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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Bardowick
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Verbrennung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 527888-2021 (ID: 2021101809125176340)
Veröffentlicht: 18.10.2021
*
  DE-Bardowick: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2021/S 202/2021 527888
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: GfA Lüneburg gkAöR
   Postanschrift: Adendorfer Weg 7
   Ort: Bardowick
   NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
   Postleitzahl: 21357
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Grothusmann
   E-Mail: [6]grothusmann@gfa-lueneburg.de
   Telefon: +49 4131/9232-70
   Fax: +49 4131/9232-99
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.gfa-lueneburg.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJR0QD/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJR0QD
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   GfA Lüneburg - Übernahme und Verwertung von heizwertreichen Abfällen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 975/2021
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
   Abfällen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   GfA Lüneburg - Übernahme und Verwertung von ca. 12.000 t/a
   heizwertreichen Abfällen aus der mechanisch-biologischen Vorbehandlung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und
   anderer Abfälle
   90513300 Verbrennung von Siedlungsabfällen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
   Hauptort der Ausführung:
   GfA Lüneburg gkAöR Adendorfer Weg 7 21357 Bardowick
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die im Entsorgungsgebiet erfassten Restabfälle werden in der
   mechanisch-biologischen Vorbehandlungsanlage in Bardowick behandelt,
   wobei unter anderem eine heizwertreiche Fraktion für die energetische
   Verwertung erzeugt wird. Die Übernahme und Verwertung dieser
   heizwertreichen Fraktion (ca. 12.000 t/a) ist Gegenstand dieser
   Ausschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2022
   Ende: 31/05/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Zu den Verlängerungsoptionen siehe Vergabeunterlagen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   siehe Vergabeunterlagen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen:
   BB1 Unternehmensbeschreibung
   Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus
   der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B.
   Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen
   Niederlassung hervorgehen.
   BB2 Registereintrag
   Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder
   Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig
   ist, beizufügen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Vom Bieter und bei Bietergemeinschaften von mindestens einem Mitglied
   auszufüllen:
   WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für die Jahre 2018-2020 sowie
   Angabe des Mittelwerts der 3 Jahre.
   WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen (hier Behandlung
   von Siedlungsabfällen) für die Jahre 2018-2020 sowie Angabe des
   Mittelwerts der 3 Jahre.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Benennung der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n)
   LU 1 Technische Beschreibung der vorgesehenen Abfallbehandlung
   LU 2 Bieterrundschreiben (vgl. Hinweis in Kap. 1.4 der
   Vergabeunterlagen)
   Technische Leistungsfähigkeit:
   TL 1 Mengenangaben zur/zu den Verwertungsanlage(n)
   Angabe der genehmigten Kapazität in t/a sowie Jahresdurchsätze
   2018-2020.
   Berufliche Leistungsfähigkeit:
   Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für
   Unterauftragnehmer, welche die Behandlung übernehmen, für den jeweils
   zutreffenden Leistungsbestandteil vorzulegen:
   BL 1 Qualitätssicherung Behandler
   Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" des AVV
   19 12 10 oder 19 12 12 oder 20 03 01
   oder:
   Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig
   gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff
   BL 2 Qualitätssicherung Transporteure
   Nachweis der Anzeige über die Tätigkeit ihres Betriebes gemäß § 53 (1)
   KrWG oder die Erlaubnis zur Beförderung gemäß § 54 (1) KrWG bzw. eine
   Transportgenehmigung nach § 49 (1) des Kreislaufwirtschafts- und
   Abfallgesetzes. Gemäß § 54 (3) KrWG sind Entsorgungsfachbetriebe im
   Sinne von § 56 KrWG, soweit sie für die erlaubnispflichtige Tätigkeit
   zertifiziert sind, von der Erlaubnispflicht nach § 54 ausgenommen. In
   diesem Fall ist das entsprechende Zertifikat vorzulegen (Efb-Zertifikat
   für Tätigkeit "Befördern").
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/11/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 15/11/2021
   Ortszeit: 12:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu I.3) Kommunikation: Die Vergabeunterlagen stehen für einen
   uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur
   Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber
   verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne
   Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikationin diesem
   Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische
   Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten
   Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse beim Portal DTVP für
   diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht
   sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten
   erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das
   Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
   Daher sollen Bieter mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass sie
   Kenntnis von der Kommunikation genommen haben (vgl. Kap. 5.6.2 der
   Vergabeunterlagen).
   Zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte
   Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den
   Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese
   unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden
   ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt.
   Zu III.1): Weitere Nachweise gefordert für Bietergemeinschaften,
   Nachunternehmer und Eignungsleiher (siehe Vergabeunterlagen Kap. 5).
   Zu IV.2.6): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines
   Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren
   beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen
   Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
   Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene
   Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch
   später erfolgen.
   Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes
   zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe
   öffentlicher Aufträge (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe
   Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen
   und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an
   den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere
   erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm
   mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen
   für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und
   verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet
   sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten
   durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig,
   hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten
   an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des
   Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen
   Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen
   Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJR0QD
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 413115-3306/3307/3308
   Fax: +49 4131152943
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge
   unzulässig sind, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/10/2021
References
   6. mailto:grothusmann@gfa-lueneburg.de?subject=TED
   7. http://www.gfa-lueneburg.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJR0QD/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJR0QD
  10. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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