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Ausschreibung: Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Stellenbewertungen gemäß DRK-Reformtarifvertrag - DE-Berlin
Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Dokument Nr...: 893377-2021 (ID: 2021051812205556289)
Veröffentlicht: 18.05.2021
*
  Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Stellenbewertungen gemäß DRK-Reformtarifvertrag
Aufforderung Angebotsabgabe
Seite 1
Deutsches Rotes Kreuz e. V.  Carstennstraße 58  12205 Berlin
Datum der Versendung: 12. Mai 2021
Vergabeart:
 Öffentliche Ausschreibung
 Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
 Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb
 Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
Ablauf der Angebotsfrist:
Datum: 15.06.2021; um 17:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist:
Datum: 31.07.2021; um 23:59 Uhr
Aufforderung
zur Abgabe eines Angebotes
Vergabeverfahren gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Angebot für:
Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Stellenbewertungen gemäß
DRK-Reformtarifvertrag
Vergabe-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen dieser Ausschreibung möchte ich Sie zur Abgabe eines Angebots einladen. Bitte beachten Sie
die in allen weiteren Ausführungen enthaltenen Angaben. Die Auftragsbekanntmachung wurde auf der
Homepage des Auftraggebers veröffentlicht. (https://www.drk.de/das-drk/aktuelle-ausschreibungen/)
1. Unterlagen und Nachweise
1.1. Ausschreibende Stelle und Auftraggeber ist:
DRK-Generalsekretariat
Deutsches Rotes Kreuz e.V.
Carstennstraße 58
12205 Berlin
1.2. Der Bieter kann sein Angebot frist- und formgerecht wie folgt einreichen:
 elektronisch in Textform über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de)
 elektronisch in Textform an folgende E-Mail: s.rebentisch@drk.de
Hinweis: Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche
Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Bei elektronischen Angeboten ist die durch das
Vergaberecht geforderte Vertraulichkeit durch Verschlüsselung sicherzustellen.
Verschlüsselung bedeutet, dass das Öffnen der Datei aufgrund besonderer technischer
Vorkehrungen nur den berechtigten Adressaten möglich ist
Aufforderung Angebotsabgabe
Seite 2
 schriftlich per Post, Boten oder persönlich an die ausschreibende Stelle
 1 Originalausfertigung
 1 Datenträger
2. Unterlagen und Teilnahmebedingungen
2.1. Die Vergabeunterlagen bestehen ausfolgenden Anlagen, die vom Bieter zu beachten sind:
 Leistungsbeschreibung
 Bewerbungs- bzw. Teilnahmebedingungen
 Vertragsbedingungen oder  Vertragsentwurf
 Beilagen für Bietererklärungen
 Informationsschreiben nach DSGVO
 Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV)
 sonstiges Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
2.2. Teilnahmebedingungen und Bietererklärung, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot
einzureichen sind:
Bezeichnung Vorlage
 (*) Bietererklärung für Angebotsabgabe B-11
 (*) Bietererklärung für Abgabe eines Teilnahmeantrags B-12
 (*) Separate Angebotskalkulation Nein
 (*) Angebotskonzept(e) Nein
 (*) Arbeitsproben, Muster oder Proben zur Qualitätsbewertung Nein
 (*) Bietergemeinschaftserklärung B-42
 Bietererklärung Unteraufträge und Eignungsleihe B-41
 Verpflichtungserklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe B-41a
 Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen B-20
 Bietererklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Nein
 Unternehmensprofil Nein
 Bietererklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen B-30
Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
 Erklärung zum Gesamtumsatz B-21
 Bankerklärungen Nein
 Jahresabschlüsse Nein
 Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Nein
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
 Referenzen B-21
 Angaben der technischen Fachkräfte B-21
 Angaben zum Umweltmanagementmaßnahmen Nein
 Angabe zur Beschäftigtenzahl Nein
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die mit (*) gekennzeichneten Anlagen Mindestbestandteile bei der Angebotsabgabe sind und
daher zwingend eingereicht werden müssen!
2.3. Folgende Mindestbedingungen werden für Erklärungen zum Nachweis der Eignung festgelegt:
 Unternehmensreferenz(en)
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mit Angebotslegung eine Unternehmensreferenz im
Bereich Stellenbewertung, die mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar ist/sind,
nachzuweisen.
Aufforderung Angebotsabgabe
Seite 3
Als vergleichbar gilt ein Auftrag, wenn folgende Parameter (kumulative Mindestanforderungen)
erfüllt sind:
(1) hat bereits Stellenbewertungen durchgeführt und
(2) Erfahrung in der Bewertung von Stellen im öffentlichen Bereich.
 Unternehmensprofil
Zusätzlich hat der Bieter ein aussagekräftiges Unternehmensprofil einzureichen.
 Mindestanforderung Schlüsselpersonal
 Gutachter für Stellenbewertung
Die Auftraggeberin legt besonderen Wert auf enge Zusammenarbeit im direkten Dialog und
flexible und zeitnahe Umsetzbarkeit etwaiger sich im Projektverlauf herausstellender
organisatorischer Änderungsnotwendigkeiten. Der Auftragnehmer hat deshalb den namhaft
gemachten Projektleiter, der für alle Angelegenheiten der Auftragsdurchführung verantwortlich
und mit Personalhoheit für seinen Mitarbeiterstab ausgestattet ist, als gesamtverantwortlichen
Ansprechpartner für die Auftraggeberin bereit zu stellen.
