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Ausschreibung: Planungsleistungen im Bauwesen - DE-Berlin
Planungsleistungen im Bauwesen
Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Dokument Nr...: 531591-2021 (ID: 2021101909273280116)
Veröffentlicht: 19.10.2021
*
DE-Berlin: Planungsleistungen im Bauwesen
2021/S 203/2021 531591
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/
Materialwirtschaft
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [6]Einkauf.SE3@bvg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c5fb95378-28969c1d0b8b4e8b
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c5fb95378-28969c1d0b8b4e8b
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Tunnelsanierung und Grundinstandsetzung U-Bhf. Weinmeisterstraße
Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0599-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Tunnelsanierung und Grundinstandsetzung U8 - Weinmeisterstraße
-Objektplanung Lph.1-7, HOAI 2021
-Instandsetzungs- und Tragwerksplanung Lph. 1-6, HOAI 2021
-Verkehrsplanung und die Planung, Abstimmung und Koordinierung der
Leitungsumlegung
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der U-Bahn-Abschnitt zwischen Invalidenstraße, Rosenthaler Platz und
Weinmeisterstraße ist Bestandteil der Strecke D und wird von der
U-Bahnlinie 8 befahren. Die Tunnelanlage wurde am 18. April 1930 in
Betrieb genommen.
Im beschriebenen Vorhaben liegt der Tunnel unter der Brunnenstraße und
der Rosenthaler Straße und folgt dabei dem Straßenverlauf, wobei der
Tunnel teilweise bis an die Fundamente der Bebauung reicht. Der Tunnel
verläuft von der Invalidenstraße kommend über den Rosen-thaler Platz
und in südlicher Richtung und in einem Bogen nach Südosten in den
Bahnhof Weinmeisterstraße, der mittig unter der Weinmeisterstraße
angelegt wurde.
Die Tunnelanlage wurde dreigleisig mit doppelter Mittelstützung auf
einer tragenden Sohle aus Stahlbeton in offener Zonenbauweise
errichtet, streckenweise auch zweigleisig mit Mittelstützung. Die
Bauwerkshöhe UK bis OK beträgt max. 5,70 m. Die Tunnelbreite
Außenkanten betragen im Maximum 16 m und im Minimum 9 m.
Der schmalen Straße und dem Bodendruck der angrenzenden Bebauung waren
beim Bau besondere Sicherungsmaßnahmen geschuldet. Statt der üblichen
Eisenbetonrahmendecke wurde daher der Tunnel mit Betonträgerdecke
ausgeführt (Deckenträger aus I-Profilen). Es sind verschiedene
Hausabfangungen vorhanden. Notausstiege befinden sich auf der Ostseite
der Strecke bei km 6,2+15,0 und km 6,3+50, auf der Westseite der
Strecke bei km 6,8 + 10. Bauwerksfugen finden sich bei bei km 6,3+41,3,
km 6,4+91,2, km 6,7 +02,00, km 6,7 + 80,00, km 6,8 + 40,00 und km 6,9 +
06,12.
Der Bereich der Rosenthaler Str. /Ecke Weinmeisterstraße war bis Ende
des 2. Weltkriegs noch bebaut. Es ist damit zu rechnen, dass im Boden
noch Abfangkonstruktionen vorhanden sind, die gegebenenfalls im Zuge
der Tunnelsanierung entfernt werden müssen.
Die zulässige Belastung ist beschränkt auf SLW 30. Die Überdeckung des
Tunnels beträgt im Mittel 3 m. Der Grundwasserstand gemäß Umweltatlas
Senat beträgt 32,10 m (zeHGW).
Der U-Bahnhof Weinmeisterstraße wurde nach einem Standardentwurf der
Architekten Alf-red Grenander und Alfred Fehse im Jahr 1930 fertig
gestellt. Er wurde als Station der soge-nannten
"Gesundbrunnen-Leinestraße-Linie" (Strecke D) erbaut.
Der U-Bahnhof Weinmeisterstraße wird heute von der Linie U8 angefahren
und liegt zwi-schen den Bahnhöfen Rosenthaler Platz und Alexanderplatz
im Berliner Stadtteil Mitte.
Der Tunnel mit dem Bahnhof Weinmeisterstraße folgt dem Verlauf der
Weinmeisterstraße von Nordwest nach Südost und nimmt den Raum unter ihr
fast komplett ein.
Die Mittelbahnsteigplatte des Bahnhofs liegt ca. 6,60 m unter
Straßenniveau.
