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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Hamburg
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Architekturentwurf
Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Dokument Nr...: 539238-2021 (ID: 2021102209421688102)
Veröffentlicht: 22.10.2021
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  DE-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2021/S 206/2021 539238
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Sprinkenhof GmbH
   Postanschrift: Burchardstr. 8
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 20095
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Diandra.Eddelbuettel@sprinkenhof.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.sprinkenhof.de/
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt
   Hamburg-Mitte Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und Fachamt
   Management des öffentlichen Raums
   Postanschrift: Caffamacherreihe 1-3
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 20355
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]jan-philipp.schmedemann@hamburg-mitte.hamburg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [9]https://www.hamburg.de/mitte/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Wettbewerb betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [10]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNVD1JV/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: büro luchterhandt & partner
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 20457
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]hopfenmarkt@luchterhandt.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [12]https://www.luchterhandt.de/
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [13]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNVD1JV
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Hopfenmarkt & Archäologisches Fenster
   Referenznummer der Bekanntmachung: 1260
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71220000 Architekturentwurf
   71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Wettbewerbs ist die städtebaulich-freiraumplanerische
   Neuorganisation und Neugestaltung des historischen Hopfenmarkts in der
   Hamburger Altstadt im Lichte der umfangreichen Maßnahmen zur Belebung
   der Altstadt und Berücksichtigung bestehender und künftiger
   verkehrlicher Erfordernisse und Zielsetzungen.
   Ferner ist der hochbauliche Entwurf für das sogenannte "Archäologische
   Fenster" Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe, das
   als Ausstellungsgebäude Einblicke in einen teilweise freigelegten
   Bereich der ca. 1.000 Jahre alten "Neuen Burg" gewährt und die
   Ursprünge der Hamburger Stadtgeschichte einem breiten Publikum
   erlebbar machen soll.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
   Die Bildung von Bewerbergemeinschaften aus Architektinnen/Architekten
   mit Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten oder die Teilnahme
   als Generalplaner beider Disziplinen ist zwingend erforderlich. Die
   geforderten Nachweise sind den Ausloberinnen vorzulegen. Mitglieder von
   Bewerbergemeinschaften sind von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
   Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der
   Beteiligten zur Folge.
   Jede/r Teilnehmer/in hat seine Teilnahmeberechtigung
   eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene
   Verantwortung. Bei der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten sind in der
   Verfassererklärung sämtliche am Wettbewerb beteiligten
   Mitarbeiter/innen mit Vor- und Zunamen zu benennen. Jedes Büro darf
   sich nur mit einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen.
   Neben 8 gesetzten Teams aus Architekten/Architektinnen und
   Landschaftsarchitekten/-architektinnen werden 22 weitere Teams durch
   einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ermittelt. Die Bewerber/innen
   müssen ein Team aus Architekten/Architektinnen und
   Landschaftsarchitekten/-architektinnen bilden.
   Aus dem Teilnahmewettbewerb werden aus denjenigen, die die
   Mindestkriterien erfüllen, 11 junge und 11 arrivierte Büros zur
   Angebotsbearbeitung aufgefordert. Ein Büro gilt im vorstehenden Sinne
   als jung, wenn die Kammereintragung der Geschäftsführung nicht älter
   als 7 Jahre ist. Ansonsten handelt es sich um arrivierte Büros im
   vorstehenden Sinne.
   Alle Teilnehmenden müssen die folgenden Kriterien erfüllen. Die
   Kriterien sind auch den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen.
   Durch den Teilnahmewettbewerb werden in getrennten Losverfahren 11
   junge und 11 arrivierte Büros aus denjenigen ausgelost, die die
   jeweiligen Mindestkriterien erfüllen.
