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Ausschreibung: Dienstleistungen von medizinischem Personal - DE-Offenbach am Main
Dienstleistungen von medizinischem Personal
Dokument Nr...: 530694-2021 (ID: 2021101909192779213)
Veröffentlicht: 19.10.2021
*
DE-Offenbach am Main: Dienstleistungen von medizinischem Personal
2021/S 203/2021 530694
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Offenbach am Main
Nationale Identifikationsnummer: 06413000
Postanschrift: Berliner Str. 100
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@offenbach.de
Telefon: +49 6980652976
Fax: +49 6980652549
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.offenbach.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]www.had.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Det
ails&TenderOID=54321-Tender-17c7e6f956d-22d8b5a9e273e1c6
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Notärztliche Versorgung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-73 D
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Übertragung der Durchführung von
Aufgaben der notärztlichen Versorgung gem. § 3 Abs. 5 HRDG (Gestellung
von Notärzten zur Besetzung von städtischen Rettungsmitteln nebst
Fahrern), Zurverfügungstellung einer Rettungswache (§ 3 Abs. 8 HRDG)
zur Anmietung durch den Träger zwecks Unterbringung der städtischen
Rettungsmittel und des städtischen nichtärztlichen Personals sowie die
grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung im Katastrophenschutz in der
Stadt Offenbach am Main bzw. organisatorische, praktische Stärkung bei
Bedarf und Überlassung von ärztlichem Personal per Einzelauftrag für
den Einsatz in der rettungsdienstlichen Versorgung bei
Großschadensereignissen oder stark erhöhten Einsatzaufkommen.
Die Beauftragung erfolgt durch Abschluss eines Beauftragungs- und
Arbeitnehmerrahmenüberlassungsvertrags, auf dessen Grundlage der Stadt
Offenbach am Main durch den Konzessionär, nach Abschluss von
Einzelaufträgen, Leiharbeitnehmer überlassen werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Die Leistungen sind von dem durch den Beauftragten zur Anmietung zur
Verfügung gestellten Rettungswachenstandort im einheitlichen
Rettungsdienstbereich der Stadt Offenbach aus durchzuführen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Beauftragte führt die Aufgaben nach Weisung des Trägers des
Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch. Die Beauftragung erfolgt
- ausgenommen der ITW (siehe Anlage Kalkulationsdaten) - für 5 Jahre
zzgl. einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Für die
Aufgabendurchführung erhält der Beauftragte von der Konzessionsgeberin,
mit Ausnahme des Mietzinses für den Rettungswachenstandort, keine
Vergütung oder einen sonstigen Defizitausgleich. Der Beauftragte kann
vielmehr gemäß § 10 I und IV HRDG in Verbindung mit §§ 38 ff. der
Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (im
Folgenden HRDG DVO) vom 3.1.2011 (GVBl. I 2011, 13) zuletzt geändert
durch Verordnung vom 10.12. 2019 (GVBl. S. 395) für die ihm im Rahmen
der bedarfsgerechten rettungsdienstlichen Aufgabenerfüllung bei
sparsamer Wirtschaftsführung entstehenden Kosten im eigenen Namen
privatrechtliche Benutzungsentgelte erheben, über deren Höhe er mit den
Verbänden der Krankenkassen in Hessen bzw. deren Untergliederungen
(Leistungsträgern) zuvor entsprechende Vereinbarungen treffen muss.
Der Beauftragte ist verpflichtet, der Stadt Offenbach am Main das für
die notärztliche Versorgung erforderliche ärztliche Personal für den
vereinbarten Vorhalteumfang auf der Grundlagen von Einzelaufträgen nach
den Bedingungen des Beauftragungs- und
Arbeitnehmerrahmenüberlassungsvertrags zu überlassen. Es gelten
folgenden Vorhaltezeiten, während der die NEF bzw. der ITW mit
ärztlichen Personal des Verleihers zu besetzen sind:
NEF 1: Täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
NEF 2: Montag, Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 00:00 Uhr bis
24:00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Mittwoch
und Freitag von 07:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
ITW: Montag bis Freitag außer an Feiertagen von 07:00 Uhr bis 19:00
Uhr.
