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Ausschreibung: Projektmanagement im Bauwesen - DE-Bielefeld
Projektmanagement im Bauwesen
Dokument Nr...: 247700-2021 (ID: 2021051709203553740)
Veröffentlicht: 17.05.2021
*
DE-Bielefeld: Projektmanagement im Bauwesen
2021/S 94/2021 247700
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universität Bielefeld
Postanschrift: Universitätsstraße 25
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat Facility Management / Abt. FM3. Planen und
Bauen
E-Mail: [6]ausschreibungen@uni-bielefeld.de
Telefon: +49 52110667-838
Fax: +49 521106153-274
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.uni-bielefeld.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMHD4G8/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMHD4G8
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Generalplanerleistungen
Leistungsphasen LPH 1 bis 9 (stufenweise) für den Neubau Tierhaus
(Projekt R.7)
Referenznummer der Bekanntmachung: R.7_GPL_Neubau_Tierhaus_791_2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Generalplanerleistungen
Leistungsphasen LPH 1 bis 9 (stufenweise) für den Neubau Tierhaus
(Projekt R.7).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Bielefeld Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Generalplanerleistungen
nach den Leistungsphasen 1 bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI).
Die Generalplanungsleistungen umfassen die Leistungsbilder Gebäude und
Innen-räume (§ 34 HOAI), Freianlagen (§ 39 HOAI), Tragwerksplanung (§
51 HOAI) und Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 8) (§ 55
HOAI).
Die konkreten Leistungen, die beim Generalplaner beauftragt werden
sollen, sind in den nachfolgenden Leistungs- und Vergütungskataloge
zusammengefasst:
Leistungs- und Vergütungskatalog Objektplanung [Anlage 801_01]
Leistungs- und Vergütungskatalog Freianlagen HOAI LPH 6-8 [Anlage
801_02]
-Leistungs- und Vergütungskatalog Tragwerksplanung [Anlage 801_03]
Leistungs- und Vergütungskatalog Technische Gebäudeausrüstung [Anlage
801_04]
Leistungs- und Vergütungskatalog Wärmeschutz [Anlage 801_05]
Leistungs- und Vergütungskatalog Brandschutz [Anlage 801_06]
Leistungs- und Vergütungskatalog Bauakustik [Anlage 801_07]
Darüber hinaus wird der Generalplaner mit dem Leistungsbild
"Laborplanung" beauftragt.
Die Generalplanerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere
soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden,
soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden
Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich
um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den
Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar
entweder voll-ständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen
einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung).
Es sind folgende Stufen vorgesehen:
Stufe A: Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung, Entwurfsplanung und
Genehmigungsplanung
Stufe B: Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der
Vergabe
Stufe C: Objektüberwachung
Stufe D: Objektbetreuung
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung
einzelner oder gar aller Stufen.
Der Generalplaner wird nicht beauftragt mit:
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Leistungen Projektsteuerung
Erstellung eines Baugrundgutachtens
Vermessungstechnischen Leistungen
Leistungen der Prüfstatik
Sachverständigenabnahmen, z.B. von Lüftungsanlagen,
Brandmeldeanlagen, Elektroanlagen,
Schadstoffgutachten
Bauherr ist die Universität Bielefeld.
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich
aus dem Generalplanervertrag [Anlage 904] und den entsprechenden
Anlagen 801_01 bis 801_07, 802, 904_01 bis 904_11, 912, 913, 914, 923
und 931, im Falle von Widersprüchen in folgender Geltungsreihenfolge
(1. vor 2.; vor 3.; etc.):
1. Anlage 904 - Generalplanervertrag
2. Anlage 801_01 bis 801_07 - Leistungs- und Vergütungskataloge
3. Anlage 802 - Leistungsbeschreibung (Aufgabenbeschreibung)
4. Anlage 904_01 - Standortkonzept
5. Anlage 904_02 - Raum- und Funktionsprogramm
6. Anlage 904_03 - Plandarstellungen
7. Anlage 904_04 - Geotechnische Berichte
8. Anlage 904_05 - Höhenplan Vermesser
9. Anlage 904_06 - Betreibervorgaben
10. Anlage 904_07 - Erschließungskonzept R.7
11. Anlage 904_08 - Artenschutzuntersuchung
12. Anlage 904_09 - Fachbeiträge Tierhaltung
13. Anlage 904_10 - CAD-BLB-Vorgaben
14. Anlage 904_11 - Schadstoffgutachten
15. Anlage 912 - Allgemeine Vertragsbestimmungen für
Architekten-/Ingenieurleistungen
16. Anlage 913 - Vertragsbedingungen_NRW
17. Anlage 914 - BVB TVgG NRW
18. Anlage 923 - Verpflichtungserklärung
19. Anlage 931 - Baupolitische Ziele des Landes NRW
20. (zukünftige) Anlage 999 - Bezuschlagtes Angebot des Bieters aus
diesem Verga-beverfahren
21. Anlage 900 - Diese Vergabeunterlagen
22. (zukünftige) Anlage 904_12 - Genehmigtes Raum-, Flächen- und
Funktionspro-gramm einschl. der techn. Raumbuchblätter
23. (zukünftige) Anlage 904_13, der vom Auftragnehmer mit seinem
bezuschlagten Angebot eingereichte Detailterminplan
24. (zukünftige) Anlage 904_14 Tabellarische Darstellung Projektteam
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Generalplaners sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hin-zuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 45
Qualitätskriterium - Name: Ausführungskonzept / Gewichtung: 35
Preis - Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 54
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar
entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen
einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung).