   Kriterien zur Teilnahme
   1. Formale Kriterien
   - fristgerechter Eingang der Bewerbung
   - Erklärung der wirtschaftlichen Verknüpfungen
   - Erklärung zu Ausschlussgründen
   - Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen
   - Berufshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe
   - Berufliche Eignung / Erlaubnis zur Berufsausübung
   - Erklärungen zur Arge aus Architekten/Architektinnen und
   Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen
   - Unterschrift
   2.1. Mindestkriterien (junges Büro)
   - mind. ein hochbauliches Projekt der Honorarzone III
   (Neubau/Erweiterungsbau) aus bearbeiteten Leistungsphasen 2-5 gem. § 34
   HOAI 2021
   - mind. ein freiraumplanerisches Projekt der Honorarzone IV aus
   bearbeiteten Leistungsphasen 2-5 gem. § 39 HOAI 2021
   2.2. Mindestkriterien (arriviertes Büro)
   - mind. ein hochbauliches Projekt der Honorarzone III
   (Neubau/Erweiterungsbau) aus bearbeiteten Leistungsphasen 2-5 gem. § 34
   HOAI 2021
   - mind. ein hochbauliches Projekt der Honorarzone III
   (Neubau/Erweiterungsbau) aus bearbeiteten Leistungsphasen 6-8 gem. § 34
   HOAI 2021 mit einem Bauvolumen von 1 Mio. Euro
   - mind. ein freiraumplanerisches Projekt der Honorarzone IV aus
   bearbeiteten Leistungsphasen 2-5 gem. § 39 HOAI 2021
   - mind. ein freiraumplanerisches Projekt der Honorarzone IV aus
   bearbeiteten Leistungsphasen 6-8 gem. § 39 HOAI 2021 mit einem
   Bauvolumen von 1 Mio. Euro
   Erfüllen in der jeweiligen Senioritätskategorie mehrere Bewerber/innen
   gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerber/innen/zahl in der
   jeweiligen Senioritätskategorie zu hoch, behält sich die Vergabestelle
   vor, die Teilnehmendenanzahl analog § 75 Abs. 6 VgV unter den
   verbliebenen Bewerbern/Bewerberinnen dieser Senioritätskategorie zu
   losen.
   Es besteht die Möglichkeit, sich verkehrsplanerisch beraten zu lassen.
   Die Teilnehmenden der 1. Phase erhalten ein kostenfreies Kontingent zur
   Beratung durch die beratend in das Verfahren eingebundenen
   Fachgutachterbüros aus dem Bereich der Verkehrsplanung von 2 Stunden.
   Die Inanspruchnahme dieses Angebots wird dringend empfohlen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
   Beruf angeben:
   Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind:
   - natürliche Personen, die gemäß den Regelungen des Staates, in dem sie
   ansässig sind (beschränkt auf die EWR-Mitgliedsstaaten, die Schweiz und
   das Vereinigte Königreich), am Tage der Auslobung berechtigt sind, die
   Berufsbezeichnung Architekt/in oder Landschaftsarchitekt/in zu führen.
   Ist in dem Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
   geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom,
   Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
   dessen Anerkennung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 2001/19/EG
   gewährleistet ist.
   - es sind nur Bewerbergemeinschaften aus sowohl
   Architekten/Architektinnen als auch
   Landschaftsarchitekten/-architektinnen teilnahmeberechtigt.
   - juristische Personen, zu deren satzungsmäßigen Geschäftszweck die der
   Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Planungsleistungen gehören, sofern
   mindestens ein/e Gesellschafter/in oder bevollmächtigte/r Vertreter/in
   und die/der verantwortliche Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit die an
   natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
   - Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen
   Personen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die
   Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen
   gestellt werden. Dieses gilt auch für die Beteiligung freier
   Mitarbeiter/innen. Bewerbergemeinschaften haften im Auftragsfall
   gesamtschuldnerisch und benennen eine bevollmächtigte Vertreterin oder
   einen bevollmächtigten Vertreter, die/der für die Wettbewerbsarbeit
   verantwortlich ist.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 30
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   Jordi & Keller Architekten
   PFP PLANUNGS GMBH
   SPRINGERARCHITEKTEN Gesellschaft mbH
   BIWERMAU Gesellschaft von Architekten mbH
   East architecture landscape urban design
   Planorama Landschaftsarchitektur
   TREIBHAUS Landschaftsarchitektur - Hamburg
   KAWAHARA KRAUSE ARCHITECTS
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   Nachfolgende Kriterien sind verbindliche Grundlage der Entscheidung des
   Preisgerichts in Phase 1 und 2 gemäß § 72 Abs.2 VgV iVm § 6 Abs.2 RPW.
