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Ausschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schnittschutzbekleidung an die Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen - DE-Niedersachsen
Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Berufskleidung
Arbeitsbekleidung
Spezial-Arbeitskleidung
Zubehör für Arbeitskleidung
Schutzkleidung
Spezialkleidung
Dokument Nr...: 893240-2021 (ID: 2021051812203656165)
Veröffentlicht: 18.05.2021
*
  Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schnittschutzbekleidung an die Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen
044-RV-PSA/2021-03.423: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
Schnittschutzbekleidung an die Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Postanschrift Podbielskistraße 166
Ort 30177 Hannover
Fax +49 51189848199
E-Mail dirk.schneppel@lzn.de
URL http://www.lzn.niedersachsen.de/
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDR4Q
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDR4Q/documents
Art und Umfang der Leistung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung
(vgl.  2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für
öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für
privatrechtliche
Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl.  3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ( 15 Abs. 1 Satz 1
UVgO) die Lieferung von Schnittschutzbekleidung an die Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zur
Art und Umfang der zu liefernden Produkte sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 15. August 2021. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit und Preisbindung von 24 Monaten
sowie optional vier einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der
Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf
des
Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 6 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber
bedarf.
Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme inkl. der Verlängerungsoptionen beträgt ca. 102.000,00 EUR netto.
Dieses in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist vom LZN so genau wie möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine
abschließende Festlegung ist jedoch wegen der Natur der Beschaffung, insbesondere wegen des nicht exakt vorhersehbaren
Kauf-/Abrufverhaltens, weder möglich noch erforderlich ( 15 Abs. 2 Satz 2 UVgO). Das hier genannte Beschaffungsvolumen
unterliegt infolge von nicht ab-schließend kalkulierbaren Bedarfszahlen der Straßenmeistereien erheblichen Schwankungen mit
der
Folge, dass insoweit lediglich eine Grobkalkulation angegeben werden kann. Somit stellt dieses Volumen lediglich eine Vorhersage
und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung und -kalkulation dar und begründet keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers.
Haupterfüllungsort
Ort Niedersachsen
Ausführungsfristen
Laufzeit bzw. Dauer
Laufzeit in Monaten 24
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044-RV-PSA/2021-03.423: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
Schnittschutzbekleidung an die Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma
und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung
zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie
Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund
noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende
Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, gem.	34 Abs. 1 UVgO im Hinblick auf die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. "eignungsrelevante Dritte") bedienen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe").
In diesem Fall hat der Bieter die "Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten" unter Benennung
der jeweiligen Unternehmen ausgefüllt vorzulegen. Zudem hat er den Vordruck "Angaben zur Firma und Firmenprofil" inkl. der dort
aufgeführten Eigenerklärungen für diese Un-ternehmen in dem Umfang ausgefüllt vorzulegen, in dem sich der Bieter zum
Nachweis
der Leistungsfähigkeit auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VI des benannten Vordrucks sind stets auszufüllen.
Erfüllt ein Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegen bei diesem zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe gem.  123, 124 GWB vor, so hat der Bieter dieses Unternehmen auf Verlangen des Auftraggebers zu
ersetzen.
Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen, hat der Bieter eine entsprechende Erklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen
(Verpflichtungserklärung).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter
rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen
zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg
13/10).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der
wesentlichen,
in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind,
unter
Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und
Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur
Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, gem.	34 Abs. 1 UVgO im Hinblick auf die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. "eignungsrelevante Dritte") bedienen, ungeachtet des
rechtlichen Charak-ters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe").
In diesem Fall hat der Bieter die "Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten" unter Benennung
der jeweiligen Unternehmen ausgefüllt vorzulegen. Zudem hat er den Vordruck "Angaben zur Firma und Firmenprofil" inkl. der dort
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Schnittschutzbekleidung an die Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
aufgeführten Eigenerklärungen für diese Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt vorzulegen, in dem sich der Bieter zum Nachweis
der Leistungsfähigkeit auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VI des benannten Vordrucks sind stets auszufüllen.
Erfüllt ein Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegen bei diesem zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe gem.  123, 124 GWB vor, so hat der Bieter dieses Unternehmen auf Verlangen des Auftraggebers zu
ersetzen.
Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen, hat der Bieter eine entsprechende Erklärung des je-weiligen Unternehmens vorzulegen
(Verpflichtungserklärung).
