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Ausschreibung: Erstellung von Bilanzabschlüssen - DE-Berlin
Erstellung von Bilanzabschlüssen
Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Buchprüfung
Rechnungslegung und -prüfung
Dokument Nr...: 539481-2021 (ID: 2021102209433888335)
Veröffentlicht: 22.10.2021
*
  DE-Berlin: Erstellung von Bilanzabschlüssen
   2021/S 206/2021 539481
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Toll-Collect GmbH
   Postanschrift: Linkstraße 4
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE3 Berlin
   Postleitzahl: 10785
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@toll-collect.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.toll-collect.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: öffentliches Unternehmen der Bundesrepublik Deutchland
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Betrieb eines Systems zur Erhebung und Kontrolle der
   Lkw-Maut
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Durchführung von Jahresabschlussprüfungen für den Konzern und dem
   Tochterunternehmen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79211200 Erstellung von Bilanzabschlüssen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Aufgrund ihrer neuen Konzernstruktur beabsichtigt die Auftraggeberin
   einen zusätzlichen Jahresabschluss für ihre 100 %-ige
   Tochtergesellschaft (MIG) und Konzernabschluss aufzustellen.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie
   Steuerwesen
   79212100 Buchprüfung
   79210000 Rechnungslegung und -prüfung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Toll Collect GmbH
   Linkstr. 4
   10785 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Mit der Durchführung eines zusätzlichen Jahresabschlusses und
   Konzernabschluss wird der bestehende Vertragspartner - eine
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - beauftragt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Die Auftragsvergabe ist als Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr.
   2 a) und b) GWB gerechtfertigt. Die zusätzlichen Prüfungsleistungen
   sind aufgrund der Gründung der 100-igen Tochtergesellschaft und der in
   diesem Zusammenhang bestehenden internen Verpflichtungen der
   Auftraggeberin notwendig geworden. Der Wechsel der bestehenden
   Auftragnehmers kann aus technischen Gründen nicht erfolgen bzw. ist mit
   erheblichen technischen Schwierigkeiten verbunden.
   Die vergaberechtliche Rechtfertigung erfolgt insbesondere aus dem
   Umstand, dass die Konzernkomplexität einerseits und aber auch
   Abstimmungen im Einzelabschluss anderseits einen effizienten und
   stringenten Zeitplan durch eine Prüfungsgesellschaft voraussetzen.
   Wesentliche Prüfungsaufgaben können effizient und effektiv nur durch
   eine Prüfungsgesellschaft umgesetzt werden, wie z.B. die Aufnahme des
   internen Kontrollsystems, Dokumentation der Prüfungshandlungen,
   Kommunikation der Prüfungsergebnisse und auch die einheitliche
   Risikobewertung. Hinzu kommt, dass zwei zeitgleiche Jahresabschlüsse
   mit zwei verschiedenen Abschlussprüfern weder operativ noch zeitlich
   durch Auftraggeberin als Muttergesellschaft oder auch durch die
   Tochtergesellschaft direkt bewerkstelligt werden können.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2020/S 172-415532
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   06/10/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: KPMG AG
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsver-fahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Un-wirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der
   Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
   das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/10/2021
References
   6. mailto:vergabestelle@toll-collect.de?subject=TED
   7. https://www.toll-collect.de/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:415532-2020:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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