   Hierbei sind die inhaltlichen Schwerpunkte der beiden Phasen zu
   beachten: In der 1. Phase steht das städtebauliche Konzept im
   Vordergrund, in der 2. Phase sollte freiraumplanerische und
   architektonische Gestaltung vertieft werden.
   Städtebau und Objektplanung Freianlagen
   - Städtebauliche und stadträumliche Qualität
   - Qualität der Umsetzung denkmalpflegerischer Belange
   - Qualität des Nutzungskonzepts bzw. Umsetzung von Nutzungsideen der
   beteiligten Akteure/Akteurinnen
   - Gestaltqualität, Atmosphäre und Aufenthaltsqualität
   - Qualität des Verkehrskonzepts (einschließlich fußläufiger
   Verbindungen) und Funktionalität der Erschließung
   - Qualität des Konzepts zur Nachhaltigkeit und des ökologischen
   Konzepts
   - Wirtschaftlichkeit in Erstellung, Unterhalt und Betrieb
   Objektplanung Gebäude
   - Baukörpergliederung, Originalität und Gestaltqualität der Fassaden
   - Qualität der Inszenierung und der Erlebbarkeit des archäologischen
   Erbes
   - Erfüllung und Qualität der Umsetzung des Funktionsprogramms
   - Nutzungsqualität
   - Erschließungskonzept
   - Barrierefreiheit
   - Qualität des energetischen Konzepts und des Konzepts zur
   Nachhaltigkeit
   - Wirtschaftlichkeit in Erstellung, Unterhalt und Betrieb
   - Einhaltung der Kostenobergrenze
   Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
   Dem Preisgericht obliegt eine verantwortliche, den Vorgaben und
   Intentionen der von den Ausloberinnen in der Auslobung formulierten
   Rahmenbedingungen genügende Bewertung unter Einhaltung der vorstehenden
   Kriterien.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/11/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
   Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme in Höhe von
   155.000 Euro (netto) zur Verfügung.
   Es ist vorgesehen, die Wettbewerbssumme teilweise als
   Aufwandsentschädigung auszuschütten. In der 1. Phase werden keine
   Preise vergeben oder Aufwandsentschädigungen gezahlt. Dort werden durch
   das Preisgericht bis zu 12 Teams für die zweite Phase ausgewählt. Das
   Preisgericht kann einstimmig Abweichungen beschließen. Alle
   Teilnehmenden der 2. Phase, die die geforderten Leistungen vollständig
   und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung
   von 6.000 Euro (netto).
   Die verbleibende Wettbewerbssumme ist beabsichtigt für folgende Preise
   sowie Anerkennungen wie folgt aufzuteilen:
   - 1. Preis: 33.000 Euro (netto)
   - 2. Preis: 23.000 Euro (netto)
   - 3. Preis: 17.000 Euro (netto)
   - Anerkennungen: 10.000 Euro (netto)
   Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der
   Wettbewerbssumme beschließen.