Es sind folgende Stufen vorgesehen:
Stufe A: Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorentwurfsplanung (Lph. 2),
Entwurfsplanung (Lph. 3) und Genehmigungsplanung (Lph. 4)
Stufe B: Ausführungsplanung (Lph. 5), Vorbereitung (Lph. 6)und
Mitwirkung bei der Vergabe (Lph. 7)
Stufe C: Objektüberwachung (Lph. 8)
Stufe D: Objektbetreuung (Lph. 9)
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung
einzelner oder gar aller Stufen. Die Generalplanerleistungen werden
stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für
die jeweilige Stufe bewilligt werden, die Finanzierung gesichert ist
und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung
vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die bei
Beauftragung zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigten würden.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine
Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den
Mindestanforderungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben,
behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als
die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und
Verhandlungsphase zuzulassen.
Die Auswahl erfolgt anhand des Auftragswerts (netto) der maximal fünf
(5) Referenzprojekte wie folgt:
Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar des Objektplaners [Gebäude
und
Innenräume] - LPH 1 - 9 Punkte
>= 1.600.000 EUR 6 Punkte
>= 1.300.000 EUR < 1.600.000 EUR 5 Punkte
>= 1.000.000 EUR < 1.300.000 EUR 4 Punkte
>= 700.000 EUR < 1.000.000 EUR 3 Punkte
>= 400.000 EUR < 700.000 EUR 2 Punkte
>= 200.000 EUR < 400.000 EUR 1 Punkt
< 200.000 EUR 0 Punkte
Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar des Tragwerksplaners) -
LPH 1 - 6 Punkte
>= 350.000 EUR 6 Punkte
>= 300.000 EUR < 350.000 EUR 5 Punkte
>= 250.000 EUR < 300.000 EUR 4 Punkte
>= 200.000 EUR < 250.000 EUR 3 Punkte
>= 150.000 EUR < 200.000 EUR 2 Punkte
>= 100.000 EUR < 150.000 EUR 1 Punkt
< 100.000 EUR 0 Punkte
Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar des ELT-Planers
[Anlagengruppen 4, 5, 8] - LPH 1 - 9 Punkte
>= 350.000 EUR 6 Punkte
>= 300.000 EUR < 350.000 EUR 5 Punkte
>= 250.000 EUR < 300.000 EUR 4 Punkte
>= 200.000 EUR < 250.000 EUR 3 Punkte
>= 150.000 EUR < 200.000 EUR 2 Punkte
>= 100.000 EUR < 150.000 EUR 1 Punkt
< 100.000 EUR
0 Punkte
Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar des HLS-Planer
[Anlagengruppen
1,2,3 und 6] - LPH 1 - 9 Punkte
>= 550.000 EUR 6 Punkte
>= 500.000 EUR < 550.000 EUR 5 Punkte
>= 450.000 EUR < 500.000 EUR 4 Punkte
>= 400.000 EUR < 450.000 EUR 3 Punkte
>= 350.000 EUR < 400.000 EUR 2 Punkte
>= 300.000 EUR < 350.000 EUR 1 Punkt
< 300.000 EUR 0 Punkte
Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar des Freianlagenplaners -
LPH 6 - 9 Punkte
>= 70.000 EUR 6 Punkte
>= 60.000 EUR < 70.000 EUR 5 Punkte
>= 50.000 EUR < 60.000 EUR 4 Punkte
>= 40.000 EUR < 50.000 EUR 3 Punkte
>= 30.000 EUR < 40.000 EUR 2 Punkte
>= 20.000 EUR < 30.000 EUR 1 Punkt
< 30.000 EUR 0 Punkte
Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar des Laborplaners
(ausschließlich Laborplanung im Sinne der Anlagengruppe 7) - LPH 1 - 9
Punkte
>= 150.000 EUR 6 Punkte
>= 100.000 EUR < 150.000 EUR 5 Punkte
>= 90.000 EUR < 100.000 EUR 4 Punkte
>= 80.000 EUR < 90.000 EUR 3 Punkte
>= 70.000 EUR < 80.000 EUR 2 Punkte
>= 60.000 EUR < 70.000 EUR 1 Punkt
< 60.000 EUR 0 Punkte
Dem Auftraggeber ist es wichtig, dass der Bewerber möglichst viele der
Leistungen in den Referenzprojekten (gemeinsam) erbracht hat, sei es
selbst,
durch in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren angebotene
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
Oder
durch in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren vorliegend
angebotene Unterauftragnehmer.
