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Ausschreibung: Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung - DE-Augsburg
Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung
Dokument Nr...: 537875-2021 (ID: 2021102209300286803)
Veröffentlicht: 22.10.2021
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DE-Augsburg: Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung
2021/S 206/2021 537875
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich Str. 160
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Beck, Markus
E-Mail: [6]vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.lfu.bayern.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.a
shx?subProjectId=1i%252fVRWrkbDA%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.auftraege.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung Immissionsmessungen 2021 - 2025
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000495
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90731400 Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Um Bewertungen zur Luftqualität und Aussagen zur Immissionssitiuation
vornehmen zu können, sind detailliertere Untersuchungen
anhand von Berechnungen und/oder Messungen notwendig. Diese
Untersuchungen sollen, mit Hilfe einer vierjährigen
Rahmenvereinbarung, flexibel bei Bedarf an einen geeigneten
Auftragnehmer vergeben werden können.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90731400 Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vergabe von Berechnungen und Messungen im Vollzug der §§ 40 und 47
BImSchG in Verbindung mit der 39. BImSchV
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und
fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den
Vergabeunterlagen enthalten als Bestätigung wird die Beantwortung
einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert)
Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative
Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen
(Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der
Angebotserstellung)
Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine
aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
Der AN muss die Kompetenz nach DIN EN ISO/ICS 17025:2018 besitzen,
Prüfungen im Prüfgebiet Immissionsschutz insbesondere zur Ermittlung
von gas- oder partikelförmigen Luftinhaltsstoffen durchzuführen .
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Der Auftragnehmer muss einen gültigen Bekanntgabebescheid als
sachverständige Messstelle nach § 29b BlmSchG imSinne von § 26 BlmSchG
für den Bereich Immissionsschutz im Tätigkeitsbereich Ermittlung
der Immissionen (Luft), Gruppe IV für die Stoffbereiche P
(partikelförmige und an Partikeln
adsorbierte Stoffe) und G (gasförmige anorganische und organische
Stoffe) besitzen.
- Der Auftragnehmer muss anhand mindestens einer Referenz (einer
Landesbehörde) angeben, dass eine vergleichbare Berechnung und Messung
in den vergangenen drei Jahren durchgeführt wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/11/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/11/2021
Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform [10]www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können
nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen
eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des
Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden
nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via
Vergabeplattform akzeptiert.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung
der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. §
160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen
Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße
12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail:
[12]vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der
Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei
der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt
werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird
die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt
sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2021
References
6. mailto:vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de?subject=TED
7. http://www.lfu.bayern.de/
8. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=1i%252fVRWrkbDA%253d
9. https://www.auftraege.bayern.de/
10. http://www.auftraege.bayern.de/
11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
12. mailto:vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de?subject=TED
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