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Ausschreibung: Werkstattausrüstung - DE-Rheine
Werkstattausrüstung
Dokument Nr...: 535667-2021 (ID: 2021102209095784529)
Veröffentlicht: 22.10.2021
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  DE-Rheine: Werkstattausrüstung
   2021/S 206/2021 535667
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
   Postanschrift: Laugestr. 51
   Ort: Rheine
   NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
   Postleitzahl: 48431
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
   E-Mail: [5]hedwig.niemeyer-schoder@kh-st-waf.de
   Telefon: +49 5971/40031350
   Fax: +49 5971/400391350
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]https://www.kh-st-waf.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [7]https://www.subreport.de/E82453153
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [8]https://www.subreport.de/E82453153
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Modernisierung der Ausstattung im BC-Rheine / Kfz-Werkstatt 2
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   43800000 Werkstattausrüstung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ergänzungsausstattung für die Bereiche der Kfz-Werkstatteinrichtung
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
   Hauptort der Ausführung:
   Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Laugestraße 51 48431 Rheine
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Umfang der Leistung (Achtung! Es handelt sich hierbei um einen Auszug
   aus der Leistungsbeschreibung, alle geforderten Kriterien sind nur in
   der Leistungsbeschreibung benannt):
   Lieferung von 1 Stück Altölaufnehmer mit Absaugfunktion 1 Stück
   Werkstattpress 1 Stück Pressdornsatz 1 Stück Radlager Werkzeugsatz 1
   Stück Werkzeugsatz zum Aus/Einbau von Silentlagern 1 Stück
   Lagerring-Innenabzieher Satz 1 Stück Werkzeugsatz zur Sturzeinstellung
   1 Stück Stoßdämpfer Kolbenstangen Werkzeug 1 Stück Drehmomentschlüssel
   -
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 25/10/2021
   Ende: 01/06/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/11/2021
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/01/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/11/2021
   Ortszeit: 09:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass das Vorhaben mit Zuwendungen
   des Bundes, Bundesinstitut für Berufsbildung sowie des Landes NRW
   finanziert wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
   gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Fußnote (+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/10/2021
References
   5. mailto:hedwig.niemeyer-schoder@kh-st-waf.de?subject=TED
   6. https://www.kh-st-waf.de/
   7. https://www.subreport.de/E82453153
   8. https://www.subreport.de/E82453153
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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