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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-München
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 534409-2021 (ID: 2021102009252882841)
Veröffentlicht: 20.10.2021
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  DE-München: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2021/S 204/2021 534409
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, Baureferat
   Postanschrift: Friedenstraße 40
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 81671
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://my.vergabe.bayern.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabe.bayern.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
   /platformId/1/tenderId/218100
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://my.vergabe.bayern.de
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Allgemeine Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verlängerung der U5 nach Pasing - Leistungen der Koordinierung von
   Spartenmaßnahmen im Baulos 5 West-1
   Referenznummer der Bekanntmachung: J60b244621
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Leistung der Koordinierung, Abstimmung und Steuerung der
   umzuverlegenden Sparten bzw. zu steuernden Maßnahmen im Baulos 5
   West-1. Dies sind insbesondere Kanäle und Hausanschlüsse, Wasser-,
   Gas-, Stromversorgungsanlagen, Straßenbeleuchtungsanlagen und
   Verkehrsleittechnik, Telekommunikationsanlagen, Verkehrsanlagen
   (Provisorien und Endzustand; Umleitung, Einrichtung, Aufhebung
   erforderlicher provisorischer Bushaltestellen der Münchner
   Verkehrsgesellschaft)
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zentrale Aufgabe des Spartenkoordinators ist es, die seitens des
   Auftragnehmers für die Rohbauleistungen Bau-AN vorgeschlagenen und
   geplanten Bauabläufe zu hinterfragen und Optimierungen im Sinne eines
   lückenlosen und konfliktfreien Bauablaufs vorzuschlagen. Sämtliche
   Arbeiten sind vorausschauend so einzutakten, dass keine Störungen der
   Bauleistungen eintreten und ein termingerechter Bauablauf gewährleistet
   ist. Dabei sind die jeweiligen Abhängigkeiten und erforderlichen
   Arbeitsabläufe in geeigneter Form darzustellen und zu überwachen. Eine
   regelmäßige Fortschreibung dieser Unterlagen entsprechend des
   Baufortschritts ist durchzuführen. Es sind insbesondere folgende
   Leistungen zu erbringen:
   a) Koordinieren der einzelnen Spartenmaßnahmen sowie Koordinieren und
   Steuern der ineinander greifenden und aufeinander aufbauenden
   Spartenmaßnahmen insbesondere durch
   - Sichten, Prüfen, Bewerten und Beurteilen der übergebenen
   Spartenmaßnahmenpläne auf potenzielle Konfliktstellen
   - Aufstellen von Raumverteilungsplänen der Spartenmaßnahmen durch
   Integrieren der einzelnen Spartenmaßnahmenpläne in die Projektpläne;
   Überarbeiten, Anpassen, Aktualisieren und Ändern der
   Raumverteilungspläne
   - Erstellen und Fortschreiben einer koordinierten Terminplanung für die
   involvierten Spartenträger unter Berücksichtigung des übergeordneten
   Weg-Zeit-Diagramms einschl. des regelmäßigen SOLL-IST-Vergleichs
   - Abstimmen (zeitlich und räumlich) von Flächennutzungen/-belegungen,
   Nachverfolgung und Durchsetzung von Räumungsfristen einschließlich
   Dokumentation der Übergabe
   - Abstimmen (zeitlich und räumlich) und Koordinieren der
   Verantwortlichkeit für verkehrsrechtliche Anordnungen,
   Verkehrssicherungen
   - Ansetzen, Leiten und Koordinieren von Ortsterminen einschließlich
   Protokollierung und Dokumentation
   - Spartenbesprechung: Regelmäßiges Organisieren, Vorbereiten und
   Durchführen von Abstimmungsgesprächen mit den Projektbeteiligten
   einschließlich Protokollführung und Dokumentation der
   Besprechungsfestlegungen (gemäß Baustellenhandbuch)
   - Baubesprechung (Rohbau und Ausbau U-Bahn): Teilnahme auf Anforderung
   des Auftraggebers
   - regelmäßige Statusabfrage bei den Projektbeteiligten und Berichte an
   den Auftraggeber
   - adressatengerechtes Verteilen von Informationen
   b) Ausarbeiten von Optimierungsmöglichkeiten im Bauablauf der
   Spartenmaßnahmen
   c) Sicherstellen der Baufreiheit und Termineinhaltung (Zwischen- und
   Endtermine) für die nachfolgenden Hauptbaugewerke für einen
   reibungslosen Bauablauf
   d) Vorbereiten, Mitwirken und Unterstützen des Auftraggebers bei
   vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und
   Spartenbetrieben; Prüfung von Mehrkostenanzeigen, Angeboten,
   Nachträgen, Rechnungen
   e) Vorbereiten und Dokumentieren von AG-Entscheidungen
   f) Begleiten der Übergaben zwischen den einzelnen Spartenträgern und
   dem Straßen- und Ingenieurbau; dazugehörige Dokumentation
   g) Im Kanalbau: Sicherstellung des vorgesehenen Bauablaufs, insb.
