Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2021101909193079218" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen - DE-Düsseldorf
Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen
Branchenspezifisches Softwarepaket
Software-Implementierung
Software-Konfiguration
Software-Beratung
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 530681-2021 (ID: 2021101909193079218)
Veröffentlicht: 19.10.2021
*
  DE-Düsseldorf: Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen
   2021/S 203/2021 530681
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
   Postanschrift: Kavalleriestraße 22
   Ort: Düsseldorf
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 40213
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf
   E-Mail: [6]einkauf@nrwbank.de
   Telefon: +49 21191741
   Fax: +49 21191741-1746
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.nrwbank.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DC08/document
   s
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DC08
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wirtschaft und Finanzen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einführung einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 441
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79132100 Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvereinbarung über die Einführung einer Qualifizierten
   Elektronischen Signatur (Software, qualifizierter
   Vertrauensdiensteanbieter und Implementierungspartner)
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
   72263000 Software-Implementierung
   72265000 Software-Konfiguration
   72266000 Software-Beratung
   72267000 Software-Wartung und -Reparatur
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die
   Lieferung eines Gesamtsystems zur internen Befähigung der NRW.BANK
   gegenüber externen Parteien zur manuellen qualifizierten elektronischen
   Signierung von ausgehenden Dokumenten durch zeichnungsberechtigte
   Mitarbeiter*innen der NRW.BANK und zur manuellen sowie maschinellen
   Validierung von eingehenden (qualifiziert elektronisch) signierten
   Dokumenten (EVB-IT Systemlieferungsvertrag). Die Bereitstellung von
   Signierungsfunktionalitäten für die Kunden der NRW.BANK bzw. deren
   Befähigung zur QES sind nicht Gegenstand der gesuchten Lösung.
   Das Gesamtsystem muss den Anforderungen der eIDAS Verordnung (EU)
   910/2014 und deren zugehörigen Durchführungsrechtsakten (bspw. (EU)
   2015/1505 Vertrauenslisten, (EU) 2015/1506 Signaturformate, (EU)
   2016/650 IT-Sicherheitsverfahren & Schutzprofile) sowie den gängigen
   Standards für Datenschutz, Informationssicherheit und Signaturformaten
   entsprechen und intern sowie extern (z.B. durch Aufsichtsbehörden)
   prüfbar sein bzw. diesen Prüfungen standhalten, um insbesondere der
   Schriftformerfordernis zu genügen. Es muss aus den folgenden
   Komponenten bestehen:
   (1.) der Komponente Software unterteilt in die
   a. manuelle Signierung für eine anlassbezogene, einzelfall-spezifische
   und durch einen Benutzer am Arbeitsplatz initiierte Signierung
   (qualifizierte elektronische Signatur) eines ausgehenden Dokumentes
   b. manuelle Validierung für eine anlassbezogene, einzelfall-spezifische
   und durch einen Benutzer am Arbeitsplatz initiierte Validierung eines
   eingehenden zu validierenden Dokumentes
   c. maschinelle Validierung für eine durch IT-Systeme zu initiierende
   Validierung eingehender Dokumente
   (2.) der Komponente qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) für
   a. qualifizierte elektronische Zertifikate und deren Verwaltung
   (Beantragung, Bereitstellung, Widerruf, ...) und Verwendung
   (Signierung, Erzeugung einer Signatur)
   b. qualifizierte elektronische Zeitstempel und deren optionale
   Anwendung
   (3.) der Komponente Implementierungspartner zur Unterstützung in einem
   Einführungsprojekt durch
   a. fachliches Personal zur Erstellung notwendiger Konzepte (bspw.
   Schnittstellen, Verwaltungsprozesse, Test, Schulung), Veröffentlichung
   von (Verwaltungs-)Prozessen, Durchführung von Testaktivitäten,
   Erstellung von Schulungsunterlagen sowie zur Dokumentation
   b. technisches Personal zur Erstellung notwendiger Konzepte (bspw.