Der Gutachter muss:
a) die deutsche Sprache in Wort und Schrift so gut beherrschen, dass eine
unbeeinträchtigte Kommunikation mit den Mitarbeitern der Auftraggeberin gewährleistet
ist;
b) zumindest drei Jahre Berufserfahrung im Bereich Stellenbewertung aufweisen;
c) nachweisen, dass er bereits erfolgreich an einem Projekt, die die Anforderungen für
Unternehmensreferenzen erfüllen, mitgearbeitet hat.
3. Wichtige Informationen zum Verfahren
3.1. Die Beschaffung betrifft:
 einen Auftrag.
 einer Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Einzelaufträgen.
3.2. Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Auftraggeberin beabsichtigt, mit maximal einen Wirtschaftsteilnehmer/n eine Rahmenvereinbarung
abzuschließen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wird abschließend auf 20.000 Euro
(netto) per anno geschätzt.
Die Leistung des Auftragnehmers wird durch die Auftraggeberin in Form von Einzelaufträgen
abgerufen. Für jeden Einzelauftrag ist die vorliegende Rahmenvereinbarung zugrunde zu legen. Die
Bedingungen gelten auch dann, wenn im Einzelauftrag nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen
wird. Bei der Vergabe der auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge dürfen keine
substanziellen Änderungen an den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen werden.
 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erteilung bestimmter Aufträge oder einer
bestimmten Anzahl von Aufträgen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der
Auftraggeberin.
 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erteilung bestimmter Aufträge oder einer
bestimmten Anzahl von Aufträgen über die Mindestabnahmemenge hinaus. Es besteht keine
Abnahmeverpflichtung über die Mindestabnahmemenge hinaus seitens der Auftraggeberin.
3.3. Kommunikation im Vergabeverfahren
Anfragen an: Team Personal
Stephanie Rebentisch
 über das Vergabeportal
Aufforderung Angebotsabgabe
Seite 4
 an folgende E-Mailadresse: s.rebentisch@drk.de
Anfragen bis: 15.06.2021(Eingang beim Auftraggeber)
Hinweis: Bieterfragen oder Bieterinformationen sind unverzüglich in oben genannter Form an den
Bearbeiter zu richten.
Durch die Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er die Vergabeunterlagen vollständig
durchgearbeitet, geprüft und anerkannt hat.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach der Auffassung des Bieters Unklarheiten, Lücken, Widersprüche
oder Fehler, die die Erstellung des Angebotes einschließlich der Preisermittlung beeinflussen können,
oder hat der Bieter Zweifel an der rechtlichen, fachlichen oder rechnerischen Richtigkeit der
Vergabeunterlagen (insgesamt Fehler genannt), so hat er die Vergabestelle unverzüglich darüber zu
informieren, um möglichst frühzeitig vor Angebotsabgabe eine Klärung im noch laufenden
Vergabeverfahren herbeizuführen.
Die Anfragen der interessierten Unternehmen werden gesammelt und anonymisiert beantwortet. Die
Fragen sind so zu stellen, dass ein Rückschluss auf den Fragesteller nicht möglich ist. Die
bekanntgegebenen Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
3.4. Die Zuschlags- und Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist.
Im Falle einer etwaigen Verlängerung der Angebotsfrist durch die Auftraggeberin verschiebt sich die
Zuschlags- und Bindefrist, auch wenn ihr Ablauf nach einem konkreten Datum oder Zeitpunkt bestimmt
ist, um denjenigen Zeitraum, um den die Angebotsfrist verlängert wird, sofern keine abweichenden
Regelungen getroffen werden.
Der Bieter ist ab Abgabe seines Angebots bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
3.5. Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen
und in Rechnung des unter Punkt 1.1 genannten Auftraggebers zu vergeben.
3.6. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist
 zugelassen. (Hinweis: Werden mehrere Hauptangebote angegeben, muss jedes für sich
zuschlagsfähig sein.)
 nicht zugelassen.
4. Verfahrensablauf
Das Angebot ist bis Ende der Angebotsfrist abzugeben. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf
der Angebotsfrist. Die Teilnahme der Bieter an der Öffnung ist nicht gestattet.
Die auf Grundlage dieser Vergabeunterlagen fristgerecht eingereichten Angebote der Bieter werden
auf Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (u.a. Vollständigkeit der Angebote und Einhaltung aller
Muss-Vorgaben der Leistungsbeschreibung) und die Erfüllung der Eignungskriterien geprüft.
Die Auftraggeberin wird schließlich dem Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot gemäß Punkt 4
gelegt hat, den Zuschlag erteilen.
5. Angebotswertung
Nachfolgende Zuschlagskriterien werden für die Bewertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
angewendet:
 Zuschlagskriterium Preis (günstigstes Angebot)
Aufforderung Angebotsabgabe
Seite 5
Der Preis wird anhand der Wertungssumme des Angebots bewertet. Die Wertungssumme
ermittelt sich aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter
Berücksichtigung von gewährten Nachlässen.
 Neben dem Zuschlagskriterium Preis werden für die Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebots weitere Zuschlagkriterien festgelegt.
Wertungskriterien
Zuschlagskriterium
(1. Ebene)
Anteil am Gesamtgewicht max. erreichbare Punkte
1. Angebotspreis 40% 40
2. Umsetzungskonzept 30% 30
3. Mustergutachten 30% 30
Summe 100% 100
5.1. Im Falle eines Punktegleichstandes wird der Zuschlag jenem Bieter erteilt, dessen Angebot im
Zuschlagskriterium Mustergutachten die höhere Punktezahl erreicht hat.
5.2. Angaben zur Bewertungsmethode
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach
diesen Vergabeunterlagen erfüllen.