   Wahrung der ständigen Aufrechterhaltung von Vorflutern und aller
   Kanalnetzbeziehungen
   h) Abfordern und Zusammenstellen von Spartenbestandsplänen und Übergabe
   an Auftraggeber
   i) Abstimmungen mit Dritten in Zusammenhang mit der Spartenverlegung
   Die Objektüberwachung der endgültigen Straßenwiederherstellung obliegt
   der Bauleitung durch den Auftraggeber. In dieser Phase werden sämtliche
   zur Abnahme der Straßenbaumaßnahmen erforderlichen Arbeiten
   durchgeführt. Dazu gehören u.a.:
   - Endgültige Herstellung von Verkehrsflächen, wo dies noch nicht
   möglich gewesen ist
   - Leistungen für Spartenträger, bei denen noch keine Endlage der
   Sparten hergestellt werden konnte
   - Ausstattung des Straßenbilds mit erforderlichen Gegenständen
   - Arbeiten für die Verkehrssicherung
   - Arbeiten der Münchener Verkehrsgesellschaft (MVG)
   - Ausführung von Straßenbegleitgrün
   - Pflanzung von Bäumen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/12/2021
   Ende: 31/12/2029
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zu II.2.7): Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige
   Annahmen des Auftraggebers anzusehen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Eigenerklärung,
   aa) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB
   vorliegt.
   bb) dass für den Bieter kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124
   GWB vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen
   nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten
   fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
   cc) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
   Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23AEntG, § 21 MiLoG, § 98c
   AufentHG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von
   Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister
   geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
   einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von
   mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Bei Vorliegen von
   Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur
   Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für
   Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
   dd) dass der Bieter zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz
   bereit ist. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von
   jedem Mitglied derselben, im Fall einer Eignungsleihe von jedem
   Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bieter zum Nachweis seiner
   Eignung beruft, abzugeben.
   b) Der Bieter hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens
   insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen, dass er von keiner
   gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit
   anderen Architektur-/ Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen
   betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem
   Auftraggeber die
   Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikt i.S.v.
   § 7 Abs. 1 SektVO auszulösen.
   c) Berufliche Qualifikation des Bieters als Architekt oder Ingenieur
   (FH/Univ.) der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder
   gleichwertig (Büro) muss vorliegen. Sofern es sich beim Bieter um eine
   juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten
   verantwortlichen Berufsangehörigennachzuweisen(entsprechend § 75 Abs. 3
   VgV). Ist der Bieter eine Bietergemeinschaft, ist der Nachweis der
   entsprechenden beruflichen Qualifikation von jedem Mitglied der
   Bietergemeinschaft zu erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes
   Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bieter zum Nachweis seiner
   Eignung beruft, eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen.
   Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Formblatts für
   Eigenerklärungen zur Eignung wird auf Ziffer VI.3) 5.verwiesen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bieters in den
   letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren netto.
   2. Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Nachweis einer
   Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird:
   Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens 2 Mio.
    für Personenschäden und mindestens 0,5 Mio.  für sonstige Schäden.
   Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeitunterhalten und
   nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines
   Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten
   Deckungssummen besteht .Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung
   mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen
   (2-fach maximiert).
   Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der
   Bietergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben und
   zusätzlich zu erklären, dass im Auftragsfall die schriftliche Erklärung
   des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den
   Vertrag/Bedingungen beigefügt wird, wonach die Versicherung auch bei
   der Betätigung des Bieters als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom
   Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o.g. Bedingungen
   eintritt.
   Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Formblatts für
   Eigenerklärungen zur Eignung wird auf Ziffer VI.3) 5.verwiesen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit durch Nachweis einer
   Tätigkeit von mindestens zwei Jahren als Koordinator von
   Spartenmaßnahmen in Planung und/oder Ausführung (Eigenerklärung).
   Sofern es sich beim Bieter um eine juristische Person handelt, ist die
   Leistungsfähigkeit des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen
   nachzuweisen (entsprechend § 75 Abs. 3 VgV). Ist der Bieter eine
   Bietergemeinschaft, ist der Nachweis der entsprechenden
   Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu
   erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes Unternehmen, auf dessen
   Ressourcen sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung beruft, eine
   entsprechende Leistungsfähigkeit nachweisen.
