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Ausschreibung: Sportgeräte und -ausrüstungen - DE-Warendorf
Sportgeräte und -ausrüstungen
Fahrräder mit Hilfsmotor
Fahrräder ohne Motor
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen
Finanzierungs-Leasing
Dokument Nr...: 526990-2021 (ID: 2021101809062875424)
Veröffentlicht: 18.10.2021
*
DE-Warendorf: Sportgeräte und -ausrüstungen
2021/S 202/2021 526990
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Warendorf - Der Landrat
Postanschrift: Waldenburger Str. 2
Ort: Warendorf
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]ZVS@kreis-warendorf.de
Telefon: +49 258153-3012
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.kreis-warendorf.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDN98HE/doc
uments
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Saarlandstraße 23
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Dr. Christian Teuber
E-Mail: [9]Christian.Teuber@bakertilly.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.bakertilly.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDN98HE
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern gemäß
TV-Fahrradleasing
Referenznummer der Bekanntmachung: 21-10-JobRad
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
37400000 Sportgeräte und -ausrüstungen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern gemäß
TV-Fahrradleasing
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34422000 Fahrräder mit Hilfsmotor
34431000 Fahrräder ohne Motor
66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
50100000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und
zugehörige Ausrüstungen
66114000 Finanzierungs-Leasing
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Hauptort der Ausführung:
Kreis Warendorf - Der Landrat Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Kreis Warendorf (nachfolgend: Auftraggeber) beabsichtigt, seinen
Tarifbeschäftigten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing
anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke
des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst
(TV-Fahrradleasing - aktuell gültige Fassung) zugrunde.
Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über
die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings
(Teilamortisierungsleasing - non-pay-out-leasing) gemäß TV
Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur
dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-,
Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-,
Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur,
Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).
Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin
auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird
nicht vereinbart. Die geschätzte Abnahmemenge sind 240 Fahrräder. Es
gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 300 Fahrrädern.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine
Laufzeit von zwei Jahren. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres
Jahr, soweit sie nicht vom Leasingnehmer mit einer Frist von jeweils
sechs Monaten zum nächstvorgesehenen Laufzeitende gekündigt wird,
höchstens aber auf insgesamt vier Jahre.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1. Die Auftragnehmerin bietet optional über den Basisschutz
hinausgehende Versicherungspakete an. Dem Angebot ist eine Übersicht
mit diesen Paketen, den jeweils eingeschlossenen Leistungen und den
hierfür anfallenden Kosten beizufügen.
2. Die Auftragnehmerin bietet optional über den Basisschutz
hinausgehende Wartungs-, Inspektions- und / oder Verschleißpakete an.
Dem Angebot ist eine Übersicht mit diesen Paketen, den jeweils
eingeschlossenen Leistungen und den hierfür anfallenden Kosten
beizufügen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Soweit nicht in den Vergabeunterlagen enthalten, stellt die
Auftragnehmerin erforderliche Vertragsbestandteile (z. B.
Dienstleistungs-Rahmenvereinbarung, Leasing-Rahmenvereinbarung,
Einzelleasingvertrag). Diese Vertragsbestandteile müssen mit den
insoweit maßgeblichen Rechts- und Tarifvertragsvorschriften vereinbar
sein.
2. Der Einzelleasingvertrag weist die jeweilige monatlich zu zahlende
Gesamtnutzungsrate umfassend, transparent und aufgeteilt in ihre
einzelnen Bestandteile (insbesondere, soweit relevant,
Bruttoleasingrate, Kosten für obligatorische wie ggf. optionale
Versicherungs- und Wartungspakete) aus.
3. Die Überlassung der abgerufenen Fahrräder erfolgt sowohl zum Zwecke
einer dienstlichen Nutzung durch den bezugsberechtigten Beschäftigten
im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben als auch zur privaten
Nutzung. Im Rahmen einer berechtigten privaten Nutzung darf der
Nutzende die Führung und Nutzung des Fahrrades seinem Partner
(Ehepartner, Lebenspartner gem. Lebenspartnerschaftsgesetz) überlassen.
4. Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass wirtschaftliche
Leasingnehmerin der abgerufenen Fahrräder bei Zugrundelegung der von
ihr gestellten Vertragsbestandteile über die gesamte Laufzeit der
Leasing-Rahmenvereinbarung und der auf ihr beruhenden
Einzelleasingverträge der Auftraggeber - und nicht der Fahrrad-Nutzer -
ist.
5. Die Auftragnehmerin übergibt dem Auftraggeber ein rechts- und
tarifvertragskonformes Muster für den erforderlichen
Überlassungsvertrag der auftraggebenden Kommune mit den
bezugsberechtigten Beschäftigten. Die Anpassung dieses Musters an den
konkreten Einzelfall ist Sache des Auftraggebers (ggf. innerhalb
vorgegebener Eckpunkte der Auftragnehmerin). Die Auftragnehmerin führt
insoweit keinerlei Rechts- oder Steuerberatungsleistungen durch.
6. Wird das Fahrrad am Laufzeitende in einem dem vertragsgemäßen
Gebrauch entsprechenden Zustand zurückgegeben, entstehen keine
zusätzlichen Kosten. Die Haftung des Leasingnehmers für Veränderungen
oder Verschlechterungen der Leasinggegenstände, die durch den
vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden (z. B. leichte Kratzer,
übliche Gebrauchsspuren), ist ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1.) Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder
die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder
auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei
Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Dies umfasst für
den Leasinggeber insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im
Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in
aktuell gültiger Fassung). Die Nachweise können als Scan der
Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter
Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab
Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Regelungen in der VgV, mit
welchen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und
sonstige Nachweise) Bieter ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 belegen
können, bleiben unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je
nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer
niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte
Berufsausübung nachzuweisen. Dies umfasst für den Leasinggeber
insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1
i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG. Die Nachweise können als Scan
der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter
Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab
Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Regelungen in der VgV, mit
welchen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und
sonstige Nachweise) Bieter ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 belegen
können, bleiben unberührt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
(Teilaspekt: Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings zum
Zwecke der Überlassung an Beschäftigte zur dienstlichen und privaten
Nutzung einschließlich Versicherung der Fahrräder und
Serviceleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem
Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind. Weitergehende Regelungen in der
VgV, mit welchen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und sonstige Nachweise) Bieter ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47
belegen können, bleiben unberührt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
(Teilaspekt: Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings zum
Zwecke der Überlassung an Beschäftigte zur dienstlichen und privaten
Nutzung einschließlich Versicherung der Fahrräder und
Serviceleistungen) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem
Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro
Geschäftsjahr mindestens betragen haben: 250.000 EUR.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher
ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor
Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend:
Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger /
Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie
dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem
Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit
nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die
Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger /
Referenzkunden zu überprüfen. Weitergehende Regelungen in der VgV, mit
welchen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und
sonstige Nachweise) Bieter ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 belegen
können, bleiben unberührt.
Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft im Vordruck 03 und bei weitergehendem
Erläuterungsbedarf auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Soweit ein
Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder
vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen
Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern. Es gelten die folgenden
Mindestbedingungen, deren Erfüllung anhand der erforderlichen
aussagekräftigen Referenzerläuterung pro Referenz nachgewiesen sein
müssen:
- Bereitstellung von mindestens 50 Fahrrädern
- im angegebenen Referenzzeitraum
- im Wege des Leasings (non-pay-out)
- zum Zwecke der Überlassung an Beschäftigte
- zur dienstlichen und privaten Nutzung
- durch Entgeltumwandlung
- einschließlich Versicherung
- und erbrachte Serviceleistungen
- für mindestens sechs Leistungsmonate
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
(1.) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die
Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124
GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3
Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei
Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Weitergehende
Regelungen in der VgV, mit welchen Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) Bieter das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen belegen können, bleiben unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung zum
Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum
Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04
und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß
Vordruck 04a von Ausschlussgründen. Weitergehende Regelungen in der
VgV, mit welchen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und sonstige Nachweise) Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
belegen können, bleiben unberührt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/11/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/11/2021
Ortszeit: 12:01
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDN98HE
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Ort: Münster
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1.) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2.) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/10/2021
References
6. mailto:ZVS@kreis-warendorf.de?subject=TED
7. http://www.kreis-warendorf.de/
8. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDN98HE/documents
9. mailto:Christian.Teuber@bakertilly.de?subject=TED
10. http://www.bakertilly.de/
11. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDN98HE
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