Die Berechnung der durch das jeweilige Angebot erreichten Gesamtpunktzahl erfolgt unter
Bestimmung des Preispunktwertes (PPW) und des Qualitätspunktwertes (QPW). Auf Grundlage der
jeweils errechneten Punktwerte wird die Gesamtpunktzahl gemäß der Gewichtung von Preis und
Qualität bestimmt.
Für den Preis je Unterkriterium wird der Quotient aus dem günstigsten und dem zu bewertenden
Angebot gebildet und mit 100 multipliziert.
ü


 

  100   = 

Die Bewertung erfolgt durch den Auftraggeber anhand einer Punkteskala, wobei 100 Punkte der
bestmöglichen und 0 Punkte der schlechtmöglichsten Bewertung entsprechen. Jede Bewertung wird
verbal begründet. Die vom Bieter erreichte Punktzahl je Zuschlagskriterium wird entsprechend der
Tabelle gewichtet (Gewichtung).
  ä  !1"  = ä

Zur Ermittlung des Qualitätspunktwertes werden alle erreichten Qualitätspunkte je Zuschlagskriterium
addiert.
Für die Berechnung der Gesamtpunkte werden alle erreichten gewichteten Punkte addiert:

 + ä
 =  

Aufforderung Angebotsabgabe
Seite 6
5.3. Bewertung nach dem Zuschlagskriterium Preis
Die Bewertung im Zuschlagskriterium Preis erfolgt anhand des Pauschalpreises für Gutachten und
dem ausgewiesenen Stundenlohn für Beratungs- bzw. Schulungsleistungen.
5.4. Bewertung nach dem Zuschlagskriterium Umsetzungskonzept
Die Bewertung im Zuschlagskriterium Umsetzungskonzept erfolgt anhand der beschriebenen
Vorgehensweise zur Stellenbewertung, der Kommunikation mit dem Auftraggeber, der
Bearbeitungszeit für die Erstellung von Gutachten sowie bedarfsorientierten Beratungsangeboten
5.4.1. Bewertung nach dem Unterkriterium Mustergutachten
Mit diesem Unterkriterium wird die Systematik und Nachvollziehbarkeit der Herleitung, der Umfang und
das Vorgehen im Interview beurteilt.
6. Nachforderungen
Das Angebot muss, um vollständig zu sein, alle in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vorgaben abdecken.
Fehlen Angaben und/oder Unterlagen
 kann nachgefordert werden. Angebote die nach Ablauf der gesetzten Frist die geforderten Angaben
und/oder Unterlagen nicht nachgereicht haben, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
 die Unterlagen oder Angaben nicht nachgefordert werden. Angebote, die die geforderten Angaben und
Unterlagen nicht beinhalten, werden ausgeschlossen.
7. Sonstiges
7.1. Die Kosten für die Ausarbeitung der Angebote, samt den erforderlichen Vorleistungen und
Kalkulationen, für die Erstellung einer etwaigen Angebotspräsentation sowie für die Anfertigung
sonstiger in diesen Unterlagen angeführten Beilagen und Nachweise, werden nicht erstattet.
7.2. Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen,
wird um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger
Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
7.3. Erwägt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts
zu verwerten oder bestehen solche Schutzrechte in Bezug auf den Auftragsgegenstand oder sind sie
beantragt, so hat er dies anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Personal Team
Bekanntmachung
Seite 1
Datum der Bekanntmachung: 12. Mai 2021
Bekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung
Angebot für:
Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Stellenbewertungen gemäß DRKReformtarifvertrag
Vergabe-Nr.:
8. Ausschreibende Stelle und Auftraggeber
DRK-Generalsekretariat
Deutsches Rotes Kreuz e.V.
Carstennstraße 58
12205 Berlin
 Entspricht der Stelle bei der die Teilnahmeanträge/Angebote einzureichen sind und der
Zuschlag erteilt wird.
9. Verfahrensart
Es wird eine Öffentliche Ausschreibung gemäß Unterschwellenvergabeordnung durchgeführt.
10. Fristen
Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 15.06.2021; um 17:00 Uhr
Bindefrist des Angebotes: 31.07.2021; um 23:59 Uhr
11. Form, in der die Angebote einzureichen sind:
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Das Angebot muss vollständig sein und alle
geforderten Angaben, Erklärungen enthalten. Nebenangebote müssen als solche gekennzeichnet sein.
Ein nicht frist- oder formgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
Angebote können abgegeben werden:
 elektronisch in Textform über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de)
 elektronisch in Textform an folgende E-Mail: s.rebentisch@drk.de
 schriftlich per Post, Boten oder persönlich an die ausschreibende Stelle
 1 Originalausfertigung
 1 Datenträger
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die
Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/ dem
geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Bei elektronischen
Angeboten per E-Mail ist die durch das Vergaberecht geforderte Vertraulichkeit durch Verschlüsselung
Bekanntmachung
Seite 2
sicherzustellen. Verschlüsselung bedeutet, dass das Öffnen der Datei aufgrund besonderer
technischer Vorkehrungen nur den berechtigten Adressaten möglich ist.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und
zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die unter
Punkt 1 genannte Anschrift zu senden oder abzugeben.
12. Bietergemeinschaften
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften
zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende
Firma zu benennen.
Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten
Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit
Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes
Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise
jeweils für die zur Verfügung gestellten Leistungen und Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe zu
erbringen.
13. Unterauftragnehmer
Die Weitergabe von Teilen der Leistung an andere Unternehmen (Nachunternehmer oder
Unterauftragnehmer) ist zulässig.
