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Ausschreibung: Sportgeräte und -ausrüstungen - DE-Warendorf
Sportgeräte und -ausrüstungen
Fahrräder mit Hilfsmotor
Fahrräder ohne Motor
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen
Finanzierungs-Leasing
Dokument Nr...: 526990-2021 (ID: 2021101809062875424)
Veröffentlicht: 18.10.2021
*
  DE-Warendorf: Sportgeräte und -ausrüstungen
   2021/S 202/2021 526990
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreis Warendorf - Der Landrat
   Postanschrift: Waldenburger Str. 2
   Ort: Warendorf
   NUTS-Code: DEA38 Warendorf
   Postleitzahl: 48231
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]ZVS@kreis-warendorf.de
   Telefon: +49 258153-3012
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.kreis-warendorf.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDN98HE/doc
   uments
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
   Postanschrift: Saarlandstraße 23
   Ort: Dortmund
   NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 44139
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Dr. Christian Teuber
   E-Mail: [9]Christian.Teuber@bakertilly.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.bakertilly.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDN98HE
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern gemäß
   TV-Fahrradleasing
   Referenznummer der Bekanntmachung: 21-10-JobRad
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   37400000 Sportgeräte und -ausrüstungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern gemäß
   TV-Fahrradleasing
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34422000 Fahrräder mit Hilfsmotor
   34431000 Fahrräder ohne Motor
   66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
   50100000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und
   zugehörige Ausrüstungen
   66114000 Finanzierungs-Leasing
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA38 Warendorf
   Hauptort der Ausführung:
   Kreis Warendorf - Der Landrat Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Kreis Warendorf (nachfolgend: Auftraggeber) beabsichtigt, seinen
   Tarifbeschäftigten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing
   anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke
   des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst
   (TV-Fahrradleasing - aktuell gültige Fassung) zugrunde.
   Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über
   die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings
   (Teilamortisierungsleasing - non-pay-out-leasing) gemäß TV
   Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur
   dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-,
   Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-,
   Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur,
   Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).
   Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin
   auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird
   nicht vereinbart. Die geschätzte Abnahmemenge sind 240 Fahrräder. Es
   gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 300 Fahrrädern.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine
   Laufzeit von zwei Jahren. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres
   Jahr, soweit sie nicht vom Leasingnehmer mit einer Frist von jeweils
   sechs Monaten zum nächstvorgesehenen Laufzeitende gekündigt wird,
   höchstens aber auf insgesamt vier Jahre.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   1. Die Auftragnehmerin bietet optional über den Basisschutz
   hinausgehende Versicherungspakete an. Dem Angebot ist eine Übersicht
   mit diesen Paketen, den jeweils eingeschlossenen Leistungen und den
   hierfür anfallenden Kosten beizufügen.
   2. Die Auftragnehmerin bietet optional über den Basisschutz
   hinausgehende Wartungs-, Inspektions- und / oder Verschleißpakete an.
   Dem Angebot ist eine Übersicht mit diesen Paketen, den jeweils
   eingeschlossenen Leistungen und den hierfür anfallenden Kosten
   beizufügen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Soweit nicht in den Vergabeunterlagen enthalten, stellt die
   Auftragnehmerin erforderliche Vertragsbestandteile (z. B.
   Dienstleistungs-Rahmenvereinbarung, Leasing-Rahmenvereinbarung,
   Einzelleasingvertrag). Diese Vertragsbestandteile müssen mit den
   insoweit maßgeblichen Rechts- und Tarifvertragsvorschriften vereinbar
   sein.
   2. Der Einzelleasingvertrag weist die jeweilige monatlich zu zahlende
   Gesamtnutzungsrate umfassend, transparent und aufgeteilt in ihre
   einzelnen Bestandteile (insbesondere, soweit relevant,
   Bruttoleasingrate, Kosten für obligatorische wie ggf. optionale
   Versicherungs- und Wartungspakete) aus.
   3. Die Überlassung der abgerufenen Fahrräder erfolgt sowohl zum Zwecke
   einer dienstlichen Nutzung durch den bezugsberechtigten Beschäftigten
   im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben als auch zur privaten
   Nutzung. Im Rahmen einer berechtigten privaten Nutzung darf der
   Nutzende die Führung und Nutzung des Fahrrades seinem Partner
   (Ehepartner, Lebenspartner gem. Lebenspartnerschaftsgesetz) überlassen.
   4. Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass wirtschaftliche
   Leasingnehmerin der abgerufenen Fahrräder bei Zugrundelegung der von
   ihr gestellten Vertragsbestandteile über die gesamte Laufzeit der
   Leasing-Rahmenvereinbarung und der auf ihr beruhenden
   Einzelleasingverträge der Auftraggeber - und nicht der Fahrrad-Nutzer -
   ist.
