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Ausschreibung: Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung - DE-Augsburg
Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung
Dokument Nr...: 537875-2021 (ID: 2021102209300286803)
Veröffentlicht: 22.10.2021
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  DE-Augsburg: Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung
   2021/S 206/2021 537875
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landesamt für Umwelt
   Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich Str. 160
   Ort: Augsburg
   NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 86179
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Beck, Markus
   E-Mail: [6]vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.lfu.bayern.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.a
   shx?subProjectId=1i%252fVRWrkbDA%253d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.auftraege.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung Immissionsmessungen 2021 - 2025
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000495
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90731400 Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Um Bewertungen zur Luftqualität und Aussagen zur Immissionssitiuation
   vornehmen zu können, sind detailliertere Untersuchungen
   anhand von Berechnungen und/oder Messungen notwendig. Diese
   Untersuchungen sollen, mit Hilfe einer vierjährigen
   Rahmenvereinbarung, flexibel bei Bedarf an einen geeigneten
   Auftragnehmer vergeben werden können.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90731400 Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE2 Bayern
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vergabe von Berechnungen und Messungen im Vollzug der §§ 40 und 47
   BImSchG in Verbindung mit der 39. BImSchV
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und
   fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den
   Vergabeunterlagen enthalten  als Bestätigung wird die Beantwortung
   einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert)
   Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative
   Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen
   (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der
   Angebotserstellung)
   Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine
   aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen.
   Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu
   jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
   Der AN muss die Kompetenz nach DIN EN ISO/ICS 17025:2018 besitzen,
   Prüfungen im Prüfgebiet Immissionsschutz insbesondere zur Ermittlung
   von gas- oder partikelförmigen Luftinhaltsstoffen durchzuführen .
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Der Auftragnehmer muss einen gültigen Bekanntgabebescheid als
   sachverständige Messstelle nach § 29b BlmSchG imSinne von § 26 BlmSchG
   für den Bereich Immissionsschutz im Tätigkeitsbereich Ermittlung
   der Immissionen (Luft), Gruppe IV für die Stoffbereiche P
   (partikelförmige und an Partikeln
   adsorbierte Stoffe) und G (gasförmige anorganische und organische
   Stoffe) besitzen.
   - Der Auftragnehmer muss anhand mindestens einer Referenz (einer
   Landesbehörde) angeben, dass eine vergleichbare Berechnung und Messung
   in den vergangenen drei Jahren durchgeführt wurde.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/11/2021
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/12/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 19/11/2021
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die
   Vergabeplattform [10]www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können
   nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen
   eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des
   Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden
   nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via
   Vergabeplattform akzeptiert.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstr. 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung
   der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. §
   160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb
   einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen
   Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße
   12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail:
   [12]vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist
   nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf
   der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der
   Vergabestelle zu rügen.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum
   Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei
   der Vergabestelle zu rügen.
   Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4
   GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt
   werden.
   Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
   werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15
   Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird
   die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt
   sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/10/2021
References
   6. mailto:vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de?subject=TED
   7. http://www.lfu.bayern.de/
   8. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=1i%252fVRWrkbDA%253d
   9. https://www.auftraege.bayern.de/
  10. http://www.auftraege.bayern.de/
  11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  12. mailto:vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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