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   Franz-Josef Höing, Oberbaudirektor, Behörde für Stadtentwicklung und
   Wohnen, Hamburg
   Michael Mathe, Fachamtsleiter, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung,
   Bezirksamt Hamburg-Mitte, FHH
   Robin Hinz, Fachamt Management des öffentlichen Raums, Bezirksamt
   Hamburg-Mitte, FHH
   Bernd Netz, Leiter der Abteilung Landschaftsplanung und Stadtgrün,
   Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Hamburg
   Prof. Jórunn Ragnarsdóttir, Freie Architektin, Stuttgart
   Kirsten Schemel, Freie Architektin, Berlin
   Luca Selva, Freier Architekt, Basel
   Christoph Elsässer, Freier Architekt, Rotterdam
   Verena von Beckerath, Freie Architektin, Berlin
   Martina Levin, Freie Landschaftsarchitektin, Berlin
   Günther Vogt, Freier Landschaftsarchitekt, Zürich
   Prof. Cornelia Müller, Freie Landschaftsarchitektin, Berlin
   Felix Schwarz, Freier Landschaftsarchitekt, Berlin
   Jörg Michel, Freier Landschaftsarchitekt, Berlin
   Prof. Undine Giseke, Freie Landschaftsarchitektin, Berlin
   Tobias Goevert, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg
   (Stellvertreten)
   Klaus Hoppe, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft,
   Hamburg (Stellvertreten)
   Eva Henze, Abteilungsleitung Stadtgrün, Fachamt Management des
   öffentlichen Raums, Bezirksamt Hamburg-Mitte (Stellvertreten)
   Julia Lorenz, Freie Architektin, Berlin (Stellvertreten)
   Max Julius Nalleweg, Berlin (Stellvertreten)
   Ando Yoo, Freier Landschaftsarchitekt, Hamburg (Stellvertreten)
   Doris Grabner, Freie Landschaftsarchitektin, Freising (Stellvertreten)
   Dr. Anna Joss, Behörde für Kultur und Medien, Denkmalschutzamt, Hamburg
   Martin Görge, Sprinkenhof GmbH, Hamburg
   Prof. Dr. Rainer-Maria Weiss, Direktor Archäologisches Museum Hamburg,
   Landesarchäologe der FHH
   Prof. Dr. Carsten Gertz, Gertz Gutsche Rümenapp Verkehrsplaner, Hamburg
   Gordon Nelkner, Baudezernenten, Hamburg-Mitte
   N.N., Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, SPD-Fraktion
   N.N., Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, CDU-Fraktion
   N.N., Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, FDP-Fraktion
   Dr. Nils Meyer, Behörde für Kultur und Medien, Denkmalschutzamt,
   Hamburg (Stellvertreten)
   N.N., Sprinkenhof GmbH, Hamburg (Stellvertreten)
   N.N., Archäologisches Museum Hamburg (Stellvertreten)
   N.N., Bezirksamt Hamburg-Mitte (Stellvertreten)
   N.N., Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, SPD-Fraktion (Stellvertreten)
   N.N., Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, CDU-Fraktion (Stellvertreten)
   N.N., Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, FDP-Fraktion (Stellvertreten)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich um Teilnahme am
   Verfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerberbogen zu
   verwenden, der in dem unter Ziff. I.3) genannten Projektraum
   registrierungsfrei zur Verfügung steht. Die Beantwortung von Fragen zum
   Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den
   Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über
   den o. g. Projektraum. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden
   daher darum gebeten, sich für den Projektraum zu registrieren und im
   eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer
   regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
   2. Der Bewerberbogen enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter
   Ziff. III.1 geforderten Angaben zur Beurteilung der Eignung eine
   Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers sowie Vordrucke einer
   Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen
   Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach §
   22 MiLoG. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung durch eine
   Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung.
   Der Bewerbungsbogen ist für eine Bewerbergemeinschaft nur einmal
   vorzulegen. Der Bewerberbogen mit den vorstehend sowie unter Ziff.
   III.1 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung
   Ist ausschließlich über den elektronischen Projektraum bis zu dem unter
   Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet
   oder nicht formgerecht (postalisch oder per E-Mail statt elektronisch
   über den Projektraum) eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
   3. Im elektronischen Projektraum sind die folgenden Anlagen zur
   Auftragsbekanntmachung frei verfügbar:
   - Anlage 1: Bewerberbogen (drei Dokumente),
   - Anlage 2: Verfahrensteil,
   - Anlage 3: Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien.
