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Ausschreibung: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht - DE-Cuxhaven
Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Dokument Nr...: 248524-2021 (ID: 2021051709261954478)
Veröffentlicht: 17.05.2021
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  DE-Cuxhaven: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
   2021/S 94/2021 248524
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG
   Postanschrift: Am Schleusenpriel 2
   Ort: Cuxhaven
   NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
   Postleitzahl: 27472
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Niederlassung Cuxhaven
   E-Mail: [6]msibberns@nports.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.nports.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RYTE/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RYTE
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Hafeneinrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe Produktionsstätte Halle X
   Referenznummer der Bekanntmachung: C53
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau,
   Aquakultur und Bienenzucht
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports)
   ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen,
   Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
   In dieser Eigenschaft steht Niedersachsen Ports als Eigentümerin im
   Bereich des Neuen Fischerhafens die Gewerbeimmobilie
   Niedersachsenstraße, Halle X  Abt. 93/94 zur Verfügung. Das Gebäude
   ist fast vollständig vermietet. Niedersachsen Ports beabsichtigt daher,
   den leerstehenden Teil der Immobilie einem Unternehmen im Rahmen eines
   Mietvertrages zur Verfügung zu stellen.
   Es wird klargestellt, dass ausschließlich Gewerbe zur Lagerung,
   Verarbeitung oder Produktion von Fisch oder anderen Lebensmitteln
   angesiedelt werden soll. Zur Aufrechterhaltung des Charakters des
   Fischereihafens wird die Ansiedlung eines fischverarbeitenden
   Betriebes bevorzugt und entsprechend in der Wertung positiv
   berücksichtigt. Mit dem hier gegenständlichen Verfahren soll im Rahmen
   eines transparenten, wettbewerblichen Verfahrens der zukünftige Mieter
   des Produktionsgebäudes Niedersachsenstraße, Halle X  Abt. 93/94
   ermittelt werden.
   Dieses Verfahren wird somit zum Abschluss eines Mietvertrages (mit
   Verpflichtung zur Nutzung gem. verhandeltem Nutzungszweck)
   durchgeführt.
   Mit dem im Rahmen dieses Verfahrens zu vergebenden Mietvertrag soll der
   gesamte leerstehende Bereich vermietet werden.
   Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für den Abschluss
   eines Mietvertrages interessieren, im Folgenden unabhängig vom
   jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend Bieter genannt. Dies gilt
   auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   77700000 Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
   Hauptort der Ausführung:
   Seehafen Cuxhaven
   Niedersachsenstraße Halle X  Abt. 93/94
   27472 Cuxhaven
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Seehafen Cuxhaven liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit
   kurzer Entfernung zum Nord-Ostsee-Kanal, mit seeseitig kurzen
   Revierfahrten und direkten Seeschiffs- und Binnenschiffs-,
   Wasserstraßen-, Straßen- und Bahnanbindungen an den Hafen Hamburg.
   Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit den Schwerpunkten Stückgut-, Pkw-
   und Offshore-Umschlag. Der Hafen verfügt über einen direkten Anschluss
   an die Autobahn A27 (Richtung Bremen) und die Bundesstraße 73 Richtung
   Hamburg. Insgesamt werden jährlich rd. 2,8 Mio. Tonnen im Seehafen
   Cuxhaven umgeschlagen.
   Die Immobilie Niedersachsenstraße, Halle X  Abt. 93/94 befindet sich
   im Bereich des Neuen Fischereihafens. Die Rückseite des Gebäudes
   grenzt an den Niedersachsenkai, die Vorderseite an die
   Niedersachsenstraße. Die genaue Lage und der Zuschnitt der Immobilie
   kann dem dem Informationsmemorandum als Anlage I beigefügten Lageplan 1
   entnommen werden.
   Der leerstehende Bereich in der Halle X  Abt. 93/94 verfügt über ca. 1
   130 m^2. Diese Quadratmeter verteilen sich auf ca. 776,50 m^2
   Produktionsflächen bzw. Kühlräume im Erdgeschoss sowie ca. 353,50 m^2
   Büro- und Sozialräume im 1. Obergeschoss. Die Aufteilung von Erd- und
   1. Obergeschoss kann den als Anlage II beigefügten Grundrissplänen EG
   und OG entnommen werden.
