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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Dresden
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 527814-2021 (ID: 2021101809121376252)
Veröffentlicht: 18.10.2021
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DE-Dresden: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2021/S 202/2021 527814
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für
Regionalentwicklung
Postanschrift: Archivstraße 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@smr.sachsen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.smr.sachsen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.de/unterlagen/2474059/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Digitalisierung Sächsische Bauverwaltung
Referenznummer der Bekanntmachung: 15-0452/13
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung verfolgt das
Ziel, landesweit die vollständige Digitalisierung der Sächsischen
Bauverwaltung (end to end) zu befördern. Hierin eingeschlossen ist die
Implementierung einschlägiger Standards wie XBau für einen
gleichmäßigen Einsatz bei allen sächsischen Bauaufsichtsbehörden.
Verwaltungskunden soll es ermöglicht werden, alle baurechtlichen
Verwaltungsverfahren digital auszulösen, an ihnen digital mitzuwirken
und die Verfahrensergebnisse digital ausgeliefert zu erhalten. In den
Bauaufsichtsbehörden sollen umfassend Informationstechnik eingesetzt
und Prozessabläufe optimiert werden, um die Verwaltungsverfahren zu
beschleunigen, transparent und effizient zu gestalten.
Verfahrensbeteiligte (öffentliche und nicht-öffentliche) sollen digital
in die Leistungserbringung einbezogen werden.
Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung führt dazu ein
Pilotprojekt Digitalisierung der Bauverwaltung im Freistaat Sachsen
unter enger Einbindung des kommunalen Bereichs, insbesondere durch
Einbeziehung von Pilotkommunen, durch.
In einem ersten Schritt wurde eine Machbarkeitsstudie zur
Digitalisierung der Bauaufsichtsverwaltung im Freistaat Sachsen mit
Stand vom 6. Februar 2020 erstellt, welche eine erste Grundlage für das
Pilotprojekt Digitalisierung der Bauverwaltung im Freistaat Sachsen
(Prototyping) sein soll. Die Machbarkeitsstudie zeigt rechtliche und
technische Rahmenbedingungen auf, die den unteren Bauaufsichtsbehörden
eine durchgehend medienbruchfreie Bearbeitung von Bauanliegen erlaubt.
Es wurden digital lesbare Prozessmodelle (Modellierung in Business
Process Model and Notation - BPMN) sowie eine Road-Map erarbeitet mit
Aussagen dazu, in welchen Schritten und mit welchem Aufwand bzw.
welchen Ressourcen der Digitalisierungsprozess in der sächsischen
Bauverwaltung befördert werden kann. Zudem ist eine Heat-Map sowie ein
DTOM erstellt worden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung vergibt der Auftraggeber das
Prototyping mit der Option der Umsetzung im gesamten Freistaat Sachsen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 5 400 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
Hauptort der Ausführung:
Dresden, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen des Pilotprojektes Digitalisierung der Bauverwaltung im
Freistaat Sachsen (Prototyping) soll unter Heranziehung der Ergebnisse
der Machbarkeitsstudie ein Prototyp entwickelt, in Pilotkommunen
getestet und evaluiert werden mit dem Ziel eines landesweiten
Einsatzes.
Dies umfasst insbesondere
als ersten prioritären Meilenstein zur Gesamtlösung die
termingerechte Anbindung der elektronischen Antragsverfahren an das
digitale Landesportal Amt24 in Umsetzung des OZG-Zugangs bei allen
unteren Bauaufsichtsbehörden, soweit sie dem zustimmen, bis 31.12.2022,
die Konzeptionierung einer Zielarchitektur/Prototyp, wobei
insbesondere
- innovative Ansätze umfassend zu betrachten sind und
- zukunftsorientierte sowie systemoffene Lösungsansätze insbesondere im
Hinblick auf perspektivische Zukunftsfunktionen des Antragsportals (z.
B. Einbindung von Geodaten),
- Automatisierungsprozesse bei der Antragstellung,
- Dunkelverarbeitung,
- BIM-basierter Bauantrag,
- eine Plattform /Projektraum insbesondere zur Beteiligung von Ämtern
und anderer am Verfahren zu Beteiligende sowie
- Nutzung des Projektraums, auch im Vorfeld der Antragstellung für
Voranfragen an Baubehörde, als Ablage (keine Langzeitarchivierung) und
zur Abfrage von Geodateninhalten (z. B. Festlegungen des B-Plans) und
deren Speicherung im Projektraum
zu prüfen und entwickeln sind.
Hierbei sind folgende Vorgaben zu beachten:
- die Implementierung einschlägiger Standards wie XBau/XPlanung,
- die Kommunikation im Vorfeld der Antragstellung,
- eine einfache und intuitive Antragstellung unter Einbeziehung und
Abfrage von Fachdaten,
- die digitale Fortschreibung der Bauvorlagen,
- der umfassende Einsatz von Informationstechnik in den unteren
Bauaufsichtsbehörden,
- die digitale Einbeziehung öffentlicher Stellen (zu beteiligende
Behörde, Gemeinde und Widerspruchsbehörde), sonstiger Dritter (z. B.
