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Ausschreibung: Schienengebundene Instandhaltungs- oder Arbeitswagen - DE-Rostock
Schienengebundene Instandhaltungs- oder Arbeitswagen
Dokument Nr...: 248430-2021 (ID: 2021051709262154482)
Veröffentlicht: 17.05.2021
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DE-Rostock: Schienengebundene Instandhaltungs- oder Arbeitswagen
2021/S 94/2021 248430
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rostocker Straßenbahn AG
Nationale Identifikationsnummer: DE803
Postanschrift: Hamburger Str. 115
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rostocker Straßenbahn AG, Abteilung Finanzen und
Controlling, z. H. Ines Plate, Hamburger Straße 115, 19069 Rostock
E-Mail: [6]i.plate@rsag-online.de
Telefon: +49 381 / 802-1262
Fax: +49 381 / 802-2000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.rsag-online.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://portal.evergabemv.de/E55253959
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Zweiwege-Bagger mit Zweischalengreifer (schmal & breit),
Saugbaggeranbau & Schwelllenwechsler
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34621200 Schienengebundene Instandhaltungs- oder Arbeitswagen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Zweiwege-Baggers mit Zweischalengreifer, jeweils in
schmaler & breiter Ausführung, Saugbaggeranbau und Schwellenwechsler.
Der späteste Lieferzeitraum ist Juni 2022.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung eines Zweiwege-Baggers mit Zweischalengreifer jeweils in
schmaler & breiter Ausführung, Schienenfahreinrichtung der Kategorie 9C
gemäß EN 15746-1, Saugbaggeranbau schwenkbar für Einmannbetrieb
geeignet Der späteste Lieferzeitraum ist Juni 2022 Das
Zweiwege-Fahrzeug ist an das Schienennetz der Rostocker Straßenbahn AG
anzupassen, wesentliche Kennwerte sind:
Spurweite 1 435 mm,
minimaler Kurvenradius von 18 m,
maximale Gleisüberhöhung von 165 mm,
Profil der Bahnsteige für Straba-Niederflurfahrzeuge,
Bahnsteighöhe 240 mm über SO,
Bahnsteigkante 1 200 mm von Gleismitte,
minimale Höhe Schiene/Fahrdraht 3,90 m Das Zweiwege-Fahrzeug muss zur
Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge gemäß § 62
BOStrab durch den Landesbevollmächtigten für die Bahnaufsicht des
Landes Mecklenburg-Vorpommern geprüft, abgenommen und zugelassen werden
(TAB Abnahme).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die RSAG beabsichtigt, min. 2 Bewerber/Bewerbergemeinschaften, max. 3
Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern
(voraussichtlich 9.6.2021).
Aufgefordert werden nach den vergaberechtlichen Anforderungen nur
fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen. Die Auswahl
zwischen den fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen
Unternehmen erfolgt nach der Aussagekraft und Qualität der vorgelegten
Referenzen, wobei insbesondere ihre Vergleichbarkeit mit den
ausgeschriebenen Leistungen und wenn und soweit bekannt mögliche
Erfahrungen anderer Auftraggeber mit dem Bewerber qualitativ anhand der
eingereichten Unterlagen berücksichtigt werden. Bei gleicher Eignung
mehrerer Bewerber entscheidet das Zufallsprinzip.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl.
Leistungsportfolio (max. 4 DIN-A4-Seiten),
2. Kennblatt des Unternehmens mit Angabe Firmenname, Rechtsform,
Anschrift, Tel.- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, Unternehmensstandort,
Umsatzsteueridentifikationsnummer und Bankverbindung,
3. Erklärung, dass keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche
Abreden getroffen werden und die Wirksamkeit unternehmenseigener
allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) keine Wirkung erlangt,
4. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 21
SektVO,
5. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- u./oder Handelsregister.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
6. Der Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben genaue
Angaben über die Rechtsform und den Sitz ihres Unternehmens /ihrer
Unternehmen zu machen.
Wenn und sowie Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sich auf die
Qualifikationen von Nachunternehmen berufen möchten, sind diese als
Nachunternehmen zu benennen. Nachunternehmer haben eine
Verpflichtungserklärung beizufügen, nach der sie zur Erbringung der
Leistungen im Auftragsfall bereit sind,
Bewerbergemeinschaften haben darauf hinzuweisen, dass sie als
Bewerbergemeinschaft auftreten und sämtliche Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft sind zu benennen.
7. Der Bewerber/die Mitglieder haben folgende Nachweise zu erbringen:
Vollständige Angaben über Inhaber und Gesellschafter sowie verbundene
Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften (Eigenerklärung
ausreichend),
Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder
Eigenerklärungen zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die
Gegenstand der Vergabe ist, davon Umsatz aus reiner Eigenleistung des
Bieters ohne Nachunternehmer Nachweis, dass das Unternehmen seinen
steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt,
Nachweis über Sach- und Vermögensschadens-Versicherung mit Angabe zur
Deckungssumme,
Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe zur
Deckungssumme,
Nachweis des Bewerbers, dass er sich nicht in einem
Insolvenzverfahren befindet und die Eröffnung einessolchen Verfahrens
nicht beantragt worden ist,
Nachweis der Krankenkasse, dass die SV-Beiträge ordnungsgemäß
abgeführt wurden,
Vorlage einer Creditreform-Auskunft oder einer vergleichbaren
Auskunftei,
Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit des Unternehmens,
Nachweis zur Berufsgenossenschaft.
8. Mitarbeiterzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
(Eigenerklärung ausreichend),
9. Zum Nachweis ihrer fachlichen Eignung müssen die Bewerber/Mitglieder
einer Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer:
Ein Referenznachweis von mindestens 5 existierenden Fahrzeugen ist vom
Auftragnehmer zu liefern. Dabei ist die Referenzliste mit den
entsprechenden Ansprechpartnern der Kunden zu versehen.
Die in der Ausschreibung genannten Forderungen stellen lediglich eine
Grundlage dar, und müssen mit dem AG rechtzeitig abgestimmt werden.
Die Rostocker Straßenbahn AG wird eine Bauanlaufberatung Endabnahme im
Herstellerwerk durchführen. Die Übergabe des fertiggestellten Fahrzeugs
erfolgt beim AG in Rostock und beinhaltet eine Vorführung der
Funktionalität und der Bremsprüfung in Anwesenheit des LfB (TAB) zur
Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge gemäß § 62
BOStrab sowie eine Einweisung des Personals in die Bedienung und
Wartung des Zweiwege-Fahrzeuges in Rostock.
Die Überführung des Zweiwege-Fahrzeuges zwischen den einzelnen
Herstellern erfolgt in Verantwortung der AN, die entstehenden Kosten
sind im Angebot zu berücksichtigen. Bei der Übergabe werden alle
notwendigen Dokumentationen, Handbücher, Prüfbücher bzw.
Prüfprotokolle, Bedien- und Wartungsanleitungen mit übergeben.
Alle notwendigen Prüfungen, Bescheinigungen und Genehmigungen zum
bestimmungsgemäßen Gebrauch des Zweiwege-Fahrzeuges müssen durch die AN
erstellt bzw. beantragt werden. Diese werden der RSAG übergeben.
Die Dokumentation/technischen Unterlagen zum Fahrzeug enthalten
mindestens die nach-stehend aufgeführten Unterlagen:
Übersichtszeichnung,
Betriebsanleitung incl. Wartungsplan, Bremskonzept; Steuerungs- und
Sicherheitskonzept; Isolationskonzept.
Folgende Nachweise sind auf Anfrage dem Landesamtbevollmächtigten in
schriftlicher Form detailliert zu erbringen:
Berechnung SFE incl. Lastannahmen,
Festigkeitsnachweis für das Antriebselement,
Bremsberechnung,
Nachweis der Sicherheit gegen Entgleisen Brandschutztechnische
Beurteilung des Zweiwege-Fahrzeuges.
Das Zweiwege-Fahrzeug muss zur Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung
für Fahrzeuge gemäß § 62 BOStrab durch den Landesbevollmächtigten für
die Bahnaufsicht des Landes Mecklen-burg-Vorpommern geprüft, abgenommen
und zugelassen werden (TAB Abnahme).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die in der Ausschreibung genannten Forderungen stellen lediglich eine
Grundlage dar, und müssen mit dem AG rechtzeitig abgestimmt werden.
Die Rostocker Straßenbahn AG wird eine Bauanlaufberatung Endabnahme im
Herstellerwerk durchführen. Die Übergabe des fertiggestellten Fahrzeugs
erfolgt beim AG in Rostock und beinhaltet eine Vorführung der
Funktionalität und der Bremsprüfung in Anwesenheit des LfB (TAB) zur
Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge gemäß § 62
BOStrab sowie eine Einweisung des Personals in die Bedienung und
Wartung des Zweiwege-Fahrzeuges in Rostock.
Die Überführung des Zweiwege-Fahrzeuges zwischen den einzelnen
Herstellern erfolgt in Verantwortung der AN, die entstehenden Kosten
sind im Angebot zu berücksichtigen. Bei der Übergabe werden alle
notwendigen Dokumentationen, Handbücher, Prüfbücher bzw.
Prüfprotokolle, Bedien- und Wartungsanleitungen mit übergeben.
Alle notwendigen Prüfungen, Bescheinigungen und Genehmigungen zum
bestimmungsgemäßen Gebrauch des Zweiwege-Fahrzeuges müssen durch die AN
erstellt bzw. beantragt werden. Diese werden der RSAG übergeben.
Die Dokumentation/technischen Unterlagen zum Fahrzeug enthalten
mindestens die nach-stehend aufgeführten Unterlagen:
Übersichtszeichnung,
Betriebsanleitung incl. Wartungsplan, Bremskonzept; Steuerungs- und
Sicherheitskonzept; Isolationskonzept.
Folgende Nachweise sind auf Anfrage dem Landesamtbevollmächtigten in
schriftlicher Form detailliert zu erbringen:
Berechnung SFE incl. Lastannahmen,
Festigkeitsnachweis für das Antriebselement,
Bremsberechnung,
Nachweis der Sicherheit gegen Entgleisen Brandschutztechnische
Beurteilung des Zweiwege-Fahrzeuges Das Zweiwege-Fahrzeug muss zur
Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge gemäß § 62
BOStrab durch den Landesbevollmächtigten für die Bahnaufsicht des
Landes Mecklenburg-Vorpommern geprüft, abgenommen und zugelassen werden
(TAB Abnahme).
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Gemäß Vergabeunterlagen
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Gemäß Vergabeunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/05/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 03/06/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern bei dem Ministerium für
Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen,
dass die Möglichkeit besteht, bei der unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten
Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren gemäß den §§ 160 ff. GWB
einzuleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn erkannte oder erkennbare
Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht binnen 15 Kalendertagen,
gegenüber der RSAG gerügt werden.
Ohne Rüge kann ein Bieter oder Bewerber sich auf diesen Verstoß nicht
mehr berufen. Ebenfalls ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der RSAG, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2021
References
6. mailto:i.plate@rsag-online.de?subject=TED
7. http://www.rsag-online.de/
8. https://portal.evergabemv.de/E55253959
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