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Ausschreibung: Technische Kontrolle und Tests - DE-Hamburg
Technische Kontrolle und Tests
Dokument Nr...: 538134-2021 (ID: 2021102209311986965)
Veröffentlicht: 22.10.2021
*
  DE-Hamburg: Technische Kontrolle und Tests
   2021/S 206/2021 538134
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: SBH | Schulbau Hamburg
   Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 20355
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf / Vergabe
   E-Mail: [6]vergabestellesbh@sbh.hamburg.de
   Fax: +49 40427310143
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH
   Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE6 Hamburg
   Postleitzahl: 20355
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf / Vergabe
   E-Mail: [8]einkauf@gmh.hamburg.de
   Fax: +49 40427310143
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [9]https://gmh-hamburg.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [10]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/d
   eeplink/subproject/650e0cbf-a6fa-470c-b170-4b5e439f5726
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/d
   eeplink/subproject/650e0cbf-a6fa-470c-b170-4b5e439f5726
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen gemäß DIN EN 62305-3 / VDE
   0185-305-3 Bbl.3 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs
   sowie an diversen Immobilien vom Kommunalbau
   Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 035-21 DK
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71630000 Technische Kontrolle und Tests
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt
   Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien
   unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen
   Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften
   und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und
   Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
   Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist
   ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende
   Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für
   ca. 30 Immobilien (keine Schulen) des Kommunalbaus die Dienstleistungen
   des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
   Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als
   Auftraggeber (AG) vergeben die Wiederholungsprüfung der
   Blitzschutzanlagen in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen
   Hamburg sowie an Kommunalbauten gemäß DIN EN 62305-3 / VDE 0185-305-3
   Bbl.3.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1 049 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   SBH VgV OV 035-21 DK / Blitzschutzprüfun
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71630000 Technische Kontrolle und Tests
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg - Regionen Mitte, Altona, Eimsbüttel und Bergedorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Vertrag umfasst die Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen
   gemäß dem Leistungsverzeichnis an ca. 450 Schulstandorten sowie an ca.
   30 Immobilien des Kommunalbaus (KB). Die Standorte sind über das
   Bundesland Hamburg verteilt. Es wurde eine Loseinteilung in 4 Lose
   vorgenommen.
   Gegenstand des Vertrages ist die Wiederholungsprüfung der
   Blitzschutzanlagen gemäß DIN EN 62305-3 / VDE 0185-305-3 Bbl.3 in der
   zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung.
   Die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen der Blitzschutzanlagen sind die
   Voraussetzung für die dauernde Wirksamkeit eines Blitzschutzsystems.
   Sie müssen alle 4 Jahre (einmal in vier Jahren) umfassend geprüft
   werden. Zwischen den umfassenden Prüfungen (Hauptprüfungen) muss eine
   Sichtprüfung durchgeführt werden.
   Der Zweck von Prüfungen besteht in dem Nachweis, dass die
   Blitzschutzanlagen den Sicherheitsvorschriften und den
   Errichtungsnormen entsprechen. Die Prüfungen können den Nachweis des
   ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage einschließen. Wiederkehrende
   Prüfungen sollen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme
   aufgetreten sind und den Betrieb behindern oder Gefährdungen
   hervorrufen können.
   Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen, das
   Besichtigen und Messen der Anlagen und die Erstellung einer
   Dokumentation (detaillierter Prüfbericht).
   Die Durchführung der Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen
   erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
   Die allgemeinen Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und
   insbesondere die Verordnungen zur Arbeitssicherheit sind zu beachten.
   Die AN sind verpflichtet, alle gültigen gesetzlichen Vorschriften, die
   Prüfungs- und Betriebsvorschriften zu beachten und die Prüfung danach
   auszuführen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität gem. Wertungsmatrix / Gewichtung:
   30
   Preis - Gewichtung: 70
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 419 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2022
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   SBH VgV OV 035-21 DK / Blitzschutzprüfun
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71630000 Technische Kontrolle und Tests
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg - Regionen Wandsbek-Nord, Wandsbek-Süd, Nord und HIBB
   (überregional)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Vertrag umfasst die Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen
   gemäß dem Leistungsverzeichnis an ca. 450 Schulstandorten sowie an ca.
   30 Immobilien des Kommunalbaus (KB). Die Standorte sind über das
   Bundesland Hamburg verteilt. Es wurde eine Loseinteilung in 4 Lose
   vorgenommen.
   Gegenstand des Vertrages ist die Wiederholungsprüfung der
   Blitzschutzanlagen gemäß DIN EN 62305-3 / VDE 0185-305-3 Bbl.3 in der
   zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung.
   Die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen der Blitzschutzanlagen sind die
   Voraussetzung für die dauernde Wirksamkeit eines Blitzschutzsystems.
   Sie müssen alle 4 Jahre (einmal in vier Jahren) umfassend geprüft
   werden. Zwischen den umfassenden Prüfungen (Hauptprüfungen) muss eine
   Sichtprüfung durchgeführt werden.