Insgesamt können für die maximal (5) Referenzprojekte für die
relevanten sechs (6) Leistungsbilder bis zu maximal 180 Punkte (5 x 6 x
6 = 108) erzielt werden.
Soweit mehr als fünf Referenzprojekte angegeben werden, werden nur die
nummerischen Referenzprojekte 1 bis 5 bewertet. Etwaige weitere
Referenzprojekte werden nicht bewertet.
Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen,
wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen
berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46
Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV) - der maßgebliche Zeitraum wird nachfolgend
angegeben.
Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mit der
Leistungsphase 2 (für alle Planerdisziplinen außer Freianlagenplanung
ab Leistungsphase 6) nicht älter als zum 01.01.2017 begonnen worden ist
und mit der Leistungsphase 8 (für alle Planerdisziplinen außer
Tragwerksplanung bis Leistungsphase 6) spätestens zum Ablauf der
Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren begonnen
worden ist.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen
ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die
Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft
zugerechnet.
Kann ein Bewerber nicht mindestens zwei (2) Referenzprojekte angeben,
mit denen er jeweils mindestens 18 von 36 Punkten erreicht, führt das
zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Beinhaltet der Teilnahmeantrag
mehr als fünf (5) Referenzprojekte, werden lediglich die nummerischen
ersten Referenzprojekte 1 bis einschließlich 5 bewertet.
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender
Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit.
c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der
vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften
Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen, und der
Auftraggeber die maximale Anzahl an fünf (5) Bewerber zur
Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter
notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser
Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird,
damit die Höchstzahl von fünf (5) Bietern nicht überschritten wird. Die
Bewerber (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft und für den eignungsverleihenden
Unterauftragnehmer) haben die Anlage 206 "Referenzprojekte" für die
insgesamt mindestens zwei (2) (mit denen er jeweils mindestens 18 von
36 Punkten erreicht) bis maximal fünf (5) Referenzprojekte auszufüllen
und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Je Referenzprojekt sind zusätzliche Projektdatenblätter - maximal vier
(4) einseitig bedruckte DIN-A4-Seite - mit Darstellung des
Referenzprojektes gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber
hinaus Angaben zu Referenzprojekten benannt werden werden diese nicht
berücksichtigt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar
entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen
einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung).
Es sind folgende Stufen vorgesehen:
Stufe A: Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung, Entwurfsplanung und
Genehmigungsplanung
Stufe B: Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der
Vergabe
Stufe C: Objektüberwachung
Stufe D: Objektbetreuung
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung
einzelner oder gar aller Stufen.
Die Generalplanerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere
soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden,
soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden
Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich
um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den
Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf
die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder
berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer
Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu
nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in seinem
Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese
Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung
stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne
des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die
in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für
diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise
für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die
einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die
diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur
zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des
Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für
die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
erklärt wird.
Die Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, die sich die Eignung leihen,
haben die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil
des Angebots einzureichen.
3. Keine Abweichung von der VOB/B
Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im
Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das
Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen
Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin
privilegiert.
Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn
einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB
erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann,
wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen
wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche
Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht
- zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht
mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit
einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann.
Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist
deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die
VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem
ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie
bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von
Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine
VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln
aufgenommen werden.
Als VOB/B-widrig gelten insbesondere:
Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen
Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind,
es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich
vor.
Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen
VOB/B-widrig sein.
Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige
Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden
Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer
(Architekten/Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die
Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die
oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der
Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der
Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
n.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bewerber haben folgende Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag
abzugeben:
1. Bewerber/-Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bewerber/-Bietergemeinschaft, hat diese mit
dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
Auftragsfall erklärt ist, und
dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im
Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die
Bewerber/-Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die
Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202
"Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil
ihres Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr),
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen
ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über
das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird,
weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe
grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen
(wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur
Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als
geeignet anzusehen ist.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber hat diese
ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags
einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende
Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a. mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,00 EUR für
Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,00 EUR
für Sachschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,00 EUR
für Vermögensschäden (insb. Beratungsfehler, Messfehler, Rechenfehler,
Schätzfehler),
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/oder einer geringeren
Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der
Bewerber nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung
oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des
Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst
werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der
gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis
oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der
Bewerber/-Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern sind ein entsprechender
Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden
Unterauftragnehmer einzureichen.
Die Bewerber haben die Anlage 205 Haftpflichtversicherung auszufüllen
und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
Anlage 205 Haftpflichtversicherung zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines
Teilnahmeantrags einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Technische Fachkräfte
Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten
(angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber,
geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des
Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich sind.
Für alle Bewerber gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte
anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen
Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur oder zum staatlich
geprüften Bautechniker verfügen.
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens fünf (5)
Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten
drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), die jeweils über
ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt,
Ingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.
Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind je abgeschlossenem
Geschäftsjahr (2018-2020) die jeweiligen jährlichen Mittel der
Beschäftigten der Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren;
entsprechendes gilt für die jeweiligen jährlichen Mittel der
Führungskräfte. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für
die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
2. Unternehmensbezogene Referenzen
Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens zwei (2) (mit denen er jeweils
mindestens 18 von 36 Punkten erreicht) bis maximal fünf (5) geeignete
Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungen
(Generalplanerleistungen - LPH 1-9) pro relevantem Leistungsbild
(Objektplaner Gebäude und Innenräume, Tragwerksplaner, ELT
(Anlagengruppen 4, 5, 8), HLS (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 6),
Freianlagen, Laborplanung (ausschließlich Laborplanung im Sinne der
Anlagengruppe 7) in Form einer Liste der in dem unten angegebenen
bestimmten Zeitraum erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe
des
des Auftragswerts (Honorar in dem relevanten Leistungsbild -- netto),
des Erbringungszeitraums,
des öffentlichen oder privaten Empfängers,
des Namens des Referenznehmers,
der Projektbezeichnung
Und
der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender
Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft;
ausführender Unterauftragnehmer).
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt
werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1
Hs.2 VgV).
Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mit der
Leistungsphase 2 (für alle Planerdisziplinen außer Freianlagenplanung
ab Leistungsphase 6) nicht älter als zum 01.01.2017 begonnen worden ist
und mit der Leistungsphase 8 (für alle Planerdisziplinen außer
Tragwerksplanung bis Leistungsphase 6) spätestens zum Ablauf der
Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren begonnen
worden ist.
Kann ein Bewerber nicht mindestens zwei (2) Referenzprojekte angeben,
die diesen Referenzzeitraum abdecken, führt das zum Ausschluss des
Angebots.
Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2)
und maximal fünf (5) Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar
erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches
Mitglied der Bewerber/-Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich
diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der
Bewerber/-Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen,
werden der Bewerber/-Bietergemeinschaften zugerechnet.
3. Hinweis
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender
Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit.
c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Technische Fachkräfte
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
Technischen Fachkräfte.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und
soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Erklärung die Anlage 207 Technischen Fachkräfte zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines
Teilnahmeantrags einzureichen.
2. Unternehmensbezogene Referenzen
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
Referenzprojekte.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und
soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Erklärung die Anlage 206 Referenzprojekte zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines
Teilnahmeantrags einzureichen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein
Generalplanervertrag [Anlage 904] geschlossen.
2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung
Als Mindestanforderung an die Leistungserbringung, welche als einzige
nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des
Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
2. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen
Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der
Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen
(TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine
Datenschutzvereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen.
Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der
Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut
sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die
nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das
Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der
Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu
bestätigen.
Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher
Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz
gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim
Auftragnehmer vorbehalten.
Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der
Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers
jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den
Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang
zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und
die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die
Datenverarbeitungsprogramme.
3. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass sich
der Bieter /die Bietergemeinschaft mit der Einreichung des
Teilnahmeantrags schriftlich verpflichtet, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter /die Bietergemeinschaft haben darin zu erklären, zur
Kenntnis genommen zu haben, dass auch im Falle der vorstehenden
Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des
Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell
gültigen Fassung anfordern können.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 243
"TVgG NRW" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots
einzureichen.
4. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile
des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte
zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die
Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 203
"Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des
Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl
kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen,
dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur
Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/06/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 01/07/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMHD4G8
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster Vergabekammer
Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251411-2735
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: [11]https://www.bezreg-muenster.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10Kalendertage nach
Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die
Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2021
References
6. mailto:ausschreibungen@uni-bielefeld.de?subject=TED
7. https://www.uni-bielefeld.de/
8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMHD4G8/documents
9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMHD4G8
10. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
11. https://www.bezreg-muenster.de/
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