   Schnittstellen, Infrastruktur, Test), Implementierung und ggf. Rollout
   der Softwarekomponenten, Durchführung von Testaktivitäten sowie zur
   Dokumentation.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung. Sie hat eine
   Laufzeit von 2 Jahren. Diese Laufzeit verlängert sich automatisch um
   jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von
   der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt
   vier Jahre ab dem tatsächlichen Beginn der vorgesehenen
   Regelleistungen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die NRW.BANK schätzt die Abnahmemengen unverbindlich wie folgt, ohne
   dass eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht:
   a. Komponente Software (Lizenzkauf): Lizenzen für 2.000 validierende
   Nutzer (die validierenden Nutzer inkludieren 1.000 signierenden Nutzer)
   b. Beraterkosten für Implementierung: Business Analyst: 50 Tage;
   Systemintegrator: 100 Tage
   c. Signaturkarten: 600
   d. Fernsignatur (inkl. Zeitstempel): 48.000 Signaturen
   e. Elektronische Zeitstempel pro Signierung mit Signaturkarte: 68.000
   Zeitstempel
   Es gelten folgende, verbindliche Höchstabnahmegrenzen:
   a. Komponente Software (Lizenzkauf): Lizenzen für 2.200 validierende
   Nutzer (die validierenden Nutzer inkludieren 1.200 signierenden Nutzer)
   b. Beraterkosten für Implementierung: Business Analyst: 75 Tage;
   Systemintegrator: 125 Tage
   c. Signaturkarten: 700
   d. Fernsignatur (inkl. Zeitstempel): 60.000 Signaturen
   e. Elektronische Zeitstempel pro Signierung mit Signaturkarte: 70.000
   Zeitstempel
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   (1.) Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem
   sie niedergelassen sind,
   a. entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses
   Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung (bei
   Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) nachweisen;
   b. soweit sie Leistungen nach dieser Rahmenvereinbarung als
   qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) erbringen, ein gültiges
   Zertifikat (gem. der Liste der "National Accreditation Bodies and
   Conformity Assessments dies for QTSP/QTS") akkreditierten
   Zertifizierungsstelle der letzten 24 Monate nachweisen;
   c. für jede von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (qVDA)
   eingesetzte Signaturerstellungseinheit (bspw. Signaturkarte) bzw. für
   deren zugrunde liegenden technischen Hardware einen Eintrag in der
   EU-weiten Liste der "qualified signature creation devices (QSCD) and
   secure signature creation devices (SSCD)" oder in einer der nationalen
   Listen der "Designated Bodies for SSCD and QSCD" (bspw. der Liste vom
   BSI zertifizierter Produkte zur digitale Signatur) nachweisen (soweit
   dieser Nachweis nicht von einem Nachunternehmer erbracht wird).
   (2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je
   nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer
   niedergelassen ist,
   a. entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses
   Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung
   b. soweit sie Leistungen nach dieser Rahmenvereinbarung als
   qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) erbringen, ein gültiges
   einer (gem. der Liste der "National Accreditation Bodies and Conformity
   Assessments dies for QTSP/QTS") akkreditierten Zertifizierungsstelle
   der letzten 24 Monate nachweisen;
   c. für jede von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (qVDA
   eingesetzte Signaturerstellungseinheit (bspw. Signaturkarte) bzw. für
   deren zugrunde liegenden technischen Hardware einen Eintrag in der
   EU-weiten Liste der "qualified signature creation devices (QSCD) and
   secure signature creation devices (SSCD)" oder in einer der nationalen
   Listen der "Designated Bodies for SSCD and QSCD" (bspw. der Liste vom
   BSI zertifizierter Produkte zur digitale Signatur) nachweisen (soweit
   dieser Nachweis nicht bieterseits erbracht wird).
   (3.) Die Nachweise können als Scan der Originaldokumente vorgelegt
   werden. Handelsregisterauszüge dürfen nicht älter als 12 Monate ab
   Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Regelungen in der VgV, mit
   welchen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und
   sonstige Nachweise) Bieter ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 belegen
   können, bleiben unberührt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1.) Für Bieter / Nachunternehmer, die die Komponente Software
   abdecken: Unternehmensvorstellung mit Angaben zur Unternehmensgröße,
   zum Unternehmensalter, zur Anzahl der Mitarbeiter in den Bereichen
   Entwicklung und Support (max. 2 DIN A4 Seiten).
   (2.) Für Bieter / Nachunternehmer die die Komponente
   Implementierungspartner abdecken: Kurze Vorstellung des Unternehmens
   insb. mit Angaben zur Unternehmensgröße, zum Unternehmensalter sowie
   zur Anzahl der Mitarbeiter im Projektgeschäft (max. 2 DIN A4 Seiten).