Zwischen den beiden Ausgängen ist die Bahnsteigplatte 130 m lang und
hat in Bahnsteigmitte eine maximale Breite von 8,00 m. Über die beiden
an den Bahnsteigenden gelegenen Treppenanlagen gelangt man zu
Vorhallen, von denen aus man über weitere Treppen (zwei im Südosten und
eine im Nordwesten) ins Freie gelangt. In den 1990er Jahren wurde der
Bahnhof Weinmeisterstraße nach Jahrzehnten als 'Geisterbahnhof', der
ohne Halt durchfahren wurde, wiedereröffnet. 1995/96 wurde die
südöstliche Vorhalle (I) saniert. Im Zuge der Sanierung wurden damals
die Ausgänge II/1 und II/2 neu errichtet.
Der U-Bahnhof Weinmeisterstraße steht unter Denkmalschutz.
Der Bereich des U-Bahnhof Rosenthaler Straße, der unter der Torstraße
gelegen ist, ist nicht Bestandteil der Maßnahme.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40,00
Preis - Gewichtung: 60,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2022
Ende: 28/12/2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den
einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der
Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde
gelegt:
(1)
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge
summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich
daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft
sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich
Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder
fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle
Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen
oder zu korrigieren.
(2)
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche
Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den
Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen
anzufordern.
(3)
Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von
Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei
Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann
gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB
geregelten Voraussetzungen
abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei
Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach
§ 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann
nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, §
126 GWB geregelten
Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des
Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten
Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser
Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung gem. III.1.1) bis III.1.3)
der Bekanntmachung (Formblatt) ergeben.
(4)
Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden
Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und
Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des
rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu
berücksichtigen.
(5)
Alle Bewerber werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß der zugehörenden
Matrix ihrer Referenzangaben entsprechend im Punktesystem bewertet. Der
Auftraggeber behält sich durch eine Begrenzung der Teilnehmer vor, nur
die maximal 5 Bestplatzierten zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei
Punktgleichheit des 5. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der
Wertungsreihenfolge verbleibt der Teilnahmeantrag desjenigen Bewerbers
im Verfahren, der die höheren Gesamtbaukosten (Kostengruppe 300 und
400) für alle Referenzen zusammengefasst aufweist.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für
Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1
der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich
Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister erfolgen.
Die Formblätter ("Eigenerklärung gem. III.1.1) bis III.1.3) der
Bekanntmachung") liegen den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und
AufenthG
4. Erklärung zum KRG
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-
Sach- Vermögens- und Umweltschäden)
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem
Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt
für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so
muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen)
Eignungsleihgeber eine Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen
sowie seine tatsächliche
Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer
Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die
Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den
Vergabeunterlagen
enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung zu III.1.2) der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit (Bestandteil des Formblattes
"Eigenerklärungen gem. III.1.1) und III.1.2) der Bekanntmachung"):
1. Zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren.
2. Ggf. weitere Erklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit,
sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum
Formblatt (Eigenerklärungen gem. III.1.3) der Bekanntmachung) mit
dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare
Leistungen
2. Ggf. weitere Erklärungen zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat 2 Referenzen für erbrachte
Leistungen der Objektplanung von Ingenieurbauwerken (OP1,OP2), 2
Referenzen für erbrachte Leistungen der Tragwerksplanung (TP1,TP2)
sowie 2 Referenzen für erbrachte Leistungen der Verkehrsplanung
einzureichen (VP1,VP2).
Die entsprechende Zuordnung und Kennzeichnung der Referenzen ist durch
den Bewerber (auch Syno-nym für Bewerbergemeinschaft) vorzunehmen.
Diese haben nachfolgende Mindestanforderungen zu beinhalten:
Bezüglich der Erfüllung der Mindestanforderungen ist zu beachten, dass
die zum jeweiligen Leistungsinhalt eingereichten Referenzen in Summe
die Mindestanforderungen erfüllen müssen. (D.h. sollte eine der
eingereichten Referenzen nicht alle Mindestanforderungen erfüllen,
führt dies nicht zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sofern eine
weitere Referenz die Mindestanforderung erfüllt.)
1. Mindestanforderung an Leistungsinhalt Referenzen OP1 und OP2 der
Objektplanung:
Berücksichtigt werden nur Referenzen, die als Tunnelbauwerke bzw.
