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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Duisburg
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Softwareprogrammierung und -beratung
Systemberatung und technische Beratung
Entwicklung von kundenspezifischer Software
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Dokument Nr...: 533494-2021 (ID: 2021102009193782153)
Veröffentlicht: 20.10.2021
*
  DE-Duisburg: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2021/S 204/2021 533494
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
   Postanschrift: Schifferstraße 10
   Ort: Duisburg
   NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 47059
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): SG ZA 5.2 - Vergabe
   E-Mail: [6]za5.2.lzpd@polizei.nrw.de
   Telefon: +49 20341757520
   Fax: +49 20341756998
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.polizei.nrw.de/lzpd
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0DC5A/document
   s
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Aulinger Rechtsanwälte
   Ort: Essen
   NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]aul.verg@aulinger.eu
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.aulinger.eu
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0DC5A
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   LZPD / Pflegevertrag Findus/PIAV
   Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 5.2/1000687117/AUL
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftraggeber führt aktuell diverse IT-Projekte durch. In diese sind
   IT-Berater einzubeziehen. Eine umfassende IT-Beratung ist für die
   Funktionstüchtigkeit des Betriebs und die Ermittlungstätigkeit der
   Polizei des Landes NRW unumgänglich und auf höchstem Stand
   aufrechtzuerhalten. Die auszuschreibenden Dienstleistungen fallen
   konkret für Beratungs- und Entwicklungsleistungen für das Projekt
   PIAV-NRW und die Findus-Produktpalette an.
   Das Landesprojekt Findus/PIAV besteht aus fünf Teilprojekten, die alle
   der Projektleitung gegenüber verantwortlich sind. Diese Ausschreibung
   bezieht sich auf eine Dienstleisterunterstützung in den Teilprojekten
   "Entwicklung" und "Test/QS". Gegenstand dieser Ausschreibung ist also
   die Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs-, Planungs- und
   Controllingleistungen. Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich
   ausschließlich auf das Projekt PIAV-NRW, inklusive der zu erbringenden
   Leistungen für die Pflege und Wartung der Findus-Clients und der
   zugehörigen Findus-Middleware, sprich der gesamten
   Findus-Produktpalette.
   Die Teilprojektleitungen werden durch Mitarbeiter des LZPD, bzw. des
   LKA im fachlichen Bereich ausgeübt.
   Der Vertrag wird für die Dauer von 36 Monaten beginnend mit dem
   01.01.2022 abgeschlossen. Er verlängert sich optional um weitere 12
   Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024
   kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von
   48 Monaten zum 31.12.2025.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 13 860 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
   72220000 Systemberatung und technische Beratung
   72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
   72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059
   Duisburg Aus IT-sicherheitstechnischen Gründen stellt das LZPD seine
   Entwicklungs- und Testumgebungen nur eingeschränkt für das Arbeiten
   über Remote-Zugänge zur Verfügung. Aus diesem Grund und aus Gründen in
   Bezug auf die kontinuierlich stattfindenden projektbezogenen
   Präsenzabstimmungen gilt grundsätzlich Duisburg als
   Leistungserbringungsort. Abweichungen wird der Auftraggeber im Zuge des
   Projektlaufes, sofern umsetzbar, ermöglichen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber führt aktuell diverse IT-Projekte durch. In diese sind
   IT-Berater einzubeziehen. Eine umfassende IT-Beratung ist für die
   Funktionstüchtigkeit des Betriebs und die Ermittlungstätigkeit der
   Polizei des Landes NRW unumgänglich und auf höchstem Stand
   aufrechtzuerhalten.
   Die auszuschreibenden Dienstleistungen fallen konkret für Beratungs-
   und Entwicklungsleistungen für das Projekt PIAV-NRW und der
   Findus-Produktpalette an. Inhaltlich handelt es sich um die Erbringung
   von Beratungs-, Entwicklungs-, Planungs- und Controllingleistungen.
   Der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV) beschreibt ein
   System zur unverzüglichen und qualitätsgesicherten Bereitstellung von
   ausgewählten Personen-, Fall- und Sachdaten aus den Teilnehmersystemen
   der Länderpolizeien, der Bundespolizei (BPOL), des Zolls und des BKA in
   einer gemeinsam genutzten Verbundanwendung auf Bundesebene zur
   länderübergreifenden operativen und strategischen Kriminalitätsanalyse.
   Das System PIAV besteht somit aus einer operativen und einer
   strategischen Komponente, inklusive einer Früherkennungskomponente.
   Das Projekt PIAV:
   Ziel des PIAV ist somit die Schaffung des oben beschriebenen Systems.
