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Ausschreibung: Trinkwasserversorgung - DE-Kreisstadt Neunkirchen
Trinkwasserversorgung
Dokument Nr...: 528862-2021 (ID: 2021101809203077403)
Veröffentlicht: 18.10.2021
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  DE-Kreisstadt Neunkirchen: Trinkwasserversorgung
   2021/S 202/2021 528862
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreisstadt Neunkirchen
   Postanschrift: Oberer Markt 16
   Ort: Kreisstadt Neunkirchen
   NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
   Postleitzahl: 66538
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Rainer Mathias
   E-Mail: [6]rainer.mathias@neunkirchen.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.neunkirchen.de
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
   genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Wegenutzungsvertrag für die ausschließliche öffentliche
   Wasserversorgung von Letztverbrauchern im Gebiet der der Ortsteile
   Hangard und Münchwies in der Kreisstadt Neunkirchen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   65111000 Trinkwasserversorgung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Kreisstadt Neunkirchen macht bekannt, dass das bestehende
   Rechtsverhältnis zwischen der Kreisstadt Neunkirchen und der
   Wasserversorgung Ostsaar GmbH betreffend die Wegenutzung für die
   ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern in
   den Ortsteilen Hangard und Münchwies zum 31.12.2021 endet. Die
   Kreisstadt Neunkirchen beabsichtigt, einen Wasser-Konzessionsvertrag
   für die oben genannten Ortsteile mit einer Laufzeit von maximal 30
   Jahren abzuschließen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
   Hauptort der Ausführung:
   Kreisstadt Neunkirchen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Mit dem abzuschließenden Wasserkonzessionsvertrag wird dem
   Vertragspartner der Kreisstadt Neunkirchen das Recht zur Wegenutzung
   für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von
   Letztverbrauchern in den Ortsteilen Hangard und Münchwies eingeräumt.
   Der Vertragspartner wird zugleich verpflichtet, die öffentliche
   Wasserversorgung auf dem Gebiet der genannten Ortsteile während der
   Vertragslaufzeit sicherzustellen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 360
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Diese Aufforderung zur Interessenbekundung leitet kein formelles
   Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/23/EU,
   2014/24/EU und 2014/25/EU sowie die vergaberechtlichen Bestimmungen
   des/der GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO ausdrücklich
   keine Anwendung.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
   - Unternehmensdarstellung (Gesellschaftsstruktur (Organigramm),
   Inhaber/Gesellschafter und Geschäftsführer, Beschreibung des
   Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder/Tätigkeiten, falls zutreffend:
   Darstellung der Konzernstrukturen und gegebenenfalls bestehenden
   unmittelbaren Beteiligungen)
   - Unterschriebene schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keiner der
   folgenden Ausschlussgründe von der Teilnahme am Wettbewerb vorliegt:
   (a) Über das Vermögen des Bewerbers ist das Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
   beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden
   (b) Der Bewerber befindet sich in Liquidation
   (c) Es ist nachweislich eine schwere Verfehlung begangen worden, die
   die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
   (d) Der Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
   Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht
   ordnungsgemäß erfüllt
   (e) Der Bewerber hat im Konzessionsvergabeverfahren vorsätzlich
   unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben
   In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
   - Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach
   Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen
   ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie); der Nachweis darf zum
   Zeitpunkt des Ablaufs der Interessenbekundungsfrist nicht älter als 3
   Monate alt sein.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
   - Vorlage testierter Jahresabschlüsse mit Lage- und Geschäftsbericht
   der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
   - Erklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
   unter Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen
   In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
   - Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des
   Unternehmens, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der
   Interessenbekundungsfrist
   Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen
   Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (auch
   eines Konzernunternehmens), so muss er eine Verpflichtungserklärung des
   anderen Unternehmens vorlegen, wonach sich das andere Unternehmen
   verpflichtet, dem Bewerber im Falle einer Auftragserteilung die jeweils
   erforderlichen sachlichen und/oder personellen Mittel zur Verfügung zu
   stellen.
