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Ausschreibung: Planungsleistungen im Bauwesen - DE-Eibenstock
Planungsleistungen im Bauwesen
Dokument Nr...: 249551-2021 (ID: 2021051809080055629)
Veröffentlicht: 18.05.2021
*
  DE-Eibenstock: Planungsleistungen im Bauwesen
   2021/S 95/2021 249551
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Badegärten Eibenstock GmbH
   Postanschrift: Am Bühl 3
   Ort: Eibenstock
   NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
   Postleitzahl: 08309
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Geschäftsführer Hendrik Pötter
   E-Mail: [6]h.poetter@badegaerten.de
   Telefon: +49 377525070
   Fax: +49 3775250711
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.badegaerten.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.de/unterlagen/2407072/zustellweg-auswaehlen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: GmbH mit mehrheitlicher kommunaler Beteiligung
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Freizeit, Kultur und Religion
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Umbau und Erweiterung der Badegärten Eibenstock, Objektplanung § 34
   HOAI
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-BG-01-OPL
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Umbau und Erweiterung der Badegärten Eibenstock, Objektplanung § 34
   HOAI.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1 400 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
   Hauptort der Ausführung:
   Eibenstock
   DEUTSCHLAND
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Objektplanung § 34 HOAI Leistungsphasen 4 bis 9
   Für das in 2 Bauabschnitten durchzuführende Bauvorhaben Umbau und
   Erweiterung der Badegärten Eibenstock.
   Für das Gesamtvorhaben liegt die Entwurfsplanung Lph. 3 vor.
   Bauabschnitt 1: Anbau einer Badehalle mit einem Sportschwimmbecken,
   Großrutschenanlage und einem Wasserpark, Bauabschnitt 2 Sanierung und
   Umbau der vorhandenen Schwimmhalle und des Familiengartens.
   Die Badegärten Eibenstock mit ihrer Themenphilosopie einer Saunareise
   um die Welt und der einzigartigen russisch-karelischen Saunalandschaft
   und Erlebniswelt sollen zur weiteren Attraktivitätssteigerung und somit
   auch zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit erweitert werden. Geplant
   ist der Anbau einer Badehalle mit einem Sportschwimmbecken sowie
   Großrutschenanlagen und einem Wasserpark für Kinder einschließlich der
   dazugehörigen Umkleiden und Sanitärbereiche (Gebäudeklasse 3). Nach
   Fertigstellung dieser Halle im ersten Bauabschnitt, soll der
   angrenzende Badbereich der Schwimmhalle und des Familiengartens saniert
   und umgebaut werden als zweiter Bauabschnitt, um Beeinträchtigungen und
   Nutzungseinschränkungen weitgehend zu minimieren. Die über zwanzig
   Jahre alte Badehalle weist in großen Teilen Sanierungsbedarf auf und
   soll umgenutzt werden zu einem Wellness- und Spassbereich. Es wird
   durch die Schaffung von zusätztlichen 263 Umkleiden die Spitzenlast auf
   max. 300 Personen erhöht. Die Themen-Gastronomie kann nach dem Umbau
   ca. 190 Gäste bewirten. Der Anbau schließt an die bestehende Anlage im
   Südosten in Richtung Besucherparkplätzen an.
   Ein Teil der Parkplätze muss rückgebaut werden. Ersatzflächen werden
   durch die Stadt an anderer Stelle gebaut und den Badegärten zur
   Verfügung gestellt. Der Anbau ist eingeschossig mit je nach Nutzung
   erforderlichen Raumhöhen, so dass sich eine Höhenstaffelung der
   einzelnen Gebäudeteile ergibt. Der Bereich, der die Rutschenanlagen
   aufnimmt, ist der höchste Bereich und mit einer Zeltdachkonstruktion
   versehen. Alle anderen Bereiche werden mit Flachdächern ausgeführt. Um
   die Hanglage aufzunehmen liegt der Neubau ca. 2 Meter unter dem
   Fußbodenniveau des bestehenden Eingangsbereiches. Zur Unterbringung der
   technischen Anlagen ist das Gebäude teilunterkellert und ragt im
   Nordosten aus dem Gelände. Das Sportbecken im Anbau hat die Abmessung
   von 10,00 x 25,00 m und 1,35 cm Wassertiefe (4 Bahnen) und verfügt über
   eine Einstiegstreppe. Das Becken soll das bestehende 25 m-Becken im
   Bestand ersetzen. Ein Wasser- und Splashpark bietet Spaß für alle
   Altersgruppen. Geplant sind drei Großrutschen mit unterschiedlichen
   Ausbildungen. Ausgestattet werden die Rutschen mit zahlreichen
   Attraktionen wie Zeitmessanlage, Licht- und Geräuscheffekten. Der
   Wasserpark richtet sich in erster Linie an kleinere Kinder. Die
   Badegastronomie ist räumlich durch halbhohe Bauelemente von der übrigen
   Halle etwas separiert. Die Küche verfügt neben dem Ausgabetresen über
   einen Vorbereitungsbereich und eine Spülküche sowie einen Lagerraum.
