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Ausschreibung: Dienstleistungen von medizinischem Personal - DE-Offenbach am Main
Dienstleistungen von medizinischem Personal
Dokument Nr...: 530694-2021 (ID: 2021101909192779213)
Veröffentlicht: 19.10.2021
*
  DE-Offenbach am Main: Dienstleistungen von medizinischem Personal
   2021/S 203/2021 530694
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Offenbach am Main
   Nationale Identifikationsnummer: 06413000
   Postanschrift: Berliner Str. 100
   Ort: Offenbach am Main
   NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 63065
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@offenbach.de
   Telefon: +49 6980652976
   Fax: +49 6980652549
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.offenbach.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]www.had.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Det
   ails&TenderOID=54321-Tender-17c7e6f956d-22d8b5a9e273e1c6
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]www.had.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Notärztliche Versorgung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-73 D
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieses Verfahrens sind die Übertragung der Durchführung von
   Aufgaben der notärztlichen Versorgung gem. § 3 Abs. 5 HRDG (Gestellung
   von Notärzten zur Besetzung von städtischen Rettungsmitteln nebst
   Fahrern), Zurverfügungstellung einer Rettungswache (§ 3 Abs. 8 HRDG)
   zur Anmietung durch den Träger zwecks Unterbringung der städtischen
   Rettungsmittel und des städtischen nichtärztlichen Personals sowie die
   grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung im Katastrophenschutz in der
   Stadt Offenbach am Main bzw. organisatorische, praktische Stärkung bei
   Bedarf und Überlassung von ärztlichem Personal per Einzelauftrag für
   den Einsatz in der rettungsdienstlichen Versorgung bei
   Großschadensereignissen oder stark erhöhten Einsatzaufkommen.
   Die Beauftragung erfolgt durch Abschluss eines Beauftragungs- und
   Arbeitnehmerrahmenüberlassungsvertrags, auf dessen Grundlage der Stadt
   Offenbach am Main durch den Konzessionär, nach Abschluss von
   Einzelaufträgen, Leiharbeitnehmer überlassen werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Die Leistungen sind von dem durch den Beauftragten zur Anmietung zur
   Verfügung gestellten Rettungswachenstandort im einheitlichen
   Rettungsdienstbereich der Stadt Offenbach aus durchzuführen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Beauftragte führt die Aufgaben nach Weisung des Trägers des
   Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch. Die Beauftragung erfolgt
   - ausgenommen der ITW (siehe Anlage Kalkulationsdaten) - für 5 Jahre
   zzgl. einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Für die
   Aufgabendurchführung erhält der Beauftragte von der Konzessionsgeberin,
   mit Ausnahme des Mietzinses für den Rettungswachenstandort, keine
   Vergütung oder einen sonstigen Defizitausgleich. Der Beauftragte kann
   vielmehr gemäß § 10 I und IV HRDG in Verbindung mit §§ 38 ff. der
   Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (im
   Folgenden HRDG DVO) vom 3.1.2011 (GVBl. I 2011, 13) zuletzt geändert
   durch Verordnung vom 10.12. 2019 (GVBl. S. 395) für die ihm im Rahmen
   der bedarfsgerechten rettungsdienstlichen Aufgabenerfüllung bei
   sparsamer Wirtschaftsführung entstehenden Kosten im eigenen Namen
   privatrechtliche Benutzungsentgelte erheben, über deren Höhe er mit den
   Verbänden der Krankenkassen in Hessen bzw. deren Untergliederungen
   (Leistungsträgern) zuvor entsprechende Vereinbarungen treffen muss.
   Der Beauftragte ist verpflichtet, der Stadt Offenbach am Main das für
   die notärztliche Versorgung erforderliche ärztliche Personal für den
   vereinbarten Vorhalteumfang auf der Grundlagen von Einzelaufträgen nach
   den Bedingungen des Beauftragungs- und
   Arbeitnehmerrahmenüberlassungsvertrags zu überlassen. Es gelten
   folgenden Vorhaltezeiten, während der die NEF bzw. der ITW mit
   ärztlichen Personal des Verleihers zu besetzen sind:
    NEF 1: Täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
    NEF 2: Montag, Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 00:00 Uhr bis
   24:00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Mittwoch
   und Freitag von 07:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
    ITW: Montag bis Freitag außer an Feiertagen von 07:00 Uhr bis 19:00
   Uhr.