   Es wird nochmals klargestellt, dass ausschließlich ein Gewerbe zur
   Lagerung, Verarbeitung oder Produktion von Fisch oder anderen
   Lebensmitteln angesiedelt werden soll. Mit dem hier gegenständlichen
   Verfahren soll im Rahmen eines transparenten, wettbewerblichen
   Verfahrens der zukünftige Mieter des Produktionsgebäudes
   Niedersachsenstraße, Halle X  Abt. 93/94 ermittelt werden.
   Die Mindestlaufzeit für den abzuschließenden Mietvertrag beträgt 5
   Jahre. Es können zusätzlich Verlängerungsoptionen vereinbart werden.
   Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass der hier abzuschließende
   Mietvertrag nach Einschätzung von Niedersachsen Ports aufgrund der
   darin enthaltenen Betriebspflicht und der sich ggf. aus dem Betrieb
   ergebenden umschlagbezogenen Entgelte ggf. eine Konzession i. S. d. §
   105 GWB darstellen könnte. Allerdings geht Niedersachsen Ports auf
   Grundlage der bisherigen Erfahrungen davon aus, dass der Wert des hier
   gegenständlichen Mietvertrages den Schwellenwert gem. § 106 GWB nicht
   überschreiten wird.
   Niedersachsen Ports hat sich trotzdem entschieden, den abzuschließenden
   Mietvertrag im Rahmen eines europaweiten, wettbewerbsrechtlichen
   Verhandlungsverfahrens auszuschreiben, welches sich an die Vorgaben der
   Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) anlehnt. Da eine entsprechende
   Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal
   nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der
   Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende
   Bekanntmachungsformular gewählt.
   Es wird darauf hingewiesen, dass der Rechtsweg zu den Vergabekammern
   für Konzessionen mit einem Konzessionswert unterhalb des europäischen
   Schwellenwerts nicht eröffnet ist.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Gesamtlaufzeit des Mietvertrages hängt von verschiedenen Faktoren
   ab. Die in der Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist daher nur als
   exemplarisch zu verstehen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die
   Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von
   Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
   einzureichen.
   Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung der zur Verfügung
   gestellten Formblätter einzureichen:
   1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art.
   38 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU
   genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der
   Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese
   Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist
   darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB/Art. 38 Abs. 4, Abs. 5,
   Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen
   vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125
   GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind.
   Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
   2. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder
   sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
   noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer
   der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001
   sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
   (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten
   erscheint.
   3. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen
   (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates
   2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im
   Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende
   Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der
   Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen
   (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt,
   dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen
   Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang
   mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates
   stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der
   Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen
   gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
   4. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von
   Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor
   Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert
   vorzulegen.
   5. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
   Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm
   beifügen.
   Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
   Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, der zum Zeitpunkt der
   Einreichung nicht älter als 3 Monate ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von
   sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
   1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020), auf bes. Anforderung ggf.
   nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
   2. Angaben zum vergleichbaren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020), auf bes. Anforderung ggf.
   nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
   Vergleichbar ist Umsatz, der im Rahmen von den in Ziff. 7 des
   Informationsmemorandums aufgeführten Anforderungen entsprechenden
   Ansiedlungen erwirtschaftet worden ist.
   Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine
   Mindestanforderung darstellt.
   Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
   3. Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
   Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
   Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
   vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht
   vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben
   betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für
   die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
   4. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
   geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
   Bereitschaftserklärung einer Bank, die einem freiwilligen deutschen
   Einlagensicherungsfonds oder einer vergleichbaren deutschen
   Sicherungseinrichtung angeschlossen ist, zur Finanzierung oder Nachweis
   hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
   sein.
   5. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
   Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs
   Monate sein).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
   behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
   Übersetzungen anzufordern.
   Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
   auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben
   keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
   unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben
   mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von
   verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
   Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch
   nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit zumindest einer
   vergleichbaren (den Mindestanforderungen der Ziff. 7 des
   Informationsmemorandums entsprechenden) Ansiedlung (Referenz) in einer
   selbst zu erstellenden Anlage.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
   behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
   Übersetzungen anzufordern.
   Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
   auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben
   keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
   unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Im Verfahren zugelassen sind:
   a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
   oder
   b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
   zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten
   Ansiedlung. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur
   Angebotsabgabe zulässig, soweit diese keine Verhinderung, Einschränkung
   oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB).
   Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als
   auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und
   ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine
   entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
   c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
   Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
   Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer
   Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als
   Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
   Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
   Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens
   beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als
   Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports eine
   Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Mietvertrages
   muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im
   Verlauf des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des
   Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung
   des Bieters angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung,
   Bürgschaft etc.) zu fordern.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende
   Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports
   vorzusehen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   An das Ansiedlungsprojekt in der hier gegenständlichen Immobilie werden
   die nachstehenden Mindestanforderungen gestellt:
   a) in der Immobilie soll eine gewerbliche, hafenaffine Ansiedlung (z.
   B.: Produktion, Verarbeitung oder Verkauf von Fisch verwirklicht werden
   und/oder
   b) in der Immobilie soll eine Ansiedlung zwecks Lebensmittelproduktion
   verwirklicht werden und
   c) in dem Betrieb vor Ort sollen durchschnittlich mindestens 5
   Arbeitnehmer eingesetzt werden.
   Um die voraussichtliche Erfüllung dieser Mindestanforderungen
   darzulegen sind die in den zur Verfügung gestellten Formblättern
   abgefragten Projektangaben (inkl. Kurzdarstellung des vorläufigen,
   groben Betriebskonzepts) bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 12/06/2021
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten
   Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach
   Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter
   Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich über die
   Kommunikationsfunktion des Vergabeportals darauf hinzuweisen.
   2. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden
   diese allen anderen, zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern
   anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur
   Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen
   Frage die Erlaubnis, diese  soweit mit Blick auf die erforderliche
   Anonymisierung möglich  in dem übersandten Wortlaut an die übrigen
   Bieter weiterleiten zu dürfen. Niedersachsen Ports weist darauf hin,
   dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen ausschließlich
   über den Projektraum der Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden
   von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den
   jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung (Teilnahme). Sollte
   dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider
   Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an
   Niedersachsen Ports zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per
   E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko.
   Niedersachsen Ports empfiehlt, eine ausdrückliche Eingangsbestätigung
   anzufordern.
   3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der
   Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in
   dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung
   gestellt.
   4. Niedersachsen Ports behält sich vor, die Teilnahmefrist bis zu
   dreimal um jeweils 30 Kalendertage zu verlängern, wenn 3 Stunden vor
   Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist kein Teilnahmeantrag eingegangen
   ist. Die verlängerte Frist läuft jeweils wiederum bis 11.00 Uhr des 31.
   Tages nach dem ursprünglichen Fristablauf. Falls das derart errechnete
   Fristende auf einen Wochenend- oder Feiertag fällt, gilt § 193 BGB. Die
   Frist endet dann um 11.00 Uhr an dem auf den Wochenend- oder Feiertag
   folgenden nächsten Werktag.
   5. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen
   unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder
   ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende
   Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
   6. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei
   Entschädigungen gezahlt.
   7. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die
   Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den
   Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem
   Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. der im Verlauf der
   Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die
   Bieter werden keinen Anspruch aus Abschluss eines Grundstücksvertrages
   haben.
   8. Alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens
   erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte 
   mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater  ist nicht
   gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls
   zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes zu verpflichten. Die Bieter
   haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit
   Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das
   Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als
   wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum
   Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachsen Ports weist
   darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für
   den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
   getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
   darstellt.
   9. Die Bieter erklären sich durch die Teilnahme an diesem Verfahren
   damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens
   übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
   Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des
   Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der
   Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden
   Dokumentationspflicht gespeichert werden. Die Bieter haben zu
   garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachen Ports übersandt
   werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9RYTE
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: ordentliche Gerichtsbarkeit
   Ort: Oldenburg
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/05/2021
References
   6. mailto:msibberns@nports.de?subject=TED
   7. http://www.nports.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RYTE/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RYTE
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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