   Bezieht sich der Bewerber im Hinblick auf die finanzielle
   Leistungsfähigkeit auf ein anderes Unternehmen (auch ein
   Konzernunternehmen), so muss er eine Verpflichtungserklärung vorlegen,
   wonach er und das andere Unternehmen sich verpflichten,
   gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung zu haften.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
   - Referenzen im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung von
   Letztverbrauchern, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar
   sind, z. B. der Betrieb der eigenen Wasserversorgungsanlagen oder
   Betriebsführungsdienstleistungen für Dritte; die als Referenz
   herangezogenen Leistungen dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der
   Interessenbekundungsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen
   - Schriftliche Darstellung darüber, mit welchen sachlichen, personellen
   und technischen Kapazitäten die öffentliche Wasserversorgung in der
   Kreisstadt Neunkirchen sichergestellt werden soll
   Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen
   Unternehmens (auch eines Konzernunternehmens), so muss er eine
   Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorlegen, wonach sich
   das andere Unternehmen verpflichtet, dem Bewerber seine sachlichen,
   personellen und/oder technischen Mittel im Falle einer
   Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 03/02/2022
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Hiermit fordert die Kreisstadt Neunkirchen Interessenten am Abschluss
   eines Wegenutzungsvertrags für die ausschließliche öffentliche
   Wasserversorgung von Letztverbrauchern (Wasser-Konzessionsvertrag) auf,
   ihre schriftliche Interessenbekundung nebst den unter Ziffer III.
   dieser Bekanntmachung abgeforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum
   03.02.2021, 11.00 Uhr, gemäß den in dieser Bekanntmachung beschriebenen
   Bedingungen bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle
   einzureichen. Verspätet eingehende Interessenbekundungen können nicht
   berücksichtigt werden.
   Die Übersendung der Interessenbekundung nebst den unter Ziffer III.
   dieser Bekanntmachung abgeforderten Erklärungen und Nachweisen hat in
   einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton schriftlich in
   zweifacher Ausfertigung (ein Original und eine Kopie) sowie zusätzlich
   auf einem digitalen Datenträger (CD-ROM, DVD-ROM oder USB-Stick) zu
   erfolgen. Der Umschlag oder Karton ist von außen sichtbar mit den
   Worten Interessenbekundung im Verfahren der Kreisstadt Neunkirchen zur
   Vergabe eines Wasserkonzessionsvertrages  Nicht öffnen zu
   kennzeichnen. Bei Widersprüchen zwischen Papierform und digitaler Form
   der eingereichten Unterlagen ist die Papierform im Original maßgeblich.
   Weitere Auskünfte können bei der oben genannten Kontaktstelle
   schriftlich oder in Textform angefragt werden.
   Bei der Bewerbung von Bewerbergemeinschaften haben diese gemeinsam mit
   ihrer Interessenbekundung eine Aufstellung der Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters
   sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen,
   dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten
   Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
   alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und
   Nachweise nach Ziffer III. sind für jedes Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
   Die Einbindung von Unterauftragnehmern ist zulässig. Sofern bereits
   Unterauftragnehmer bekannt sind, sollen jeweils deren Name und
   Anschrift in der Interessenbekundung mitgeteilt werden. Soweit der
   Bewerber beabsichtigt, den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen in
   einem nicht unerheblichen Umfang unter Einbeziehung anderer Unternehmen
   (auch Konzernunternehmen) sicherzustellen (beispielsweise den Bezug von
   Betriebsführungsleistungen Dritter und/oder die Verpachtung an Dritte;
   nicht die Einbeziehung eines Tiefbauunternehmers), sind die Erklärungen
   und Nachweise nach Ziffer III. auch für die anderen Unternehmen zu
   erbringen.
   Soweit von der derzeitigen Konzessionärin Informationen über die
   technische und wirtschaftliche Situation der Wasserversorgungsanlagen
   im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen bereitgestellt werden, können
   diese bei der unter Ziffer I. genannten Kontaktstelle schriftlich oder
   in Textform angefordert werden. Voraussetzung für die Übersendung der
   entsprechenden Informationen ist die Einreichung einer unterschriebenen
   Vertraulichkeitserklärung im Original bei der unter Ziffer I. genannten
   Kontaktstelle. Die Vertraulichkeitserklärung kann ebenfalls bei der
   oben genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefordert
   werden.
   - Die Kreisstadt Neunkirchen behält sich vor, Fremdnachweise für die
   geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu
   verifizieren.
   - Klarstellung:
   Diese Aufforderung zur Interessenbekundung leitet kein formelles
   Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/23/EU,
   2014/24/EU und 2014/25/EU sowie die vergaberechtlichen Bestimmungen
   des/der GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO ausdrücklich
   keine Anwendung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Landgericht Saarbrücken
   Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 15
   Ort: Saarbrücken
   Postleitzahl: 66119
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 681501-05
   Fax: +49 681501-5256
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/10/2021
References
   6. mailto:rainer.mathias@neunkirchen.de?subject=TED
   7. http://www.neunkirchen.de/
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