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Ausschreibung: Trinkwasserversorgung - DE-Kreisstadt Neunkirchen
Trinkwasserversorgung
Dokument Nr...: 528862-2021 (ID: 2021101809203077403)
Veröffentlicht: 18.10.2021
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DE-Kreisstadt Neunkirchen: Trinkwasserversorgung
2021/S 202/2021 528862
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreisstadt Neunkirchen
Postanschrift: Oberer Markt 16
Ort: Kreisstadt Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Rainer Mathias
E-Mail: [6]rainer.mathias@neunkirchen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.neunkirchen.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Wegenutzungsvertrag für die ausschließliche öffentliche
Wasserversorgung von Letztverbrauchern im Gebiet der der Ortsteile
Hangard und Münchwies in der Kreisstadt Neunkirchen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65111000 Trinkwasserversorgung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Kreisstadt Neunkirchen macht bekannt, dass das bestehende
Rechtsverhältnis zwischen der Kreisstadt Neunkirchen und der
Wasserversorgung Ostsaar GmbH betreffend die Wegenutzung für die
ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern in
den Ortsteilen Hangard und Münchwies zum 31.12.2021 endet. Die
Kreisstadt Neunkirchen beabsichtigt, einen Wasser-Konzessionsvertrag
für die oben genannten Ortsteile mit einer Laufzeit von maximal 30
Jahren abzuschließen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Hauptort der Ausführung:
Kreisstadt Neunkirchen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Mit dem abzuschließenden Wasserkonzessionsvertrag wird dem
Vertragspartner der Kreisstadt Neunkirchen das Recht zur Wegenutzung
für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von
Letztverbrauchern in den Ortsteilen Hangard und Münchwies eingeräumt.
Der Vertragspartner wird zugleich verpflichtet, die öffentliche
Wasserversorgung auf dem Gebiet der genannten Ortsteile während der
Vertragslaufzeit sicherzustellen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 360
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Diese Aufforderung zur Interessenbekundung leitet kein formelles
Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/23/EU,
2014/24/EU und 2014/25/EU sowie die vergaberechtlichen Bestimmungen
des/der GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO ausdrücklich
keine Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
- Unternehmensdarstellung (Gesellschaftsstruktur (Organigramm),
Inhaber/Gesellschafter und Geschäftsführer, Beschreibung des
Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder/Tätigkeiten, falls zutreffend:
Darstellung der Konzernstrukturen und gegebenenfalls bestehenden
unmittelbaren Beteiligungen)
- Unterschriebene schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keiner der
folgenden Ausschlussgründe von der Teilnahme am Wettbewerb vorliegt:
(a) Über das Vermögen des Bewerbers ist das Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden
(b) Der Bewerber befindet sich in Liquidation
(c) Es ist nachweislich eine schwere Verfehlung begangen worden, die
die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
(d) Der Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht
ordnungsgemäß erfüllt
(e) Der Bewerber hat im Konzessionsvergabeverfahren vorsätzlich
unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen
ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie); der Nachweis darf zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Interessenbekundungsfrist nicht älter als 3
Monate alt sein.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
- Vorlage testierter Jahresabschlüsse mit Lage- und Geschäftsbericht
der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Erklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
unter Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
- Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des
Unternehmens, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Interessenbekundungsfrist
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (auch
eines Konzernunternehmens), so muss er eine Verpflichtungserklärung des
anderen Unternehmens vorlegen, wonach sich das andere Unternehmen
verpflichtet, dem Bewerber im Falle einer Auftragserteilung die jeweils
erforderlichen sachlichen und/oder personellen Mittel zur Verfügung zu
stellen.