   Als Voraussetzung zur Zielerreichung stellt das Bundeskriminalamt (BKA)
   die zentralen Systeme und technische Schnittstellen in Form der
   Verbundanwendung zur Verfügung, was sowohl für die operative, als auch
   für die strategische Komponente gilt. Weiterhin zählt die Ablösung des
   Kriminalpolizeilichen Meldedienstes KPMD zu den Zielen, was bedeutet,
   dass eine Anlieferung in die verschiedensten Erfassungsdateien
   innerhalb des PIAV realisiert wird. Dazu wurde ein stufenweises
   Vorgehen im Verbund beschlossen, indem zu definierten Meilensteinen
   eine schrittweise Erweiterung der zentralseitigen Erfassungsdateien
   vollzogen wird. Hauptgegenstand der Ausschreibung ist somit die
   Leistungserbringung zur Finalisierung der letzten PIAV-Stufen auf Basis
   des sich bereits im produktiven Einsatz befindenden
   NRW-Teilnehmersystems. Nach Projektabschluss wird das NRW-System in den
   Modus der Pflege und Wartung übergehen. Auch diese Phase ist Gegenstand
   dieser Ausschreibung.
   Das Verfahren FINDUS:
   Das Verfahren FINDUS (Fallinformationen durchsuchen mit System) dient
   als Teilnehmersystem für die Anbindung an den Polizeilichen
   Informations- und Analyseverbund (PIAV) des Landes NRW.
   Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die
   Leistungsbeschreibung verwiesen!
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 13 860 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag wird für die Dauer von 36 Monaten beginnend mit dem
   01.01.2022 abgeschlossen. Er verlängert sich optional einmal um weitere
   12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024
   kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von
   48 Monaten zum 31.12.2025. Pflegemaßnahmen können bis zum jeweils
   letzten Tag der Vertragslaufzeit beauftragt werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   Derzeit noch nicht bekannt.
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zum angegebenen geschätzten Gesamtwert unter Ziffer II.1.5) und II.2.6)
   i.H.v. 13.860.000,- EUR (netto) ergeht folgender Hinweis: Die
   Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, verpflichtet
   öffentliche Auftraggeber zur Angabe
   des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden
   Leistungen. In diesem Sinne ist
   der hier angegebene Gesamtwert als Höchstwert zu verstehen, um den
   Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell
   noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern ohne dass eine
   Abnahmeverpflichtung aus den hier
   angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben
   dieses Absicherungsziel verfolgend, auch
   unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die
   vergabegegenständlichen Dienstleistungen betreffend im
   Rahmen der vier Jahre abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der
   nach Erfahrung des Auftraggebers
   marktgängigen Stundensätze.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches
   Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
   [12]https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den
   öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU
   registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe
   der Registrierungsnummer angeben (324_EU_Angebotsschreiben). Sofern vom
   Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in
   der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
   Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung
   kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
   abgeben werden. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe
   nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer
   Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
   und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er
   nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt
   (533_EU_Verpflichtungserklärung).
   Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Der
   Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
   unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise innerhalb einer
   angemessenen Frist nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu
   lassen. Hierauf besteht bieterseits jedoch kein Anspruch. Eine Vorlage
   der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich
   vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu
   verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise
   wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
   Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind
   vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern
   vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für
   sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
   Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
   Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
   1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,
   124 GWB (Nutzung des Formular 521 EU).
   2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Nutzung des Formulars I der
   Formulare zu den Eignungskriterien)
   3. Eigenerklärung zum Unternehmen, u.a. Angabe der Kontaktdaten,
   Regelarbeitszeit und Anzahl der im letzten abgeschlossenen
   Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte (Nutzung des Formulars II der
   Formulare zu den Eignungskriterien)
   4. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat die Gesellschafterstruktur
   seines Unternehmens / ihrer beteiligten Unternehmen bzw. eine etwaige
   Konzernzugehörigkeit darzustellen. (ergänzend vom Bieter / von der
   Bietergemeinschaft selbst zu erstellen).
   5. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder
   Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung durch
   Beifügung eines aktuellen Registerauszugs oder vergleichbar (Vom Bieter
   selbst beizubringen.Nicht älter als drei Monate.).
   6. Eigenerklärung Verpflichtung VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD;
   Nutzung des Formulars III zu den Eignungserklärungen)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Eigenerklärung über das Bestehen einer
   Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
   3 Mio. EUR für Personenschäden, 1,5 Mio. EUR für Sachschäden sowie 1,5
   Mio. EUR für Vermögensschäden oder eine entsprechende
   Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung
   erfolgen wird (Nutzung des Formulars IV der Formulare zu den
   Eignungskriterien).
