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Ausschreibung: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht - DE-Cuxhaven
Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Dokument Nr...: 248524-2021 (ID: 2021051709261954478)
Veröffentlicht: 17.05.2021
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DE-Cuxhaven: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
2021/S 94/2021 248524
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Schleusenpriel 2
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niederlassung Cuxhaven
E-Mail: [6]msibberns@nports.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.nports.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RYTE/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RYTE
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe Produktionsstätte Halle X
Referenznummer der Bekanntmachung: C53
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau,
Aquakultur und Bienenzucht
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports)
ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen,
Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
In dieser Eigenschaft steht Niedersachsen Ports als Eigentümerin im
Bereich des Neuen Fischerhafens die Gewerbeimmobilie
Niedersachsenstraße, Halle X Abt. 93/94 zur Verfügung. Das Gebäude
ist fast vollständig vermietet. Niedersachsen Ports beabsichtigt daher,
den leerstehenden Teil der Immobilie einem Unternehmen im Rahmen eines
Mietvertrages zur Verfügung zu stellen.
Es wird klargestellt, dass ausschließlich Gewerbe zur Lagerung,
Verarbeitung oder Produktion von Fisch oder anderen Lebensmitteln
angesiedelt werden soll. Zur Aufrechterhaltung des Charakters des
Fischereihafens wird die Ansiedlung eines fischverarbeitenden
Betriebes bevorzugt und entsprechend in der Wertung positiv
berücksichtigt. Mit dem hier gegenständlichen Verfahren soll im Rahmen
eines transparenten, wettbewerblichen Verfahrens der zukünftige Mieter
des Produktionsgebäudes Niedersachsenstraße, Halle X Abt. 93/94
ermittelt werden.
Dieses Verfahren wird somit zum Abschluss eines Mietvertrages (mit
Verpflichtung zur Nutzung gem. verhandeltem Nutzungszweck)
durchgeführt.
Mit dem im Rahmen dieses Verfahrens zu vergebenden Mietvertrag soll der
gesamte leerstehende Bereich vermietet werden.
Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für den Abschluss
eines Mietvertrages interessieren, im Folgenden unabhängig vom
jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend Bieter genannt. Dies gilt
auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77700000 Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Hauptort der Ausführung:
Seehafen Cuxhaven
Niedersachsenstraße Halle X Abt. 93/94
27472 Cuxhaven
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Seehafen Cuxhaven liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit
kurzer Entfernung zum Nord-Ostsee-Kanal, mit seeseitig kurzen
Revierfahrten und direkten Seeschiffs- und Binnenschiffs-,
Wasserstraßen-, Straßen- und Bahnanbindungen an den Hafen Hamburg.
Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit den Schwerpunkten Stückgut-, Pkw-
und Offshore-Umschlag. Der Hafen verfügt über einen direkten Anschluss
an die Autobahn A27 (Richtung Bremen) und die Bundesstraße 73 Richtung
Hamburg. Insgesamt werden jährlich rd. 2,8 Mio. Tonnen im Seehafen
Cuxhaven umgeschlagen.
Die Immobilie Niedersachsenstraße, Halle X Abt. 93/94 befindet sich
im Bereich des Neuen Fischereihafens. Die Rückseite des Gebäudes
grenzt an den Niedersachsenkai, die Vorderseite an die
Niedersachsenstraße. Die genaue Lage und der Zuschnitt der Immobilie
kann dem dem Informationsmemorandum als Anlage I beigefügten Lageplan 1
entnommen werden.
Der leerstehende Bereich in der Halle X Abt. 93/94 verfügt über ca. 1
130 m^2. Diese Quadratmeter verteilen sich auf ca. 776,50 m^2
Produktionsflächen bzw. Kühlräume im Erdgeschoss sowie ca. 353,50 m^2
Büro- und Sozialräume im 1. Obergeschoss. Die Aufteilung von Erd- und
1. Obergeschoss kann den als Anlage II beigefügten Grundrissplänen EG
und OG entnommen werden.
Es wird nochmals klargestellt, dass ausschließlich ein Gewerbe zur
Lagerung, Verarbeitung oder Produktion von Fisch oder anderen
Lebensmitteln angesiedelt werden soll. Mit dem hier gegenständlichen
Verfahren soll im Rahmen eines transparenten, wettbewerblichen
Verfahrens der zukünftige Mieter des Produktionsgebäudes
Niedersachsenstraße, Halle X Abt. 93/94 ermittelt werden.
Die Mindestlaufzeit für den abzuschließenden Mietvertrag beträgt 5
Jahre. Es können zusätzlich Verlängerungsoptionen vereinbart werden.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass der hier abzuschließende
Mietvertrag nach Einschätzung von Niedersachsen Ports aufgrund der
darin enthaltenen Betriebspflicht und der sich ggf. aus dem Betrieb
ergebenden umschlagbezogenen Entgelte ggf. eine Konzession i. S. d. §
105 GWB darstellen könnte. Allerdings geht Niedersachsen Ports auf
Grundlage der bisherigen Erfahrungen davon aus, dass der Wert des hier
gegenständlichen Mietvertrages den Schwellenwert gem. § 106 GWB nicht
überschreiten wird.