   Eine stundenweise Verschiebung der Rettungsmittelvorhaltestunden des
   NEF 2 oder ITW nach vorne oder hinten ist bei Bedarf durch Anordnung
   der Stadt Offenbach jederzeit möglich.
   Die Stadt Offenbach am Main ist bei Vorliegen von Bedarfsänderungen
   berechtigt, den Vorhalteumfang bis zu 20 % bezogen auf das gesamte
   Vorhaltestundenkontingent (fahrzeugübergreifend) bedarfsgerecht zu
   erweitern oder zu beschränken. Dies gilt auch für Änderungen für kurze
   Zeiträume, wie etwa für Großveranstaltungen oder ein stark erhöhtes
   Einsatzaufkommen (siehe § 15 Abs. 5 HRDG). Die Änderungen werden dem
   Beauftragten zum frühestmöglichen Zeitpunkt bekannt gegeben. Die
   Umsetzung wird unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des
   Beauftragten erfolgen. Etwaige Bedenken teilt der Beauftragte der Stadt
   Offenbach unverzüglich mit. Im Hinblick auf den ITW besteht ein
   Teil-Sonderkündigungsrecht der Konzessionsgeberin für den Fall, dass
   diese Vorhaltung vorzeitig (frühestens zum 30. Juni 2023) endet (siehe
   Anlage Kalkulationsgrundlagen und Anlage Beauftragungs- und
   Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrag).
   Die für die Durchführung erforderlichen Rettungsmittel einschließlich
   des nichtärztlichen Personals, sowie die persönliche Schutzausrüstung
   für die Leiharbeitnehmer inkl. Reinigung der Schutzausrüstung, stellt
   die Konzessionsgeberin dem Leistungserbringer kostenfrei zur Verfügung.
   Der Beauftragte ist zudem grundsätzlich zur Mitwirkung im
   Katastrophenschutz durch Überlassung von Leiharbeitnehmern
   verpflichtet, sofern ihm dies im Anforderungsfall möglich ist.
   Die erforderliche Rettungswache zur Unterbringung des nichtärztlichen
   Personals und der Rettungsmittel stellt der Beauftragte der Stadt
   Offenbach zur Anmietung gemäß Anlage Mustermietvertrag zur Verfügung (§
   3 Abs. 8 HRDG).
   Die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung in der Stadt Offenbach
   wird in einem Los vergeben. Eine weitere Aufteilung der Leistungen kam
   aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und Nutzung
   von Synergieeffekten vorliegend nicht in Betracht.
   Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Beauftragungs- und
   Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrag
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2022
   Ende: 31/03/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Beauftragung erfolgt - ausgenommen der ITW (siehe Anlage
   Kalkulationsdaten) - für 5 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption um ein
   weiteres Jahr.
   Der Vertrag endet bezogen auf den ITW mit Ablauf des 30.6.2023, im
   Übrigen mit Ablauf des 31.3.2027. Die Stadt hat einseitige
   Vertragsverlängerungsoptionsrechte: Sie kann den Vertrag bezogen auf
   den ITW bis zum 31.3.2027 sowie den Vertrag insgesamt bis zum 31.3.2028
   verlängern. Die Beauftragten werden spätestens 6 Monate vor Ablauf
   informiert; ein Anspruch der Beauftragten auf die Option besteht nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Beauftragung erfolgt für 5 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption um
   ein weiteres Jahr.
   Die Stadt hat einseitige Vertragsverlängerungsoptionsrechte in bezug
   auf den ITW: Sie kann den Vertrag bezogen auf den ITW bis zum 31.3.2027
   sowie den Vertrag insgesamt bis zum 31.3.2028 verlängern. Die
   Beauftragten werden spätestens 6 Monate vor Ablauf informiert; ein
   Anspruch der Beauftragten auf die Option besteht nicht.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Es handelt sich um eine Konzession i. S. v. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   - ausgefüllte Eigenerklärung mit Angaben für die Auskunft aus dem
   Gewerbezentralregister (siehe Ziff. 4 des Angebotsschreibens)
   - ausgefüllte Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen
   - aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister* in Kopie
   (nicht älter als 3 Monate bei Angebotsabgabe) [* für Deutschland das
   "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei
   Dienstleistungsaufträgen das "Vereinsregister", das
   "Partnerschaftsregister" und die
   Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder", siehe Anhang XI
   Richtlinie 2014/24/EU]
   - die Konzessionsgeberin wird für die für eine Beauftragung in Betracht
   kommenden Bieter außerdem einen aktuellen Auszug aus dem
   Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister ziehen
   - für die Anforderungen bei einer gemeinschaftlichen Beteiligung wird
   auf Ziff. 7 bis 9 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des
   Versicherers oder des Versicherungsmaklers für den konkreten
   Leistungsbereich mit mindestens folgenden Deckungssummen je
   Versicherungsfall: EUR 5.000.000,00 gegen Personenschäden, EUR
   3.000.000,00 gegen Sachschäden und EUR 50.000,00 gegen
   Vermögensschäden. Der Nachweis kann alternativ durch Bestätigung des
   Versicherers dahingehend erfolgen, dass die Versicherungssummen im
   Falle der Beauftragung gemäß der Anforderung angepasst wird.
