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Ausschreibung: Branchenspezifisches Softwarepaket - DE-Hoyerswerda
Branchenspezifisches Softwarepaket
Dokument Nr...: 533063-2021 (ID: 2021102009151381577)
Veröffentlicht: 20.10.2021
*
  DE-Hoyerswerda: Branchenspezifisches Softwarepaket
   2021/S 204/2021 533063
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Lausitzer Seenland Klinikum GmbH
   Postanschrift: Maria-Grollmuß-Str. 10
   Ort: Hoyerswerda
   NUTS-Code: DED2C Bautzen
   Postleitzahl: 02977
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]tino.jacob@sana.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.seenlandklinikum.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Krankenhaus
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung und Installation einer IoT-Cloud-Plattform für
   Prozessmanagement im Krankenhaus
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Modular aufgebaute, offene und einfach einzubindende
   IoT-Cloud-Plattform, zur digitalen Optimierung von Prozessen bei der
   Personalressourcenallokation und der Logistik im Zusammenhang mit der
   Bettenreinigung, dem Gerätemanagement für Medizingeräte (Z. B.
   Ultraschallgeräten) hinsichtlich Echtzeit-Lokalisation
   und Auslastung, der Temperaturüberwachung im Bereich von Klimatisierung
   und Kühlsystemen sowie der Organisation des Patiententransports unter
   Verwendung von Echtzeit Datentracking auf Basis eines 3D-Raummodells.
   Dabei ist die Plattform zur vorhandenen Infrastruktur kompatibel.
   Vorhandene Geräte und Systeme des Krankenhauses können in den Prozess
   modular eingebunden werden. Zur Optimierung der Prozesse werden bereits
   erfasste Daten zum Benchmark herangezogen. Des Weiteren sind weitere
   umfangreiche statistische Funktionalitäten enthalten, die den
   beschriebenen Prozess weiter vorantreiben.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2C Bautzen
   Hauptort der Ausführung:
   Hoyerswerda
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Modular aufgebaute, offene und einfach einzubindende
   IoT-Cloud-Plattform, zur digitalen Optimierung von Prozessen bei der
   Personalressourcenallokation und der Logistik im Zusammenhang mit der
   Bettenreinigung, dem Gerätemanagement für Medizingeräte (Z. B.
   Ultraschallgeräten) hinsichtlich Echtzeit-Lokalisation
   und Auslastung, der Temperaturüberwachung im Bereich von Klimatisierung
   und Kühlsystemen sowie der Organisation des Patiententransports unter
   Verwendung von Echtzeit Datentracking auf Basis eines 3D-Raummodells.
   Dabei ist die Plattform zur vorhandenen Infrastruktur kompatibel.
   Vorhandene Geräte und Systeme des Krankenhauses können in den Prozess
   modular eingebunden werden. Zur Optimierung der Prozesse werden bereits
   erfasste Daten zum Benchmark herangezogen. Des Weiteren sind weitere
   umfangreiche statistische Funktionalitäten enthalten, die den
   beschriebenen Prozess weiter vorantreiben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Nach ausführlicher Recherche wurde festgestellt, dass diese Innovation
   in Gänze der beschriebenen Möglichkeiten derzeit nur von einem
   Hersteller realisiert wird. Unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien
   wird die IoT-Cloud-Plattform für umfassendes Prozessmanagement im
   Krankenhaus daher mittels eines Verhandlungsverfahrens ohne
   Teilnahmewettbewerb beschafft.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   08/10/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Simplinic GmbH
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Leipzig
   Postanschrift: Braustr. 2
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04107
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
   160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
   auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
   antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
   eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung
   von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160
   Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt
   nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
   nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein
   öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
   Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann
   die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden,
   wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
   nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
   Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
   Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
   der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135
   Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein,
   wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
   Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/10/2021
References
   6. mailto:tino.jacob@sana.de?subject=TED
   7. https://www.seenlandklinikum.de/
   8. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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