   5. Die Auftragnehmerin übergibt dem Auftraggeber ein rechts- und
   tarifvertragskonformes Muster für den erforderlichen
   Überlassungsvertrag der auftraggebenden Kommune mit den
   bezugsberechtigten Beschäftigten. Die Anpassung dieses Musters an den
   konkreten Einzelfall ist Sache des Auftraggebers (ggf. innerhalb
   vorgegebener Eckpunkte der Auftragnehmerin). Die Auftragnehmerin führt
   insoweit keinerlei Rechts- oder Steuerberatungsleistungen durch.
   6. Wird das Fahrrad am Laufzeitende in einem dem vertragsgemäßen
   Gebrauch entsprechenden Zustand zurückgegeben, entstehen keine
   zusätzlichen Kosten. Die Haftung des Leasingnehmers für Veränderungen
   oder Verschlechterungen der Leasinggegenstände, die durch den
   vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden (z. B. leichte Kratzer,
   übliche Gebrauchsspuren), ist ausgeschlossen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   (1.) Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den
   Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder
   die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder
   auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei
   Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Dies umfasst für
   den Leasinggeber insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im
   Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in
   aktuell gültiger Fassung). Die Nachweise können als Scan der
   Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter
   Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab
   Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Regelungen in der VgV, mit
   welchen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und
   sonstige Nachweise) Bieter ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 belegen
   können, bleiben unberührt.
   (2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je
   nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer
   niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder
   Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte
   Berufsausübung nachzuweisen. Dies umfasst für den Leasinggeber
   insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1
   i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG. Die Nachweise können als Scan
   der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter
   Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab
   Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Regelungen in der VgV, mit
   welchen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und
   sonstige Nachweise) Bieter ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 belegen
   können, bleiben unberührt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
   (Teilaspekt: Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings zum
   Zwecke der Überlassung an Beschäftigte zur dienstlichen und privaten
   Nutzung einschließlich Versicherung der Fahrräder und
   Serviceleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem
   Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern
   entsprechende Angaben verfügbar sind. Weitergehende Regelungen in der
   VgV, mit welchen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
   und sonstige Nachweise) Bieter ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47
   belegen können, bleiben unberührt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
   (Teilaspekt: Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings zum
   Zwecke der Überlassung an Beschäftigte zur dienstlichen und privaten
   Nutzung einschließlich Versicherung der Fahrräder und
   Serviceleistungen) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem
   Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro
   Geschäftsjahr mindestens betragen haben: 250.000 EUR.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher
   ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor
   Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend:
   Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger /
   Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie
   dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem
   Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit
   nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die
   Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger /
   Referenzkunden zu überprüfen. Weitergehende Regelungen in der VgV, mit
   welchen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und
   sonstige Nachweise) Bieter ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 belegen
   können, bleiben unberührt.
   Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied
   einer Bietergemeinschaft im Vordruck 03 und bei weitergehendem
   Erläuterungsbedarf auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Soweit ein
   Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder
   vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen
   Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern. Es gelten die folgenden
   Mindestbedingungen, deren Erfüllung anhand der erforderlichen
   aussagekräftigen Referenzerläuterung pro Referenz nachgewiesen sein
   müssen:
   - Bereitstellung von mindestens 50 Fahrrädern
   - im angegebenen Referenzzeitraum
   - im Wege des Leasings (non-pay-out)
   - zum Zwecke der Überlassung an Beschäftigte
   - zur dienstlichen und privaten Nutzung
   - durch Entgeltumwandlung
   - einschließlich Versicherung
   - und erbrachte Serviceleistungen
   - für mindestens sechs Leistungsmonate
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   (1.) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die
   Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124
   GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3
   Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei
   Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Weitergehende
   Regelungen in der VgV, mit welchen Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) Bieter das
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen belegen können, bleiben unberührt.
   (2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung zum
   Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum
   Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04
   und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß
   Vordruck 04a von Ausschlussgründen. Weitergehende Regelungen in der
   VgV, mit welchen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
   und sonstige Nachweise) Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   belegen können, bleiben unberührt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/11/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 15/11/2021
   Ortszeit: 12:01
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXPWYDN98HE
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Ort: Münster
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   (1.) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2.) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/10/2021
References
   6. mailto:ZVS@kreis-warendorf.de?subject=TED
   7. http://www.kreis-warendorf.de/
   8. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDN98HE/documents
   9. mailto:Christian.Teuber@bakertilly.de?subject=TED
  10. http://www.bakertilly.de/
  11. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDN98HE
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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