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Ausschreibung: Beseitigung von Waffen und Munition - DE-Hamburg
Beseitigung von Waffen und Munition
Dokument Nr...: 248576-2021 (ID: 2021051709274254576)
Veröffentlicht: 17.05.2021
*
  DE-Hamburg: Beseitigung von Waffen und Munition
   2021/S 94/2021 248576
   Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems  Sektoren
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn AG
   Postanschrift: Steinstraße 20
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 20095
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Fachbereich Baueinkauf
   E-Mail: [6]rafael.krause@hochbahn.de
   Fax: +49 403288-2975
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://hochbahn.de
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [8]https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Qualifizierungssystem Kampfmittelerkundung nach Kampfmittel VO für die
   Netzerweiterung U-Bahn-Neubau in Hamburg
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90523100 Beseitigung von Waffen und Munition
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vergabe von Dienstleistungen für Kampfmittelerkundung nach Kampfmittel
   VO im Zuge eines Verhandlungsverfahrens. Die qualifizierten Bieter
   werden jeweils zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
   Im Zuge der Netzerweiterung wird es erforderlich,
   Kampfmittelverdachtsflächen nach dem Stand der Technik und der
   Kampfmittel VO zu erkunden. Es sind Flächen im Gleisbereich bzw.
   Umfeld, Flächen mit teilweise Baumbestand sowie Verkehrsflächen zu
   bearbeiten. Die Erkundung wird sowohl oberflächennah als auch durch
   Tiefbohrungen ausgeführt.
   Hier geht es um die Erbringung von Leistungen wie:
    tlw. Vorbereitung der Erkundungsflächen,
    tlw. Volumenberäumung der Erkundungsflächen,
    oberflächennahe Erkundung auf Sprengmittelreste,
    Erkundung mittels Tiefenbohrungen im Gleisbereich und Bahnböschungen,
    Erkundungsbohrungen in tlw. beräumten Wald- und unbefestigten
   Nebenflächen mit Sukzession sowie Verkehrsflächen,
    Nebenarbeiten, Verkehrssicherung und erforderliche Formalitäten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
   Unbestimmte Dauer
   Das Qualifizierungssystem wird verlängert
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.9)Qualifizierung für das System
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der
   Lage ist, die unter dem Punkt II.2.4) Beschreibung der Beschaffung,
   beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu
   erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die
   vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu
   in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen. Um am Verfahren
   teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die
   nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach
   Auswertung der eingereichten Unterlagen, erhält der Bewerber eine
   Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist, um an entsprechenden
   zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen. Weiterhin gelten die
   Forderungen unter Pkt. VI.3) zusätzliche Angaben zu berücksichtigen.
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   1. Allgemeine Anforderung:
   Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln.
   Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren
   Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (zwingendes
   Ausschlusskriterium),
   2. Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und
   Abgaben (Zwingendes Ausschlusskriterium),
   3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (zwingende
   Ausschlussgründe),
   4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (fakultative
   Ausschlussgründe),
   5. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen
   Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pro
   Schadensfall (zwingendes Ausschlusskriterium).
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Zu 1. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss
   des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
   Zu 2. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss
   des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
   Zu 3. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender
   Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB
   vorliegt.
   Zu 4. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe
   dieser Ausschlussgründe. Fakultativer Ausschluss des Unternehmens, wenn
   ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt und hierfür keine
   ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird.
   Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird bei der Bewertung der
   Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
   Zu 5. Vorlage einer Kopie einer entsprechenden aktuellen
   Versicherungspolice oder schriftlichen Bestätigung der Versicherung.
   Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht
   wird.
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   6. Mindestumsatz von 1,0 Mio. EUR/a im Durchschnitt der 3 letzten
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (zwingendes Ausschlusskriterium);
   7. Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art
   und in welchem Umfang geschäfts- und eigentumsrechtliche Verflechtungen
   (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen,
   insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen; (zwingendes
   Ausschlusskriterium)
   8. Einsatz von Deutsch sprechendem Schlüsselpersonal (Projektleiter,
   Bauleiter, Kolonnenleiter); (fakultative Ausschlussgründe)
   9. Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer
   erbracht werden sollen; (fakultative Ausschlussgründe)
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Zu 6. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.
   Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht
   erfüllt wird.
   Zu 7. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.
   Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht
   erfüllt wird.
   Zu 8. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.
   Zu 9. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   3. Technische Leistungsfähigkeit:
   Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde,
   Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu erbringen.
   Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter Ziffer II.2.4)
   Beschreibung der Beschaffung genannten Leistungen vom Bewerber in
   Eigenleistung erbracht werden.
   10. Es muss für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen geeigneter
   leistungsfähiger Maschinenpark zu Verfügung stehen (zwingendes
   Auschlusskirterium).
   11. Detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten, die mit der zu
   vergebenen Leistung vergleichbar sind, mit Kurzbeschreibung, Angabe des
   Auftraggebers, des Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim
   Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse (zwingendes
   Auschlusskirterium).
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Zu 10. formlose Darstellung der vorhandenen Maschinen/Gerätschaften zur
   Erfüllung der geforderten Leistungen; Zwingender Ausschluss des
   Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.
   Zu 11. formlose Darstellung der Referenzprojekte; Zwingender Ausschluss
   des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
   Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz
   Anwendung findet.
   Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen
   verpflichtet.
   Der Auftragnehmer hat Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal
   (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter) einzusetzen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Im Zusammenhang mit der geplanten Netzerweiterung in Hamburg sollen
   Dienstleistungen zur Kampfmittelerkundung gem. Kampfmittel VO
   ausgeschrieben werden. Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben
   finden Sie hier: [9]https://www.schneller-durch-hamburg.de.
   Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem
   für Unternehmen eingerichtet.
   Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem
   Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die eine Zulassung zu
   diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber
   einen formlosen Teilnahmeantrag vorzulegen um hiermit ihre Eignung
   nachzuweisen. Diesen Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9,
   Ziffern 1 bis 11 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos
   beizufügen und vorzulegen.
   Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9), Ziffern 1 bis 11
   sind nach o. g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur
   diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die
   Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9), Ziffern 1 bis 11 sind
   auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich
   bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
   Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland
   haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise
   vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
   vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit
   Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
   Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren
   (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.
   Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben
   einen bevollmächtigtem Vertreter zu benennen.
   Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen
   Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) im
   Original abzugeben,
    in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
   Auftragsfall erklärt ist,
    in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
   des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
    dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
    in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder
   ausgewiesen ist,
    dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
   Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht vorgelegt oder ist diese
   nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die
   betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
   Bewerbergemeinschaften haben außerdem anzugeben, welches Mitglied
   jeweils die Anforderungen gemäß Nr. III.1.9), Ziffern 11 (Referenzen)
   erfüllt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der
   Finanzbehörde Hamburg
   Postanschrift: Große Bleichen 27
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20354
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 4042823-1491
   Fax: +49 4042823-2020
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion
   Wettbewerb
   Postanschrift: Place Madou, Madouplein 1
   Ort: Brüssel
   Postleitzahl: 1210
   Land: Belgien
   Telefon: +32 2991111
   Fax: +32 2950138
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
   Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
   30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3
   Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
   unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung
   benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
   Postanschrift: Große Bleichen 27
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20354
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 4042823-1491
   Fax: +49 4042823-2020
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/05/2021
References
   6. mailto:rafael.krause@hochbahn.de?subject=TED
   7. http://hochbahn.de/
   8. https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
   9. https://www.schneller-durch-hamburg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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