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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Erfurt
Arzneimittel
Dokument Nr...: 535807-2021 (ID: 2021102209113484679)
Veröffentlicht: 22.10.2021
*
  DE-Erfurt: Arzneimittel
   2021/S 206/2021 535807
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und
   Thüringen
   Postanschrift: Augustinerstraße 38
   Ort: Erfurt
   NUTS-Code: DEG Thüringen
   Postleitzahl: 99084
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Corporate Governance,
   Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@plus.aok.de
   Telefon: +49 8001059080066
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://plus.aok.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYR94Z/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss nicht-exklusiver Arzneimittel-Rabattvereinbarungen nach §
   130a Abs. 8 SGB V im Wege eines sog. Open-House-Modells zum Wirkstoff
   Tapentadol (ATC-Code nach WHO: N02AX06)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 203/2021-OH
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000 Arzneimittel
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver
   Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem
   Wirkstoff Tapentadol (ATC-Code nach WHO: N02AX06). Der
   Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d.
   h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge,
   dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine
   (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen,
   dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der
   Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der
   Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen
   Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend
   nicht garantiert. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Punkt
   II.2.4) der Bekanntmachung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED Sachsen
   NUTS-Code: DEG Thüringen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die
   Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals
   (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum
   Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die
   Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen
   zugegriffen werden.
   Die Teilnahmeunterlagen (Rabattvereinbarung in 2-facher-Ausführung,
   Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§
   123, 124 GWB, Konformitätserklärung) sind schriftlich per Post sowie
   vorab elektronisch (als Scan per E-Mail oder elektronisch signiert per
   E-Mail) bei der unter I.1) genannten Adresse einzureichen.
   Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 07.12.2021 eingereicht werden.
   Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im
   Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen".
   Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang des Teilnahmeantrags bei
   der Auftraggeberin als Scan per E-Mail oder elektronisch signiert per
   E-Mail ausreichend; die schriftlichen Original-Verträge sind
   unverzüglich nachzureichen.
   Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder
   bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen
   Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die
   eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist
   berücksichtigt. Die Auftraggeberin behält sich vor die pharmazeutischen
   Unternehmer unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
   Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder
   fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben und
   Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren
   (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom pharmazeutischen Unternehmer
   nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer nach dem
   Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die nachgeforderten
   Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der
   Teilnahmeantrag ausgeschlossen oder erst zur nächsten Einreichungsfrist
   berücksichtigt werden.
   Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des
   Vertragsschlusses, spätestens zum 31.12.2022.
   Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig
   zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver
   Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen
   Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den
   Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive
   Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der
   Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 08/12/2021
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der
   §§ 123, 124 GWB
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Darlegung der besonderen Bedingungen: Gemäß § 130 a Abs. 8 Satz 1 SGB V
   können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. §
   4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
   Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
   angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass
   Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen
   pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
   seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat
   der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1
   AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können
   sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer
   i. S. d. § 4 Abs.18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
   Arzneimittel sind.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31/12/2022
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 31/12/2022
   Ortszeit: 23:59
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie
   (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden Vorgaben ("Pflichtfelder"), wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", "Zuschlagskriterien" und
   "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben
   unter Ziffer VI.4) erfolgen daher ebenfalls nur hilfsweise.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYR94Z
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 228-9499-0
   Fax: +49 228-9499-163
   Internet-Adresse: [10]www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134
   Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die
   Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
   Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
   Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über
   den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
   zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information
   über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
   die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
   der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information
   auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
   auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die
   Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein
   öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
   Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
   unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
   gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
   erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
   der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße
   gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der
   Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller
   in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um
   eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden..."
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/10/2021
References
   6. mailto:vergabestelle@plus.aok.de?subject=TED
   7. https://plus.aok.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYR94Z/documents
   9. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  10. http://www.bundeskartellamt.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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