(1) Searching for "2021101909193079218" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen - DE-Düsseldorf
Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen
Branchenspezifisches Softwarepaket
Software-Implementierung
Software-Konfiguration
Software-Beratung
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 530681-2021 (ID: 2021101909193079218)
Veröffentlicht: 19.10.2021
*
DE-Düsseldorf: Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen
2021/S 203/2021 530681
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: [6]einkauf@nrwbank.de
Telefon: +49 21191741
Fax: +49 21191741-1746
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.nrwbank.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DC08/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DC08
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Einführung einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES)
Referenznummer der Bekanntmachung: 441
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79132100 Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Einführung einer Qualifizierten
Elektronischen Signatur (Software, qualifizierter
Vertrauensdiensteanbieter und Implementierungspartner)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
72263000 Software-Implementierung
72265000 Software-Konfiguration
72266000 Software-Beratung
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die
Lieferung eines Gesamtsystems zur internen Befähigung der NRW.BANK
gegenüber externen Parteien zur manuellen qualifizierten elektronischen
Signierung von ausgehenden Dokumenten durch zeichnungsberechtigte
Mitarbeiter*innen der NRW.BANK und zur manuellen sowie maschinellen
Validierung von eingehenden (qualifiziert elektronisch) signierten
Dokumenten (EVB-IT Systemlieferungsvertrag). Die Bereitstellung von
Signierungsfunktionalitäten für die Kunden der NRW.BANK bzw. deren
Befähigung zur QES sind nicht Gegenstand der gesuchten Lösung.
Das Gesamtsystem muss den Anforderungen der eIDAS Verordnung (EU)
910/2014 und deren zugehörigen Durchführungsrechtsakten (bspw. (EU)
2015/1505 Vertrauenslisten, (EU) 2015/1506 Signaturformate, (EU)
2016/650 IT-Sicherheitsverfahren & Schutzprofile) sowie den gängigen
Standards für Datenschutz, Informationssicherheit und Signaturformaten
entsprechen und intern sowie extern (z.B. durch Aufsichtsbehörden)
prüfbar sein bzw. diesen Prüfungen standhalten, um insbesondere der
Schriftformerfordernis zu genügen. Es muss aus den folgenden
Komponenten bestehen:
(1.) der Komponente Software unterteilt in die
a. manuelle Signierung für eine anlassbezogene, einzelfall-spezifische
und durch einen Benutzer am Arbeitsplatz initiierte Signierung
(qualifizierte elektronische Signatur) eines ausgehenden Dokumentes
b. manuelle Validierung für eine anlassbezogene, einzelfall-spezifische
und durch einen Benutzer am Arbeitsplatz initiierte Validierung eines
eingehenden zu validierenden Dokumentes
c. maschinelle Validierung für eine durch IT-Systeme zu initiierende
Validierung eingehender Dokumente
(2.) der Komponente qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) für
a. qualifizierte elektronische Zertifikate und deren Verwaltung
(Beantragung, Bereitstellung, Widerruf, ...) und Verwendung
(Signierung, Erzeugung einer Signatur)
b. qualifizierte elektronische Zeitstempel und deren optionale
Anwendung
(3.) der Komponente Implementierungspartner zur Unterstützung in einem
Einführungsprojekt durch
a. fachliches Personal zur Erstellung notwendiger Konzepte (bspw.
Schnittstellen, Verwaltungsprozesse, Test, Schulung), Veröffentlichung
von (Verwaltungs-)Prozessen, Durchführung von Testaktivitäten,
Erstellung von Schulungsunterlagen sowie zur Dokumentation
b. technisches Personal zur Erstellung notwendiger Konzepte (bspw.