Untergrundbahnhöfe in die HOAI 2021, Anlage 12 zu §43 - Konstruktive
Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, Gruppe 6 - eingeordnet sind.
Weitere Mindestanforderungen an die Referenzen der OP sind:
Betoninstandsetzung, Tunneldichtung, Grundinstandsetzung,
Denkmalschutz.
Gewichtet werden weiterhin die Aktualität der abgeschlossenen Vorhaben,
die Durchführung im Bestand und bei betrieblicher Nutzung und die
Anzahl der erbrachten Leistungsphasen.
2. Mindestanforderung an Leistungsinhalt Referenzen TP1 und TP2 der
Tragwerksplanung:
Berücksichtigt werden nur Referenzen, die als Tunnelbauwerke bzw.
Untergrundbahnhöfe in die HOAI 2021, Anlage 12 zu §43 - Konstruktive
Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, Gruppe 6 - eingeordnet sind.
Weitere Mindestanforderungen an die Referenzen der TP sind:
Betoninstandsetzung, Tunneldichtung, Grundinstandsetzung, Sachkundiger
Planer.
Gewichtet werden weiterhin die Aktualität der abgeschlossenen Vorhaben,
die Durchführung im Bestand und bei betrieblicher Nutzung und die
Anzahl der erbrachten Leistungsphasen.
3. Mindestanforderung an Leistungsinhalt Referenzen VP1 und VP2 der
Verkehrsplanung:
Berücksichtigt werden nur Referenzen, die Leistungen der
Verkehrsplanung im Zusammenhang mit Tun-nelbauwerken bzw.
Untergrundbahnhöfen in die HOAI 2021, Anlage 12 zu §43 - Konstruktive
Ingenieur-bauwerke für Verkehrsanlagen, Gruppe 6 - abbilden. Zudem muss
es sich bei den Referenzen um Bau-vorhaben im "innerstädtischen" oder
"innerstädtisch hochfrequentierten" Raum handeln.
Gewichtet werden darüber hinaus weiterhin die Aktualität des
abgeschlossenen Vorhabens, die komplexe Abstimmung mit Dritten und die
Anzahl der erbrachten Leistungsphasen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der
Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend
vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der
Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
(1.)
Eigenerklärung gem. III.1.1) der Bekanntmachung (bei
Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied und für jeden mit dem
Teilnahmeantrag benannten
Nachunternehmer)
(2.)
Eigenerklärung gem. III.1.2) und III 1.3) der Bekanntmachung
(3.)
Nachunternehmererklärung (sofern erforderlich)
(4.)
im Fall von Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Ihres/Ihrer
Nachunternehmer/s (vollständig ausgefüllt)
(5.)
im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur Bildung einer
Bewerbergemeinschaft (vollständig ausgefüllt)
Weitere Erläuterungen sind dem Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb
zu entnehmen. Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
siehe Vergabeunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
gesamtschuldnerisch haftend
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
- Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine
deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen
- Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen
in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung
- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des
Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten.
Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur
Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt
hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
- Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG)
vom 22. April 2020 sind einzuhalten. Der AG wird entsprechende
Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den
Vertrag aufnehmen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2021/S 147-392549
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/11/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine
Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird
ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform
vorzunehmen.
2. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf
rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich
elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform
zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6
Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und
sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen
Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch
über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur
Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der
Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter
verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die
Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche
Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten.
Ein separater Hinweis durch den
Auftraggeber erfolgt nicht.
4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 23.06.2021
ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene
Vergabeplattform beantragt werden.
5. Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich elektronisch über
die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das
dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow)
einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in
Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die
Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig.
6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den
Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem
Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor.
7. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden
Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält
sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu
vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Ein Anspruch
auf Verhandlung besteht nicht.
8. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten
eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen
will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens
benennen
und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in
Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem
Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem
muss der
Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung "Eignungsleihe"
dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. §
47 SektVO). In Hinblick auf
Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die
erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten
anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch
nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten
benötigt werden;
9. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und
dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden;
10. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der
geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7
und 8 Berliner Ausschreibungsund Vergabegesetzentsprechenden und sonst
gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren
zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an
Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den
Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine
Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle
vorzuhalten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/10/2021
References
6. mailto:Einkauf.SE3@bvg.de?subject=TED
7. https://vergabekooperation.berlin/
8. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c5fb95378-289
69c1d0b8b4e8b
9. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c5fb95378-289
69c1d0b8b4e8b
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:392549-2021:TEXT:DE:HTML
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