Der Bieter hat in seinem Angebot den Nachunternehmer sowie die Leistung zu benennen und z
garantieren, dass der Nachunternehmer im Beauftragungsfall tatsächlich zur Verfügung steht.
14. Zusatz für Ausländische Bieter
Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache
abzufassen.
Zugelassen ist auch die folgende Sprache: ./.
Für die Ausführung der Leistung muss der Betrieb des Auftragnehmers, soweit er auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen
Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist der
Auftragnehmer aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies
durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.
Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geben im Angebot bei der Umsatzsteuer
einen Betrag in Höhe von 0,-  ein.
Auf die Verpflichtung des Auftraggebers, bei Zuschlagserteilung die Umsatzsteuer des ausländischen
Auftragnehmers erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt
abzuführen, wird hingewiesen
15. Umfang der Beschaffung
15.1. Art der Leistung: Dienstleistung
15.2. Umfang der Leistung: Beratung und Erstellung von Gutachten
15.3. Haupterfüllungsort: Berlin
Bekanntmachung
Seite 3
15.4. Ausführungszeit / Lieferung: Juli 2021 bis Dezember 2022
16. Eine losweise Vergabe ist vorgesehen:
 nein
 ja, Angebote sind möglich für
 nur für ein Los
 für ein oder mehrere Lose
 nur für alle Lose.
 Die losweise Vergabe wird gemäß nachfolgenden Bedingungen limitiert:
17. Nebenangebote
 Teil- und Nebenangebote sind unzulässig.
 Teil- und Nebenangebote sind zulässig.
 Teil- und Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zulässig.
18. Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch auf der Homepage des Auftraggebers zum Download
zur Verfügung gestellt. Der direkte Zugang ist uneingeschränkt und kostenfrei
19. Teilnahmebedingungen (Eignungserklärungen und -bescheinigungen)
 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
 Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
 sonstiges:
 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
 Erklärung zum Gesamtumsatz
 Bankerklärungen
 Jahresabschlüsse
 Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
 Referenzen
 Unternehmensprofil
 Angaben der technischen Fachkräfte /Schüsselpersonal
 Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
 Angaben zum Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems
 Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur
Berufsausbildung
 Angaben zum Umweltmanagementmaßnahmen
 Angabe zur Beschäftigtenzahl
 Erklärung zur Ausstattung und Geräte
 Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter
 Bescheinigung der Qualitätskontrolle
 sonstige:
Leistungsbeschreibung
Seite 1
Auftraggeber
Deutsches Rotes Kreuz e.V.
Generalsekretariat
Team Personal
Carstennstraße 58
12205 Berlin
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Erstellung von Stellenbewertungen
gemäß DRK-Reformtarifvertrag
Leistungsbeschreibung
Seite 2
1 Auftraggeber
Der Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK e.V.) ist die Nationale Rotkreuzgesellschaft auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland. Der DRK e.V. unterhält einen Verwaltungsbetrieb in der Carstennstraße 58 in
12205 Berlin, das DRK Generalsekretariat. In diesem Betrieb sind ca. 280 Mitarbeiter beschäftigt. Der DRK
e.V. ist Mitglied in der Bundestarifgemeinschaft (BTG) des Deutschen Roten Kreuzes, der
Arbeitgeberorganisation innerhalb des DRK und wendet den DRK-Reformtarifvertrag auf seine
Arbeitsverhältnisse an. Beim DRK-Reformtarifvertrag handelt es sich um einen Tarifvertrag, dessen Normen
weitestgehend denjenigen des TVöD entsprechen.
2 Gegenstand der zu vergebenden Leistung
2.1 Allgemeine Leistungsbeschreibung
Zu vergeben ist eine Rahmenvereinbarung über die Erstellung von Stellenbewertungen nach den Vorgaben
des DRK-Reformtarifvertrages sowie entsprechender Bewertungsgutachten. Dabei kann der Auftragnehmer
u. a. auf vom Auftraggeber ausgefertigte Stellenbeschreibungen zurückgreifen und Befragungen mit der
betreffenden Mitarbeitenden und Vorgesetzten durchführen.
Ziel ist die Sicherstellung einer objektiven Bewertung einer Stelle, indem die Anforderungen an den
Stelleninhaber auf einem konkreten Arbeitsplatz analysiert und nach Maßgabe der tarifvertraglich normierten
Tätigkeitsmerkmale bewertet werden.
Der Umfang der auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Bewertungsleistung soll vertraglich
nicht fixiert werden, wird voraussichtlich aber durchschnittlich jährlich ca. 10 Stellenbewertungsaufträge
umfassen.
Darüber hinaus wird eine Beratung des Personalbereichs in diversen Fragen der Stellenbewertung sowie
bedarfsorientierte Schulung von zuständigen Mitarbeitern im Personalbereich und Führungskräften
gewünscht.
2.2 Vertragsbeginn
Start der Rahmenvereinbarung: 01.07.2021
Ende der Rahmenvereinbarung: 31.12.2022
Eine langfristige Zusammenarbeit wird angestrebt.
3 Anforderungen an das Angebot
3.1 Form und Inhalt
Das Angebot für die Rahmenvereinbarung ist per E-Mail mit der Kennzeichnung Erstellung von
Stellenbewertungen an die unten angegebene Kontaktadresse einzureichen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
 Anschreiben
 Unternehmensbeschreibung (inkl. Referenzen und Profil des Gutachters)
 Beschreibung des Vorgehens zur Stellenbewertung und der berücksichtigten Bewertungskriterien
 Mustergutachten
 Preiskalkulation
Bewerbungsbedingungen
Seite 1
Stand der Bewerbungsbedingungen: 12. Mai 2021
Bewerbungsbedingungen
Für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Vergabe öffentlicher
Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-schwellenwerte.
2. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
2.1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2.2. Die Anfragen der interessierten Unternehmen werden gesammelt und anonymisiert beantwortet. Die
Fragen sind so zu stellen, dass ein Rückschluss auf den Fragesteller nicht möglich ist. Die
bekanntgegebenen Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
3. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von
Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf
welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
4. Angebot
4.1. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
4.2. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot
ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht
form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
4.3. Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von
der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
4.4. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
4.5. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
4.6. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die
von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise
einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen umlegt, von der
Wertung ausgeschlossen.
4.7. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise,
Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der
Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes
hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz
auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle
aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall
der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Bewerbungsbedingungen
Seite 2
5. Fristen
5.1. Die Zuschlags- und Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist.
5.2. Im Falle einer etwaigen Verlängerung der Angebotsfrist durch die Auftraggeberin verschiebt sich die
Zuschlags- und Bindefrist, auch wenn ihr Ablauf nach einem konkreten Datum oder Zeitpunkt bestimmt
ist, um denjenigen Zeitraum, um den die Angebotsfrist verlängert wird, sofern keine abweichenden
Regelungen getroffen werden.
5.3. Der Bieter ist ab Abgabe seines Angebots bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
6. Nebenangebote
6.1. Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein.
Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
6.2. Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den
Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und
Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
6.3. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
6.4. Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
7. Bietergemeinschaften
7.1. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt
sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der
bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass
alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
7.2. Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst
nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht
zugelassen.
8. Eignung
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot - Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen - Oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere
Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung
zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche
Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen
Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder
durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Beilagen
Seite 1
Auszufüllen durch den Bieter!
Bietererklärung
bei Abgabe eines Angebotes (B-11)
Vergabeverfahren gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Angebot für:
Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Stellenbewertungen gemäß
DRK-Reformtarifvertrag
Vergabe-Nr.:
Die Angebotslegung erfolgt im Rahmen einer Bietergemeinschaft:	Ja  Nein
Bei der Auftragsausführung werden Nachunternehmer eingesetzt:  Ja  Nein
Einzelbieter / Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft:
Firma inkl. Rechtsform:
Anschrift:
Kontaktdaten:
Ansprechpartner/In:
E-Mail:
Angaben zum Angebot
Ich/ Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen mit
allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an.
Endbetrag ohne Umsatzsteuer: _________________________ EUR
Umsatzsteuer: _________________________ EUR
Endbetrag inkl. Umsatzsteuer: _________________________ EUR
 gemäß beiliegendem Angebot.
 Es wird ein Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt und
Nebenangebote folgender Höhe gewährt: _______________ %.
 Anzahl an Nebenangebote: _______________ Stück
Beilagen
Seite 2
An das Angebot bin/sind ich/wir bis zum Ablauf, der in der Aufforderung angegebenen Bindefrist gebunden.
Folgende Unterlagen sind Bestandteil meines/unseres Angebots.
 Bietererklärung
 Erklärung zur Eignungsprüfung
 Unternehmensprofil
 Unternehmensreferenz(en)
 Angebotskonzept
 Preisblatt
 Arbeitsproben, Muster
Nur bei Bedarf des Bieters erforderlich:
 Bietergemeinschaftserklärung
 Nachunternehmerliste
 Nachunternehmererklärung
Der/Die Bieter erklärt/erklären, die Erbringung der insbesondere in der Leistungsbeschreibung angeführten
Leistungen unter Berücksichtigung der gesamten Vergabeunterlagen anzubieten.
Der/Die Bieter erklärt/erklären, dass dem Angebot keine gesetzlich unzulässigen Abreden mit anderen
Unternehmen zu Grunde liegen. Dem/Den Bieter/n ist bekannt, dass bei Vorliegen von unzulässigen Abreden
die Auftraggeberin den Rücktritt vom Vertrag erklären kann und der/die Bieter für den Schaden aufzukommen
hat/haben, welcher aus der Verletzung dieser Erklärung entsteht.
Die nachstehende Unterschrift oder die elektronische Signatur gilt für alle Teile des Angebotes. Gleiches gilt
bei der Abgabe in Textform, bei der die Person des Erklärenden zu benennen ist.
..
Datum und Unterschrift (bei schriftlichen Angeboten) /Vorname, Name der natürlichen Person (bei
Angeboten in Textform)
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Auszufüllen durch den Bieter und Unterauftragnehmer!
Bietererklärung
zum Nichtvorliegen aus Ausschlussgründen (B-20)
Vergabeverfahren gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Angebot für:
Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Stellenbewertungen gemäß
DRK-Reformtarifvertrag
Vergabe-Nr.:
Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
 Bewerber/Bieter  Mitglied Bewerber-/ Bietergemeinschaft  Unterauftragnehmer
Name und Anschrift des Erklärenden:
1. Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren gemäß  31 Absatz 1 UVgO i.V.m.  123 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden
muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen nach  30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
a)  129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen),  129a des Strafgesetzbuches (Bildung
terroristischer Vereinigungen),  129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen
im Ausland),
b)  89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach  89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c)  261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d)  263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet,
e)  264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag
verwaltet werden,
f)  299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
g)  299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
h)  108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
i) den  333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit  335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
j) Artikel 2  2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
k) den	232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten
einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen
bei der Führung der Geschäfte als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu
gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung.
2. Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren gemäß  31 Absatz 1 UVgO i.V.m.  123 Absatz 4 GWB ausgeschlossen werden
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muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch
eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die
Verletzung der aufgeführten Verpflichtungen auf sonstige Weise durch den Auftraggeber nachgewiesen wird.
3. Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß  31
Absatz 1 UVgO i.V.m.  124 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden kann, wenn:
a) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozialoder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
b) das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
c) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen
hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;  123 Absatz 3 GWB ist entsprechend
anzuwenden,
d) der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
e) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
nicht wirksam beseitigt werden kann,
f) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
g) das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, soweit die
mangelhafte Vertragserfüllung zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags, zu Schadenersatz oder
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
h) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
Nachweise zu übermitteln, oder
i) das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
4. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß  21 AEntG von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen
Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen
Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach  23
AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt
auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein
vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
5. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß  98c AufenthG von der Teilnahme an einem Wettbewerb um
einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausgeschlossen werden können, wenn diese oder dessen
nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach  404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB) mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig
belegt worden ist oder nach den  10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.
6. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß  19 MiLoG von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen
Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen
Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach  21
MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
Beilagen
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7. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß  21 SchwarzArbG von der Teilnahme an einem Wettbewerb um
einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlossen werden
sollen, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach  8 Absatz 1 Nummer 2,
10 bis 11 SchwarzArbG,	404 Absatz 1 oder 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),
15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) oder  266a
Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Strafoder
Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer
schwerwiegenden Verfehlung besteht.
8. Ich/Wir erkläre(n) hiermit,
a) dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind,
deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist,
b) dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres Unternehmens von
der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
9. Mir/Uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu
meinem/unserem Ausschluss von diesem und künftigen Vergabeverfahren sowie zur Kündigung eines etwaig
erteilten Auftrags führen kann.
10. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber verlangen kann, dass mein/unser Unternehmen die
vorstehenden Erklärungen von Unterauftragnehmern einzufordern hat und diese Erklärungen vor Zustimmung
des Auftraggebers vorzulegen sind.
11. Ich/Wir erfülle(n) die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen,
insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen.
12. Ich erkläre/Wir erklären, dass mir/uns nicht bekannt ist, dass im Gewerbezentralregister oder im Berliner
Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n)
Person(en) betrifft/betreffen. Sollte mein/unser Angebot in die engere Wahl für den Zuschlag kommen,
werde(n) ich/wir für die Abfrage beim Gewerbezentralregister oder Korruptionsregister die
personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) meiner/unserer verantwortlich
handelnde(n) Person(en) nach Aufforderung der Vergabestelle mitteilen.
13. Ich/Wir erfülle(n) die Voraussetzungen als Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen
gemäß der Definition in der Empfehlung 2003/361/EC der Kommission (nicht mehr als 249 Beschäftigte sowie
ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro).
 Ja:  Nein:
Hinweis:
Sofern Sie sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, können Sie auch Nachweise dafür erbringen, dass Sie
ausreichende Maßnahmen getroffen haben, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht
zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weisen Sie nach, dass Sie einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder
Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben, die Tatsachen
und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete
technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder
Verfehlungen zu vermeiden oder Sie die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung
bzw. dem Angebot beizufügen.
..
Datum und Unterschrift (bei schriftlichen Angeboten) /Vorname, Name der natürlichen Person (bei
Angeboten in Textform)
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Seite 1
Auszufüllen durch den Bieter!
Bietererklärung zur
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (B-21)
Vergabeverfahren gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Angebot für:
Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Stellenbewertungen gemäß
DRK-Reformtarifvertrag
Vergabe-Nr.:
Angaben zu Unternehmensreferenzen
(Für jede Referenz ist eine Kopie dieses Formulars auszufüllen!)
Referenz-Nr.:  1  2  3
Projekt-Titel:
Projekt-Kurzbeschreibung:
Leistungszeitraum:
Auftragnehmer (Firma/ARGE):
Auftraggeber des Projektes (Name/Sitz):
Erklärung des Bieters
Ich bestätige als Bieter/als bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft durch meine Unterschrift,
dass der oben angeführte Referenzauftrag nach meinem Wissensstand die angegebenen Kennzahlen
erfüllt und darüber hinaus die Leistungen fachgerecht und ordnungsgemäß erbracht wurden.
Unterschrift des Bieters/ des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft samt Namen in
Blockbuchstaben
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Seite 1
Auszufüllen durch den Bieter!
Bietererklärung Unteraufträge und Eignungsleihe (B-41)
Vergabeverfahren gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Angebot für:
Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Stellenbewertungen gemäß
DRK-Reformtarifvertrag
Vergabe-Nr.:
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen werden nachfolgend benannt:
 die durch Unterauftragnehmer zu erbringenden Teilleistungen und  soweit zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich - die Namen der vorgesehenen
Unterauftragnehmer sowie
 die Unternehmen oder Unternehmensteile (z.B. Konzernmutter, Konzerntochter), deren
Kapazitäten für die Erfüllung der Eignungskriterien in Anspruch genommen werden
sollen.
Beschreibung der Teilleistung bzw.
Eignungskriteriums
Bezeichnung des Unterauftragnehmers bzw. des Unternehmens
oder Unternehmensteils, dessen Kapazitäten für die Erfüllung
der Eignungskriterien in Anspruch genommen werden sollen
(Eignungsleihe)1
Verpflichtungserklärung
 liegt dem Angebot bei.
 wird auf Verlangen nachgereicht.