   Nach Beendigung der Arbeiten und Inbetriebnahme des 1. Bauabschnitts
   soll der zentrale Badehallenbereich mit Galerie und der angrenzende
   sog. Familiengarten umgenutzt und saniert werden. Das bestehende
   Becken wird mit Ein- und Aufbauten zu einem Wellnessbecken
   umfunktioniert. Auf der Galerie werden ebenfalls Einbauten vorgesehen,
   die die Sitz- und Liegekapazität erweitern. Zusammen mit der Sanierung
   der Saunagastronomie ist es so möglich mehr Gäste gleichzeitig
   gastronomisch zu versorgen. Der sanierungsbedürftige Familiengarten
   dient der Erweiterung des Wellnessbereichs. Das Objekt soll
   weitestgehend barrierefrei errichtet werden. Die Stellplätze werden im
   Bestand bzw. extern nachgewiesen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Analyse der Aufgabenstellung und
   Projektanforderungen / Gewichtung: 25
   Qualitätskriterium - Name: Projektabwicklung / Gewichtung: 25
   Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung 
   Personal / Gewichtung: 25
   Qualitätskriterium - Name: Verfügbarkeit / Gewichtung: 5
   Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 20
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 16/07/2021
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Abhängigkeit von Projektverlauf und Finanzierung
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungen der Leistungsphase 4
   nach § 34 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer
   Leistungen der folgenden Leistungsphasen 5 bis 9. Ein Rechtsanspruch
   auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht
   kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster
   Leistungsphasen.
   Die Auftragserteilung kann erst erfolgen, wenn die Finanzierung des
   Vorhabens gesichert ist. Eine Fördermittelzusage liegt vor.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Nachweis der beruflichen Befähigung:
   Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt
   ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in" zu tragen
   oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder
   Ingenieur/in tätig zu werden. Der Nachweis über Befähigung und
   Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist durch Eintrag in einem
   Berufs- oder Handelsregister und/oder ggf. auf andere Weise zur
   Berufsqualifikation zu erbringen. Ist der Bieter eine juristische
   Person, ist dieser nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
   Bieters zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche
   Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen
   erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer
   Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
   anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die
   fachlichen Voraussetzungen dann,
   a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet d. BRD niedergelassen haben
   und berechtigt sind, die deutsche Berufsbezeichnung nach den
   einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit
   nach der RL 2005/36/EG (geä. durch RL 2013/55/EU) zu tragen oder
   b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre
   Dienstleistungserbringung nach RL 2005/36/EG angezeigt haben. Nachweis
   der Bauvorlageberechtigung nach § 65 SächsBO  bauvorlageberechtigt
   ist, wer die Berufsbezeichnung Architekt führen darf oder in die von
   der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der Bauvorlageberechtigten
   eingetragen ist. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat
   Sachsen.
   2. Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister:
   Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer und Vorlage
   Nachweis wie folgt: Nachweis der beruflichen Befähigung des Bieters
   u./o. der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die
   Dienstleistung verantwortlichen Person durch Nachweis der Berechtigung
   zur Führung einer Berufsbezeichnung Bauingenieur;
   3. Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister (bei
   Eintragungspflicht): Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der
   Eintragung, Nr. und Vorlage HR-Auszug.
   Weitere Angaben/Erklärungen:
   4. Angaben zur Identität Rechtsform des Unternehmens (Name, Anschrift,
   Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., E-Mail, usw.),
   5. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob
   er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter
   Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
    gem. §21 Abs.1 S.1 o. 2 SchwarzArbG oder
    gem. §21 Abs.1 AEntG oder
    gem. §19 Abs.1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
   oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße
   von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Ggf. Angaben zur
   Selbstreinigung (§125 GWB).
   6. Neben Einzelunternehmen sind Bietergemeinschaften (BG) zugelassen.
   Zusätzlich siehe Nr. VI.3) Ziffer 6 der Bekanntmachung. Rechtsform von
   BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe
   der Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch
   haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen
   bevollmächtigten Vertreter benennen. Der AG behält sich vor, ergänzende
   Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form
   einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine
   bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzel Bieter
   das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher
   Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch die
   Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die
   Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
   Zuverlässigkeit hat.