Bezieht sich der Bewerber im Hinblick auf die finanzielle
Leistungsfähigkeit auf ein anderes Unternehmen (auch ein
Konzernunternehmen), so muss er eine Verpflichtungserklärung vorlegen,
wonach er und das andere Unternehmen sich verpflichten,
gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung zu haften.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
- Referenzen im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung von
Letztverbrauchern, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar
sind, z. B. der Betrieb der eigenen Wasserversorgungsanlagen oder
Betriebsführungsdienstleistungen für Dritte; die als Referenz
herangezogenen Leistungen dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Interessenbekundungsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen
- Schriftliche Darstellung darüber, mit welchen sachlichen, personellen
und technischen Kapazitäten die öffentliche Wasserversorgung in der
Kreisstadt Neunkirchen sichergestellt werden soll
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens (auch eines Konzernunternehmens), so muss er eine
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorlegen, wonach sich
das andere Unternehmen verpflichtet, dem Bewerber seine sachlichen,
personellen und/oder technischen Mittel im Falle einer
Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 03/02/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Hiermit fordert die Kreisstadt Neunkirchen Interessenten am Abschluss
eines Wegenutzungsvertrags für die ausschließliche öffentliche
Wasserversorgung von Letztverbrauchern (Wasser-Konzessionsvertrag) auf,
ihre schriftliche Interessenbekundung nebst den unter Ziffer III.
dieser Bekanntmachung abgeforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum
03.02.2021, 11.00 Uhr, gemäß den in dieser Bekanntmachung beschriebenen
Bedingungen bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle
einzureichen. Verspätet eingehende Interessenbekundungen können nicht
berücksichtigt werden.
Die Übersendung der Interessenbekundung nebst den unter Ziffer III.
dieser Bekanntmachung abgeforderten Erklärungen und Nachweisen hat in
einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton schriftlich in
zweifacher Ausfertigung (ein Original und eine Kopie) sowie zusätzlich
auf einem digitalen Datenträger (CD-ROM, DVD-ROM oder USB-Stick) zu
erfolgen. Der Umschlag oder Karton ist von außen sichtbar mit den
Worten Interessenbekundung im Verfahren der Kreisstadt Neunkirchen zur
Vergabe eines Wasserkonzessionsvertrages Nicht öffnen zu
kennzeichnen. Bei Widersprüchen zwischen Papierform und digitaler Form
der eingereichten Unterlagen ist die Papierform im Original maßgeblich.
Weitere Auskünfte können bei der oben genannten Kontaktstelle
schriftlich oder in Textform angefragt werden.
Bei der Bewerbung von Bewerbergemeinschaften haben diese gemeinsam mit
ihrer Interessenbekundung eine Aufstellung der Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters
sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen,
dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten
Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und
Nachweise nach Ziffer III. sind für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Die Einbindung von Unterauftragnehmern ist zulässig. Sofern bereits
Unterauftragnehmer bekannt sind, sollen jeweils deren Name und
Anschrift in der Interessenbekundung mitgeteilt werden. Soweit der
Bewerber beabsichtigt, den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen in
einem nicht unerheblichen Umfang unter Einbeziehung anderer Unternehmen
(auch Konzernunternehmen) sicherzustellen (beispielsweise den Bezug von
Betriebsführungsleistungen Dritter und/oder die Verpachtung an Dritte;
nicht die Einbeziehung eines Tiefbauunternehmers), sind die Erklärungen
und Nachweise nach Ziffer III. auch für die anderen Unternehmen zu
erbringen.
Soweit von der derzeitigen Konzessionärin Informationen über die
technische und wirtschaftliche Situation der Wasserversorgungsanlagen
im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen bereitgestellt werden, können
diese bei der unter Ziffer I. genannten Kontaktstelle schriftlich oder
in Textform angefordert werden. Voraussetzung für die Übersendung der
entsprechenden Informationen ist die Einreichung einer unterschriebenen
Vertraulichkeitserklärung im Original bei der unter Ziffer I. genannten
Kontaktstelle. Die Vertraulichkeitserklärung kann ebenfalls bei der
oben genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefordert
werden.
- Die Kreisstadt Neunkirchen behält sich vor, Fremdnachweise für die
geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu
verifizieren.
- Klarstellung:
Diese Aufforderung zur Interessenbekundung leitet kein formelles
Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/23/EU,
2014/24/EU und 2014/25/EU sowie die vergaberechtlichen Bestimmungen
des/der GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO ausdrücklich
keine Anwendung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landgericht Saarbrücken
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 15
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Telefon: +49 681501-05
Fax: +49 681501-5256
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/10/2021
References
6. mailto:rainer.mathias@neunkirchen.de?subject=TED
7. http://www.neunkirchen.de/
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