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Ausschreibung: Gebäudereinigung - DE-Landshut
Gebäudereinigung
Fensterreinigung
Dokument Nr...: 527848-2021 (ID: 2021101809123076298)
Veröffentlicht: 18.10.2021
*
DE-Landshut: Gebäudereinigung
2021/S 202/2021 527848
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Landshut
Postanschrift: Am Lurzenhof 1
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabe@haw-landshut.de
Telefon: +49 8715060
Fax: +49 871506506
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.auftraege.bayern.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.a
shx?subProjectId=aJ921eDZYwA%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.auftraege.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebäudereinigung an diversen Standorten der Hochschule Landshut
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000493
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Hochschule Landshut beabsichtigt im Rahmen eines offenen Verfahrens
die Unterhalts- und Glasreinigung an einigen ihrer Standorte (84036
Landshut, 84130 Dingolfing, 94099 Ruhstorf an der Rott) nach
Leistungsverzeichnis und Reinigungsturnus sowie sonstigen Angaben in
zwei Losen auszuschreiben. Das Los 1 umfasst die Unterhaltsreinigung,
das Los 2 die Glasreinigung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Unterhaltsreinigung
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 Gebäudereinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
84036 Landshut, 94099 Ruhstorf an der Rott, 84130 Dingolfing
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Unterhaltsreinigung an verschiedenen Standorten der Hochschule Landshut
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/03/2022
Ende: 14/03/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich maximal
dreimal um jeweils ein weiteres Jahr. Am 14.03.2027 endet der Vertrag
automatisch. Es bedarf keiner Kündigung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option
bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine
Preisgleitklausel verändert.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Glasreinigung
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911300 Fensterreinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
84036 Landshut, 94099 Ruhstorf an der Rott, 84130 Dingolfing
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Glasreinigung an verschiedenen Standorten der Hochschule Landshut
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/03/2022
Ende: 14/03/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich maximal
dreimal um jeweils ein weiteres Jahr. Am 14.03.2027 endet der Vertrag
automatisch. Es bedarf keiner Kündigung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionen auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option
bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine
Preisgleitklausel verändert.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben:
1. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
(je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen
niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der
Berufsausübung sind zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch
entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den
Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV Abs. 2).
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen
sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. §
50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen,
soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100%
entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die
Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten
Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen
dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter
jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden
Unterlagen einzureichen.
Bietergemeinschaften:
Die unter III.1.2 Nr. 1 bis 9 und 11 geforderten Eigenerklärungen sind
von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot
einzureichen.
Die unter III.1.2 Nr. 10, 12 und unter III.1.3 Nr. 1 bis 3 geforderten
Eigenerklärungen sind jeweils von dem Mitglied einer
Bietergemeinschaft, dass für die Eignungserbringung im jeweiligen Punkt
vorgesehen ist, mit dem Angebot einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. dass wegen einer Straftat nach § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1 bis 10 keine
Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
3. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
4. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
5. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123
GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
6. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
7. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz
Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG
und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches
SGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind.
8. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz
Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a
oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig
verurteilt worden ist/sind.
9. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz
Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr.
2, §§ 9 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten
Buches SGB, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des AÜG zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens
2.500 belegt worden ist/sind.
10. dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt
(folgende Mindestsummen müssen bis spätestens zwei Wochen nach
Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags
aufrechterhalten werden: Personenschäden 2,5 Mio , Sach- und
Vermögensschäden (jeweils) 1 Mio , Obhut- und Bearbeitungsschäden 1
Mio , Schlüsselverlustrisiko 250.000 ).
11. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen
Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der
Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer.
12. Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch
entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§ 45 und 48 VgV). Macht ein
Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen
Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende
Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch
nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten
Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die
entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des
Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen
wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder
einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1
genannten Bedingungen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte,
gleichartige Leistungen (Los 1: Unterhaltsreinigung, Los 2:
Glasreinigung) mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift,
Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum des
Auftragsbeginns, Ansprechpartner mit Telefonnummer (§ 46 VgV Abs. 3 Nr.