   2. Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen und Umsätzen mit vergleichbaren
   Leistungen des Unternehmens in EUR jeweils bezogen auf die letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nutzung des Formulars V der Formulare
   zu den Eignungskriterien). Hierbei ist ein Mindestumsatz in Höhe von 1
   Mio. EUR in jedem der letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre bezogen
   auf den Gesamtumsatz des Unternehmens gefordert. Eintragungen zum
   Umsatz mit vergleichbaren Leistungen sind erforderlich.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,
   124 GWB, (Nutzung des Formular 521 EU)
   2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Nutzung des Formular I der
   Formulare zu den Eignungskriterien)
   3. Eigenerklärung Verpflichtung VS-NUR FÜR DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD;
   Nutzung des Formulars III zu den Eignungserklärungen)
   4. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister durch
   Beifügung eines aktuellen Registerauszugs (vom Bieter selbst
   beizubringen. Kopie ausreichend. Der Registerauszug darf zum Zeitpunkt
   des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein.)
   5. Eigenerklärung über das Bestehen einer
   Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
   3 Mio. EUR für Personenschäden, 1,5 Mio. EUR für Sachschäden sowie 1,5
   Mio. EUR für Vermögensschäden oder eine entsprechende
   Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung
   erfolgen wird (Nutzung des Formulars IV der Formulare zu den
   Eignungskriterien).
   6. Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen und Umsätzen mit vergleichbaren
   Leistungen des Unternehmens in EUR jeweils bezogen auf die letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nutzung des Formulars V der Formulare
   zu den Eignungskriterien). Hierbei ist ein Mindestumsatz in Höhe von
   1.500.000,00 EUR in jedem der letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre
   bezogen auf den Gesamtumsatz des Unternehmens gefordert. Eintragungen
   zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen sind erforderlich. Als Umsatz
   mit auftragsvergleichbaren Leistungen wird Umsatz bezeichnet, der im
   Bereich der hier vergaberelevanten Dienstleistung (vgl.
   Leistungsbeschreibung samt Anlagen) erzielt wurde. Der Auftraggeber
   fordert zwar keine Mindestumsätze mit vergleichbaren Leistungen in den
   vergangenen drei Geschäftsjahren. Eine "Null-Erklärung" führt jedoch
   genauso zum Ausschluss wie der Umstand, dass im Verhältnis zum
   Beschaffungsgegenstand deutlich zu niedrige Umsätze angegeben werden,
   die eine positive Eignung nicht rechtfertigen. Denn vorliegend weist
   der Auftraggeber hiermit ausdrücklich darauf hin, dass er durch die
   Umsatzabfrage mit auftragsvergleichbaren Leistungen in den vergangenen
   drei Geschäftsjahren eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit des
   Bieters / der Bietergemeinschaft auf dem von der Ausschreibung
   betroffenen Dienstleistungsgebiet als Eignungsmindestkriterium fordert.
   Eine Auftragsvergabe an sog. Newcomer wird vor dem Hintergrund der
   sicherheitsbezogenen Bedeutung der Auftragsvergabe ausgeschlossen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Nutzung des
   beigefügten Formulars VI der Formulare zu den Eignungskriterien). Es
   ist mindestens eine Referenz des Unternehmens inklusive einer
   aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts nachzuweisen. Es
   werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungsbeginn zum Zeitpunkt des
   Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als drei Jahre zurückliegt und
   die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist seit mindestens zwei
   vollen Jahren erbracht werden. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie
   ein Softwareentwicklungsprojekt für eine öffentliche Behörde, die mit
   Sicherheitsaufgaben betraut ist, zum Gegenstand hatte, sowie ein
   Projektvolumen von mindestens 3000 Personentagen pro Jahr in zwei
   Leistungsjahren der vergangenen drei Jahre umfasst.
   2. Eigenerklärung Qualitätsmanagement und IT-Sicherheitsmanagement
   (Nutzung des Formulars VII zu den Eignungserklärungen)
   3. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff. oder
   vergleichbar
   4. Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 27001 oder vergleichbar
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Nutzung des
   beigefügten Formulars VI der Formulare zu den Eignungskriterien). Es
   ist mindestens eine Referenz des Unternehmens inklusive einer
   aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts nachzuweisen. Es
   werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungsbeginn zum Zeitpunkt des
   Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als drei Jahre zurückliegt und
   die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist seit mindestens zwei
   vollen Jahren erbracht werden. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie
   ein Softwareentwicklungsprojekt für eine öffentliche Behörde, die mit
   Sicherheitsaufgaben betraut ist, zum Gegenstand hatte sowie ein
   Projektvolumen von mindestens 3000 Personentagen pro Jahr in zwei
   Leistungsjahren der vergangenen drei Jahre umfasst.
