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Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Cuxhaven
Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 248521-2021 (ID: 2021051709264754511)
Veröffentlicht: 17.05.2021
*
DE-Cuxhaven: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
2021/S 94/2021 248521
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Schleusenpriel 2
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niederlassung Cuxhaven
E-Mail: [6]msibberns@nports.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.nports.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RY85/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RY85
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe Gewerbegrundstück Neufelder Straße 28
Referenznummer der Bekanntmachung: C22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports)
ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen,
Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
In dieser Funktion betreibt sie auch den Seehafen Cuxhaven.
Niedersachsen Ports stehen im Bereich des Hafens von Cuxhaven
verschiedene Grundstücksflächen zur Verfügung, auf denen insbesondere
hafenaffine, aber auch sonstige gewerbliche Ansiedlungen realisiert
werden können und sollen. So steht Niedersachsen Ports als Eigentümerin
u. a. im Bereich des Neuen Fischereihafens das Grundstück C22 zur
Verfügung. Das Grundstück C22 befindet sich in der Neufelder Straße und
ist ca. 4 267 m^2 groß. Es soll vorrangig ein Unternehmen angesiedelt
werden, dessen Tätigkeitsfeld eine hafenaffine, gewerbliche Nutzung
realisiert und / oder damit verbundene Dienstleistungen umfasst. Diese
Zielsetzung wird im Rahmen der Wertung berücksichtigt werden. Aber auch
eine beliebige andere gewerbliche Ansiedlung auch nicht hafenaffiner
Art ist denkbar. Ausgeschlossen sind jedoch Wohnbebauung sowie die
Lagerung / Verarbeitung von Schüttgut oder sonstigen staubenden Gütern.
Vor dem vorstehend beschriebenen Hintergrund führt Niedersachsen Ports
dieses Verhandlungsverfahren für eine gewerbliche Ansiedlung auf dem
Grundstück C22 mittels Abschluss eines Mietvertrages (mit Verpflichtung
zur Nutzung gemäß noch zu verhandelndem Nutzungszweck) oder eines
Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zum Bau und zum Betrieb
vertraglich noch festzulegender Bauwerke und
Anlagen/Produktionsstätten) durch.
Eine Vergabe des Grundstücks C22 ist nur im Ganzen möglich.
Zur Vereinfachung werden Miet- und Erbbaurechtsvertrag im Folgenden
zusammenfassend als Grundstücksvertrag bezeichnet.
Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages
interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen
Verfahrensstand zusammenfassend Bieter genannt. Dies gilt auch für
Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Hauptort der Ausführung:
Seehafen Cuxhaven
Neufelder Straße 28
27472 Cuxhaven
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Cuxhaven liegt an der
Mündung der Elbe in die Nordsee mit kurzer Entfernung zum
Nord-Ostsee-Kanal, seeseitig kurzen Revierfahrten und direkter
Seeschiffs- und Binnenschiffs-, Wasserstraßen-, Straßen- und
Schienenanbindung an den Hafen Hamburg. Der Cuxhavener Hafen ist ein
moderner Mehrzweckhafen mit den Schwerpunkten Stückgut-, Pkw- und
Offshore-Umschlag. Insgesamt werden jährlich rund 2,8 Mio. Tonnen im
Seehafen Cuxhaven umgeschlagen. Mögliche Umschlagarten sind
RoRo-Umschlag, Kranumschlag (auch: Containerbrücke) und
Jack-Up-Umschlag. Die Umschlaggeräte stehen teilweise im Eigentum der
vor Ort angesiedelten Umschlagfirmen. Stückgutumschlag findet im
Wesentlichen am Terminal Europakai statt, wo 4 Seeschiffsliegeplätze
und eine Schwerlastplattform zur Verfügung stehen. Der
Offshore-Basishafen mit 5 Seeschiffsliegeplätzen davon 2 mit
Jack-Up-Möglichkeiten verfügt teilweise über schwerlastfähige Kai-,
Umschlag- und Vorstauflächen. Der Hafen verfügt zudem über einen
direkten Anschluss an die Autobahn 27 Richtung Bremen und die
Bundesstraße 73 Richtung Hamburg.
Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin u. a. im Bereich des Neuen
Fischereihafens das Grundstück C22 zur Verfügung, auf welchem eine
Ansiedlung realisiert werden soll. Das Grundstück C22 befindet sich in
der Neufelder Straße und ist ca. 4 267 m^2 groß. Es soll vorrangig ein
Unternehmen angesiedelt werden, dessen Tätigkeitsfeld eine hafenaffine,
gewerbliche Nutzung realisiert und / oder damit verbundene
Dienstleistungen umfasst. Diese Zielsetzung wird im Rahmen der Wertung
berücksichtigt werden. Aber auch eine beliebige andere gewerbliche
Ansiedlung auch nicht hafenaffiner Art ist denkbar. Ausgeschlossen
sind jedoch Wohnbebauung sowie die Lagerung / Verarbeitung von
Schüttgut oder sonstigen staubenden Gütern.
Niedersachsen Ports führt dieses Verhandlungsverfahren für eine
gewerbliche Ansiedlung auf dem Grundstück C22 mittels Abschluss eines
Mietvertrages (mit Verpflichtung zur Nutzung gemäß noch zu
verhandelndem Nutzungszweck) oder eines Erbbaurechtsvertrages (mit
Verpflichtung zum Bau und zum Betrieb vertraglich noch festzulegender
Bauwerke und Anlagen/Produktionsstätten) durch.
Die Mindestlaufzeit des abzuschließenden Grundstücksvertrages beträgt 5
Jahre.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass der hier abzuschließende
Grundstücksvertrag aufgrund der darin enthaltenen Pflicht zum Betrieb
und der vorrangigen Zielsetzung von Niedersachsen Ports,
umschlagbezogene Entgelte zu generieren, nach Einschätzung von
Niedersachsen Ports voraussichtlich eine Konzession i.S.d. § 105 GWB
darstellen wird.
Nachrangig ist zwar auch die Realisierung von nicht
umschlaggenerierenden bzw. nicht hafenaffinen Ansiedlungen denkbar.
Aufgrund der Priorisierung von umschlaggenerierenden Ansiedlungen, ist
die Ausgestaltung des Verfahrens auf Grundlage der §§ 97 ff. GWB und
der Konzessionsvergabeverordnung nach Auffassung von Niedersachsen
Ports jedoch zwingend.
Daher wird der abzuschließende Grundstücksvertrag im Rahmen eines
europaweiten, wettbewerbsrechtlichen Verhandlungsverfahrens
ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der
Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da eine entsprechende
Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal
nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der
Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende
Bekanntmachungsformular gewählt. Niedersachsen Ports stellt jedoch
klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem
Deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für
die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass
die in der Bekanntmachung angegebene Vergabekammer sich selbst
angesichts der Möglichkeit, auch einen Grundstücksvertrag
abzuschließen, der keine Konzession darstellt als nicht zuständig
gem. § 155 GWB einordnet.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des abzuschließenden Grundstücksvertrages kann
gegebenenfalls in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en)
aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch bei einer Laufzeit von 5
Jahren nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die in
der Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch
anzusehen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die
Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und im Falle von
Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
einzureichen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung der
zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen:
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art.
38 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU
genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der
Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese
Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist
darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs.
5, Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen
vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB /
Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind.
Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder
sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer
der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001
sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten
erscheint.
(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen
(EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates
2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende
Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der
Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen
(Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt,
dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen
Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang
mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates
stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen
gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
(4) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von
Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor
Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert
vorzulegen.
(5) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm
beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist ein aktueller
Auszug aus dem Handelsregister einzureichen, der zum Zeitpunkt der
Einreichung nicht älter als 3 Monate ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von
sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020), auf bes. Anforderung ggf.
nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(2) Angaben zum vergleichbaren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020), auf bes. Anforderung ggf.
nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Es wird
klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung
darstellt. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem Bieter im
Rahmen seines Teilnahmeantrages angegebenen Nutzungszweck. Auf
gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
(3) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht
vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben
betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für
die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
(4) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
Bereitschaftserklärung einer Bank, die einem freiwilligen deutschen
Einlagensicherungsfonds oder einer vergleichbaren deutschen
Sicherungseinrichtung angeschlossen ist, zur Finanzierung oder Nachweis
hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
sein.
(5) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate
sein).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben
keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben
mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von
verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch
nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit mindestens einer
vergleichbaren (den Mindestanforderungen der Ziff. 7 entsprechenden)
Ansiedlung (Referenz) in einer selbst zu erstellenden Anlage. Die
Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem Bieter ihm Rahmen seines
Teilnahmeantrages angegebenen Nutzungszweck.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben
keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten
Ansiedlung. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur
Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt
(vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im
Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung
gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes
Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende
Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer
Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als
Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens
beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als
Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports eine
Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Miet- bzw.
Erbbaurechtsvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der
Vollmachtgeber die im Verlauf des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse
und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände
zurechnen lässt.
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung
des Bieters angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung,
Bürgschaft etc.) zu fordern.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende
Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports
vorzusehen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
An das Ansiedlungsprojekt auf dem hier gegenständlichen Grundstück
werden die nachstehenden Mindestanforderungen gestellt:
a) auf dem Ansiedlungsgrundstück soll vorrangig ein Unternehmen
angesiedelt werden, dessen Tätigkeitsfeld eine hafenaffine, gewerbliche
Nutzung realisiert und / oder damit verbundene Dienstleistungen
umfasst. Von der Ansiedlung ausgeschlossen sind Wohnbebauung sowie die
offene Lagerung / Verarbeitung von Schüttgut oder sonstigen staubenden
Gütern.
Und / oder
b) auf dem Ansiedlungsgrundstück soll eine gewerbliche auch nicht
hafenaffine Ansiedlung beliebiger Art erfolgen. Von der Ansiedlung
ausgeschlossen sind Wohnbebauung sowie die offene Lagerung /
Verarbeitung von Schüttgut oder sonstigen staubenden Gütern.
Und
c) in dem Betrieb vor Ort sollen mindestens 3 Arbeitnehmer eingesetzt
werden.
Um die voraussichtliche Erfüllung dieser Mindestanforderungen
darzulegen sind die in den zur Verfügung gestellten Formblättern
abgefragten Projektangaben (inkl. Kurzdarstellung Ansiedlung) bereits
mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/06/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach
Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter
Niedersachsen Ports unverzüglich über die Kommunikationsfunktion des
Vergabeportals darauf hinzuweisen.
2. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden
diese allen anderen, zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern
anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur
Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen
Frage die Erlaubnis, diese soweit mit Blick auf die erforderliche
Anonymisierung möglich in dem übersandten Wortlaut an die übrigen
Bieter weiterleiten zu dürfen.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten
Mitteilungen/Rückfragen ausschließlich über den Projektraum der
Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die
Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter
erfordert dessen Registrierung (Teilnahme). Sollte dies aus in der
Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht
möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an Niedersachsen Ports zu
richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der
jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. Niedersachsen Ports
empfiehlt, eine ausdrückliche Eingangsbestätigung anzufordern.
3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der
Vergabeunterlagen werden während des
Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform
zum Download zur Verfügung gestellt.
4. Niedersachsen Ports behält sich vor, die Teilnahmefrist bis zu
dreimal um jeweils 30 Kalendertage zu verlängern, wenn 3 Stunden vor
Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist kein Teilnahmeantrag eingegangen
ist. Die verlängerte Frist läuft jeweils wiederum bis 11:00 Uhr des 31.
Tages nach dem ursprünglichen Fristablauf. Falls das derart errechnete
Fristende auf einen Wochenend- oder Feiertag fällt, gilt § 193 BGB. Die
Frist endet dann um 11:00 Uhr an dem auf den Wochenend- oder Feiertag
folgenden nächsten Werktag.
5. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen
unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder
ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende
Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
6. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei
Entschädigungen gezahlt.
7. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die
Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den
Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem
Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. der im Verlauf der
Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die
Bieter werden keinen Anspruch aus Abschluss eines Grundstücksvertrages
haben.
8. Alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens
erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte
mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater ist nicht
gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls
zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes zu verpflichten. Die Bieter
haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit
Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das
Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als
wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachsen Ports weist
darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für
den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt.
9. Die Bieter erklären sich durch die Teilnahme an diesem Verfahren
damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens
übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des
Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der
Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden
Dokumentationspflicht gespeichert werden. Die Bieter haben zu
garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachen Ports übersandt
werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9RY85
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Internet-Adresse:
[11]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass
die Vergabekammer sich selbst angesichts der Möglichkeit, auch einen
Grundstücksvertrag abzuschließen, der keine Konzession darstellt als
nicht zuständig gem. § 155 GWB einordnet.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Internet-Adresse:
[13]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2021
References
6. mailto:msibberns@nports.de?subject=TED
7. http://www.nports.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RY85/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RY85
10. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
11. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
12. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
13. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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