Schnittstellen, Infrastruktur, Test), Implementierung und ggf. Rollout
der Softwarekomponenten, Durchführung von Testaktivitäten sowie zur
Dokumentation.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung. Sie hat eine
Laufzeit von 2 Jahren. Diese Laufzeit verlängert sich automatisch um
jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von
der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt
vier Jahre ab dem tatsächlichen Beginn der vorgesehenen
Regelleistungen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die NRW.BANK schätzt die Abnahmemengen unverbindlich wie folgt, ohne
dass eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht:
a. Komponente Software (Lizenzkauf): Lizenzen für 2.000 validierende
Nutzer (die validierenden Nutzer inkludieren 1.000 signierenden Nutzer)
b. Beraterkosten für Implementierung: Business Analyst: 50 Tage;
Systemintegrator: 100 Tage
c. Signaturkarten: 600
d. Fernsignatur (inkl. Zeitstempel): 48.000 Signaturen
e. Elektronische Zeitstempel pro Signierung mit Signaturkarte: 68.000
Zeitstempel
Es gelten folgende, verbindliche Höchstabnahmegrenzen:
a. Komponente Software (Lizenzkauf): Lizenzen für 2.200 validierende
Nutzer (die validierenden Nutzer inkludieren 1.200 signierenden Nutzer)
b. Beraterkosten für Implementierung: Business Analyst: 75 Tage;
Systemintegrator: 125 Tage
c. Signaturkarten: 700
d. Fernsignatur (inkl. Zeitstempel): 60.000 Signaturen
e. Elektronische Zeitstempel pro Signierung mit Signaturkarte: 70.000
Zeitstempel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1.) Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem
sie niedergelassen sind,
a. entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses
Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung (bei
Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) nachweisen;
b. soweit sie Leistungen nach dieser Rahmenvereinbarung als
qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) erbringen, ein gültiges
Zertifikat (gem. der Liste der "National Accreditation Bodies and
Conformity Assessments dies for QTSP/QTS") akkreditierten
Zertifizierungsstelle der letzten 24 Monate nachweisen;
c. für jede von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (qVDA)
eingesetzte Signaturerstellungseinheit (bspw. Signaturkarte) bzw. für
deren zugrunde liegenden technischen Hardware einen Eintrag in der
EU-weiten Liste der "qualified signature creation devices (QSCD) and
secure signature creation devices (SSCD)" oder in einer der nationalen
Listen der "Designated Bodies for SSCD and QSCD" (bspw. der Liste vom
BSI zertifizierter Produkte zur digitale Signatur) nachweisen (soweit
dieser Nachweis nicht von einem Nachunternehmer erbracht wird).
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je
nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer
niedergelassen ist,
a. entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses
Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung
b. soweit sie Leistungen nach dieser Rahmenvereinbarung als
qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) erbringen, ein gültiges
einer (gem. der Liste der "National Accreditation Bodies and Conformity
Assessments dies for QTSP/QTS") akkreditierten Zertifizierungsstelle
der letzten 24 Monate nachweisen;
c. für jede von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (qVDA
eingesetzte Signaturerstellungseinheit (bspw. Signaturkarte) bzw. für
deren zugrunde liegenden technischen Hardware einen Eintrag in der
EU-weiten Liste der "qualified signature creation devices (QSCD) and
secure signature creation devices (SSCD)" oder in einer der nationalen
Listen der "Designated Bodies for SSCD and QSCD" (bspw. der Liste vom
BSI zertifizierter Produkte zur digitale Signatur) nachweisen (soweit
dieser Nachweis nicht bieterseits erbracht wird).
(3.) Die Nachweise können als Scan der Originaldokumente vorgelegt
werden. Handelsregisterauszüge dürfen nicht älter als 12 Monate ab
Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Regelungen in der VgV, mit
welchen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und
sonstige Nachweise) Bieter ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 belegen
können, bleiben unberührt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1.) Für Bieter / Nachunternehmer, die die Komponente Software
abdecken: Unternehmensvorstellung mit Angaben zur Unternehmensgröße,
zum Unternehmensalter, zur Anzahl der Mitarbeiter in den Bereichen
Entwicklung und Support (max. 2 DIN A4 Seiten).
(2.) Für Bieter / Nachunternehmer die die Komponente
Implementierungspartner abdecken: Kurze Vorstellung des Unternehmens
insb. mit Angaben zur Unternehmensgröße, zum Unternehmensalter sowie
zur Anzahl der Mitarbeiter im Projektgeschäft (max. 2 DIN A4 Seiten).
