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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Dietzenbach
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 533520-2021 (ID: 2021102009191782102)
Veröffentlicht: 20.10.2021
*
  DE-Dietzenbach: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2021/S 204/2021 533520
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF)
   Postanschrift: Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH, Masayaplatz 1
   Ort: Dietzenbach
   NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
   Postleitzahl: 63128
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): BPV Consult GmbH, Frau Ulrike Böttcher-Raffauf,
   Löhrstraße 113, 56068 Koblenz
   E-Mail: [6]info_daisikomm@bpv-consult.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.kvgof.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.daisikomm.de/verfahren/D42799
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.daisikomm.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit
   Kraftfahrzeugen auf der Linie OF-32
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 182-474733
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) beabsichtigt als
   zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche
   Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste
   in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des
   beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche
   Personenverkehrsdienste auf der Linie OF-32: Mühlheim am Main -
   Obertshausen - Heusenstamm; Fahrplan-Kilometer ca. 11.186,7 km pro
   Jahr.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Offenbach
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) beabsichtigt als
   zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche
   Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste
   in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des
   beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche
   Personenverkehrsdienste auf der Linie OF-32: Mühlheim am Main -
   Obertshausen - Heusenstamm; Fahrplan-Kilometer ca. 11.186,7 km pro
   Jahr.
   Der Fahrplan wird vorrangig an die Belange der Schülerbeförderung zu
   den Hauptzeiten und der Beschäftigten im Logistikzentrum Obertshausen
   angepasst sein. Eine detaillierte Übersicht mit der Nennung der
   Bedienungsstrecken können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
   Die Vergabe betrifft das gesamte von der Linie abgedeckte
   Bedienungsgebiet.
   Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von
   § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im
   Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und
   flexible Bedienformen ggf. auch im Sinne von § 46 i. V. m. § 2 Abs. 6
   oder Abs. 7 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in
   den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden.
   Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot
   innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde
   Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung
   sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische
   Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist.
   Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der
   Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich
   Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linie als
   auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der
   Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible
   Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B.
   Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die vom ÖDA erfasste
   Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern.
   Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 2
   Jahren erteilt werden und kann mit der Option von maximal 2 mal 1 Jahr
   verlängert werden, wobei die Beförderungsleistung bereits am 12.12.2021
   aufgenommen werden muss, um eine drohende Unterbrechung der
   Verkehrsdienste ab dem Fahrplanwechsel 2021 zu verhindern.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftrag kann maximal 2 mal um 1 Jahr verlängert werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Erläuterung zu Ziffer II.2.5): Zum Zwecke der Angebotsbewertung wird
   ein Wertungspreis gebildet. Nähere Erläuterungen enthalten die
   Vergabeunterlagen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung,
   2. Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen,
   3. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB.
   Im Falle der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des
   Drittunternehmens erforderlich, dieser kann über das Formblatt
   Verpflichtungserklärung Drittunternehmen" erbracht werden. Die
   Verwendung des Formblattes ist jedoch nicht verpflichtend, der Nachweis
   kann auch in anderer Form erbracht werden. Im Falle einer
   Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung
   einzureichen, zudem hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die
   Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB abzugeben.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der nachfolgend geforderte Jahresabschluss ist im Falle einer
   Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Der Nachweis über die
   finanzielle Durchführbarkeit erforderlicher Investitionen muss durch
   die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher
   ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die
   finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweist bzw. die
   Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen.
   Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines
   Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen
   Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall
   verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung entsprechend dem
   Umfang der Eignungsleihe (vgl. § 47 Abs. 3 VgV).
   1. Vorlage des vollständigen Jahresabschlusses aus dem letzten
   abgeschlossenen Geschäftsjahr, mindestens der Jahresabschluss aus dem
   Jahr 2020,
   2. Eigenerklärung zu den im Bestand befindlichen Fahrzeugen und
   möglichen geplanten Fahrzeuginvestitionen
   3. Nachweis über die finanzielle Durchführbarkeit der für die
   Durchführung des Auftrags erforderlichen Investitionen in den
   Fahrzeugpark. (Kalkulatorische Freiheit des AN: Es werden mindestens
   zwei Busse für den Fahrplan benötigt.)