   ***Hinweis: Die drei Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt
   sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine
   zweifache Maximierung pro Versicherungsjahr ist ausreichend.
   Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes bzw. die
   Bestätigung des Versicherers über die Anpassung im Beauftragungsfall
   zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist
   - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes/Bescheinigung in
   Steuersachen in Kopie (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als
   6 Monate)
   - Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers, bei dem die
   überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist, über das
   Nichtbestehen von Beitragsrückständen in Kopie (zum Zeitpunkt der
   Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
   - Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, bei der die überwiegende Zahl
   der Beschäftigten versichert ist, über das Nichtbestehen von
   Beitragsrückständen (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6
   Monate)
   - Nachweis über zur Verfügung stehendes Eigenkapital (z. B. Vorlage
   einer Eigenkapitalbescheinigung oder bei bestehender
   Bilanzierungspflicht eines Jahresabschlusses (Bilanz, Auszug) oder
   Bankauskunft) oder Fremdkapital (z. B. durch aktuelle Bankbestätigung;
   Bilanz, Auszug) in Höhe von mindestens EUR 750.000,00 zwecks Abdeckung
   möglicher Forderungsausfälle oder einer ggf. vollständigen
   Uneinbringlichkeit von Forderungen gegenüber den Leistungsträgern
   während der ersten 6 Monate im Falle der Nichteinigung über die
   Benutzungsentgelte gemäß § 10 HRDG als PDF. ***Hinweis: Stammt der
   Nachweis über Fremdkapital nicht von einem in Deutschland zugelassenen
   Kreditinstitut, ist zusätzlich ein Nachweis über das dem
   Fremdkapitalgeber zur Verfügung stehende Eigenkapital (z. B.
   Bankauskunft, Eigenkapitalbescheinigung) vorzulegen
   - für die Anforderungen bei einer gemeinschaftlichen Beteiligung wird
   auf Ziff. 7 bis 9 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   s.o.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - ausgefüllte Eigenerklärung über Referenzen (siehe Ziff. 5 des
   Angebotsschreibens): Referenzliste über Leistungen, die mit dem
   Auftragsgegenstand vergleichbar und im Zeitpunkt des Ablaufs der
   Angebotsfrist nicht älter als drei Jahre sind unter Verwendung der
   Eigenerklärung Referenzliste mit den dort vorgesehenen Angaben.
   ***Hinweis: Die vom Bieter einzureichende ausgefüllte Eigenerklärung
   Referenzliste muss mindestens eine Referenz enthalten, die mit dem
   jeweiligen Auftragsgegenstand vergleichbar ist, das heißt die
   notärztliche Versorgung sowie die parallele Mitwirkung im
   Katastrophenschutz im Bundesland des jeweiligen Trägers des
   Rettungsdienstes vor Ort beinhalten (siehe auch Bekanntmachung sowie
   Hinweise auf der Anlage Referenzliste selbst).
   ***Hinweis: Es werden keine Referenzen berücksichtigt, die im Zeitpunkt
   des Ablaufs der Angebotsfrist vor mehr als drei Jahren beendet wurden.