   Es sind die bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag
   einzureichen:
   1. Erklärung zum Verpflichtungsgesetz:Erklärung, dass die am Auftrag
   beteiligten Mitarbeiter bereit sein werden, sich nach dem
   Verpflichtungsgesetz (VerpflG) verpflichten zu lassen.2).
   Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG):
   Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen
   Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen und dass ich/wir
   nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von
   wenigstens 2 500,00 EUR belegt worden bin/sind. Ich/Wir habe(n) zur
   Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung
   öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des
   Gewerbezentralregisters nach § 150a Gewerbeordnung in der aktuell
   gültigen Fassung anfordern können.
   3. Erklärung zu rechtlichen und wirtschaftlichen Verknüpfungen:
   Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen
   Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche
   Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und
   Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
   4. Erklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen:
   Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und
   Lieferinteressen ausgeführt wird.
   5. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
   Erklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung
   entsprechend den gestellten Anforderungen und Nachweis durch Vorlage
   einer schriftlichen Bestätigung einer in der EU zugelassen
   Versicherung. Erforderlicher Umfang siehe unter Möglicherweise
   geforderte Mindeststandards.
   6. Erklärung zum spezifischen Jahresumsatz:
   Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der
   letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise). Sind die Informationen zum
   Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben
   Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder
   seine Tätigkeit aufgenommen hat. Erforderlicher Mindestjahresumsatz
   siehe unter Möglicherweise geforderte Mindeststandards.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Rgänzend zu 5.
    Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Es ist eine
   Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden
   von 3 000 000 EUR,
    Für sonstige Schäden von 3 000 000 EUR.
   Bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und
   nachzuweisen, bei Bietergemeinschaft von jedem Mitglied. Die
   Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit
   unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur
   Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der
   genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu
   erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro
   Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
   Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss
   der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
   Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit
   Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und
   Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
   erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall
   nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
   Ergänzend zu 6.
   Spezifischer Jahresumsatz:
   Es ist der (spezifische) Jahresumsatz des Unternehmens in dem
   Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren
   anzugeben.
   Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von 700 000
   EUR/brutto gefordert.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Geeignete Referenzen:
   Es sind geeignete Referenzen über vom Bieter erbrachte Dienstleistungen
   einzureichen; zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden
   Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurück liegen (max.
   Zeitraum siehe unter Mindeststandards). Je Referenz ist dem
   Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos +
   Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die
   Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang
   sollte 3 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten.
   An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards.
   2.
   Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung:
   Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage Bescheinigung über
   die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber/Inhaberin oder die
   Führungskräfte des Unternehmens (z. B bei GmbH, AG). Führungkräfte sind
   dabei verantwortliche Personen die im Auftragsfall die
   Leistungserbringung leiten und steuern. Anforderungen siehe unter Nr.
   III.1.1) i. V. m. Nr. III.2.1) der Auftragsbekanntmachung.
   3. Eignungsleihe
   Erklärung, ob das Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien der
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gem.
   §47 VgV); hierzu Angabe von Name und der in Anspruch genommen Kapazität
   sowie Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens mit
   gesamtschuldnerischer Haftung.
   4. Unterauftragsvergabe:
   Erklärung, ob das Unternehmen beabsichtigt einen Teil des Auftrags im
   Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte weiterzuvergeben
   (Unterauftragsvergabe §36 VgV); hierzu Bezeichnung der betroffenen
   Leistung (Art, Umfang) und Name und Verpflichtungserklärung des anderen
   Unternehmens.
   Nachweise zur Eignung der Dritten müssen mit dem Angebot zum
   Einreichungstermin vorgelegt werden.
   5. Verpflichtungserklärung Anderer Unternehmen:
   Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird
   (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen
   die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (unter
   Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der
   Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47
   (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters,
   sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in
   Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die
   Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend
   des Umfangs der Eignungsleihe.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Ergänzend zu 1.:
   Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind. Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren
   Planungsleistungen werden vom Bieter Referenzen gefordert, welche die
   nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen.