Nachbarn) in die Leistungserbringung,
- Registeranbindung (z. B. Berufsverzeichnisse Ingenieure und
Architekten),
- Anbindung sächsischer Komponenten wie Servicekonto, Postfach,
Bezahlfunktionen, GeoBAK sowie weitere Infrastrukturkomponenten wie
insbesondere des kommunalen Integrationsdienstes aufzuzeigen und ihre
Umsetzbarkeit zu erproben,
- Überprüfung und erforderlichenfalls Optimierung der kulturellen,
organisatorischen und personellen Voraussetzung der digitalen Arbeit
und der Geschäfts-/Verfahrensprozesse in den Pilotkommunen,
- Kompatibilität mit bereits vorhandenen IT-Systemen der jeweiligen
Pilotkommunen soweit möglich.
In Abhängigkeit von der Konzeptionierung die landesweite digitale
Verfahrensführung end-to-end (d.h. bereits im Vorfeld der
Antragstellung, Antrag, Verfahrensführung bis zum Bescheid und den
nachfolgenden Verwaltungsverfahren) bei allen unteren
Bauaufsichtsbehörden, soweit sie dem zustimmen, bis 31.12.2025 (rollout
und Betrieb)
Für das Pilotprojekt sind gleichzeitig eine auftragsbegleitende
qualifizierte Projektsteuerung und ein Projektmanagement vom
Auftragnehmer einzurichten und durchzuführen.
Von Seiten des Auftraggebers wird ein projektbegleitender
Lenkungsausschuss eingerichtet.
Die Pilotprojektlaufzeit ist insgesamt für die Zeit von
Zuschlagserteilung bis 31.12.2025 angesetzt.
Das Pilotprojekt hat dabei in zwei Schritten zu erfolgen:
1. Phase bis 31.12.2022:
Vorbereitung der Pilotierung mit u.a. Erstellung Konzept Organisation
und Projektablauf sowie Erstellung erstes Umsetzungskonzept zur
Pilotierung/ Prototyping,
Pilotierung Antragsportal, d.h. als erster prioritärer Meilenstein
termingerechte Anbindung der elektronischen Antragsverfahren an das
digitale Landesportal Amt24 in Umsetzung des OZG-Zugangs (Die im Rahmen
der OZG-Themenbearbeitung Bauen und Wohnen erarbeiteten und geplanten
EfA-Lösungen sind dabei prüfend heranzuziehen)
Pilotierung Umsetzung und Testung in den Pilotkommunen
Evaluation
Erstellung Umsetzungsempfehlung für eine landesweite Einführung der
elektronischen Antragsverfahren
Landesweite Einführung (Rollout und Betrieb)
2. Phase bis 31.12.2025 (optional):
Pilotierung Prototyp mit Umsetzung und Testung in den Pilotkommunen,
insbesondere
Pilotierung Integrationsdienst
Pilotierung Beteiligungsportal
Fortlaufend: Pilotierung Anbindung der Pilotkommunen
Evaluation
Erstellung Umsetzungsempfehlung für eine landesweite Einführung der
elektronischen Verwaltungsverfahren
Landesweite Einführung (Rollout und Betrieb)
Gegenstand der Ausschreibung sind dabei beide vorgenannten Phasen des
Pilotprojektes, wobei die 2. Phase als Option Teil der Ausschreibung
ist.
Durch den Auftragnehmer werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber
zusammen mit den relevanten Anwendergruppen und unter Heranziehung der
Ergebnisse der Machbarkeitsstudie in einer Vorbereitungsphase die
notwendigen organisatorischen und konzeptionellen Maßnahmen zur
Projektsteuerung/Projektmanagement und zur Umsetzung des
Pilotprojektes/Prototyping durchgeführt. Je nach Projektverlauf soll
eine Nachsteuerung erfolgen.
In der Pilotierungsphase (Phase 2 (optional) ) wird auf der Grundlage
der konkret gefundenen organisatorischen und konzeptionellen Lösungen
ein Prototyp für die gesamte Bauverwaltung vom Auftragnehmer entwickelt
und in den am Pilotprojekt beteiligten Pilotkommunen implementiert und
getestet. Im Vorgriff und zur termingerechten Umsetzung der
Anforderungen des OZG, erfolgt die Pilotierung und Umsetzung der
digitalen Antragstellung im Vorgriff dazu bis Ende 2022. Im Rahmen
einer Evaluation sind die Ergebnisse der Pilotierung auszuwerten und
soweit erforderlich Verbesserungen bzw. Nachsteuerungen vorzunehmen.