   - für die Anforderungen bei einer gemeinschaftlichen Beteiligung wird
   auf Ziff. 7 bis 9 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   s.o.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Für die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen gelten
   insbesondere die Bestimmungen des Hessisches Rettungsdienstgesetz
   (HRDG) sowie der Verordnung zur Durchführung des Hessischen
   Rettungsdienstgesetzes.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   - Der Beauftragte muss seine Anerkennung für die Mitwirkung im
   Katastrophenschutz gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 und Abs. 4 ZSKG in Verbindung
   mit dem geltenden Landesgesetz (z. B. §§ 19 Abs. 3 i.V.m. 27 Abs. 3
   HBKG) nicht bereits mit Angebotsabgabe nachweisen, sondern erhält im
   Falle seiner Auswahl eine entsprechende Anerkennung für die Stadt
   Offenbach.
   - Der Leistungserbringer ist verpflichtet, jährlich (bis spät. 15.
   Februar; im ersten Auftragsjahr erstmalig zum 15. Mai) eine aktuelle
   namentliche Personalliste des zur Besetzung auf den Rettungsmitteln
   vorgesehenen Personals unter Angabe der Art der Qualifikation (Facharzt
   ja/nein), Fachgebiet und Datum des Nachweises, gesundheitlicher
   Eignung, eventueller Zusatzqualifikationen und absolvierter
   Fortbildungen sowie Einweisungen/Unterweisungen vorzulegen (s. Ziff.
   9.2 des Beauftragungs- und Arbeitnehmerrahmenüberlassungsvertrags).
   - Vorlage Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (s. Ziff. VI.3. Nr.4)
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/11/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/01/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/11/2021
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Anforderung an die Rechtsform von Bietergemeinschaften:
   Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter (siehe
   Bewerbungsbedingungen).
   2. Neben den gemäß Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten
   Eignungsnachweisen sind mit dem Angebot folgende weitere Unterlagen
   vorzulegen:
   - ausgefüllte Anlage Angebotsschreiben
   - ausgefüllte Anlage Kosten- und Leistungsnachweis_Preisblatt NÄ
   (vorzulegen als MS-Excel-Datei im .xls-Format sowie zusätzlich als
   pdf-Dokument)
   - für den Fall, dass ein neuer Rettungswachenstandort angeboten wird:
   Objektbeschreibung (vom Bieter selbst zu erstellen) zum
   Rettungswachenstandort je Los mit folgenden Angaben: a)
   Standortbeschreibung, b) notwendige bauliche Maßnahmen (sofern
   zutreffend), c) vorläufige Verfügbarkeits- und
   Realisierbarkeitsnachweise. Nähere Angaben zur Objektbeschreibung sind
   den Bewerbungsbedingungen (Ziff. 6.2) und der Anlage "Übersicht
   vorzulegender Erklärungen, Nachweise und Unterlagen" am Ende des
   Dokuments Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
   3. Alle Fragen zum Verfahren, den Inhalten der Leistungen oder der
   Kalkulation sind ausschließlich elektronisch über die
   Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage
   vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen.
   4. Der Beauftragte ist spätestens zum Leistungsbeginn bzw. dem
   Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung im Besitz der Erlaubnis zur
   Arbeitnehmerüberlassung. Er muss der Stadt Offenbach vor
   Leistungsbeginn eine Kopie der Erlaubnis der zuständigen Agentur für
   Arbeit zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 AÜG vorlegen und
   den Wegfall der Erlaubnis im Sinne des § 12 Abs. 2 AÜG der Stadt
   Offenbach unverzüglich schriftlich mitteilen.
   5. Das Nachhaltigkeitskriterium der Mitwirkung bei der Ausbildung von
   Ärztinnen und Ärzten zur Erlangung der Zusatzbezeichnung
   "Notfallmedizin" (Ziff. 14.13 der Anlage Beauftragungsvertrag) ist
   zwingend zu erfüllen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen /
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]Vergabekammer@rpda.hessen.de
   Telefon: +49 6151126603
   Fax: +49 6151125816
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen /
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]Vergabekammer@rpda.hessen.de
   Telefon: +49 6151126603
   Fax: +49 6151125816
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist,
   wenn:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen /
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]Vergabekammer@rpda.hessen.de
   Telefon: +49 6151126603
   Fax: +49 6151125816
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/10/2021
References
   6. mailto:vergabestelle@offenbach.de?subject=TED
   7. http://www.offenbach.de/
   8. http://www.had.de/
   9. https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c7e6f956d-22d8b5a9e273e1c6
  10. http://www.had.de/
  11. mailto:Vergabekammer@rpda.hessen.de?subject=TED
  12. mailto:Vergabekammer@rpda.hessen.de?subject=TED
  13. mailto:Vergabekammer@rpda.hessen.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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