Beabsichtigt ein Bieter, zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit (z.B. Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise) oder
der einschlägigen beruflichen Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen, so ist der Bieter
verpflichtet, dieses Unternehmen für die Erbringung derjenigen Leistung, für die diese Kapazität benötigt wird, auch
tatsächlich
einzusetzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter
rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen
zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg
13/10).
Sonstige
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur
Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung
der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer) gem.  26
UVgO, zu erbringen - auch ohne sich nach  34 UVgO zugleich auf deren Leistungsfähigkeit zu berufen - sind alle hiervon
betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben. Der Vordruck "Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Unterauftragnehmern" ist ausgefüllt vorzulegen.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zur Versicherung, dass der/die Unterauftragnehmer für die
entsprechenden Leistungsteile über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsaus-übung sowie über die wirtschaftliche,
finanzielle,
technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen, hat der Bieter Ziffer 3 des benannten Vordrucks auszufüllen. Liegen
Gründe
für einen Ausschluss nach  31 UVgO vor, hat der Bieter dieses Unternehmen auf Verlangen des Auftraggebers zu ersetzen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind - bis zur Vergabeentscheidung - die Unterauftragnehmer zu be-nennen. Zum Nachweis,
dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der für die Leistungserbrin-gung erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen, hat der Bieter außerdem eine entspre-chende Erklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen
(Verpflichtungserklärung). Die namentliche Benennung sowie die Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der
Angebote ist nicht erforderlich.
Des Weiteren hat der Bieter in dem den Veragbeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil"
Angaben zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards machen.
Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber schriftlich zu, dass er die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken
und Texten aller in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die vereinbarte Vertragslaufzeit
dem Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung im Webshop überlassen werden. Ein entsprechender Vordruck ist den
Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Bieter sichert mit Abgabe des Angebotes verbindlich zu, dass die angebotenen Produkte über sämtliche in der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) benannten Zertifizierungen verfügen. Außerdem sichert der Bieter verbindlich
zu, die Zertifikate dem Auftraggeber spätestens nach Zuschlagserteilung mit Übersendung der Artikeldaten zur Aufnahme der
Produkte in den Webshop elektronisch zu übermitteln. Hierzu ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck "Eigenerklärung
zu Zertifizierungen und Sonderanfertigungen" zu benutzen.
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 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Weiterhin hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zu Zertifizierungen und Sonderanfertigungen" verbindlich zu
bestätigen,
dass für die Warnschutz-Schnittschutzbundhose, die Warnschutz-Schnittschutzlatzhose, die Warnschutz-Schnittschutzjacke sowie
die Freischneiderhose im Falle der Beauftragung Sonderanfertigungen nach Vermessung möglich sind.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind Muster mittels gesonderter Übersendung per Post zu übersenden.Dieser Umschlag / dieses
Paket ist mit dem beigefügten Aufkleber mit der Aufschrift: "Nachweise zu elektronisch eingereichten Angebotsunterlagen im
Vergabeverfahren (Muster), Nicht vor Submissionstermin öffnen!" von außen sichtbar zu kennzeichnen.
Der Umschlag / das Paket ist zu adressieren an das:
Logistik Zentrum Niedersachsen
- Landesbetrieb -
Außenstelle Hannover
Podbielskistr. 166
30177 Hannover
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Landes Niedersachsen
abzugeben sind. Den Mustern sind keine Angebotsunterlagen beizufügen!
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage
Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 07.06.2021 um 10:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 30.07.2021
Zusätzliche Angaben
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von
öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen
fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung
durch
die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und
Lieferleistungen
- einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000
EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem.  3 Absatz 1 NTVergG nach den Regelungen der UVgO vom 2. Februar 2017. Auf  2
UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools
elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen
über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der
Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters zu versehen. Zur
Kennzeichnung des Abschlusses der Erklärung ist am Ende des Angebotsvordrucks zudem zwingend der Name der erklärenden -
natürlichen - Person einzutragen. Fehlt eine dieser beiden Angaben, führt dies gem.  42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO zum Ausschluss des
Angebots von der weiteren Wertung.
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044-RV-PSA/2021-03.423: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
Schnittschutzbekleidung an die Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren
werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder
eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind
Schadenersatz-,
Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass
aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen
werden
können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der
Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern
kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDR4Q
Seite 5/5
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-nds/2021/05/50049.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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