   2. Eigenerklärung Qualitätsmanagement und IT-Sicherheitsmanagement
   (Nutzung des Formulars VII zu den Eignungserklärungen)
   3. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff. oder
   vergleichbar
   4. Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 27001 oder vergleichbar
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Auf
   1) die in der Leistungsbeschreibung samt Anlagen formulierten
   Anforderungen,
   2) den EVB-IT Rahmen-Vertrag über IT-Dienstleistungen Pflege, Wartung
   und Weiterentwicklung der Findus-Produktpalette im Landesprojekt
   Findus/PIAV,
   3) das Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des
   Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD),
   4) den Vertrag über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im
   Auftrag im Sinne der Datenschutzvorschriften für die Polizei NRW
   5) die Besonderen Vertragsbedingungen zum MiLoG,
   6) die BVB TVgG NRW,
   7) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen
   (Formular 512) und
   8) die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT
   Dienstleistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen
   geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2
   und deren unbedingte Einhaltung (im Falle sich widersprechender
   Regelungen in der Geltungsreihenfolge wie im Vertrag benannt) wird
   hingewiesen.
   Es besteht eine teilweise Verpflichtung zur Angabe der Namen und
   beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des
   Auftrags verantwortlich sind.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/11/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 16/11/2021
   Ortszeit: 12:01
   Ort:
   Essen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein offenes Verfahren
   nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) und der Vergabeverordnung
   (VgV). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens
   und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren
   streng beachtet.
   2. Die für die Angebotserstellung erforderlichen Vergabeunterlagen sind
   unter [13]http://www.evergbe.nrw.de/VMPCenter/ abrufbereit.
   3. Die Angebote sind bis zur genannten Frist einzureichen. Eine
   Verspätung führt zum Ausschluss.
   4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach § 56 Abs. 3 VgV
   die Nachforderung bei Angebotsabgabe fehlender und / oder
   unvollständiger leistungsbezogenen Unterlagen, die die
   Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
   betreffen (wie Preisblätter, Konzepte und wertungsrelevante
   Bieterangaben in den Excel-Tabellen) ausgeschlossen ist. Das
   vollständige Fehlen der in der Zusammenstellung der vom Unternehmen im
   offenen Verfahren einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise
   (Formular 325) geforderten nachstehenden Dokumente:
   a) Excel-Tabelle "Bieterangaben und Bewertung.xlsx" (Anlage 9.1 zur
   Leistungsbeschreibung)
   b) Excel-Tabelle "Bieterangaben_Wissensverteilung_Teil_A.xlsx" (Anlage
   9.2 zur Leistungsbeschreibung)
   c) Konzept Übergaben - Teil B und C (vom Bieter selbst zu erstellen;
   max. 20 DIN-A4-Seiten, nicht mehr als 20 DIN-A4-Seiten, Schrifttyp
   Times New Roman, Schriftgröße 12, gemäß der Leistungsbeschreibung, dort
   Ziffer 7.2.2)
   d) Excel-Tabelle "Preisblatt.xlsx"
   führt nicht bloß zu einer 0-Punkte-Bewertung zu diesen
   Wertungskriterien, sondern zum zwingenden Angebotsausschluss
   (Mindestanforderung).
   5. Zum angegebenen geschätzten Gesamtwert unter Ziffer II.1.5) und
   II.2.6) ergeht folgender Hinweis: Die Rechtsprechung des EuGH vom
   17.06.2021, Rs. C-23/20, verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur
   Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu
   erbringenden Leistungen. In diesem Sinne ist der hier angegebene
   Gesamtwert als Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig
   auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen
   abzusichern ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier
   angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben
   dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf
   des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Dienstleistungen
   betreffend im Rahmen der vier Jahre abzudecken - zudem auf der oberen
   Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen
   Stundensätze.
   Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DC5A
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
   Köln
   Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 221-1473045
   Fax: +49 221-1472889
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere
   nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt
   werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die
   Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird
   hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist,
   soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
   Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
   Köln
   Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [15]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 221-1473045
   Fax: +49 221-1472889
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/10/2021
References
   6. mailto:za5.2.lzpd@polizei.nrw.de?subject=TED
   7. http://www.polizei.nrw.de/lzpd
   8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0DC5A/documents
   9. mailto:aul.verg@aulinger.eu?subject=TED
  10. http://www.aulinger.eu/
  11. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0DC5A
  12. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/
  13. http://www.evergbe.nrw.de/VMPCenter/
  14. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  15. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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