 6 Punkte
   >= 1.300.000 EUR < 1.600.000 EUR 5 Punkte
   >= 1.000.000 EUR < 1.300.000 EUR 4 Punkte
   >= 700.000 EUR < 1.000.000 EUR 3 Punkte
   >= 400.000 EUR < 700.000 EUR 2 Punkte
   >= 200.000 EUR < 400.000 EUR 1 Punkt
   < 200.000 EUR 0 Punkte
   Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar des Tragwerksplaners) -
   LPH 1 - 6 Punkte
   >= 350.000 EUR 6 Punkte
   >= 300.000 EUR < 350.000 EUR 5 Punkte
   >= 250.000 EUR < 300.000 EUR 4 Punkte
   >= 200.000 EUR < 250.000 EUR 3 Punkte
   >= 150.000 EUR < 200.000 EUR 2 Punkte
   >= 100.000 EUR < 150.000 EUR 1 Punkt
   < 100.000 EUR 0 Punkte
   Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar des ELT-Planers
   [Anlagengruppen 4, 5, 8] - LPH 1 - 9 Punkte
   >= 350.000 EUR 6 Punkte
   >= 300.000 EUR < 350.000 EUR 5 Punkte
   >= 250.000 EUR < 300.000 EUR 4 Punkte
   >= 200.000 EUR < 250.000 EUR 3 Punkte
   >= 150.000 EUR < 200.000 EUR 2 Punkte
   >= 100.000 EUR < 150.000 EUR 1 Punkt
   < 100.000 EUR
   0 Punkte
   Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar des HLS-Planer
   [Anlagengruppen
   1,2,3 und 6] - LPH 1 - 9 Punkte
   >= 550.000 EUR 6 Punkte
   >= 500.000 EUR < 550.000 EUR 5 Punkte
   >= 450.000 EUR < 500.000 EUR 4 Punkte
   >= 400.000 EUR < 450.000 EUR 3 Punkte
   >= 350.000 EUR < 400.000 EUR 2 Punkte
   >= 300.000 EUR < 350.000 EUR 1 Punkt
   < 300.000 EUR 0 Punkte
   Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar des Freianlagenplaners -
   LPH 6 - 9 Punkte
   >= 70.000 EUR 6 Punkte
   >= 60.000 EUR < 70.000 EUR 5 Punkte
   >= 50.000 EUR < 60.000 EUR 4 Punkte
   >= 40.000 EUR < 50.000 EUR 3 Punkte
   >= 30.000 EUR < 40.000 EUR 2 Punkte
   >= 20.000 EUR < 30.000 EUR 1 Punkt
   < 30.000 EUR 0 Punkte
   Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar des Laborplaners
   (ausschließlich Laborplanung im Sinne der Anlagengruppe 7) - LPH 1 - 9
   Punkte
   >= 150.000 EUR 6 Punkte
   >= 100.000 EUR < 150.000 EUR 5 Punkte
   >= 90.000 EUR < 100.000 EUR 4 Punkte
   >= 80.000 EUR < 90.000 EUR 3 Punkte
   >= 70.000 EUR < 80.000 EUR 2 Punkte
   >= 60.000 EUR < 70.000 EUR 1 Punkt
   < 60.000 EUR 0 Punkte
   Dem Auftraggeber ist es wichtig, dass der Bewerber möglichst viele der
   Leistungen in den Referenzprojekten (gemeinsam) erbracht hat, sei es
    selbst,
    durch in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren angebotene
   Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
   Oder
    durch in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren vorliegend
   angebotene Unterauftragnehmer.
   Insgesamt können für die maximal (5) Referenzprojekte für die
   relevanten sechs (6) Leistungsbilder bis zu maximal 180 Punkte (5 x 6 x
   6 = 108) erzielt werden.
   Soweit mehr als fünf Referenzprojekte angegeben werden, werden nur die
   nummerischen Referenzprojekte 1 bis 5 bewertet. Etwaige weitere
   Referenzprojekte werden nicht bewertet.
   Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen,
   wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen
   berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46
   Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV) - der maßgebliche Zeitraum wird nachfolgend
   angegeben.
   Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mit der
   Leistungsphase 2 (für alle Planerdisziplinen außer Freianlagenplanung
   ab Leistungsphase 6) nicht älter als zum 01.01.2017 begonnen worden ist
   und mit der Leistungsphase 8 (für alle Planerdisziplinen außer
   Tragwerksplanung bis Leistungsphase 6) spätestens zum Ablauf der
   Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren begonnen
   worden ist.
   Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
   Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen
   ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die
   Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft
   zugerechnet.