1)
2. Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens in den letzten drei Jahren (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 8)
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen
als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10);
Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der
benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die unter
Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Eignungsnachweise, für
jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von
der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der
Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung
des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem
Angebot vorlegen.
Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des
Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der
Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in
Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch
für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1
genannten Bedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/11/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/11/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
nur Vertreter des Auftraggebers sind zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen
und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang unter dem unter I.3 Kommunikation
angegebenen Link zur Verfügung. Der Bieter hat sich über Änderungen,
Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen selbst zu informieren. Wenn
Sie sich anmelden, werden Sie über Änderungen und Neuigkeiten im
Vergabeverfahren automatisch informiert. Die Anmeldung ist kostenfrei
und freiwillig (keine Anmeldepflicht).
2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der
Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das
generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die
Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
3. Die Objekte können besichtigt werden. Die Besichtigung ist nicht
verpflichtend.
Zur Kalkulationssicherheit wird dem Bieter eine Ortsbesichtigung der
einzelnen Objekte vor der Angebotsabgabe empfohlen. Eine rechtzeitige
Terminabsprache mit dem Beauftragten des Auftraggebers ist in den
Objekten zwingend erforderlich. Der Einwand, dass der Bieter über Art
und Umfang der Leistungen nicht genügend unterrichtet sei, ist
ausgeschlossen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass vorherige
Objektbesichtigungen für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des
Auftraggebers empfehlenswert sind, da trotz sorgfältiger Erstellung der
Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen könnten, die aus
Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr-
oder Minderaufwand führen könnten, eine sachgerechte und zuverlässige
Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für den
Auftraggeber ist. Daher wird den Bietern empfohlen, an einer
Objektbegehung der zu reinigenden Räume/Flächen und der für die
Leistung relevanten Einrichtungen vor Angebotsabgabe teilzunehmen.
Nachteile infolge einer versäumten Objektbegehung liegen im Risiko des
Bieters.
Die Anmeldung erfolgt über die Plattform.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Terminanfragen max. bis
zum 11.11.2021; 10:00 Uhr bearbeitet werden können, da ansonsten
auftraggeberseits keine Möglichkeit der Terminrealisierung vor
Angebotsabgabe mehr besteht.
4. Um Fragen und Antworten, die sich aus den Objektbesichtigungen und
den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen
Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur
Fragestellung nur bis zum 09.11.2021, 10:00 Uhr. Die eingegangenen
Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3 Nr. 1. beschrieben.
5. Als Kalkulationsgrundlage sind die ab 1. Januar 2022 vereinbarten
Tariflöhne des Gebäudereiniger-Handwerks (Los 1: mindestens Lohngruppe
1, Los 2: mindestens Lohngruppe 6) anzusetzen. Angebote, welche die
vorgenannten, ab 1. Januar 2022 vereinbarten Tariflöhne unterschreiten,
werden nicht gewertet.
6. In den Kalkulationsunterlagen Los 1 sind für alle Objekte mindestens
zu leistende produktive Mindeststunden pro Tag vorgegeben. Zudem sind
Mindeststunden für freigestellten Ansprechpartner und Objektleitung
vorgegeben. Diese vorgegebenen Mindeststunden dürfen nicht
unterschritten werden. Eine Unterschreitung der Mindeststunden führt
direkt zum Ausschluss des Angebotes in Los 1.
7. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen
Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen
bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben
werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat.
8. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit
weiteren Angaben wiedergegeben wird. Sollten die Vergabeunterlagen und
die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten
die Angaben der Auftragsbekanntmachung.
9. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine
Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des
Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich
zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von
10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (siehe auch § 160 GWB). § 134 GWB
Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/10/2021
References
6. mailto:vergabe@haw-landshut.de?subject=TED
7. https://www.auftraege.bayern.de/
8. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=aJ921eDZYwA%253d
9. https://www.auftraege.bayern.de/
10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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