Eine stundenweise Verschiebung der Rettungsmittelvorhaltestunden des
NEF 2 oder ITW nach vorne oder hinten ist bei Bedarf durch Anordnung
der Stadt Offenbach jederzeit möglich.
Die Stadt Offenbach am Main ist bei Vorliegen von Bedarfsänderungen
berechtigt, den Vorhalteumfang bis zu 20 % bezogen auf das gesamte
Vorhaltestundenkontingent (fahrzeugübergreifend) bedarfsgerecht zu
erweitern oder zu beschränken. Dies gilt auch für Änderungen für kurze
Zeiträume, wie etwa für Großveranstaltungen oder ein stark erhöhtes
Einsatzaufkommen (siehe § 15 Abs. 5 HRDG). Die Änderungen werden dem
Beauftragten zum frühestmöglichen Zeitpunkt bekannt gegeben. Die
Umsetzung wird unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des
Beauftragten erfolgen. Etwaige Bedenken teilt der Beauftragte der Stadt
Offenbach unverzüglich mit. Im Hinblick auf den ITW besteht ein
Teil-Sonderkündigungsrecht der Konzessionsgeberin für den Fall, dass
diese Vorhaltung vorzeitig (frühestens zum 30. Juni 2023) endet (siehe
Anlage Kalkulationsgrundlagen und Anlage Beauftragungs- und
Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrag).
Die für die Durchführung erforderlichen Rettungsmittel einschließlich
des nichtärztlichen Personals, sowie die persönliche Schutzausrüstung
für die Leiharbeitnehmer inkl. Reinigung der Schutzausrüstung, stellt
die Konzessionsgeberin dem Leistungserbringer kostenfrei zur Verfügung.
Der Beauftragte ist zudem grundsätzlich zur Mitwirkung im
Katastrophenschutz durch Überlassung von Leiharbeitnehmern
verpflichtet, sofern ihm dies im Anforderungsfall möglich ist.
Die erforderliche Rettungswache zur Unterbringung des nichtärztlichen
Personals und der Rettungsmittel stellt der Beauftragte der Stadt
Offenbach zur Anmietung gemäß Anlage Mustermietvertrag zur Verfügung (§
3 Abs. 8 HRDG).
Die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung in der Stadt Offenbach
wird in einem Los vergeben. Eine weitere Aufteilung der Leistungen kam
aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und Nutzung
von Synergieeffekten vorliegend nicht in Betracht.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Beauftragungs- und
Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrag
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2022
Ende: 31/03/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Beauftragung erfolgt - ausgenommen der ITW (siehe Anlage
Kalkulationsdaten) - für 5 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption um ein
weiteres Jahr.
Der Vertrag endet bezogen auf den ITW mit Ablauf des 30.6.2023, im
Übrigen mit Ablauf des 31.3.2027. Die Stadt hat einseitige
Vertragsverlängerungsoptionsrechte: Sie kann den Vertrag bezogen auf
den ITW bis zum 31.3.2027 sowie den Vertrag insgesamt bis zum 31.3.2028
verlängern. Die Beauftragten werden spätestens 6 Monate vor Ablauf
informiert; ein Anspruch der Beauftragten auf die Option besteht nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt für 5 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption um
ein weiteres Jahr.