   Kann ein Bewerber nicht mindestens zwei (2) Referenzprojekte angeben,
   mit denen er jeweils mindestens 18 von 36 Punkten erreicht, führt das
   zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Beinhaltet der Teilnahmeantrag
   mehr als fünf (5) Referenzprojekte, werden lediglich die nummerischen
   ersten Referenzprojekte 1 bis einschließlich 5 bewertet.
   Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender
   Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit.
   c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
   von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
   Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der
   vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften
   Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen, und der
   Auftraggeber die maximale Anzahl an fünf (5) Bewerber zur
   Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter
   notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser
   Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird,
   damit die Höchstzahl von fünf (5) Bietern nicht überschritten wird. Die
   Bewerber (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft und für den eignungsverleihenden
   Unterauftragnehmer) haben die Anlage 206 "Referenzprojekte" für die
   insgesamt mindestens zwei (2) (mit denen er jeweils mindestens 18 von
   36 Punkten erreicht) bis maximal fünf (5) Referenzprojekte auszufüllen
   und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
   Je Referenzprojekt sind zusätzliche Projektdatenblätter - maximal vier
   (4) einseitig bedruckte DIN-A4-Seite - mit Darstellung des
   Referenzprojektes gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber
   hinaus Angaben zu Referenzprojekten benannt werden werden diese nicht
   berücksichtigt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar
   entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen
   einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung).
   Es sind folgende Stufen vorgesehen:
   Stufe A: Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung, Entwurfsplanung und
   Genehmigungsplanung
   Stufe B: Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der
   Vergabe
   Stufe C: Objektüberwachung
   Stufe D: Objektbetreuung
   Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung
   einzelner oder gar aller Stufen.
   Die Generalplanerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere
   soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden,
   soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden
   Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich
   um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den
   Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf
   die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder
   berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer
   Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu
   nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in seinem
   Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese
   Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
   erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung
   stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
   vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne
   des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die
   in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für
   diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
   Ein Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise
   für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
   und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die
   einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
   nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die
   diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
   und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur
   zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des
   Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für
   die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
   erklärt wird.
   Die Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, die sich die Eignung leihen,
   haben die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil
   des Angebots einzureichen.
   3. Keine Abweichung von der VOB/B
   Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im
   Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das
   Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen
   Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin
   privilegiert.
   Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn
   einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB
   erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann,
   wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen
   wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche
   Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht
   - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht
   mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit
   einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann.
   Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist
   deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die
   VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem
   ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie
   bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von
   Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine
   VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln
   aufgenommen werden.
   Als VOB/B-widrig gelten insbesondere:
    Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen
    Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind,
   es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich
   vor.
   Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen
   VOB/B-widrig sein.
   Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige
   Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden
   Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer
   (Architekten/Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die
   Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die
   oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der
   Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der
   Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
   n.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Bewerber haben folgende Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag
   abzugeben:
   1. Bewerber/-Bietergemeinschaften
   Im Falle der Bildung einer Bewerber/-Bietergemeinschaft, hat diese mit
   dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben,
    in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
   Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
   Vertreter bezeichnet ist,
    dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
    in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
   Auftragsfall erklärt ist, und
    dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im
   Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
   Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von
   Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die
   Bewerber/-Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die
   Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
   Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202
   "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil
   ihres Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.
   2. Ausschlussgründe
   2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
   Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
   Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig
   verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
   ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
    § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
   § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
   Vereinigungen im Ausland),
    § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen,
    § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte),
    § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
    § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden,
    § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr),
    § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern),
    den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete),
    Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
    den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
   des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
   2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
   Sozialversicherung
   Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen
   ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
   2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
   Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
    weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten
   dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher
   Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen hat,
    das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über
   das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
   Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
   ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
    weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
   schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird,
    weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen
   getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
   des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
    das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
   eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
   Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
   geführt hat.
   Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe
   grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
   Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen
   (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur
   Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
   einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
   Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als
   geeignet anzusehen ist.
   Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder
   eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
   Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber hat diese
   ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags
   einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung
   Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende
   Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
   a. mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,00 EUR für
   Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,00 EUR
   für Sachschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,00 EUR
   für Vermögensschäden (insb. Beratungsfehler, Messfehler, Rechenfehler,
   Schätzfehler),
   b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss,
   Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines
   Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
   zugelassenen Versicherungsunternehmens.
   Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/oder einer geringeren
   Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der
   Bewerber nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung
   oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des
   Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
   Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst
   werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
   Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der
   gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
   Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis
   oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
   Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der
   Bewerber/-Bietergemeinschaft einzureichen.
   Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern sind ein entsprechender
   Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
   Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden
   Unterauftragnehmer einzureichen.
   Die Bewerber haben die Anlage 205 Haftpflichtversicherung auszufüllen
   und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
   Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung.
   Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder
   eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
   Anlage 205 Haftpflichtversicherung zu verwenden.
   Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines
   Teilnahmeantrags einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Technische Fachkräfte
   Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten
   (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber,
   geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des
   Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen
   Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich sind.