Verpflichtungserklärung
 liegt dem Angebot bei.
 wird auf Verlangen nachgereicht.
Verpflichtungserklärung
 liegt dem Angebot bei.
 wird auf Verlangen nachgereicht.
1 Die Namen, Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail, Ansprechpartner) - und bei juristischen Personen die
gesetzlichen Vertreter - sind spätestens vor Zuschlagerteilung zu benennen.
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Seite 1
Auszufüllen durch den Unterauftragnehmer/Eignungsleiher!
Verpflichtungserklärung zur Unterauftragsvergabe und
Eignungsleihe (B-41a)
Vergabeverfahren gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Angebot für:
Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Stellenbewertungen gemäß
DRK-Reformtarifvertrag
Vergabe-Nr.:
Angaben, des sich verpflichtenden Unternehmens:
Name:
Anschrift:
Beschreibung der Leistung:
Zur Verfügung gestellte Kapazitäten:
 Unterauftragnehmer
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Bewerber bzw. Bieter, die entsprechend
erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.
 Eignungsleihe
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung
a)  die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b)  die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
meines/unseres Unternehmens in Anspruch.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Bewerber bzw. Bieter, die entsprechend
erforderlichen Nachweise zur Verfügung zu stellen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber verlangen kann, dass mein/unser
Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit entsprechend
dem Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Hauptauftragnehmer haftet.
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Seite 1
Auszufüllen durch die Bietergemeinschaft!
Bietergemeinschaftserklärung (B-42)
Vergabeverfahren gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Angebot für:
Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Stellenbewertungen gemäß
DRK-Reformtarifvertrag
Vergabe-Nr.:
Die Bietergemeinschaft besteht aus den nachfolgenden Mitgliedern:
Mitglied 1:
Mitglied 2:
Mitglied 3:
Mitglied4:
Wir erklären hiermit, dass
 wir im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden.
 dass die bezeichneten Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung
als Gesamtschuldner haften.
 folgendes geschäftsführendes Unternehmen die Bietergemeinschaft gegenüber der
Auftraggeberin rechtsverbindlich einschließlich Erklärungen im Vergabeverfahren vertritt:
Name des Geschäftsführenden Unternehmens
Wir erklären, dass das geschäftsführende Unternehmen berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung,
Zahlungen anzunehmen. Sämtliche Zahlungen der Auftraggeberin können mit befreiender Wirkung ggü.
anderen Mitgliedern auf folgendes Konto geleistet werden:
IBAN:
______________________________
BIC:
____________________________________
Mitglied 1 Unterschrift / Name
Mitglied 2 Unterschrift / Name
Mitglied 3 Unterschrift / Name
Mitglied4 Unterschrift / Name
Rahmenvereinbarung
Seite 1
Rahmenvereinbarung
zwischen
dem Deutsches Rotes Kreuz e.V.,
Carstennstraße 58, 12205 Berlin,
vertreten durch den Vorstand,
dieser vertreten d.d. Vorsitzenden (Generalsekretär) Christian Reuter
- nachfolgend "Auftraggeber" genanntund
- nachfolgend "Auftragnehmer" genannt -
- Auftraggeber und Auftragnehmerin
nachfolgend gemeinsam Parteien" genanntwird
die nachfolgende Vereinbarung getroffen.
Präambel
Das DRK ist die Nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland. Als solche ist es Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die
Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen in
gesundheitlichen oder sozialen Notlagen umfassend Hilfe leistet, allein nach dem Maß der Not. Das
DRK bekennt sich als nationale Rotkreuzhilfsgesellschaft zu den sieben Rotkreuzgrundsätzen:
Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.
Es gehört als gemeinnützige humanitäre Organisation zu den Spitzenverbänden der Freien
Wohlfahrtspflege in Deutschland. Das DRK e.V. ist Mitglied in der Bundestarifgemeinschaft (BTG)
des Deutschen Roten Kreuzes, der Arbeitgeberorganisation innerhalb des DRK und wendet den
DRK-Reformtarifvertag auf seine Arbeitsverhältnisse an. Beim DRK-Reformtarifvertag handelt es
sich um einen Tarifvertrag, dessen Normen weitestgehend denjenigen des TVöD entsprechen.
Der Auftragnehmer ist
 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftraggeber wird Arbeitsplatzbewertungen nach dem DRK-Reformtarifvertag auf Basis der
vom Auftraggeber eingereichten Arbeitsplatzbeschreibungen erstellen. Dabei kann der
Auftragnehmer u. a. auf vom Auftraggeber ausgefertigte Stellenbeschreibungen zurückgreifen und
Befragungen mit den betreffenden Mitarbeitenden und Vorgesetzten durchführen. Ziel hierbei ist die
Sicherstellung einer objektiven Bewertung einer Stelle, indem die Anforderungen an den
Stelleninhaber auf einem konkreten Arbeitsplatz analysiert und nach Maßgabe der tarifvertraglich
normierten Tätigkeitsmerkmale bewertet werden.
(2) Darüber hinaus wird der Auftragnehmer bei entsprechendem Bedarf den Personalbereich in
diversen Fragen der Stellenbewertung beraten sowie bedarfsorientierte Schulungen von
zuständigen Mitarbeitern im Personalbereich und Führungskräften anbieten.
(3) Der Auftragnehmer versichert, über die in Abs. 1 und 2 genannte, vom Auftraggeber benötigte
Fachexpertise zu verfügen und erklärt sich bereit, auf Grundlage von im Bedarfsfalle erfolgenden
Einzelaufträgen entsprechende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen.