Die Stadt hat einseitige Vertragsverlängerungsoptionsrechte in bezug
auf den ITW: Sie kann den Vertrag bezogen auf den ITW bis zum 31.3.2027
sowie den Vertrag insgesamt bis zum 31.3.2028 verlängern. Die
Beauftragten werden spätestens 6 Monate vor Ablauf informiert; ein
Anspruch der Beauftragten auf die Option besteht nicht.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Es handelt sich um eine Konzession i. S. v. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- ausgefüllte Eigenerklärung mit Angaben für die Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister (siehe Ziff. 4 des Angebotsschreibens)
- ausgefüllte Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister* in Kopie
(nicht älter als 3 Monate bei Angebotsabgabe) [* für Deutschland das
"Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei
Dienstleistungsaufträgen das "Vereinsregister", das
"Partnerschaftsregister" und die
Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder", siehe Anhang XI
Richtlinie 2014/24/EU]
- die Konzessionsgeberin wird für die für eine Beauftragung in Betracht
kommenden Bieter außerdem einen aktuellen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister ziehen
- für die Anforderungen bei einer gemeinschaftlichen Beteiligung wird
auf Ziff. 7 bis 9 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des
Versicherers oder des Versicherungsmaklers für den konkreten
Leistungsbereich mit mindestens folgenden Deckungssummen je
Versicherungsfall: EUR 5.000.000,00 gegen Personenschäden, EUR
3.000.000,00 gegen Sachschäden und EUR 50.000,00 gegen
Vermögensschäden. Der Nachweis kann alternativ durch Bestätigung des
Versicherers dahingehend erfolgen, dass die Versicherungssummen im
Falle der Beauftragung gemäß der Anforderung angepasst wird.
***Hinweis: Die drei Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt
sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine
zweifache Maximierung pro Versicherungsjahr ist ausreichend.
Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes bzw. die
Bestätigung des Versicherers über die Anpassung im Beauftragungsfall
zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes/Bescheinigung in
Steuersachen in Kopie (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als
6 Monate)
- Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers, bei dem die
überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist, über das
Nichtbestehen von Beitragsrückständen in Kopie (zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, bei der die überwiegende Zahl
der Beschäftigten versichert ist, über das Nichtbestehen von
Beitragsrückständen (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6
Monate)
- Nachweis über zur Verfügung stehendes Eigenkapital (z. B. Vorlage
einer Eigenkapitalbescheinigung oder bei bestehender
Bilanzierungspflicht eines Jahresabschlusses (Bilanz, Auszug) oder
Bankauskunft) oder Fremdkapital (z. B. durch aktuelle Bankbestätigung;
Bilanz, Auszug) in Höhe von mindestens EUR 750.000,00 zwecks Abdeckung
möglicher Forderungsausfälle oder einer ggf. vollständigen
Uneinbringlichkeit von Forderungen gegenüber den Leistungsträgern
während der ersten 6 Monate im Falle der Nichteinigung über die
Benutzungsentgelte gemäß § 10 HRDG als PDF. ***Hinweis: Stammt der
Nachweis über Fremdkapital nicht von einem in Deutschland zugelassenen
Kreditinstitut, ist zusätzlich ein Nachweis über das dem
Fremdkapitalgeber zur Verfügung stehende Eigenkapital (z. B.
Bankauskunft, Eigenkapitalbescheinigung) vorzulegen
- für die Anforderungen bei einer gemeinschaftlichen Beteiligung wird
auf Ziff. 7 bis 9 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
s.o.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- ausgefüllte Eigenerklärung über Referenzen (siehe Ziff. 5 des
Angebotsschreibens): Referenzliste über Leistungen, die mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbar und im Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist nicht älter als drei Jahre sind unter Verwendung der
Eigenerklärung Referenzliste mit den dort vorgesehenen Angaben.
***Hinweis: Die vom Bieter einzureichende ausgefüllte Eigenerklärung
Referenzliste muss mindestens eine Referenz enthalten, die mit dem
jeweiligen Auftragsgegenstand vergleichbar ist, das heißt die
notärztliche Versorgung sowie die parallele Mitwirkung im
Katastrophenschutz im Bundesland des jeweiligen Trägers des
Rettungsdienstes vor Ort beinhalten (siehe auch Bekanntmachung sowie
Hinweise auf der Anlage Referenzliste selbst).
***Hinweis: Es werden keine Referenzen berücksichtigt, die im Zeitpunkt
des Ablaufs der Angebotsfrist vor mehr als drei Jahren beendet wurden.