   Der Zweck von Prüfungen besteht in dem Nachweis, dass die
   Blitzschutzanlagen den Sicherheitsvorschriften und den
   Errichtungsnormen entsprechen. Die Prüfungen können den Nachweis des
   ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage einschließen. Wiederkehrende
   Prüfungen sollen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme
   aufgetreten sind und den Betrieb behindern oder Gefährdungen
   hervorrufen können.
   Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen, das
   Besichtigen und Messen der Anlagen und die Erstellung einer
   Dokumentation (detaillierter Prüfbericht).
   Die Durchführung der Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen
   erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
   Die allgemeinen Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und
   insbesondere die Verordnungen zur Arbeitssicherheit sind zu beachten.
   Die AN sind verpflichtet, alle gültigen gesetzlichen Vorschriften, die
   Prüfungs- und Betriebsvorschriften zu beachten und die Prüfung danach
   auszuführen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität gem. Wertungsmatrix / Gewichtung:
   30
   Preis - Gewichtung: 70
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 452 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2022
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   SBH VgV OV 035-21 DK / Blitzschutzprüfun
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71630000 Technische Kontrolle und Tests
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg - Region Süd
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Vertrag umfasst die Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen
   gemäß dem Leistungsverzeichnis an ca. 450 Schulstandorten sowie an ca.
   30 Immobilien des Kommunalbaus (KB). Die Standorte sind über das
   Bundesland Hamburg verteilt. Es wurde eine Loseinteilung in 4 Lose
   vorgenommen.
   Gegenstand des Vertrages ist die Wiederholungsprüfung der
   Blitzschutzanlagen gemäß DIN EN 62305-3 / VDE 0185-305-3 Bbl.3 in der
   zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung.
   Die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen der Blitzschutzanlagen sind die
   Voraussetzung für die dauernde Wirksamkeit eines Blitzschutzsystems.
   Sie müssen alle 4 Jahre (einmal in vier Jahren) umfassend geprüft
   werden. Zwischen den umfassenden Prüfungen (Hauptprüfungen) muss eine
   Sichtprüfung durchgeführt werden.
   Der Zweck von Prüfungen besteht in dem Nachweis, dass die
   Blitzschutzanlagen den Sicherheitsvorschriften und den
   Errichtungsnormen entsprechen. Die Prüfungen können den Nachweis des
   ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage einschließen. Wiederkehrende
   Prüfungen sollen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme
   aufgetreten sind und den Betrieb behindern oder Gefährdungen
   hervorrufen können.
   Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen, das
   Besichtigen und Messen der Anlagen und die Erstellung einer
   Dokumentation (detaillierter Prüfbericht).
   Die Durchführung der Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen
   erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
   Die allgemeinen Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und
   insbesondere die Verordnungen zur Arbeitssicherheit sind zu beachten.
   Die AN sind verpflichtet, alle gültigen gesetzlichen Vorschriften, die
   Prüfungs- und Betriebsvorschriften zu beachten und die Prüfung danach
   auszuführen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität gem. Wertungsmatrix / Gewichtung:
   30
   Preis - Gewichtung: 70
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 123 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2022
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   SGH VgV OV 035-21 DK / Blitzschutzprüfun
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71630000 Technische Kontrolle und Tests
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg - Kommunalbau (überregional)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Vertrag umfasst die Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen
   gemäß dem Leistungsverzeichnis an ca. 450 Schulstandorten sowie an ca.
   30 Immobilien des Kommunalbaus (KB). Die Standorte sind über das
   Bundesland Hamburg verteilt. Es wurde eine Loseinteilung in 4 Lose
   vorgenommen.
   Gegenstand des Vertrages ist die Wiederholungsprüfung der
   Blitzschutzanlagen gemäß DIN EN 62305-3 / VDE 0185-305-3 Bbl.3 in der
   zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung.
   Die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen der Blitzschutzanlagen sind die
   Voraussetzung für die dauernde Wirksamkeit eines Blitzschutzsystems.
   Sie müssen alle 4 Jahre (einmal in vier Jahren) umfassend geprüft
   werden. Zwischen den umfassenden Prüfungen (Hauptprüfungen) muss eine
   Sichtprüfung durchgeführt werden.
   Der Zweck von Prüfungen besteht in dem Nachweis, dass die
   Blitzschutzanlagen den Sicherheitsvorschriften und den
   Errichtungsnormen entsprechen. Die Prüfungen können den Nachweis des
   ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage einschließen. Wiederkehrende
   Prüfungen sollen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme
   aufgetreten sind und den Betrieb behindern oder Gefährdungen
   hervorrufen können.
   Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen, das
   Besichtigen und Messen der Anlagen und die Erstellung einer
   Dokumentation (detaillierter Prüfbericht).
   Die Durchführung der Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen
   erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
   Die allgemeinen Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und
   insbesondere die Verordnungen zur Arbeitssicherheit sind zu beachten.