Rahmenvereinbarung
Seite 2
(4) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander
a) der jeweilige Einzelauftrag,
b) diese Rahmenvereinbarung,
c) die Leistungsbeschreibung (Anlage 1),
d) das Angebot (Anlage 2),
e) sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
 2 Erteilung von Einzelaufträgen und Vertragsdurchführung
(1) Die Beauftragung des Auftragnehmers mit einzelnen Leistungen erfolgt auf Basis von schriftlich
oder per E-Mail einzureichenden Einzelangeboten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich ein entsprechendes Einzelangebot spätestens 3 Werktage nach schriftlicher oder
per E-Mail abzugebender Instruktion des Auftraggebers in der die Aufgabe sowie das Ziel dargestellt
wird, abzugeben. Das Einzelangebot umfasst jeweils die detaillierte Aufgabenstellung, das zu
erreichende Ziel sowie die zeitliche Kalkulation für die konkrete Umsetzung durch den
Auftragnehmer.
(2) Der Einzelauftrag gilt mit Zugang der schriftlichen oder per E-Mail zu erteilenden
Annahmeerklärung des Auftraggebers als erteilt.
(3) Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher
bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen.
(4) Der Auftragnehmer unterliegt bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von
ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes
keinem Weisungs- und Direktionsrecht seitens des Auftraggebers und ist nicht in den
Geschäftsbetrieb des Auftraggebers eingegliedert.
 3 Vergütung
(1) Der Auftragnehmer erhält für seine nach Maßgabe der Einzelaufträge zu erbringenden
Leistungen ein Pauschalhonorar. Es gelten die in dem Angebot enthaltenen und festgelegten Preise.
(2) Das Honorar deckt alle dem Auftragnehmer entstehenden Aufwendungen und Kosten ab. Reiseund/
oder Übernachtungskosten müssen nach Maßgabe des Bundesreisekostengesetzes
abgerechnet werden.
(3) Das Honorar wird erst fällig 14 Tage nach Erbringung der mangelfreien Leistung und Zugang
einer prüffähigen Rechnung.
 4 Inkrafttreten und Beendigung der Vereinbarung
(1) Die Vereinbarung tritt mit beiderseitiger Unterschrift in Kraft.
(2) Diese Vereinbarung läuft zunächst bis zum 31.12.2022. Sie verlängert sich stillschweigend um
ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt wird.
(3) Sie kann von jeder Partei innerhalb der jeweiligen Laufzeit jederzeit mit einer Frist von einem
Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Die zum Ende der Vertragslaufzeit oder
Kündigungszeitpunkt bereits auf Basis dieser Vereinbarung erteilten Aufträge sind ungeachtet einer
vorherigen Beendigung der Rahmenvereinbarung auf Basis der darin getroffenen Regelungen
beiderseits ordnungsgemäß zu erfüllen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Bei Vertragsbeendigung ist der Auftragnehmer verpflichtet dem Auftraggeber sämtliche ihm
übergebenen Unterlagen und Daten, einschließlich etwa hiervon gefertigter Kopien, herauszugeben.
Sie stehen im Eigentum des Auftraggebers.
Rahmenvereinbarung
Seite 3
 5 Datenschutz, Verschwiegenheit
(1) Der Auftragnehmer ist zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Der Auftragnehmer sichert
zu, dass ihm die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind und er mit der
Anwendung dieser vertraut ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Erfüllung des Auftrags
nur Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, die auf die Vertraulichkeit im Umgang
mit überlassenen personenbezogenen Daten verpflichtet und in geeigneter Weise mit den
Anforderungen des Datenschutzes vertraut gemacht worden sind. Die Vornahme der
Verpflichtungen wird der Auftragnehmer dem Verantwortlichen auf Nachfrage nachweisen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses
Vertrages bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und
sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen vertraulicher Natur des Auftraggebers, auch
nach Beendigung dieses Vertrages, Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahren.
(3) Der Auftragnehmer ist zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Der Auftragnehmer sichert
zu, dass ihm die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind und er mit der
Anwendung dieser vertraut ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Erfüllung des Auftrags
nur Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, die auf die Vertraulichkeit im Umgang
mit überlassenen personenbezogenen Daten verpflichtet und in geeigneter Weise mit den
Anforderungen des Datenschutzes vertraut gemacht worden sind. Die Vornahme der
Verpflichtungen wird der Auftragnehmer dem Verantwortlichen auf Nachfrage nachweisen.
(4) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Kontaktdaten
und Adressdaten, für den Auftraggeber, sodass die weiteren datenschutzrechtlichen Anforderungen
in einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geregelt sind.
 6 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Gegen Ansprüche des Auftraggebers kann der Auftragnehmer nur mit einer unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Zur Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten ist der Auftragnehmer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dieser
Vereinbarung berechtigt.
 7 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Abreden bzw. Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Sämtliche
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung, einschließlich der Abbedingung dieser
Bestimmung selbst, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform unter ausdrücklicher
Bezugnahme auf diese Vereinbarung, soweit nicht die Einhaltung weitergehender Formvorschriften
erforderlich ist.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen diese Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder
undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche
Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und
Geltungsbereich dem an nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck
der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Entsprechendes gilt
für etwaige Lücken in diesem Vertrag.
______________________________ _______________________________
[Berlin, Datum] [Ort, Datum]
______________________________ ________________________________
Deutsches Rotes Kreuz e. V. Name des Auftragnehmers
Christian Reuter
Generalsekretär
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Deutsches-Rotes-Kreuz-Generalsekretariat/2021/05/3954554.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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