- für die Anforderungen bei einer gemeinschaftlichen Beteiligung wird
auf Ziff. 7 bis 9 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
s.o.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Für die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen gelten
insbesondere die Bestimmungen des Hessisches Rettungsdienstgesetz
(HRDG) sowie der Verordnung zur Durchführung des Hessischen
Rettungsdienstgesetzes.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
- Der Beauftragte muss seine Anerkennung für die Mitwirkung im
Katastrophenschutz gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 und Abs. 4 ZSKG in Verbindung
mit dem geltenden Landesgesetz (z. B. §§ 19 Abs. 3 i.V.m. 27 Abs. 3
HBKG) nicht bereits mit Angebotsabgabe nachweisen, sondern erhält im
Falle seiner Auswahl eine entsprechende Anerkennung für die Stadt
Offenbach.
- Der Leistungserbringer ist verpflichtet, jährlich (bis spät. 15.
Februar; im ersten Auftragsjahr erstmalig zum 15. Mai) eine aktuelle
namentliche Personalliste des zur Besetzung auf den Rettungsmitteln
vorgesehenen Personals unter Angabe der Art der Qualifikation (Facharzt
ja/nein), Fachgebiet und Datum des Nachweises, gesundheitlicher
Eignung, eventueller Zusatzqualifikationen und absolvierter
Fortbildungen sowie Einweisungen/Unterweisungen vorzulegen (s. Ziff.
9.2 des Beauftragungs- und Arbeitnehmerrahmenüberlassungsvertrags).
- Vorlage Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (s. Ziff. VI.3. Nr.4)
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/11/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/01/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/11/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Anforderung an die Rechtsform von Bietergemeinschaften:
Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter (siehe
Bewerbungsbedingungen).
2. Neben den gemäß Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten
Eignungsnachweisen sind mit dem Angebot folgende weitere Unterlagen
vorzulegen:
- ausgefüllte Anlage Angebotsschreiben
- ausgefüllte Anlage Kosten- und Leistungsnachweis_Preisblatt NÄ
(vorzulegen als MS-Excel-Datei im .xls-Format sowie zusätzlich als
pdf-Dokument)
- für den Fall, dass ein neuer Rettungswachenstandort angeboten wird:
Objektbeschreibung (vom Bieter selbst zu erstellen) zum
Rettungswachenstandort je Los mit folgenden Angaben: a)
Standortbeschreibung, b) notwendige bauliche Maßnahmen (sofern
zutreffend), c) vorläufige Verfügbarkeits- und
Realisierbarkeitsnachweise. Nähere Angaben zur Objektbeschreibung sind
den Bewerbungsbedingungen (Ziff. 6.2) und der Anlage "Übersicht
vorzulegender Erklärungen, Nachweise und Unterlagen" am Ende des
Dokuments Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
3. Alle Fragen zum Verfahren, den Inhalten der Leistungen oder der
Kalkulation sind ausschließlich elektronisch über die
Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage
vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen.
4. Der Beauftragte ist spätestens zum Leistungsbeginn bzw. dem
Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung im Besitz der Erlaubnis zur
Arbeitnehmerüberlassung. Er muss der Stadt Offenbach vor
Leistungsbeginn eine Kopie der Erlaubnis der zuständigen Agentur für
Arbeit zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 AÜG vorlegen und
den Wegfall der Erlaubnis im Sinne des § 12 Abs. 2 AÜG der Stadt
Offenbach unverzüglich schriftlich mitteilen.
5. Das Nachhaltigkeitskriterium der Mitwirkung bei der Ausbildung von
Ärztinnen und Ärzten zur Erlangung der Zusatzbezeichnung
"Notfallmedizin" (Ziff. 14.13 der Anlage Beauftragungsvertrag) ist
zwingend zu erfüllen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen /
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [11]Vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen /
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [12]Vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist,
wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen /
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [13]Vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/10/2021
References
6. mailto:vergabestelle@offenbach.de?subject=TED
7. http://www.offenbach.de/
8. http://www.had.de/
9. https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c7e6f956d-22d8b5a9e273e1c6
10. http://www.had.de/
11. mailto:Vergabekammer@rpda.hessen.de?subject=TED
12. mailto:Vergabekammer@rpda.hessen.de?subject=TED
13. mailto:Vergabekammer@rpda.hessen.de?subject=TED
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