   Die AN sind verpflichtet, alle gültigen gesetzlichen Vorschriften, die
   Prüfungs- und Betriebsvorschriften zu beachten und die Prüfung danach
   auszuführen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität gem. Wertungsmatrix / Gewichtung:
   30
   Preis - Gewichtung: 70
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 56 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2022
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   - Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der
   jeweiligen Rechtsvorschrift (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Nachweis über eine Betriebshaftpflicht mit einer Deckungssumme von
   mindestens 1,5 Mio.  für Personenschäden und mind. 0,5 Mio.  für
   sonstige Schäden pro Schadensfall bei einem bei der EU zugelassenen
   Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
   Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem
   Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen
   werden. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters /
   der Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten
   Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung
   bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.)
   - Umsätze der letzten drei letzten Geschäftsjahre (2020, 2019, 2018)
   - Bescheinigung in Steuersachen (hier: Unbedenklichkeitsbescheinigung
   vom zuständigen Finanzamt, nicht älter als 12 Monate)
   - Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer
   Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse
   besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (nicht
   älter als 12 Monate)
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Jahre muss mindestens
   100.000,- netto betragen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Anzahl der verfügbaren, geeigneten und qualifizierten Mitarbeiter des
   Auftragnehmers der letzten drei Kalenderjahre (2020, 2019, 2018)
   - Betriebsanweisung Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz (wird mit
   Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen)
   - Mindestens drei Referenzen, die nicht älter als drei Jahre (Stichtag
   01.01.2018) sind, über vergleichbare Projekte aus den Bereichen
   öffentlicher Verwaltung und / oder Immobilienwirtschaft
   - Kurzkonzept (max. 3 DINA4-Seiten, Schriftgröße 11pt, 1,5 zeilig) zur
   Darstellung von Prozessen, Abläufen sowie der Herangehensweise zur
   Ausführung der Prüfung, (Hinweis: keine Firmenprospekte, Flyer o.ä.)
   Die Wertung erfolgt unter Berücksichtigung der beigefügten
   Wertungsmatrix.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   - Es ist für den Erhalt eines Loses mindestens eine fachkundige
   Blitzschutzfachkraft in Vollzeit nachzuweisen. Für den Erhalt des
   Zuschlages für mehrere bis zu der max. möglichen Anzahl der Lose
   addiert sich die erforderliche Mindestanzahl jeweils um eins.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/11/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 19/11/2021
   Ortszeit: 12:00
   Ort:
   An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   2025
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen &
   Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform
   unter: [12]http://www.hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
   Hinter dem Wort LINK Bieterportal sind im Bieterportal die
   Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download
   kostenfrei hinterlegt.
   Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im
   Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die
   Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form über den
   Bieterassistenten zugelassen.
   Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link
   zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er
   hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind
   somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3.
   erreichbar.
   Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die
   Bekanntmachung sowie die Fragen & Antworten während des Verfahrens
   finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau
   Hamburg unter: [13]http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
   Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die
   Fragen & Antworten im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und
   können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten
   elektronisch einreichen.
   Ein Versand der Fragen & Antworten per E-Mail erfolgt nur dann
   automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im
   Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die
   Ausschreibung zugegriffen haben.
   Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie
   der sich an den schulischen Standorten aufhaltenden Personen vor den
   Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, werden die in der den
   Vergabeunterlagen beigefügten Anlage Hinweisblatt: Handhabung von
   Bauablaufstörungen erläuterten Inhalte für analog gültig erklärt.
   Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der
   Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein
   Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis
   ausgestattet wird.
   Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen
   Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen
   Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im
   Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen
   Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach
   dem HmbTG sein.
   Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die
   rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum
   Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem
   Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den
   Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
   Das Merkblatt Umsatzsteuer vom 15. Januar 2021 für Werklieferungen und
   Leistungen, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht,
   wird ergänzender Vertragsbestandteil.
   Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im
   Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich
   ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der
   Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
   Postanschrift: Postfach 30 17 41
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20306
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@fb.hamburg.de
   Telefon: +49 40428231690
   Fax: +49 40427923080
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160
   Abs. 3 Nr. 1  4 GWB unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Nachprüfungsanträge sind
   - schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41,
   20306 Hamburg)
   - und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als
   PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
   [15]vergabekammer@fb.hamburg.de
   zu richten.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung (U 1)
   Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20355
   Land: Deutschland
   E-Mail: [16]vergabestellesbh@sbh.hamburg.de
   Fax: +49 40427310143
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/10/2021
References
   6. mailto:vergabestellesbh@sbh.hamburg.de?subject=TED
   7. http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
   8. mailto:einkauf@gmh.hamburg.de?subject=TED
   9. https://gmh-hamburg.de/
  10. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/650e0cbf-a6fa-470c-b170-4b5e439f5726
  11. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/650e0cbf-a6fa-470c-b170-4b5e439f5726
  12. http://www.hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
  13. http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
  14. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
  15. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
  16. mailto:vergabestellesbh@sbh.hamburg.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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