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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - DE-Wiesbaden
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 532299-2021 (ID: 2021102009082980756)
Veröffentlicht: 20.10.2021
*
  DE-Wiesbaden: Softwarepaket und Informationssysteme
   2021/S 204/2021 532299
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische
   Zentrale für Datenverarbeitung
   Postanschrift: Mainzer Straße 29
   Ort: Wiesbaden
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   Postleitzahl: 65185
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@hzd.hessen.de
   Telefon: +49 611/340-0
   Fax: +49 611/340-1150
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de/NetServer/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
   on=_Details&TenderOID=54321-Tender-17bed98bf43-5081483a6ccf6659
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe.hessen.de/NetServer/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lizenzen und Pflege für Antiviren- und Antispamsoftware in der
   E-Mail-Infrastruktur am Internetübergang Land Hessen
   Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0086
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Beschaffung von Lizenzen und anschließende Pflege für die Antiviren-
   und Antispamsoftware in der E-Mail-Infrastruktur am Internetübergang
   des Landes Hessen
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 893 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   Hauptort der Ausführung:
   Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
   Mainzer Straße 29
   65185 Wiesbaden
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zeitlich befristete Überlassung einer Antivirussoftwarelösung und einer
   Antispamkomponente (on premises) für mindestens 169.000 Benutzer sowie
   anschließende Pflege der Software (Produkt-Updates, Patches,
   Signaturen), welche an der Schnittstelle zum Internet eingesetzt werden
   soll.
   Es werden technische Mindestanforderungen an die
   Antispam-/Antiviruskomponente sowie an den Informations-
   /Softwaresupport gestellt. Anhand des Dokuments "Kriterienkatalog"
   erfolgt eine Überprüfung der Mindestanforderungen anhand von
   Ausschluss- und Bewertungskriterien.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 30,00
   Preis - Gewichtung: 70,00
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 893 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit beträgt jeweils 24 Monate mit zweimaliger
   Verlängerungsoption für je 12 Monate. Der jeweilige Vertrag beginnt mit
   Zuschlagserteilung, spätestens aber zum 01.02.2022.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   ---
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   ---
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Darstellung von mindestens 1 geeigneten Referenz (Datei "Referenzen")
   aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die
   nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen
   entspricht.
    Überlassung von Antiviren-/Antispamsoftwarekomponenten für E-Mail in
   einem Umfeld mit einer Anzahl von mindestens 80.000 Nutzern
    Pflege von Antiviren-/Antispamsoftwarekomponenten für E-Mail in einem
   Umfeld mit einer Anzahl von mindestens 80.000 Nutzern
   Die Leistungen können in gleichen Referenzen nachgewiesen werden; die
   erbrachten Leistungen können auf mehrere Referenzen aufgeteilt werden.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Gemäß § 5 Abs. 2 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12.
   Juli 2021 - HVTG - (GVBl. S. 338) weist die Vergabestelle darauf hin,
   dass die Bieter
   (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer)
   bzw. Verleihunternehmen (§ 6 HVTG), soweit diese bereits bei
   Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderliche Verpflichtungserklärung
   nach § 4 HVTG zu Tariftreue und Mindestlohn mit ihrem digitalen Angebot
   abzugeben haben (Datei "Verpflichtungserklaerung_Tariftreue").
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/11/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/01/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 15/11/2021
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der
   Vergabeplattform des Landes Hessen
   ([10]https://vergabe.hessen.de/NetServer/) zur Verfügung und muss dort
   heruntergeladen werden.
   Die Vergabestelle wird für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen
   Bieter und seinen Unterauftragnehmern eine Abfrage bei Korruptions- und
   Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle für
   Vergabesperren bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main,
   vornehmen.
   Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter
   gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem
   Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
   Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Der
   Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach
   § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
   Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die
   Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz
   von Unterauftragnehmern
   ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in der
   erforderlichen Form vorzulegen. (Datei "Eigenerklaerung_Par_123_GWB")
   Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124
   GWB: Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen
   Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot
   einzureichen.
   Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die
   Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz
   von Unterauftragnehmern
   ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in der
   erforderlichen Form vorzulegen. (Datei "Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
   Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124
   GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das
   Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen
   Grund bzw. diese Gründe
   unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die
   unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem
   gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach
   pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die
   Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/
   Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter
   vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151/126603
   Fax: +49 6151/125816
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/10/2021
References
   6. mailto:vergabestelle@hzd.hessen.de?subject=TED
   7. https://vergabe.hessen.de/NetServer/
   8. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17bed98bf43-5081483a6cc
f6659
   9. https://vergabe.hessen.de/NetServer/
  10. https://vergabe.hessen.de/NetServer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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