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Ausschreibung: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke - DE-Nordkirchen
Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Kraftfahrzeuge
Dokument Nr...: 529656-2021 (ID: 2021101909075078167)
Veröffentlicht: 19.10.2021
*
  DE-Nordkirchen: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
   2021/S 203/2021 529656
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Nordkirchen
   Postanschrift: Bohlenstr. 2
   Ort: Nordkirchen
   NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
   Postleitzahl: 59394
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@stadt-Luedinghausen.de
   Telefon: +49 2591/926-140
   Fax: +49 2591/926-109
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.nordkirchen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E97727919
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E97727919
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges HLF 10 für die freiwillige
   Feuerwehr der Gemeinde Nordkirchen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung eines ausgestatteten Löschgruppenfahrzeuges HLF nach DIN
   14530-26.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und
   Verteidigung
   34100000 Kraftfahrzeuge
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
   Hauptort der Ausführung:
   59394 Nordkirchen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung eines ausgestatteten Löschgruppenfahrzeuges HLF 10 nach DIN
   14530-26.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 03/01/2022
   Ende: 15/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   - Erklärung zu Registereintragungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Erklärung zum Umsatz des Unternehmens;
   - Erklärung zum Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   - Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren;
   - Erklärung zum Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
   Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
   Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
   Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
   präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
   erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
   Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
   Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von
   Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
   auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert,
   reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
   für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
   (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in
   die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
   Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
   "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger
   Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
   abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
   beizufügen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Erklärung zu Angaben zur Leistung, die mit der zu vergebenden
   Leistung vergleichbar sind.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   - Erklärung zu Angaben zur Leistung, die mit der zu vergebenden
   Leistung vergleichbar sind. Kommt das Angebot in die engere Wahl,
   sollen die Referenznachweise zu den angegebenen Leistungen mit
   mindestens folgenden Angaben vorgelegt werden:
   - Ansprechpartner;
   - Art der ausgeführten Leistung;
   - Auftragssumme;
   - Ausführungszeitraum;
   - stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten
   maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
   - Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
   - stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und
   gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
   Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller
   Besonderheiten der Ausführung;
   - Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
   - Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
   Nachunternehmer);
   - ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
   wurden;
   - Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der
   Leistung.
   Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
   Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
   Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
   präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
   erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
   Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
   Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von
   Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
   auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert,
   reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
   für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
   (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in
   die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
   Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
   "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger
   Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
   abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
   beizufügen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB
   sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und 8 GWB genannten Tatbestände.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/11/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/12/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 16/11/2021
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Rathaus Stadt Lüdinghausen,
   2. OG, Raum 212 Borg 2 59348 Lüdinghausen
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Anwesenheit von Bietern/Bieterinnen und Bevollmächtigten im
   Öffnungstermin ist nicht zulässig.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens
   erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELVIS der Vergabeplattform
   subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch
   über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform
   zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in
   Papierform erfolgt nicht.
   Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von
   Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das
   elektronische Vergabeinformationssystems ELVIS der Vergabeplattform
   subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine
   (kostenlose) Registrieung unter dem entsprechenden Projektzugang auf
   der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich.
   Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden
   Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang
   des elektronischen Vergabeinformationssystem ELVIS der Vergabeplattform
   subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem
   entsprechenden Projektzugang auf de vorgenannten Vergabeplattform
   registriert haben, werden per Email über das Vorliegen etwaiger
   Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die
   ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen,
   sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten
   Plattform (kostenlos) zu registrieren.
   Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; Angebote sind einzureichen": Die
   kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter in elektronischer Form
   einzureichen (als PDF-Dokumente). Hierzu ist eine (kostenlose)
   Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronsichen
   Vergabeinformationssystem ELVIS der Vergabeplattform subreport
   erforderlich.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften
   ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag
   ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
   Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig,
   solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer
   Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die
   unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach
   § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
   Information per FAX oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage
   vergangen sind.
   Der Antrags ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig,
   soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannnten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bist zum Ablauf der Frist zur
   Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden,
   - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/10/2021
References
   6. mailto:vergabestelle@stadt-Luedinghausen.de?subject=TED
   7. http://www.nordkirchen.de/
   8. https://www.subreport.de/E97727919
   9. https://www.subreport.de/E97727919
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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