   2. Vorlage von mindestens zwei Referenzen vergleichbarer Leistungen
   Anforderungen für die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen:
   Die Referenzleistung umfasst Koordinierungsleistungen von Sparten im
   Zuge von:
   a) Arbeiten für ein unterirdisches Ingenieurbauwerk der
   Verkehrsinfrastruktur in offener Bauweise im innerstädtischen Bereich
   im Umfeld bestehender Bauten oder,
   b) Arbeiten für ein Tunnelbauwerk für den Schienenverkehr in offener
   Bauweise im innerstädtischen Bereich im Umfeld bestehender Bauten oder,
   c) eine(r/m) Neubau/Erneuerung/Ausbau/Umbau von Verkehrsanlagen des
   Straßen- und/oder Schienenverkehrs im innerstädtischen Bereich oder,
   d) eine(r/m) Neubau/Erneuerung/Ausbau/Umbau von Verkehrsanlagen (Straße
   und/oder Schiene) bei Aufrechterhaltung des Verkehrs im
   innerstädtischen Bereich im Umfeld bestehender Bauten, oder e)
   eine(r/m) Neubau/Erneuerung/Ausbau/Umbau von unterirdischen Anlagen zur
   Ver- und Entsorgung im innerstädtischen Bereich im Umfeld bestehender
   Bauten. Dabei müssen den o. g. Koordinationsleistungen die
   Spartenarbeiten der einzubringenden Referenzen zugrunde liegen, die in
   mehreren Bauphasen durchgeführt wurden. Der Referenznehmer muss die
   Koordinierungsleistungen selbst erbracht haben. Die Leistung muss im
   Referenzzeitraum 2013 - Ende der Angebotsfrist abgeschlossen oder für
   mindestens zwei Jahre erbracht worden sein. Der Auftraggeber behält
   sich vor, die Referenzen zu überprüfen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zum Nachweis seiner Eignung muss der Bieter mindestens zwei Referenzen
   angeben, die jeweils mindestens den unter Ziffer III.1.3) 2. der
   Auftragsbekanntmachung beschriebenen Anforderungen entsprechen muss. Im
   Falle einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe muss der
   Referenznehmer die Leistungen des Leistungsbereichs, für den die
   Referenz vorgelegt wird, im Rahmen der Bietergemeinschaft oder aber als
   Nachunternehmer erbringen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen, sind darüber hinaus
   keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen
   Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei
   Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen
   oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
   Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung
   der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung
   aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für
   die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht
   mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich
   übereinstimmen.
   Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung
   der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter
   aufzufordern, fehlende, unvollständige oder Unterlagen oder sonstige
   Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Zum
   Nachweis des Vorliegen seiner Bietergemeinschaft muss eine
   ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebot
   eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft
   benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches
   die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Aufteilung der
   Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der
   Bietergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Leistungen sind in deutscher Sprache auszuüben. Im Übrigen sind die
   Bedingungen den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/11/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/01/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 16/11/2021
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1.
   Da die ausgeschriebene Leistung in den Bereich der Sektorentätigkeit
   fällt, findet die Verordnung über die Vergabe von öffentlichen
   Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der
   Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) Anwendung.
   2.
   Das Angebot besteht aus dem Angebotsschreiben und weiteren ggf.
   vorzulegenden Nachweisen; die Vergabeunterlagen sind auf der
   Vergabeplattform ([11]www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender)
   eingestellt. Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern
   über die Vergabeplattform ([12]www.vergabe.bayern.debzw. iTWOtender) in
   Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Angebots muss auf der
   Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der
   Person, die die Angebotsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine
   gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte
   Signatur sind für das Angebot nicht erforderlich. Nicht fristgerecht
   eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierformeingereichte)
   oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht
   berücksichtigt.
   3.
   Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die
   Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw.
   Fragen_Antworten zu verwenden.
   4.
   a) Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1
   bis Ziffer III.1.2 der Bekanntmachung benannten Unterlagen für jedes
   Mitglied und die unter Ziffer III.1.3 genannten Eignungsvoraussetzungen
   (Referenzangaben) von jedem Mitglied bezogen auf die Leistungsbereiche,
   welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der
   Bietergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
   b) Beabsichtigt ein Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft,
   sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder
   technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Nachunternehmer) zu
   berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten
   Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die
   Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach
   Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten
   vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte
   Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten
   nachgewiesen wird.
   Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die
   berufliche Leistungsfähigkeit(Referenzen) die Kapazitäten anderer
   Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
   bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall
   erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch
   genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bieter / die
   Bietergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die
   Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Bestätigung ist auf
   Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
   5. Der Auftraggeber hat für die Abgabe von Eigenerklärungen zur Eignung
   ein Formblatt erstellt. Dieses ist zu verwenden.
   6. Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem
   Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Der Auftraggeber behält
   sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen
   Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
   7. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Eignung aller vom
   Bieter genannten Nachunternehmern nach Maßgabe der Eignungskriterien
   gem. Abschnitt III dieser Bekanntmachung vor.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von
   Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der
   Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
   hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: LHM, Baureferat, Verwaltung und Recht
   Postanschrift: Friedenstraße 40
   Ort: München
   Postleitzahl: 81671
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/10/2021
References
   6. mailto:bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de?subject=TED
   7. https://my.vergabe.bayern.de/
   8. https://my.vergabe.bayern.de/
   9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/218100
  10. https://my.vergabe.bayern.de/
  11. http://www.vergabe.bayern.de/
  12. http://www.vergabe.bayern.debzw/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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