Für eine landesweite Umsetzung des Referenzantragportals sowie der
final gefundenen Referenzarchitektur/ Prototyping ist jeweils eine
Umsetzungsempfehlung zu erarbeiten. Zu wesentlichen Meilensteinen des
Pilotprojektes ist ein Zwischenbericht vorzulegen sowie zum Abschluss
des Pilotprojektes ein Abschlussbericht. Wesentliche Arbeitsschritte
und Arbeitsergebnisse sind dabei auf ihre Nachvollziehbarkeit zu
dokumentieren.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Methodik und Terminplanung / Gewichtung: 25
Prozent
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 25 Prozent
Preis - Gewichtung: 50 Prozent
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 5 400 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 13/12/2021
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
optionaler weiterer Vertrag bis 31.12.2025; siehe Vergabeunterlage
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
optionale Beauftragung von Phase 2; siehe Vergabeunterlage
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jeden Bieter oder für
jeden Teilneh-mer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 1
der Vergabeunterlage zu erklären bzw. einzureichen:
der bzw. die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Nachweise der
VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL)
o oder
Handelsregisterauszug
o oder
eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters,
jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Unterauftragnehmers.
Den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von
Sozialversicherungsbeiträgen wurde und wird nachgekommen.
Die Vorgaben zur Zahlung eines Mindestlohnes und zu den
Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz bzw. vergleichbare
Standards im Herkunftsland des Bieters werden eingehalten und die
Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb um
einen Liefer- oder Dienstleistungsauftrag nach § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz (MiLoG) liegen nicht vor.
Mein/unser Unternehmen befindet sich nicht in Insolvenz oder in
Liquidation.
Das Unternehmen unterstützt keinerlei terroristische Vereinigungen
und Organisationen.
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen liegen nicht vor.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass fahrlässige oder vorsätzliche
Falschangaben in den vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss
von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben können
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
b) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit ist für jeden Bieter oder für jeden Teilnehmer der
Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 2 der Vergabeunterlage
Nachfolgendes darzustellen/anzugeben:
Jahresumsätze (jeweils Gesamtumsatz und Umsatz in dem für die
Ausschreibung maßgebenden Leistungsbereich/Geschäftszweig) in den
zurückliegenden drei Jahren; im Jahr 2020 muss der Gesamtumsatz
mindestens 1 Mio EUR und der Mindestjahresumsatz in dem für die
Ausschreibung maßgebenden Leistungsbereich/Geschäftszweig mindestens
500.000,- EUR betragen haben; bei einer Bietergemeinschaft sind diese
Beträge jeweils für die gesamte Gemeinschaft ausreichend;
Einen Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 500.000,- EUR je
Schadensfall und Versicherungsjahr für den Bieter oder jeden Teilnehmer
einer Bietergemeinschaft zu erbringen (Vorlage einer Kopie des
entsprechenden Versicherungsscheins).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
c) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat
der Bieter oder jeder Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter
Verwendung der Anlage 3 der Vergabeunterlage zu erklären
Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den zurückliegenden drei
Jahren;
Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
drei Referenzen (Eigenerklärungen oder Referenzschreiben) aus den
letzten drei Jahren, welche mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar (Aufgabenstellung und Zielsetzung) sind. Das Projektende
darf dabei nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Durch die
Referenzen sind nachzuweisen:
o Leistungen zur Umstellung auf digitale Antragstellung, digitale
Aktenführung oder digitale Sachbearbeitung; mindestens zwei Referenzen
müssen Leistungen aus dem Bereich digitale Sachbearbeitung aufweisen;
mindestens eine Referenz muss Leistungen zur digitalen Antragstellung
umfassen;
o dass Leistungen sowohl Beratungs- als auch Erstellungsleistungen
umfassten sowie
o in mindestens zwei Projekten (auch) Projektsteuerungsleistungen
erbracht worden sind.
Ergänzend zu Anlage 3 sind die genannten Referenzprojekte kurz (maximal
zwei A4-Seiten) mit folgenden Inhalten zu beschreiben:
o Bezeichnung des Projektes,
o Leistungszeitraum bzw. derzeitiger Projektstand,
o Auftraggeber mit vollständiger Anschrift inkl. Ansprechpartner mit
Telefonnummer und E-Mail- Adresse,
o Kurzbeschreibung des Gesamtprojektes,
o Eingesetzte Technologien,
o Inhalt und Art Ihrer Leistungen,
o Umfang Ihrer Leistung (in Euro und PT)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/11/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/11/2021
Ortszeit: 09:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: [11]www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verfahren vor der Vergabekammer werden nur auf Antrag eingeleitet.
Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Antrag auf
Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, - soweit der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/10/2021
References
6. mailto:vergabestelle@smr.sachsen.de?subject=TED
7. http://www.smr.sachsen.de/
8. https://www.evergabe.de/unterlagen/2474059/zustellweg-auswaehlen
9. https://www.evergabe.de/
10. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
11. http://www.lds.sachsen.de/
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