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Ausschreibung: Branchenspezifisches Softwarepaket - DE-Hoyerswerda
Branchenspezifisches Softwarepaket
Dokument Nr...: 533063-2021 (ID: 2021102009151381577)
Veröffentlicht: 20.10.2021
*
DE-Hoyerswerda: Branchenspezifisches Softwarepaket
2021/S 204/2021 533063
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Lausitzer Seenland Klinikum GmbH
Postanschrift: Maria-Grollmuß-Str. 10
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
E-Mail: [6]tino.jacob@sana.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.seenlandklinikum.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung und Installation einer IoT-Cloud-Plattform für
Prozessmanagement im Krankenhaus
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Modular aufgebaute, offene und einfach einzubindende
IoT-Cloud-Plattform, zur digitalen Optimierung von Prozessen bei der
Personalressourcenallokation und der Logistik im Zusammenhang mit der
Bettenreinigung, dem Gerätemanagement für Medizingeräte (Z. B.
Ultraschallgeräten) hinsichtlich Echtzeit-Lokalisation
und Auslastung, der Temperaturüberwachung im Bereich von Klimatisierung
und Kühlsystemen sowie der Organisation des Patiententransports unter
Verwendung von Echtzeit Datentracking auf Basis eines 3D-Raummodells.
Dabei ist die Plattform zur vorhandenen Infrastruktur kompatibel.
Vorhandene Geräte und Systeme des Krankenhauses können in den Prozess
modular eingebunden werden. Zur Optimierung der Prozesse werden bereits
erfasste Daten zum Benchmark herangezogen. Des Weiteren sind weitere
umfangreiche statistische Funktionalitäten enthalten, die den
beschriebenen Prozess weiter vorantreiben.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:
Hoyerswerda
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Modular aufgebaute, offene und einfach einzubindende
IoT-Cloud-Plattform, zur digitalen Optimierung von Prozessen bei der
Personalressourcenallokation und der Logistik im Zusammenhang mit der
Bettenreinigung, dem Gerätemanagement für Medizingeräte (Z. B.
Ultraschallgeräten) hinsichtlich Echtzeit-Lokalisation
und Auslastung, der Temperaturüberwachung im Bereich von Klimatisierung
und Kühlsystemen sowie der Organisation des Patiententransports unter
Verwendung von Echtzeit Datentracking auf Basis eines 3D-Raummodells.
Dabei ist die Plattform zur vorhandenen Infrastruktur kompatibel.
Vorhandene Geräte und Systeme des Krankenhauses können in den Prozess
modular eingebunden werden. Zur Optimierung der Prozesse werden bereits
erfasste Daten zum Benchmark herangezogen. Des Weiteren sind weitere
umfangreiche statistische Funktionalitäten enthalten, die den
beschriebenen Prozess weiter vorantreiben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Nach ausführlicher Recherche wurde festgestellt, dass diese Innovation
in Gänze der beschriebenen Möglichkeiten derzeit nur von einem
Hersteller realisiert wird. Unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien
wird die IoT-Cloud-Plattform für umfassendes Prozessmanagement im
Krankenhaus daher mittels eines Verhandlungsverfahrens ohne
Teilnahmewettbewerb beschafft.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
08/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Simplinic GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustr. 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [8]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160
Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein
öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann
die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden,
wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135
Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein,
wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/10/2021
References
6. mailto:tino.jacob@sana.de?subject=TED
7. https://www.seenlandklinikum.de/
8. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
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