Niedersachsen Ports hat sich trotzdem entschieden, den abzuschließenden
Mietvertrag im Rahmen eines europaweiten, wettbewerbsrechtlichen
Verhandlungsverfahrens auszuschreiben, welches sich an die Vorgaben der
Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) anlehnt. Da eine entsprechende
Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal
nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der
Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende
Bekanntmachungsformular gewählt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Rechtsweg zu den Vergabekammern
für Konzessionen mit einem Konzessionswert unterhalb des europäischen
Schwellenwerts nicht eröffnet ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Gesamtlaufzeit des Mietvertrages hängt von verschiedenen Faktoren
ab. Die in der Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist daher nur als
exemplarisch zu verstehen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die
Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von
Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
einzureichen.
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung der zur Verfügung
gestellten Formblätter einzureichen:
1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art.
38 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU
genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der
Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese
Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist
darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB/Art. 38 Abs. 4, Abs. 5,
Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen
vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125
GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind.
Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
2. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder
sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer
der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001
sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten
erscheint.
3. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen
(EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates
2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende
Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der
Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen
(Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt,
dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen
Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang
mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates
stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen
gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
4. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von
Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor
Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert
vorzulegen.
5. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm
beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, der zum Zeitpunkt der
Einreichung nicht älter als 3 Monate ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von
sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020), auf bes. Anforderung ggf.
nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
2. Angaben zum vergleichbaren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020), auf bes. Anforderung ggf.
nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Vergleichbar ist Umsatz, der im Rahmen von den in Ziff. 7 des
Informationsmemorandums aufgeführten Anforderungen entsprechenden
Ansiedlungen erwirtschaftet worden ist.
Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine
Mindestanforderung darstellt.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
3. Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht
vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben
betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für
die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
4. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
Bereitschaftserklärung einer Bank, die einem freiwilligen deutschen
Einlagensicherungsfonds oder einer vergleichbaren deutschen
Sicherungseinrichtung angeschlossen ist, zur Finanzierung oder Nachweis
hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
sein.
5. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs
Monate sein).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben
keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben
mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von
verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch
nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit zumindest einer
vergleichbaren (den Mindestanforderungen der Ziff. 7 des
Informationsmemorandums entsprechenden) Ansiedlung (Referenz) in einer
selbst zu erstellenden Anlage.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben
keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Verfahren zugelassen sind:
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten
Ansiedlung. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur
Angebotsabgabe zulässig, soweit diese keine Verhinderung, Einschränkung
oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB).
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als
auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und
ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine
entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer
Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als
Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens
beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als
Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports eine
Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Mietvertrages
muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im
Verlauf des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des
Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung
des Bieters angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung,
Bürgschaft etc.) zu fordern.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende
Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports
vorzusehen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
An das Ansiedlungsprojekt in der hier gegenständlichen Immobilie werden
die nachstehenden Mindestanforderungen gestellt:
a) in der Immobilie soll eine gewerbliche, hafenaffine Ansiedlung (z.
B.: Produktion, Verarbeitung oder Verkauf von Fisch verwirklicht werden
und/oder
b) in der Immobilie soll eine Ansiedlung zwecks Lebensmittelproduktion
verwirklicht werden und
c) in dem Betrieb vor Ort sollen durchschnittlich mindestens 5
Arbeitnehmer eingesetzt werden.
Um die voraussichtliche Erfüllung dieser Mindestanforderungen
darzulegen sind die in den zur Verfügung gestellten Formblättern
abgefragten Projektangaben (inkl. Kurzdarstellung des vorläufigen,
groben Betriebskonzepts) bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/06/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach
Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter
Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich über die
Kommunikationsfunktion des Vergabeportals darauf hinzuweisen.
2. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden
diese allen anderen, zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern
anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur
Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen
Frage die Erlaubnis, diese soweit mit Blick auf die erforderliche
Anonymisierung möglich in dem übersandten Wortlaut an die übrigen
Bieter weiterleiten zu dürfen. Niedersachsen Ports weist darauf hin,
dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen ausschließlich
über den Projektraum der Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden
von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den
jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung (Teilnahme). Sollte
dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider
Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an
Niedersachsen Ports zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per
E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko.
Niedersachsen Ports empfiehlt, eine ausdrückliche Eingangsbestätigung
anzufordern.
3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der
Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in
dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung
gestellt.
4. Niedersachsen Ports behält sich vor, die Teilnahmefrist bis zu
dreimal um jeweils 30 Kalendertage zu verlängern, wenn 3 Stunden vor
Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist kein Teilnahmeantrag eingegangen
ist. Die verlängerte Frist läuft jeweils wiederum bis 11.00 Uhr des 31.
Tages nach dem ursprünglichen Fristablauf. Falls das derart errechnete
Fristende auf einen Wochenend- oder Feiertag fällt, gilt § 193 BGB. Die
Frist endet dann um 11.00 Uhr an dem auf den Wochenend- oder Feiertag
folgenden nächsten Werktag.
5. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen
unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder
ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende
Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
6. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei
Entschädigungen gezahlt.
7. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die
Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den
Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem
Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. der im Verlauf der
Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die
Bieter werden keinen Anspruch aus Abschluss eines Grundstücksvertrages
haben.
8. Alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens
erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte
mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater ist nicht
gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls
zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes zu verpflichten. Die Bieter
haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit
Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das
Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als
wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachsen Ports weist
darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für
den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt.
9. Die Bieter erklären sich durch die Teilnahme an diesem Verfahren
damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens
übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des
Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der
Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden
Dokumentationspflicht gespeichert werden. Die Bieter haben zu
garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachen Ports übersandt
werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9RYTE
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: ordentliche Gerichtsbarkeit
Ort: Oldenburg
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2021
References
6. mailto:msibberns@nports.de?subject=TED
7. http://www.nports.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RYTE/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RYTE
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