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Ausschreibung: Installation von Fernmeldeanlagen - DE-Frankfurt am Main
Installation von Fernmeldeanlagen
Dokument Nr...: 535513-2021 (ID: 2021102209092084425)
Veröffentlicht: 22.10.2021
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  DE-Frankfurt am Main: Installation von Fernmeldeanlagen
   2021/S 206/2021 535513
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
   Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
   Ort: Frankfurt Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60327
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Wehrmann, Carolin
   E-Mail: [7]wolfgang.bruder@deutschebahn.com
   Telefon: +49 6926545623
   Fax: +49 6926543457
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau HOA 273/274 Ulm-Friedrichshafen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44102
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45314000 Installation von Fernmeldeanlagen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45314000 Installation von Fernmeldeanlagen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Ulm-Friedrichshafen-Lindau
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Neubau HOA/FBOA 273/274 Ulm-Friedrichshafen-Lindau
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 25/05/2020
   Ende: 31/12/2021
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   G.016168100.02.10.01.001; G.016168100.02.10.01.002
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 132-324731
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 20FEI44102
   Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau HOA 273/274 Ulm-Friedrichshafen
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   18/05/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
   rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
   interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage
   vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
   rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als
   sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/10/2021
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45314000 Installation von Fernmeldeanlagen
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45314000 Installation von Fernmeldeanlagen
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Ulm-Friedrichshafen-Lindau
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Neubau HOA/FBOA 273/274 Ulm-Friedrichshafen-Lindau
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 25/05/2020
   Ende: 31/12/2021
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Planungsleistung für Umbau HOA
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Begründung:
   Eine korrekte Detektion einer heißen Bremse erfolgt auch durch einen
   Bremsvorgang eines verspäteten Zuges, der vom Regelbetrieb abweicht
   oder zu spät diesen Vorgang einleitet. Dadurch entsteht eine
   Fehlinterpretation des Heißläuferalarms. Der dadurch entstehende
   Mehraufwand wird nicht vom Betrieb akzeptiert, daher muss der AN eine
   Anpassung der Planung vornehmen.
   und
   b)
   Wechsel des AN ist
   aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
   Begründung:
   Der AN ist bereits für die Ausführung weiterer Arbeiten vor Ort
   beauftragt.
   Daher ist dem AN die Örtlichkeit bestens bekannt. Durch einen AN
   Wechsel müssten umfangreiche Änderungen an Planung und Bauablauf
   vorgenommen werden, die den Fertigstellungstermin gefährden würden.
   oder
   c)
   aus technischen Gründen nicht möglich
   Begründung:
   und
   d)
   mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden
   Begründung:
   Durch einen AN Wechsel könnte der Zeitplan nicht eingehalten werden.
   Durch Verzögerungen im Ablauf entstehen Schwierigkeiten im
   Betriebsablauf. Diese müssen so schnell wie Möglich beseitigt werden.
   VII.2.3)Preiserhöhung
References
   7. mailto:wolfgang.bruder@deutschebahn.com?subject=TED
   8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:324731-2020:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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