   Bitte beachten Sie beim Ausfüllen und Speichern der Anlage 1, dass alle
   Angaben korrekt dargestellt werden. Weitere, erst für die Ausarbeitung
   der Wettbewerbsaufgabe erforderliche Unterlagen werden nur den im
   Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
   4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum
   Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 6 Kalendertagen vor Ablauf
   der Bewerbungsfrist über den elektronischen Projektraum eingereicht
   werden.
   5. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied
   einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein
   Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung
   zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds.
   nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes
   gilt für einen Austausch von in Teilnahmeantrag vorgesehenen
   Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft
   im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im
   Auftragsfallberufen hat.
   6. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht
   berücksichtigte Bewerber/Bewerbergemeinschaft entsprechend ihrer
   Rangfolge bis zur Höchstzahl von 30 Verfahrensteilnehmern nachträglich
   (bis spätestens 7 Kalendertage nach Versand der Auslobungsunterlagen)
   als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im
   Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften
   mitteilen, von der Abgabe eines Wettbewerbsbeitrags abzusehen.
   7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
   vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt
   der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
   Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext
   in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig,
   verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
   Auszüge aus dem Verfahrensteil:
   8. Realisierung und weitere Beauftragung
   Das Vergabeverfahren wird in Anlehnung an § 4 Abs.2 VgV im Namen und im
   Auftrag von zwei öffentlichen Auftraggebern - scil. der Sprinkenhof
   GmbH und der Freien und Hansestadt Hamburg/Bezirk Mitte - gemeinsam
   durchgeführt. Die Auftraggeber erwarten eine integrierte und
   aufeinander abgestimmte Entwurfsleistung von Objekt- und
   Freianlagenplanung. Die Entwürfe sind als ein Wettbewerbsbeitrag einer
   Bietergemeinschaft oder Generalplaner einzureichen und werden auch
   entsprechend gemeinsam juriert und bepreist.
   Ungeachtet dessen werden die zu vergebenen Planungsaufträge getrennt
   nach den Planungsdisziplinen mit separaten Verträgen wie folgt
   beauftragt: Objektplanung beauftragt die Sprinkenhof GmbH und
   Freiraumplanung beauftragt die Freie und Hansestadt Hamburg/Bezirk
   Mitte. Die Bietergemeinschaft endet mit dem Zuschlag auf die
   Planungsverträge; eine gesamtschuldnerische Haftung besteht für die
   künftigen Zusammenarbeit nicht. Allerdings streben die Auftraggeber zur
   Sicherung der im Wettbewerb jurierte Entwurfsqualität eine
   ganzheitliche und integrierte Fortsetzung der städtebaulichen und
   architektonischen Qualität durch umfangreiche Regelungen zur
   Zusammenarbeit in den jeweiligen Planerverträgen an.
   Die Ausloberinnen behalten sich vor, für die Realisierung das
   Hinzuziehen eines erfahrenen Architektur- bzw.
   Landschaftsarchitekturbüros als Nachunternehmer zu fordern. Bei der
   Wahl dieses Büros ist eine Zustimmung der Ausloberinnen erforderlich.
   Hochbauliche Beauftragung
   Die Ausloberin der hochbaulichen Aufgabenstellung, die Sprinkenhof
   GmbH, erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des
   Preisgerichtes und entsprechend § 8 Abs. 2 RPW 2013 einen der
   Preisträger/innen mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen
   mindestens für die Leistungsphasen 1-3 (Stufe 1) und vorbehaltlich auch
   mit den Leistungsphasen 4 und 5 (Stufe 2) beauftragen wird, sofern das
   Projekt weiterverfolgt wird und soweit kein wichtiger Grund einer
   Beauftragung entgegensteht (vgl. § 63 VgV). Die restlichen
   Leistungsphasen werden stufenweise optional vergeben.