(3.) Erklärung über den Umsatz des Bieters / Nachunternehmers in den
Bereichen der Komponenten Software [manuelle Signierung für eine
anlassbezogene, einzelfall-spezifische und durch einen Benutzer am
Arbeitsplatz initiierte Signierung (qualifizierte elektronische
Signatur) eines ausgehenden Dokumentes; manuelle Validierung für eine
anlassbezogene, einzelfallspezifische und durch einen Benutzer am
Arbeitsplatz initiierte Validierung eines eingehenden zu validierenden
Dokumentes; maschinelle Validierung für eine durch IT-Systeme zu
initiierende Validierung eingehender Dokumente] und
Implementierungspartner für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem
Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind.
(4.) Die Erklärung zu (3.) muss auf dem Vordruck 03 erfolgen; die
Unternehmensvorstellungen zu (1.) und zu (2.) auf Beiblättern zum
Vordruck 03. Weitergehende Regelungen in der VgV, mit welchen
Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige
Nachweise) Bieter ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 belegen können,
bleiben unberührt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestbedingung zu (3.):
Der Umsatz des Bieters in den Bereichen der Komponenten Software und
Implementierungspartner muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor
dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils
pro Geschäftsjahr jeweils mindestens 200.000 EUR betragen haben. § 50
VgV bleibt unberührt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1.) Nachweis von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte
Aufträge.
Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich
bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder
E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben.
Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Angegebene
Referenzen sind zum Nachweis dieser Mindestanforderungen aussagekräftig
zu erläutern. Die Auftraggeberin behält sich vor, die
Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger /
Referenzkunden zu überprüfen.
Der Nachweis der Referenzen hat auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur
Eignung zu erfolgen. Die erforderliche Referenzerläuterung kann bei
weitergehendem Platzbedarf formlos auf Anlagen zu diesem Vordruck
erfolgen. Weitergehende Regelungen in der VgV, mit welchen Unterlagen
(Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
Bieter ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 belegen können, bleiben
unberührt.
(2.) Angabe der Anzahl technischen Fachkräfte oder der technischen
Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt
werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören
oder nicht (differenziert nach den Leistungsbereichen Support und
Implementierung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestbedingungen zu (1.):
Es gelten die folgenden Mindestanforderungen, die durch die Bieter /
Bietergemeinschaft und etwa insgesamt erfüllt sein müssen (- nicht pro
Referenz -). Die erforderlichen Referenzerläuterungen müssen die
Erfüllung dieser Mindestbedingungen erkennen lassen:
(a.) Nachweis der Marktgängigkeit der angebotenen Software durch
mindestens 5 im Betrieb befindliche Installationen im europäischen Raum
in den letzten höchstens 3 Jahren vor Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung, davon mindestens 2 im deutschsprachigen Raum.
(b.) Nachweis der Expertise über mindestens 2 Implementierungen der
mitangebotenen Softwarekomponenten bei unterschiedlichen Kunden in den
letzten höchstens 3 Jahren vor Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
(1.) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die
Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124
GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3
Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei
Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). § 50 VgV bleibt
unberührt. Weitergehende Regelungen in der VgV, mit welchen Unterlagen
(Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen belegen können, bleiben
unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung zum
Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum
Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04
und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß
Vordruck 04a von Ausschlussgründen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Weitergehende Regelungen in der VgV, mit welchen Unterlagen
(Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen belegen können, bleiben
unberührt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/11/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/11/2021
Ortszeit: 12:01
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DC08
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [10]einkauf@nrwbank.de
Telefon: +49 21191741
Fax: +49 21191741-1746
Internet-Adresse: [11]www.nrwbank.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/10/2021
References
6. mailto:einkauf@nrwbank.de?subject=TED
7. http://www.nrwbank.de/
8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DC08/documents
9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DC08
10. mailto:einkauf@nrwbank.de?subject=TED
11. http://www.nrwbank.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|