   A) Fachgebiet aller Referenzobjekte: Objektplanung § 34 HOAI,
   B) Beginn der Erbringung der Planungsleistungen aller Referenzobjekte:
   nach dem 1.1.2011,
   C) Spätester Zeitpunkt der Objektfertigstellung aller Referenzobjekte:
   Zeitpunkt der Bewerbung,
   D) Nutzungsart gem. Bauwerkszuordnungskatalog: 5220 Spaß- und
   Freizeitbäder,
   E) Neubauplanung mindestens folgender Bereiche: Sportschwimmbecken,
   Erlebnisgastronomie, Sauna, Dampfbäder, Wasserspielfläche, Rutsche,
   F) Vollständig Erbrachte Lph. § 34 HOAI mind.: 4 bis 8,
   G) Honorarzone § 35 HOAI mind.: IV (4),
   H) Bauwerkskosten DIN 276 KGR 300 + 400 Mio. EUR/Brutto:  10,0.
   Die Referenzanforderungen können durch ein oder mehrere Referenzobjekte
   erfüllt werden.
   Die Punkte A, B, C, D gelten für alle Referenzobjekte.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung Architekt/in oder
   Ingenieur/in (bei BG von jedem Mitglied). Teilnahmeberechtigt ist,
   wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung
   Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik
   Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden. Der
   Nachweis über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers
   ist durch Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister und/oder ggf.
   auf andere Weise zur Berufsqualifikation zu erbringen. Ist der Bewerber
   eine juristische Person, ist dieser nur teilnahmeberechtigt, wenn durch
   Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche
   Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen
   erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer
   Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
   anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die
   fachlichen Voraussetzungen dann:
   a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet d. BRD niedergelassen haben
   und berechtigt sind, die deutsche Berufsbezeichnung nach den
   einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit
   nach der RL 2005/36/EG (geä. durch RL 2013/55/EU) zu tragen oder
   b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre
   Dienstleistungserbringung nach RL 2005/36/EG angezeigt haben.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/06/2021
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/09/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 19/06/2021
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Sämtl. Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei zum
   Download bereitgestellt. Es sind die bereitgestellten Formulare zu
   verwenden, maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
   2. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner
   herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen
   können mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden.
   Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der
   Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Eine gesonderte Unterschrift
   sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die
   Bewerbung nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw.
   schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen
   werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
   3. Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere
   Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die
   über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht
   berücksichtigt.
   4. Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern
   nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise
   müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden
   (Mindestanforderung).
   5. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Mehrfachangebote sind auch
   Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.
   Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw.
   unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern
   haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie
   aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge
   (Ausschlusskriterium).
   6. Bei Bietergemeinschaften ist der Antragsbogen gemeinsam ausgefüllt
   und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den
   Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde
   und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden
   Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden
   und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen
   davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der
   Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur
   Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem
   Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
   7. Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt,
   aber die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in
   Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Antragsbogen zusammen mit jeweils
   einem separaten Antragsbogen für jedes einzelne der in Anspruch
   genommenen Unternehmen an den öffentlichen Auftraggeber als
   Teilnahmeantrag übermitteln. Dies gilt insbesondere für techn.
   Fachkräfte o. Stellen, die nicht unmittelbar dem Unternehmen angehören,
   deren Kapazitäten das Unternehmen in Anspruch nehmen möchte,
   insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt
   sind.
   8. Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten,
   Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen
   geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich in Textform
   darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen
   Einwendungen präkludiert.
   9. Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH im
   Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass
   die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze
   europarechtswidrig sind.
   Sofern im gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht
   der Hinweis dass die Honorartafeln zur Preisorientierung dienen sollen.
   Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen
   Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen.
   10. Der Leistungsbeginn erfolgt unmittelbar nach Abschluss des
   Verfahrens.
   11. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer
   Bieterpräsentation vor.
   12. Folgende Unterlagen sind als Angebotsbestandteile einzureichen:
   Vertragsentwurf unterzeichnet, Formblätter Antragsbogen  ergänzt um
   die darin aufgeführten Dokumente und Ausführungen zu den
   Zuschlagskriterien.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
   Landesdirektion Sachsen
   Postanschrift: Braustraße 2
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04107
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@lds.sachsen.de
   Telefon: +49 3419770
   Fax: +49 3419771049
   Internet-Adresse: [11]https://www.lds.sachsen.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Er Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der
   Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:der Antragsteller den
   geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
   erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), mehr als 15 Kalendertage nach
   Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr
   als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§
   134 Abs. 2 GWB), mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
   (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes
   Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1
   GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/05/2021
References
   6. mailto:h.poetter@badegaerten.de?subject=TED
   7. http://www.badegaerten.de/
   8. https://www.evergabe.de/unterlagen/2407072/zustellweg-auswaehlen
   9. https://www.evergabe.de/
  10. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
  11. https://www.lds.sachsen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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