   (3.) Erklärung über den Umsatz des Bieters / Nachunternehmers in den
   Bereichen der Komponenten Software [manuelle Signierung für eine
   anlassbezogene, einzelfall-spezifische und durch einen Benutzer am
   Arbeitsplatz initiierte Signierung (qualifizierte elektronische
   Signatur) eines ausgehenden Dokumentes; manuelle Validierung für eine
   anlassbezogene, einzelfallspezifische und durch einen Benutzer am
   Arbeitsplatz initiierte Validierung eines eingehenden zu validierenden
   Dokumentes; maschinelle Validierung für eine durch IT-Systeme zu
   initiierende Validierung eingehender Dokumente] und
   Implementierungspartner für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem
   Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern
   entsprechende Angaben verfügbar sind.
   (4.) Die Erklärung zu (3.) muss auf dem Vordruck 03 erfolgen; die
   Unternehmensvorstellungen zu (1.) und zu (2.) auf Beiblättern zum
   Vordruck 03. Weitergehende Regelungen in der VgV, mit welchen
   Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige
   Nachweise) Bieter ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 belegen können,
   bleiben unberührt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindestbedingung zu (3.):
   Der Umsatz des Bieters in den Bereichen der Komponenten Software und
   Implementierungspartner muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor
   dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils
   pro Geschäftsjahr jeweils mindestens 200.000 EUR betragen haben. § 50
   VgV bleibt unberührt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1.) Nachweis von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte
   Aufträge.
   Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich
   bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder
   E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben.
   Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Angegebene
   Referenzen sind zum Nachweis dieser Mindestanforderungen aussagekräftig
   zu erläutern. Die Auftraggeberin behält sich vor, die
   Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger /
   Referenzkunden zu überprüfen.
   Der Nachweis der Referenzen hat auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur
   Eignung zu erfolgen. Die erforderliche Referenzerläuterung kann bei
   weitergehendem Platzbedarf formlos auf Anlagen zu diesem Vordruck
   erfolgen. Weitergehende Regelungen in der VgV, mit welchen Unterlagen
   (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
   Bieter ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 belegen können, bleiben
   unberührt.
   (2.) Angabe der Anzahl technischen Fachkräfte oder der technischen
   Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt
   werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören
   oder nicht (differenziert nach den Leistungsbereichen Support und
   Implementierung).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindestbedingungen zu (1.):
   Es gelten die folgenden Mindestanforderungen, die durch die Bieter /
   Bietergemeinschaft und etwa insgesamt erfüllt sein müssen (- nicht pro
   Referenz -). Die erforderlichen Referenzerläuterungen müssen die
   Erfüllung dieser Mindestbedingungen erkennen lassen:
   (a.) Nachweis der Marktgängigkeit der angebotenen Software durch
   mindestens 5 im Betrieb befindliche Installationen im europäischen Raum
   in den letzten höchstens 3 Jahren vor Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung, davon mindestens 2 im deutschsprachigen Raum.
   (b.) Nachweis der Expertise über mindestens 2 Implementierungen der
   mitangebotenen Softwarekomponenten bei unterschiedlichen Kunden in den
   letzten höchstens 3 Jahren vor Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   (1.) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die
   Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124
   GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3
   Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei
   Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). § 50 VgV bleibt
   unberührt. Weitergehende Regelungen in der VgV, mit welchen Unterlagen
   (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
   Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen belegen können, bleiben
   unberührt.
   (2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung zum
   Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum
   Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04
   und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß
   Vordruck 04a von Ausschlussgründen. § 50 VgV bleibt unberührt.
   Weitergehende Regelungen in der VgV, mit welchen Unterlagen
   (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
   Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen belegen können, bleiben
   unberührt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/11/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 15/11/2021
   Ortszeit: 12:01
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DC08
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
   Postanschrift: Kavalleriestraße 22
   Ort: Düsseldorf
   Postleitzahl: 40213
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]einkauf@nrwbank.de
   Telefon: +49 21191741
   Fax: +49 21191741-1746
   Internet-Adresse: [11]www.nrwbank.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/10/2021
References
   6. mailto:einkauf@nrwbank.de?subject=TED
   7. http://www.nrwbank.de/
   8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DC08/documents
   9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DC08
  10. mailto:einkauf@nrwbank.de?subject=TED
  11. http://www.nrwbank.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau