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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Berlin
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 534474-2021 (ID: 2021102009273783143)
Veröffentlicht: 20.10.2021
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  DE-Berlin: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2021/S 204/2021 534474
   Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems  Sektoren
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: BVG
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Land: Deutschland
   E-Mail: [5]einkauf.SE2@BVG.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]http://www.bvg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [7]https://unternehmen.bvg.de/auftragsvergabe/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Markterkundung zum Anlegen, zur Steuerung von Inhalten auf digitalen
   Anzeigern verschiedener Formate und zur Überwachung der
   Gesundheitszustände der entsprechenden Anzeiger
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die BVG plant die Vergabe der Hintergrundsoftware für den Betrieb und
   die Verwaltung von über 1000 digitalen Anzeiger, die in Berlin
   installiert sind und werden. Hierbei müssen die bestehenden Anzeiger
   (drei verschiedene Formate) in dem neuen Hintergrundsystem eingepflegt
   werden, sowie die Möglichkeit bestehen neue Anzeiger anzulegen
   (skalierbar). Die Inhalte müssen individuell für jeden Anzeiger
   einstellbar sein. Hierbei müssen sowohl die Abfahrtstafel als Standard
   als auch zeitlich begrenzte vollflächige Sonderinhalte einstellbar
   sein.
   Vor der Durchführung des Vergabeverfahrens lädt die BVG an der
   Leistungserbringung interessierte Unternehmen zu einem
   Markterkundungsdialog ein. Die Interessenten der Markterkundung haben
   die Möglichkeit, einen von der BVG erstellten Fragenkatalog unter der
   oben genannten Kontaktstellen anzufordern. Dieses sollte einen Umfang
   von 15 DIN A4Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand
   1,15) nicht überschreiten, inkl. Grafiken und Anlagen.
   Den erforderlichen Fragenkatalog können Sie sich unter per Email an
   [8]einkauf.se2@bvg.de anfragen. Dieser wird ihnen dann umgehend
   zugesendet.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
   Beginn: 17/10/2021
   Ende: 17/11/2021
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei diesem
   Markterkundungsverfahren um eine freiwillige Bekanntmachung, nicht um
   die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt. Es besteht kein
   Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zur
   Erteilung eines öffentlichen Auftrags. Der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen ist nicht eröffnet. Eine Erstattung der
   Kosten, die den Interessenten durch die Teilnahme an diesem Verfahren
   entstehen, sowie sonstige Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.
   Die BVG behält sich ausdrücklich vor, bei Durchführung eines etwaigen
   späteren Vergabeverfahrens die in dem Markterkundungsverfahren
   aufgestellten Anforderungen an Software/ Webanwendung zu ändern.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Ort: Berlin
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des
   öffentlichen Rechts, Zentrale Prüfstelle der BVG V-REV/ZVP (iPLZ:10601)
   Ort: Berlin
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein, nach § 160 GWB.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den
   öffentlichen Auftrag oder der
   Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
   durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens
   bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
   bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
   zu wollen, vergangen sind.
   2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Venrags nach § 135 Absatz
   1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   Nach § 135 GWB:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
   nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber
   die Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   5 / 5
   Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Arntsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen
   Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
   der Entscheidung des
   Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
   Unternehmens, das den
   Zuschlag erhalten soll, umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Ort: Berlin
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/10/2021
References
   5. mailto:einkauf.SE2@BVG.de?subject=TED
   6. http://www.bvg.de/
   7. https://unternehmen.bvg.de/auftragsvergabe/
   8. mailto:einkauf.se2@bvg.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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