   Die erste Auftragsstufe umfasst die Leistungen der Leistungsphasen 1
   bis 3 gem. HOAI. Die Entscheidung über die Realisierung des Projekts
   erfordert voraussichtlich einen zustimmenden Beschluss der
   Hamburgischen Bürgerschaft auf Basis der Ergebnisse der Leistungsphase
   3. Erst nach diesem Beschluss können weitere Leistungen beauftragt
   werden. Die Ausloberinnen werden von § 14 Abs. 4 Ziffer 8 VgV Gebrauch
   machen und hierfür mit allen Preisträgern/Preisträgerinnen des Hochbaus
   und des Freiraums in ein Verhandlungsverfahren eintreten.
   Freiraumplanerische Beauftragung
   Die Ausloberin der freiraumplanerischen Aufgabenstellung, die Freie und
   Hansestadt Hamburg, Bezirk Hamburg-Mitte, erklärt, dass sie unter
   Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und entsprechend § 8 Abs.
   2 RPW 2013 einen der Preisträger/innen mit der weiteren Bearbeitung der
   Planungsleistungen mindestens für die Leistungsphasen 1-3 (Stufe 1) und
   vorbehaltlich auch mit den Leistungsphasen 4 und 5 (Stufe 2)
   beauftragen wird, sofern das Projekt weiterverfolgt wird und soweit
   kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (vgl. § 63 VgV).
   Die restlichen Leistungsphasen werden stufenweise optional vergeben.
   Die erste Auftragsstufe umfasst die Leistungen der Leistungsphasen 1
   bis 3 gem. HOAI. Die Entscheidung über die Realisierung des Projekts
   erfordert voraussichtlich einen zustimmenden Beschluss der
   Hamburgischen Bürgerschaft auf Basis der Ergebnisse der Leistungsphase
   3. Erst nach diesem Beschluss können weitere Leistungen beauftragt
   werden. Die Ausloberinnen werden von § 14 Abs. 4 Ziffer 8 VgV Gebrauch
   machen und hierfür mit allen Preisträgern/Preisträgerinnen des Hochbaus
   und des Freiraums in ein Verhandlungsverfahren eintreten.
   Die Hinweise zur stufenweisen Vergabe und der Gewichtung der
   Zuschlagskrierien im Verhandlungsverfahren sind der Anlage
   "Verfahrensteil" zu entnehmen.
   9. Bindende Vorgaben
   Auf "bindende Vorgaben", die zum Ausschluss der Arbeit von der
   Beurteilung durch das Preisgericht führen, wird mit Ausnahme der
   Nichtbeachtung der formalen Leistungsbestandteile (Einhaltung der
   Einlieferungsfristen, Verletzung der Anonymität) verzichtet.
   Textpassagen dieser Wettbewerbsauslobung, die als zwingende Vorgaben
   verstanden werden könnten, aber nicht explizit als "bindende Vorgabe"
   aufgeführt sind, sind als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu
   betrachten; ihre Missachtung führt nicht zum Ausschluss der
   betreffenden Arbeiten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung des
   Preisgerichts. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende
   Formulierungen in der Protokollierung des Rückfragenkolloquiums. Nur
   wenn diese explizit als "bindende Vorgaben" gekennzeichnet werden, wird
   die Missachtung zum Ausschluss von der Beurteilung durch das
   Preisgericht führen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVD1JV
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Behörde für
   Stadtentwicklung und Wohnen
   Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 21109
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@bsw.hamburg.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
   Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160
   Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Behörde für
   Stadtentwicklung und Wohnen
   Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 21109
   Land: Deutschland
   E-Mail: [15]vergabekammer@bsw.hamburg.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/10/2021
References
   6. mailto:Diandra.Eddelbuettel@sprinkenhof.de?subject=TED
   7. https://www.sprinkenhof.de/
   8. mailto:jan-philipp.schmedemann@hamburg-mitte.hamburg.de?subject=TED
   9. https://www.hamburg.de/mitte/
  10. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNVD1JV/documents
  11. mailto:hopfenmarkt@luchterhandt.de?subject=TED
  12. https://www.luchterhandt.de/
  13. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNVD1JV
  14. mailto:vergabekammer@bsw.hamburg.de?subject=TED
  15. mailto:vergabekammer@bsw.hamburg.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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