   Für alle Bewerber gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte
   anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen
   Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur oder zum staatlich
   geprüften Bautechniker verfügen.
   Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens fünf (5)
   Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten
   drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), die jeweils über
   ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt,
   Ingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.
   Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind je abgeschlossenem
   Geschäftsjahr (2018-2020) die jeweiligen jährlichen Mittel der
   Beschäftigten der Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren;
   entsprechendes gilt für die jeweiligen jährlichen Mittel der
   Führungskräfte. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für
   die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
   2. Unternehmensbezogene Referenzen
   Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens zwei (2) (mit denen er jeweils
   mindestens 18 von 36 Punkten erreicht) bis maximal fünf (5) geeignete
   Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungen
   (Generalplanerleistungen - LPH 1-9) pro relevantem Leistungsbild
   (Objektplaner Gebäude und Innenräume, Tragwerksplaner, ELT
   (Anlagengruppen 4, 5, 8), HLS (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 6),
   Freianlagen, Laborplanung (ausschließlich Laborplanung im Sinne der
   Anlagengruppe 7) in Form einer Liste der in dem unten angegebenen
   bestimmten Zeitraum erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe
   des
    des Auftragswerts (Honorar in dem relevanten Leistungsbild -- netto),
    des Erbringungszeitraums,
    des öffentlichen oder privaten Empfängers,
    des Namens des Referenznehmers,
    der Projektbezeichnung
   Und
    der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender
   Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft;
   ausführender Unterauftragnehmer).
   Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
   hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt
   werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1
   Hs.2 VgV).
   Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mit der
   Leistungsphase 2 (für alle Planerdisziplinen außer Freianlagenplanung
   ab Leistungsphase 6) nicht älter als zum 01.01.2017 begonnen worden ist
   und mit der Leistungsphase 8 (für alle Planerdisziplinen außer
   Tragwerksplanung bis Leistungsphase 6) spätestens zum Ablauf der
   Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren begonnen
   worden ist.
   Kann ein Bewerber nicht mindestens zwei (2) Referenzprojekte angeben,
   die diesen Referenzzeitraum abdecken, führt das zum Ausschluss des
   Angebots.
   Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2)
   und maximal fünf (5) Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar
   erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches
   Mitglied der Bewerber/-Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich
   diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der
   Bewerber/-Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen,
   werden der Bewerber/-Bietergemeinschaften zugerechnet.
   3. Hinweis
   Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender
   Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit.
   c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
   von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Technische Fachkräfte
   Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
   Technischen Fachkräfte.
   Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und
   soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
   diese Erklärung die Anlage 207 Technischen Fachkräfte zu verwenden.
   Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines
   Teilnahmeantrags einzureichen.
   2. Unternehmensbezogene Referenzen
   Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
   Referenzprojekte.
   Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und
   soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
   diese Erklärung die Anlage 206 Referenzprojekte zu verwenden.
   Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines
   Teilnahmeantrags einzureichen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Vertrag
   Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein
   Generalplanervertrag [Anlage 904] geschlossen.
   2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung
   Als Mindestanforderung an die Leistungserbringung, welche als einzige
   nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des
   Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
   2. Datenschutz
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen
   Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der
   Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen
   (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine
   Datenschutzvereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen.
   Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der
   Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut
   sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die
   nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das
   Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der
   Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu
   bestätigen.
   Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher
   Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz
   gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim
   Auftragnehmer vorbehalten.
   Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der
   Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers
   jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den
   Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang
   zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und
   die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die
   Datenverarbeitungsprogramme.
   3. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
   Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass sich
   der Bieter /die Bietergemeinschaft mit der Einreichung des
   Teilnahmeantrags schriftlich verpflichtet, dass die Voraussetzungen für
   einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
   Der Bieter /die Bietergemeinschaft haben darin zu erklären, zur
   Kenntnis genommen zu haben, dass auch im Falle der vorstehenden
   Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des
   Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell
   gültigen Fassung anfordern können.
   Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 243
   "TVgG NRW" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots
   einzureichen.
   4. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
   Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile
   des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte
   zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die
   Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 203
   "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des
   Angebots einzureichen.
   Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
   Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl
   kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen,
   dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur
   Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/06/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 01/07/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2021
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXPNYMHD4G8
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster  Vergabekammer
   Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon: +49 251411-2735
   Fax: +49 251411-2165
   Internet-Adresse: [11]https://www.bezreg-muenster.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
   der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
   1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10Kalendertage nach
   Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die
   Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/05/2021
References
   6. mailto:ausschreibungen@uni-bielefeld.de?subject=TED
   7. https://www.uni-bielefeld.de/
   8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMHD4G8/documents
   9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMHD4G8
  10. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
  11. https://www.bezreg-muenster.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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