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Soweit ein Bieter die erforderlichen Fahrzeuge oder Teile davon bereits
   im Bestand hat, ist dies nachzuweisen. Soweit Ersatzinvestitionen in
   den Fahrzeugpark geplant werden (müssen), um die Bedingungen für das
   höchst zulässige Alter je Fahrzeug (vgl. Leistungsbeschreibung) der
   Regelleistungen mit Bussen einhalten zu können, ist die
   Finanzierbarkeit dieser Ersatzinvestitionen nachzuweisen. Dies kann
   erfolgen durch:
   a) eine Bankbestätigung, welche für die Anzahl der zur Neuanschaffung
   geplanten Fahrzeuge bei Annahme eines marktüblichen Kaufpreises eine
   Finanzierungszusage bzw. eine korrespondierende Bonitätszusage
   beinhaltet,
   b) Eigenkapital von 45 000 EUR zum 31.12.2020 für jedes neu zu
   beschaffende Fahrzeug (Nachzuweisen durch den Jahresabschluss oder mit
   einer Eigenerklärung oder
   c) eine Bankbürgschaft in Höhe von 45 000 EUR je neu zu beschaffendem
   Fahrzeug.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im
   Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt
   erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied
   der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise
   erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen
   gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen
   und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines
   Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen
   Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen.
   1. Benennung des aktuellen Betriebsleiters nach BOKraft. Ein Nachweis
   über die Bestellung des Betriebsleiters ist beizufügen,
   2. Eigenerklärungen zu vergleichbaren Referenzleistungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 2: Mindestens erforderlich ist eine Referenz über Leistungen
   vergleichbarer Art mit einem Leistungsvolumen von 11.000
   Fahrplan-Kilometer/Jahr. Vergleichbar sind Leistungen von
   Personenbeförderungsdiensten mit Kraftfahrzeugen nach §§ 42, 43 PBefG
   in einem Verkehrsverbundraum oder in einer Tarifkooperation, jeweils
   immer mit eigenem Vertrieb, von jeweils mindestens 3 Jahren. Sämtliche
   Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren stammen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Der Auftraggeber verweist auf den mit Bekanntmachung vom 20.3.2018
   im Bundesanzeiger für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag des
   Landesverbandes der Hessischen Omnibusunternehmen (LHO) mit der
   Gewerkschaft Verdi für das private Omnibusgewerbe in Hessen.
   Zur Gewährleistung transparenter und vergleichbarer
   Wettbewerbsbedingungen und um das Risiko des Sozialdumpings zu
   verhindern, müssen darüber hinaus die Tarif- und Sozialstandards für
   die Beschäftigung und Vergütung der Personale des Auftragnehmers
   entsprechend den konkreten Vorgaben in der Leistungsbeschreibung zur
   Anwendung kommen.
   2. Eine Übertragung der Leistung oder von Teilen der Leistung durch den
   Auftragnehmer auf Dritte ist auf maximal 60 % des Auftragswertes
   begrenzt und nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung
   des Auftraggebers gestattet.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2021/S 182-474733
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/11/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 15/11/2021
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern unter
   [11]https://www.daisikomm.de/verfahren/D42799 barrierefrei zur
   Verfügung gestellt.
   2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter (Anlagen) vorgegeben hat, sind
   ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen
   Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen
   der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB).
   Hiervon ausgenommen ist die Verpflichtungserklärung des
   Drittunternehmens. Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form
   erbringen.
   3. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform "daisi by BPV" -
   [12]www.daisikomm.de - durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch
   abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden.
   Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist
   dafür nicht erforderlich.
   4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder
   Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind
   ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu
   stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht
   beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären,
   sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle
   behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum 08.11.2021,12:00
   Uhr (Ortszeit) gestellt werden, nicht zu beantworten.
   5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
   deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem
   Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu
   verlangen.
   6. Ergänzung zu Ziffer III.2.2)  Bedingungen für die Ausführung des
   Auftrags: Der Auftragnehmer muss für jedes im vertragsgegenständlichen
   Verkehr eingesetzte Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit einer dem
   Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und
   Personenschäden von mindestens 50 Mio. Euro, im Fall von
   Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je
   geschädigter Person nachweisen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]karin.heiderstaedt@rpda.hessen.de
   Telefon: +49 6151/12-6603
   Fax: +49 6151/12-5816
   Internet-Adresse:
   [14]https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswe
   sen/vergabekammer
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die
   Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung
   ist danach u.a. insbesondere Unzulässig, soweit mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Amtsgericht Offenbach am Main
   Postanschrift: Kaiserstraße 16 - 18
   Ort: Offenbach am Main
   Postleitzahl: 63065
   Land: Deutschland
   E-Mail: [15]servicepoint@justiz.hessen.de
   Telefon: +49 69/8057-0
   Fax: +49 69/8057-5001
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/10/2021
References
   6. mailto:info_daisikomm@bpv-consult.de?subject=TED
   7. http://www.kvgof.de/
   8. https://www.daisikomm.de/verfahren/D42799
   9. https://www.daisikomm.de/
  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:474733-2021:TEXT:DE:HTML
  11. https://www.daisikomm.de/verfahren/D42799
  12. http://www.daisikomm.de/
  13. mailto:karin.heiderstaedt@rpda.hessen.de?subject=TED
  14. https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
  15. mailto:servicepoint@justiz.hessen.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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